NRW:2010-06-29 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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Edit-paste.svg Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Eckdaten

Was: PG Satzung NRW
Wann: 29.06.2010 18:00 Uhr
Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum PG Satzung

Teilnehmer

Gäste

letztes Protokoll

  • keine Anmerkungen zum letzten Protokoll

Besprechung der aktuellen Schiedsgerichtsurteile aus NRW

  • 2010/3
  • 2010/5
  • 2010/6
  • 2010/10

Arbeitsversion der LOO

  • Link: dropbox
  • Ich habe ein paar Änderungen vorgenommen, aber nix wildes, nur lektorisch.
  • Teil 3:
    • Anträge an einen Landesparteitag müssen an die Mailadresse lpt@piratenpartei-nrw.de oder per Post über das Postfach des Landesverbandes NRW (Piratenpartei Deutschland; Landesverband Nordrhein-Westfalen; Postfach 103041; 44030 Dortmund) geschickt werden. Für Fristen sind die jeweiligen Eingangsdaten relevant.

neue Punkte

  • A23: Aufgabendefinition von AG / PG ändern:
    • thorres: am besten durch eine reine Zustimmungspflicht ersetzen.
    • quwr: blöd finde ich, dass wir 2 Sachen in einem § ändern. Wir sollten 2 Anträge daraus machen.
    • rgloerfeld: Warum lassen wir das nicht einfach so? Die gesetzte Aufgabenstellung ist nicht änderbar. Man kann ja neu gründen.
    • danielc: Wie können die Mittel bei Neugründung einer bestehenden Gruppe mit Finanzmittel dann übertragen werden? Beispiel PG LTW2010? Wir sollten klar in die Satzung aufnehmen, dass der Vorstand über nicht zugewiesene Mittel verfügen kann, oder eben nicht. Dazu sollten Delegationen des Schatzmeisters geregelt werden (zB für KV) (Die Treuhändereigenschaft des Schatzmeisters delegieren an die lokalen Verbände um Büros anzumieten, ...)

=> Verschoben auf das nächste Treffen.

  • A27: Mandatsträger
    • Ergänzung bei A27: Der neue Paragraph soll ans Ende der CO eingefügt werden.
  • §2(a) NRW Satzung. Irgendwie kritisch. Eigentlich können wir den auch streichen. Beachte auch A05. A05 Überarbeiten.
    • Unsere bisherigen und angedachten Änderungen
      • (1) Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss des Landespartei- tags, mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag bzw. der zu dem Landespar- teitag Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten der Bundespartei bzw. des Landesverbandes abstimmen.
      • A20 (1) Die Auflösung, oder Verschmelzung des Landesverbandes kann durch einen Beschluss des Landesparteitages, mit einer Mehrheit von 3/4 der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Der Beschluss regelt zugleich das Verfahren der nach § 6 Abs. (2), Nr. 11 des Parteiengesetzes erforderlichen Urabstimmung.
      • A20 (2) Für die Auflösung ist die Zustimmung des Bundesparteitages notwendig.
  • Antragsfristen: Alle Antragsfrsiten für einen LPT vereinheitlichen?
    • am nächsten Treffen noch einmal besprechen!

Aufgabenliste vom Treffen des 29.06.10

  • rgloerfeld:
    • Formulierung des alternativen Satzungsänderungsantrags in dem die Philosophie der Crew mit eingearbeitet werden sollte
    • neu: Nachfragen bei der Sprechstunde des LF im Mumble, ob jemand einen Antrag übernehmen kann, oder ob der dann wieder neu eingestellt werden muss.
  • thorres:
    • A23 zurückziehen.
    • A27: Mitteilung an den Vorstand, dass wir noch eine Ergänzung machen und Änderung des Änderungsantrages im Arbeitsraum2
    • A05: Mitteilung an den Vorstand. Satzungsänderungsantrag wird zurückgezogen.
  • quwr:
    • Aktualisierung des A22 in der Arbeitsversion der Satzung NRW
  • glassesaregood:
    • A05 alt: Änderungen auch im Arbeitsraum anpassen.
    • A05 Aktualisierung: Satzungsänderungsantrag anpassen und im Arbeitsraum2 einstellen.
    • Protokoll schreiben und verschicken

Arbeiten an Bundessatzung

  • Diskussion auf "Protokollebene", das heißt es gibt verschiedene Treffen in verschiedenen Ländern, diese diskutieren und protokollieren ihre Ergebnisse. Eine andere Teilgruppe zieht dann dieses Protokoll heran und kommentiert dann die Arbeitsergebnisse der anderen Gruppen.
  • thorres fragt bei den Hessen, auf der Aktiven und eventuell einer Spezialliste nach

noch offene Punkte

  1. Brauchen wir Ordnungsmaßnahmen auf Landesebene oder reichen die aus der Bundessatzung aus?
  2. Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
    1. Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
      1. Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
    2. Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
      1. A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdsgericht
  3. Beurkundung von Beschlüssen:
    1. Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
      1. Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
      2. Diskussion:
        1. quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
        2. thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
        3. DanielC: Das steht so im PartG, dass es in die Satzung muss (wobei müssen immer relativ gemeint ist da)
  4. Corax: Ombudsmann
    1. die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll bevor es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
    2. http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
      1. Aufgaben:
        1. Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
        2. Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermitltung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
        3. Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
        4. Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeitsordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
        5. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
      2. Begründung
        1. Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
        2. es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
        3. Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
  5. Was passiert bei zweckgebunden Spenden an einen AK?
    1. nach Satzung können diese kein Geld beantragen.
  6. A15 Verwaltungspiraten in Schatzmeister + Gensek umbenennen (verbesserung)==
    1. Ersetze in §9 "mindestens 5 Piraten" durch "5 Piraten".
    2. Ersetze in §9 Abs. (2) "mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird," durch "Schatzmeister, Generalsekretär"
    3. Ersetze in §9 Abs. (9) "einer der beiden des Verwaltungsgremiums" durch "des Schatzmeisters"
    4. Ändere in CO §7 Abs. (2) und CO §8 Abs. (3) jeweils "Verwaltungsgremium" durch "Vorstand".
    5. In § 13 Fasse den ABs. (5) als Abs. (6) neu. Ändere Abs. (4) in "Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Landesverbandes.". Ändere Abs. (5) in "Der Generalsekräter ist für die Mitgliederverwaltung zuständig."
    6. Begründung: Der Schatzmeister und General sind bekannte Begriffe. Das Verwaltungsgremium wird durch "Vorstand" ersetzt, da es nicht definiert sind.
    7. Ist
      1. §9 Landesvorstand
        1. (2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.
        2. (9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder einer der beiden des Verwaltungsgremiums unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
      2. Crewordnung:
        1. §7(2) CO: Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.
        2. §8 - Aufteilung einer Crew (3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Verwaltungsgremium aufzuzeigen.
        3. §13 - Aufgaben der Vorstände (4) Das Verwaltungsgremium hat folgende Aufgaben: a) Verwaltung der Finanzen gemäß der Finanzordnung, :b) Verwaltung der Mitglieder und Crews, c) Anregen von regionalen Crew-Gründungen.
    8. Soll
      1. §9 (2) Der Vorstand besteht aus 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär und politischer Geschäftsführer.
      2. §9 (9) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
      3. Crewordnung:
        1. §7 (2) CO: Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Vorstand anzuzeigen.
        2. §8 - Aufteilung einer Crew (3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Vorstand aufzuzeigen.
        3. §13 - Aufgaben der Vorstände
        4. Abs(5) nach Abs(6) schieben
        5. (4) Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Landesverbandes.
        6. (5) Der Generalsekräter ist für die Mitgliederverwaltung zuständig.

verschobene Punkte

  1. Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
    1. Wir warten nun, das die technischen Vorgaben aus der Satzung in die GO des Landes aufgenommen werden.
    2. Dann können wir damit anfangen sie aus der Satzung zu tilgen
    3. Mail an den Vorstand ist raus: 23.04.2010 [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #5373]
  2. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
  3. Die Crewordnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
  4. Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
  5. Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
  6. Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
  7. Ordnungsmaßnahmen (?), zurückstellen, bis die Struktur klar ist
  8. Punkte vom Schatzmeister: quwr wendet sich an Dennis und fragt, ob er schon einige Punkte für uns hat.
  9. Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)

Punkte, die den Bund betreffen

  1. Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
  2. Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
  3. Definition, welcher Wohnort für die Mitgliedschaft in der kleinsten Gliederung bindend ist. Das sollte in der Bundessatzung definiert werden. Thema für die Bundessatzung.
  4. §9(3) Parteiengesetz: Jede Gliederung bestimmt seine Mitgliedsbeiträge selbst, Klärung mit PG Struktur / Bundessatzung
  5. Bundessatzung: SGO, Ordnungsmaßnamen gegen Gebietsverbände
    1. Ordnungsmaßnahmen überarbeiten
    2. http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
      1. thorres: Warum sollten die Mitglieder ihrer eigenen Bestrafung zustimmen?

nächstes Treffen

Was: PG Satzung NRW
Wann: 09.07.2010 18:00 Uhr
Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum AG Satzung