NRW:2010-07-30 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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Edit-paste.svg Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Eckdaten

Was: PG Satzung NRW
Wann: 06.08.2010 18:00 Uhr
Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum PG Satzung

Teilnehmer

Gäste

letztes Protokoll

  • keine Anmerkungen zum letzten Protokoll

Agenda

  • Reboot
    • Link
    • Anträge
    • Mail vom Hilmar: "wir haben uns gestern angeguckt, welche Anträge wir eventuell noch stellen müssen, damit unsere Finanzordnung mit Euren Vorschlägen zur Satzungsänderung harmonisiert. Das Ergebnis war, dass wir einen Antrag einreichen werden, um den jetzigen § 6, Abs. 4 zu streichen (denn genau das haben wir in der Finanzordnung geregelt). Und um die am Dienstag abend besprochene Begriffsverwirrung zu vermeiden, haben wir unsere bisherige "Organisationsordnung" in "Strukturordnung" umbenannt (also unser Vorschlag zum Ersatz der alten Crewordnung)."
    • Die Reboot Satzung wird nur komplett zur Abstimmung gestellt.
    • Vorschlag Hilmar: Wenn wir besonders wichtige SÄ haben, können wir diese als SÄ für die Rebootsatzung einreichen.
      • quwr: Halte ich nichts von. Wir kommen schon so kaum mit Arbeit zurande und würden uns damit zusätzlich Arbeit aufhalsen.
      • Ralf: Unsere Arbeitsgrundlage ist eigentlich die bestehende Satzung. Wir haben nun schon lange nebeneinander hergearbeitet, dann haben wir eben Pech.
    • Nächstes Treffen der Rebootgruppe: Montags ab 20:00 Uhr, im Mumble Raum Plausch im Treffbereich des Bundes. Sonst eben nach den Mitgliedern suchen.
  • PG Struktur
  • Aufgaben von letzter Woche
  • Termin LMV
    • es zeichnet sich der 25. - 26.9.2010 ab
    • vermutlich Korschenbroich
  • Was haben wir für die nächste LMV noch vorzubereiten?
    • Abgabetermin scheint ja nächste Woche
    • Diskussion um A49
      • Crewsprecher sollten regelmäßig gewählt werden und nicht nur zur Gründung - Ralf

neue Punkte

  • A44 Verkürzte Einladungsfrist bei vorzeitigen Neuwahlen
    • hier wird der Antrag umformuliert, der die Antragszeit der Beschlüsse regelt.
    • A44 Verkürzte Einladungsfrist bei vorzeitigen Neuwahlen

Änderungsantrag Nr.
A44a
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / FO § 8 Landesparteitag (LPT)
Beantragte Änderungen

§ 8 (3) der Satzung des Landesverbandes möge im folgenden ergänzt werden: "Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl des Landtages oder Bundestages kann der Landesvorstand diese Frist auf eine Woche verkürzen um einen Landesparteitag einzuberufen und die notwendigen Beschlüsse zu ermöglichen. Andere Beschlüsse sind auf diesem Parteitag nicht möglich. Für diesen LPT gilt eine verkürzte Antragsfrist von zehn Kalendertagen."

Begründung

Eine Frist von vier Wochen ist eventuell zu lang, um schnell genug reagieren zu können. Auf diesem Parteitag sollen aber keine anderen Beschlüsse gefasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Dieser Antrag wurde nach der Annahme im LF noch um die verkürzte Antragsfrist erweitert.

Ist

(3) Die Einberufung des LPT erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung. Näheres zum Verfahren der Einberufung wird in der Organisationsordnung des Landesverbandes geregelt.

Soll

(3) Die Einberufung des LPT erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung. Näheres zum Verfahren der Einberufung wird in der Organisationsordnung des Landesverbandes geregelt. Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl des Landtags oder Bundestages kann der Landesvorstand diese Frist auf eine Woche verkürzen um einen Landesparteitag einzuberufen und die notwendigen Beschlüsse zu ermöglichen. Andere Beschlüsse sind auf diesem Parteitag nicht möglich. Für diesen LPT gilt eine verkürzte Antragsfrist von zehn Kalendertagen.


Aufgabenliste vom Treffen des 06.08.2010

  • rgloerfeld:
    • Formulierung des alternativen Satzungsänderungsantrags in dem die Philosophie der Crew mit eingearbeitet werden sollte
    • 06.08.2010 quwr hilft dabei mit, nachdem ralf das in eine Pad kopiert hat. hier
    • Nachfragen bei der Sprechstunde des LF im Mumble, ob jemand einen Antrag übernehmen kann, oder ob der dann wieder neu eingestellt werden muss.
      • Anträge können nur übernommen werden, wenn sie noch nicht zurückgezogen wurden. Ansonsten müssen sie neu eingestellt werden.
    • was passiert mit offenen bzw. nicht behandelten Satzungsänderungsanträgen bei einem LPT?
      • werden die nicht behandelten Satzungsänderungsanträge vertagt?
    • prüfen, ob das Wahlprogramm bestehen bleibt
  • thorres:
    • Kommunikation mit der PG / AG Satzung auf Bundesebene herstellen
    • 06.08.2010: spricht direkt den Urbach an
  • quwr:
    • die oben genannten Satzungsänderungsanträge in die Arbeitsversion einpflegen
    • überprüfen, ob alle Satzungsänderungsanträge auch in der Arbeitsversion eingepflegt sind
      • Kenntlich machen, welche Satzungsänderungsanträge wir wieder zurückgezogen haben und welche wir aktualisiert haben
    • Dokumente in die Dropbox einfügen
    • prüfen, ob das Wahlprogramm bestehen bleibt
  • glassesaregood:
    • Protokoll schreiben und verschicken

noch offene Punkte

  1. Brauchen wir Ordnungsmaßnahmen auf Landesebene oder reichen die aus der Bundessatzung aus?
  2. Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
    1. Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
      1. Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
    2. Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
  3. Beurkundung von Beschlüssen:
    1. Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
      1. Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
      2. Diskussion:
        1. quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
        2. thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
        3. DanielC: Das steht so im PartG, dass es in die Satzung muss (wobei müssen immer relativ gemeint ist da)
      3. A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdgericht
  4. Corax: Ombudsmann
    1. die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll bevor es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
    2. http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
      1. Aufgaben:
        1. Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
        2. Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
        3. Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
        4. Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeitsordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
        5. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
      2. Begründung
        1. Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
        2. es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
        3. Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
  5. Was passiert bei zweckgebunden Spenden an einen AK?
    1. nach Satzung können diese kein Geld beantragen.

verschobene Punkte

  1. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
  2. Die Crewordnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
  3. Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
  4. Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
  5. Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
  6. Ordnungsmaßnahmen (?) zurückstellen, bis die Struktur klar ist
  7. Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)

Punkte, die den Bund betreffen

  1. Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
  2. Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
  3. Wohnsitz-zu-Gliederung-Zuordnung.Sinnvoll wäre hier der Erstwohnsitz wegen der Wahlrechtlichen Vorraussetzungen und der Problematik die Berechtigten einzuladen. Zusätzlich wäre es zu begrüßen, wenn die Mitglieder die Gliederung aussuchen können, in der sie aktiv sind. --> § zu Aufnahme und Mitgliederrechte überarbeiten
  4. PartG $9: (3) Der Parteitag beschließt im Rahmen der Zuständigkeiten des Gebietsverbandes innerhalb der Partei über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien.
  5. Bundessatzung: Ordnungsmaßnahmen
    1. Ordnungsmaßnahmen überarbeiten, da nur Bundesvorstand dazu berechtigt ist, Ordnungsmaßnahmen auszusprechen
    2. http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
    3. Bundessatzung: Rechte und Pflichten der Mitglieder sagt: 3 Monate Beitragsverzug führt zum Verlust des aktiven Wahlrechts. Finanzordnung sagt: Mitgliedschaft ruht unverzüglich bei Überfälligkeit des Beitrages.
  6. Landesverbänden erlauben, ihre Untergliederung selber zu regeln.

nächstes Treffen

Was: PG Satzung NRW
Wann: 13.08.2010 19:00 Uhr
Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum AG Satzung