NRW:2010-09-10 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW
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Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Was: PG Satzung NRW Wann: 10.09.2010 19:00 Uhr Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum PG Satzung
Teilnehmer
- quwr
- Thorres (später)
- Orangebay
- Rgloerfeld
Gäste
- Thoth23 (1x)
- Carsten Trojahnn (1x)
letztes Protokoll
- keine Anmerkungen zum letzten Protokoll
Agenda
neue Anträge
PP01 Urabstimmung bei Verbandsgründung
- Änderungsantrag Nr.
- PP01
- Beantragt von
- Orangebay für die PG Satzung
- Betrifft
- NRW Satzung / §6 Abs 1
- Beantragte Änderungen
Ergänze 6 Abs 1 der NRW Satzung um folgendes: "Ein Verband ist vorläufig gegründet, wenn die Mitgliederversammlung eine Satzung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen verabschiedet. Der Beschluss wird durch eine Urabstimmung der Mitglieder des Verbandes bestätigt oder aufgehoben. Das Verfahren der Urabstimmung wird durch die Landesorganisationsordnung geregelt."
- Begründung
Normalerweise besteht Einigkeit der Mitglieder, wenn ein Verband gegründet werden soll. Durch die besondere Situation in NRW, mit den bereits bestehenden Strukturen des Landesverbandes, gibt es mitunter stark polarisierende Meinungen zu Neugründungen. Ausserdem ist es eine Tatsache, das selten alle eingeladenen Mitglieder auch an Mitgliederversammlungen teilnehmen. Damit aber nun ein Verband, der schliesslich alle Mitglieder in dem jeweiligen Gebiet vertritt, die breitestmögliche Zustimmung erfährt, bietet sich die Urabstimmung bei allen Mitgliedern an.
PP02 Urabstimmung bei Verbandsgründung alternative
- Änderungsantrag Nr.
- PP02
- Beantragt von
- Orangebay für die PG Satzung
- Betrifft
- NRW Satzung / §6 Abs 1
- Beantragte Änderungen
Ergänze 6 Abs 1 der NRW Satzung um folgendes: "Ein Verband ist vorläufig gegründet, wenn die Mitgliederversammlung eine Satzung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen verabschiedet. Der Beschluss wird durch eine Urabstimmung bestätigt, wenn sich mind. 25 % der Mitglieder des Verbandes beteiligt haben, oder aufgehoben. Das Verfahren der Urabstimmung wird durch die Landesorganisationsordnung geregelt."
- Begründung
Normalerweise besteht Einigkeit der Mitglieder, wenn ein Verband gegründet werden soll. Durch die besondere Situation in NRW, mit den bereits bestehenden Strukturen des Landesverbandes, gibt es mitunter stark polarisierende Meinungen zu Neugründungen. Ausserdem ist es eine Tatsache, das selten alle eingeladenen Mitglieder auch an Mitgliederversammlungen teilnehmen. Damit aber nun ein Verband, der schliesslich alle Mitglieder in dem jeweiligen Gebiet vertritt, die breitestmögliche Zustimmung erfährt, bietet sich die Urabstimmung bei allen Mitgliedern an, idealerweise mit der Beteiligung von mindestens 25% der Mitglieder.
Strukturierung der Satzungsänderungsanträge
- erste Gruppierung der eingegangen Satzungsänderungsanträge
- alle Satzungsänderungsanträge vom 2010.2 werden auch noch auf die Wikiseite: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2010.3/Satzungsänderungsanträge hinzugefügt und mit eingruppiert.
- alle Satzungsänderungsanträge wurden vom LPT 2010.1 auf 2010.2 schon verschoben und einige auch abgestimmt. Die noch nicht abgestimmten Satzungsänderungsanträge vom LPT 2010.2 werden dementsprechend auch auf 2010.3 verschoben.
- alle Satzungsänderungsanträge vom 2010.2 werden auch noch auf die Wikiseite: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2010.3/Satzungsänderungsanträge hinzugefügt und mit eingruppiert.
Aufgabenliste vom Treffen des 27.08.2010
- alle:
- Philosophie im Pad ausarbeiten
- Überblick über die eingereichten Satzungsänderungsanträge verschaffen.
- Ideen zur Strukturierung festhalten
- http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2010.3/Satzungsänderungsanträge
- Abgestimmte Satzungsänderungsanträge vom 2010.2: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2010.2/Protokoll2
- alle eingereichten Satzungsänderungsanträge vom 2010.2: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2010.2/Satzungsänderungsanträge
- Erstellen eines Abgleiches welche Satzungsänderungsanträge vom 2010.2 noch nicht abgestimmt sind.
- glassesaregood:
- Protokoll schreiben und verschicken
noch offene Punkte
- Brauchen wir Ordnungsmaßnahmen auf Landesebene oder reichen die aus der Bundessatzung aus?
- Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
- Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
- Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
- Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
- Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
- Beurkundung von Beschlüssen:
- Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
- Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
- Diskussion:
- quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
- thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
- DanielC: Das steht so im PartG, dass es in die Satzung muss (wobei müssen immer relativ gemeint ist da)
- A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdgericht
- Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
- Corax: Ombudsmann
- die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll bevor es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
- http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
- Aufgaben:
- Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
- Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
- Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
- Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeitsordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
- Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
- Begründung
- Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
- es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
- Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
- Aufgaben:
- Was passiert bei zweckgebunden Spenden an einen AK?
- nach Satzung können diese kein Geld beantragen.
verschobene Punkte
- §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
- Die Crewordnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
- Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
- Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
- Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
- Ordnungsmaßnahmen (?) zurückstellen, bis die Struktur klar ist
- Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)
Punkte, die den Bund betreffen
- Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
- Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
- Wohnsitz-zu-Gliederung-Zuordnung.Sinnvoll wäre hier der Erstwohnsitz wegen der Wahlrechtlichen Vorraussetzungen und der Problematik die Berechtigten einzuladen. Zusätzlich wäre es zu begrüßen, wenn die Mitglieder die Gliederung aussuchen können, in der sie aktiv sind. --> § zu Aufnahme und Mitgliederrechte überarbeiten
- PartG $9: (3) Der Parteitag beschließt im Rahmen der Zuständigkeiten des Gebietsverbandes innerhalb der Partei über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien.
- Bundessatzung: Ordnungsmaßnahmen
- Ordnungsmaßnahmen überarbeiten, da nur Bundesvorstand dazu berechtigt ist, Ordnungsmaßnahmen auszusprechen
- http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
- Bundessatzung: Rechte und Pflichten der Mitglieder sagt: 3 Monate Beitragsverzug führt zum Verlust des aktiven Wahlrechts. Finanzordnung sagt: Mitgliedschaft ruht unverzüglich bei Überfälligkeit des Beitrages.
- Landesverbänden erlauben, ihre Untergliederung selber zu regeln.
außerordentliches Treffen
Was: Arbeitstreffen zur Gruppierung der Anträge für den LPT
Wann: 01.09.2010 19:00 Uhr Wo: Mumble im Raum NRW/PG/Satzung
Streichung von quwr: copy and paste Fehler
nächstes Treffen
Was: PG Satzung NRW Wann:03.09.201017.09.2010 19:00 Uhr Streichung von quwr: copy and paste Fehler Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum PG Satzung