NRW:2010-07-16 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW
Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte. |
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Was: PG Satzung NRW Wann: 16.07.2010 18:00 Uhr Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum PG Satzung
Teilnehmer
Gäste
letztes Protokoll
- keine Anmerkungen zum letzten Protokoll
neue Punkte
- A23: Aufgabendefinition von AG / PG ändern:
- thorres: am besten durch eine reine Zustimmungspflicht ersetzen.
- quwr: blöd finde ich, dass wir 2 Sachen in einem § ändern. Wir sollten 2 Anträge daraus machen.
- rgloerfeld: Warum lassen wir das nicht einfach so? Die gesetzte Aufgabenstellung ist nicht änderbar. Man kann ja neu gründen.
- danielc: Wie können die Mittel bei Neugründung einer bestehenden Gruppe mit Finanzmittel dann übertragen werden? Beispiel PG LTW2010? Wir sollten klar in die Satzung aufnehmen, dass der Vorstand über nicht zugewiesene Mittel verfügen kann, oder eben nicht. Dazu sollten Delegationen des Schatzmeisters geregelt werden (zB für KV) (Die Treuhändereigenschaft des Schatzmeisters delegieren an die lokalen Verbände um Büros anzumieten, ...)
=> Einigung: wir ziehen A23 zurück
- A23 wird so geändert, dass die Laufzeit nicht mehr geändert werden darf.
Wir stellen einen neuen Antrag A50
- A50 A: Vorstand den Zugriff auf die freien Finanzmittel ermöglichen
- Wir fügen einen neuen Absatz § 6 Abs. (6) ein:
Der LVOR kann mit einem einstimmigen Beschluss aus den Freien Finanzmitteln Budgets zuteilen.
- A50 B: Vorstand den Zugriff auf die freien Finanzmittel nicht ermöglichen
- Wir fügen einen neuen Absatz § 6 Abs. (6) ein:
Der LVOR oder der finanzverantwortliche Verwaltungspirat können über die freien Finanzmittel nicht verfügen. // noch einmal einen Juristen fragen, ob wir dem Treuhänder dieses Recht verweigern können.
Beschluss vom BVor am 15.07.2010: Erklärungen zu Gründungen von Teilgliederungen unterhalb der Landesebene Nach Rücksprache mit Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung gilt folgende Regelung zur Beanspruchung von Mitgliederumlagen: Gründet sich im laufenden Jahr eine Teilgliederung unterhalb der Landesebene, so ist diese ab dem ersten Folgemonat anspruchsberechtigt auf die Teilhabe an Mitglieder-Umlagen. Eine entsprechende Regel wird in Kürze von mir bekanntgegeben. Daraus folgt, dass Landesschatzmeister ab sofort Monatsabschlüsse tätigen müssen und eine Budgetplanung durchführen. Zu Beginn eines Haushaltsjahres müssen die voraussichtlichen Gründungen von Teilgliederungen kalkulatorisch berücksichtigt werden.
- Reaktion: Wir ziehen A38, A39, A40 zurück.
Antragsfristen
- Antragsfristen: Alle Antragsfristen für einen LPT vereinheitlichen?
- wir ändern A16 so, dass allgemeine Anträge 6 Wochen vorher eingereicht werden müssen.
- A51 wir ändern §12 so, dass Satzungsänderungsanträge 12 Wochen vorher eingereicht werden müssen.
Änderung des Antrages A18
- Für IST und SOLL wurde der aktuelle Text aus der Satzung in den Antrag A18 eingefügt.
A20 Auflösung und Verschmelzung
- der neue Paragraph §13 soll heißen "Auflösung und Verschmelzung". Dies ist die Formulierung aus dem Parteiengesetz
LOO
- Streiche in Teil 4 Abs. (1) das Wort "internen"
Aufgabenliste vom Treffen des 16.07.10
- rgloerfeld:
- Formulierung des alternativen Satzungsänderungsantrags in dem die Philosophie der Crew mit eingearbeitet werden sollte
- neu: Nachfragen bei der Sprechstunde des LF im Mumble, ob jemand einen Antrag übernehmen kann, oder ob der dann wieder neu eingestellt werden muss.
- thorres:
- Arbeitsraum 2 anpassen mit den neuen Anträgen
- zurückgezogene Anträge aus dem LF nehmen
- quwr:
- Aktualisierung des A22 in der Arbeitsversion der Satzung NRW
- LOO mit dem Vorstand besprechen; als Punkt für die nächste Vorstandssitzung einfügen
- glassesaregood:
- Protokoll schreiben und verschicken
noch offene Punkte
- Brauchen wir Ordnungsmaßnahmen auf Landesebene oder reichen die aus der Bundessatzung aus?
- Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
- Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
- Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
- Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
- A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdsgericht
- Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
- Beurkundung von Beschlüssen:
- Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
- Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
- Diskussion:
- quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
- thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
- DanielC: Das steht so im PartG, dass es in die Satzung muss (wobei müssen immer relativ gemeint ist da)
- Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
- Corax: Ombudsmann
- die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll bevor es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
- http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
- Aufgaben:
- Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
- Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermitltung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
- Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
- Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeitsordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
- Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
- Begründung
- Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
- es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
- Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
- Aufgaben:
- Was passiert bei zweckgebunden Spenden an einen AK?
- nach Satzung können diese kein Geld beantragen.
- A15 Verwaltungspiraten in Schatzmeister + Gensek umbenennen (verbesserung)==
- Ersetze in §9 "mindestens 5 Piraten" durch "5 Piraten".
- Ersetze in §9 Abs. (2) "mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird," durch "Schatzmeister, Generalsekretär"
- Ersetze in §9 Abs. (9) "einer der beiden des Verwaltungsgremiums" durch "des Schatzmeisters"
- Ändere in CO §7 Abs. (2) und CO §8 Abs. (3) jeweils "Verwaltungsgremium" durch "Vorstand".
- In § 13 Fasse den ABs. (5) als Abs. (6) neu. Ändere Abs. (4) in "Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Landesverbandes.". Ändere Abs. (5) in "Der Generalsekräter ist für die Mitgliederverwaltung zuständig."
- Begründung: Der Schatzmeister und General sind bekannte Begriffe. Das Verwaltungsgremium wird durch "Vorstand" ersetzt, da es nicht definiert sind.
- Ist
- §9 Landesvorstand
- (2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.
- (9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder einer der beiden des Verwaltungsgremiums unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
- Crewordnung:
- §7(2) CO: Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.
- §8 - Aufteilung einer Crew (3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Verwaltungsgremium aufzuzeigen.
- §13 - Aufgaben der Vorstände (4) Das Verwaltungsgremium hat folgende Aufgaben: a) Verwaltung der Finanzen gemäß der Finanzordnung, :b) Verwaltung der Mitglieder und Crews, c) Anregen von regionalen Crew-Gründungen.
- §9 Landesvorstand
- Soll
- §9 (2) Der Vorstand besteht aus 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär und politischer Geschäftsführer.
- §9 (9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
- Crewordnung:
- §7 (2) CO: Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Vorstand anzuzeigen.
- §8 - Aufteilung einer Crew (3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Vorstand aufzuzeigen.
- §13 - Aufgaben der Vorstände
- Abs(5) nach Abs(6) schieben
- (4) Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Landesverbandes.
- (5) Der Generalsekräter ist für die Mitgliederverwaltung zuständig.
verschobene Punkte
- Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
- Wir warten nun, das die technischen Vorgaben aus der Satzung in die GO des Landes aufgenommen werden.
- Dann können wir damit anfangen sie aus der Satzung zu tilgen
- Mail an den Vorstand ist raus: 23.04.2010 [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #5373]
- §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
- Die Crewordnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
- Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
- Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
- Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
- Ordnungsmaßnahmen (?), zurückstellen, bis die Struktur klar ist
- Punkte vom Schatzmeister: quwr wendet sich an Dennis und fragt, ob er schon einige Punkte für uns hat.
- Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)
Punkte, die den Bund betreffen
- Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
- Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
- Wohnsitz-zu-Gliederung-Zuordnung.Sinnvoll wäre hier der Erstwohnsitz wegen der Wahlrechtlichen Vorraussetzungen und der Problematik die Berechtigten einzuladen. Zusätzlich wäre es zu begrüßen, wenn die Mitglieder die Gliederung aussuchen können, in der sie aktiv sind. --> § zu Aufnahme und Mitgliederrechte überarbeiten
- PartG $9: (3) Der Parteitag beschließt im Rahmen der Zuständigkeiten des Gebietsverbandes
innerhalb der Partei über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien.
- Bundessatzung: Ordnungsmaßnamen
- Ordnungsmaßnahmen überarbeiten. da nur Bundesvorstand dazu berechtigt ist, Ordnungsmaßnamen auszusprechen
- http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_OrdnungsmaßFnahmen
- Bundessatzung: Rechte und Pflichten der Mitglieder sagt: 3 Monate Beitragsverzug führt zum Verlust des aktiven Wahlrechts. Finanzordnung sagt: Mitgliedschaft ruht unverzüglich bei Überfälligkeit des Beitrages.
- Landesverbänden erlauben, ihre Untergliederung selber zu regeln.
nächstes Treffen
Was: PG Satzung NRW Wann: 23.07.2010 18:00 Uhr Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum AG Satzung