NRW:2010-05-28 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW
Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte. |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Eckdaten
- 2 aus dem letzten Protokoll
- 3 besprochene Punkte
- 3.1 A14a Vorschlagsunterstützer für Satzungs- und Programmänderungen
- 3.2 A02 Vorstand nicht auf ein Jahr begrenzen.
- 3.3 A41 Zweckgebundene Spenden ohne Gruppierung Variante A
- 3.4 A43
- 3.5 A43a Zustimmungspflicht des Vorstandes bei Crewausgaben
- 3.6 noch offene Punkte
- 3.7 verschobene Punkte
- 3.8 Punkte, die den Bund betreffen
- 4 nächstes Treffen
Eckdaten
Was: PG Satzung NRW Wann: 28.05.2010 18:00 Uhr Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum AG Satzung
Teilnehmer
Gäste
aus dem letzten Protokoll
- quwr: Damit bin ich aber nicht einverstanden:
- A15: Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten.
- daraus wird das "mindestens" gestrichen, so dass nur noch 5 Piraten im Vorstand sind.
- Änderung in TeX Version. Zuständig dafür: quwr
- daraus wird das "mindestens" gestrichen, so dass nur noch 5 Piraten im Vorstand sind.
- Wenn dann sollte das ein sepparater Antrag werden und dann erst für die kommenden Vorstandswahlen gelten.
- Ich habe diese Änderung im TeX nicht vorgenommen. Im Arbeitsraum wurde das aber angepasst.
- Das war ein Mißverständnis, das "mindestens" ist aus dem Antrag gestrichen worden.
- A15: Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten.
besprochene Punkte
A14a Vorschlagsunterstützer für Satzungs- und Programmänderungen
- haben bei A14a bei "1000 NRW-Piraten" ein "angefangene" ergänzt.
- Rechtschreibung richtiggestellt. "Damit über einen Antrag auf dem LPT werden, muss der Antragsteller bis 10 Kalendertage vor dem LPT mindestens 2 NRW-Piraten angefangene 1000 NRW-Piraten als Unterstützer für seinen Antrag gewinnen."
A02 Vorstand nicht auf ein Jahr begrenzen.
- Ersetze den § 9 Abs (3) durch "Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres gewählt. Wurde am Ende des Quartals kein neuer Vorstand gewählt, bleibt der alte Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes kommisarisch im Amt. Ein neuer LPT ist dann schnellstmöglich einzuberufen."
- Begründung: Wir hatten am Anfang dieses Jahres die Situation, dass wir eine Woche keinen beschlussfähigen Vorstand hatten, da die Vorstandswahlen im Vergleich zum vorherigem Jahr um eine Woche verschoben waren. Dieses Problem sollte durch diesen Satzungsänderungsantrag in Zukunft nicht mehr auftreten.
- ====Ist:====
- §9 Landesvorstand (LVOR)
- (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.
- ====Soll:====
- §9 Landesvorstand (LVOR)
- (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres gewählt. Wurde am Ende des Quartals kein neuer Vorstand gewählt, bleibt der alte Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes kommisarisch im Amt. Ein neuer LPT ist dann schnellstmöglich einzuberufen.
A41 Zweckgebundene Spenden ohne Gruppierung Variante A
- Der AK wird wieder aus dem Antrag gestrichen.
- ==Antrag verkürzte Einladungsfrist==
- § 8 (3) der Satzung des Landesverbandes möge im folgenden ergänzt werden: "Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl des Landtags oder Bundestages kann der Landesvorstand diese Frist auf eine Woche verkürzen um einen Landesparteitag einzuberufen und die notwendigen Beschlüsse zu ermöglichen. Andere Beschlüsse sind auf diesem Parteitag nicht möglich."
A43
- Fasse §4 FO wie folgt neu:
- "(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den Antrag zusammen mit den maximalen Budgetvorstellungen an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine Woche Zeit, ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach hat die Crew, AG oder PG Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Landesverband. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Landesverband nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen."
- Der Vorstand muss im Vorhinein eine Ausgabe verhindern können. Somit ist für die Crews, AG und PG auch eine Kostenerstattung sichergestellt. Außerdem muss das allgemeine Prozedere verbessert werden, da Ausgaben bisher sehr spät gemeldet werden und das somit zu Unklarheiten geführt hat.
- ==== Ist====
- §4(1): Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto. Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen.
- §4(2): Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz geforderten Rechenschaftsbericht benötigen.
- §4(3): Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht. Er hat seine Entscheidung mit Begründung zu veröffentlichen
- ==== Soll====
- §4(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den Antrag zusammen mit den maximalen Budgetvorstellungen an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine Woche Zeit, ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach hat die Crew, AG oder PG Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Landesverband. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Landesverband nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen.
- §4(2): - nicht mehr vorhanden -
- §4(3): - nicht mehr vorhanden -
A43a Zustimmungspflicht des Vorstandes bei Crewausgaben
- Fasse §4 FO wie folgt neu:
- "(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den Antrag zusammen mit den maximalen Budgetvorstellungen an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann der Ausgabe zuzustimmen oder sie begründetet abzulehnen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach hat die Crew, AG oder PG Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Landesverband. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Landesverband nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen."
- Der Vorstand muss im Vorhinein eine Ausgabe verhindern können. Somit ist für die Crews, AG und PG auch eine Kostenerstattung sichergestellt. Außerdem muss das allgemeine Prozedere verbessert werden, da Ausgaben bisher sehr spät gemeldet werden und das somit zu Unklarheiten geführt hat.
- ==== Ist====
- §4(1): Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto. Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen.
- §4(2): Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz geforderten Rechenschaftsbericht benötigen.
- §4(3): Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht. Er hat seine Entscheidung mit Begründung zu veröffentlichen
- ==== Soll====
- §4(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den Antrag zusammen mit den maximalen Budgetvorstellungen an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine Woche Zeit, ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach hat die Crew, AG oder PG Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Landesverband. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Landesverband nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen.
- §4(2): - nicht mehr vorhanden -
- §4(3): - nicht mehr vorhanden -
- ===LF-Status===
- eingestellt
noch offene Punkte
- §6 (5) "Vertreterversammlung": wird auf das nächste UPH Treffen verschoben. *Vorschlag: Umbenennen in "Hauptversammlung" und "Parteitag".
- Ordnungsmaßnahmen überarbeiten
- Neunummerieren der Satzung und Ordnungen II
- Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
- Es werden verschiedene Satzungsänderungsanträge formuliert und dann ins Liquid Feedback zur Diskussion gestellt
- Die CO bei §17 starten lassen und nicht bei 1 neu beginnen.
- Warten auf PG Struktur / bin doch für nen Antrag, an anderen Stellen haben wir Crews auch rausgezogen.
- A04: Geldentzug bei untergeordneten Gliederungen m.E. nur durch Schiedsdsgericht
- Beurkundung von Beschlüssen:
- Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
- Über die Verhandlungen des Parteitages wird ein Protokoll angefertigt. Beschlüsse sind durch zwei Mitglieder der Leitung des Parteitages zu beurkunden und bei XY(Vorstand?) zu hinterlegen.
- Diskussion:
- quwr: sieht es als sinnvoll an, dass die Verantwortlichkeit in der Satzung steht
- thorres: sollte nur in die Geschäftsordnung des Vorstandes
- DanielC: Das steht so im PartG das es in die Satzung muss (wobei müssen immer relativ gemeint ist da)
- Mail vom Daniel bezüglich der Beurkundung
- Corax: Ombudsmann
- die Sachsen haben einen Ombudspiraten der bei Streitigkeiten schlichten soll _bevor_ es einen Gang vors Schiedsgericht gibt. Das halte ich für sehr sehr sinnvoll. Sowas hätte ich für NRW auch gerne. Vielleicht auch nicht dem Vorstand angegliedert sondern unabhängig.
- http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Ombudspirat
- Aufgaben:
- Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt.
- Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermitltung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider.
- Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
- Über die Besetzung und Wahlperode wird in der <<Landesarbeitsordnung>> entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.
- Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt.
- Begründung
- Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
- es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
- Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
- Aufgaben:
- Was passiert bei zweckgebunden Spenden an einen AK?
- nach Satzung können diese kein Geld beantragen.
verschobene Punkte
- Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
- Wir warten nun, das die technischen Vorgaben aus der Satzung in die GO des Landes aufgenommen werden.
- Dann können wir damit anfangen sie aus der Satzung zu tilgen
- Mail an den Vorstand ist raus: 23.04.2010 [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #5373]
- §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
- Die Crew0rdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
- Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
- Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
- Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und"): Warten auf BPT
- Ordnungsmaßnahmen (?), zurückstellen, bis die Struktur klar ist
- §9(3) Parteiengesetz: Jede Gliederung bestimmt seine Mitgliedsbeiträge selbst, Klärung mit PG Struktur / Bundessatzung
- Punkte vom Schatzmeister: quwr wendet sich an Dennis und fragt, ob er schon einige Punkte für uns hat.
- Schiedsgerichtsordnung (warten auf Bundesparteitag)
Punkte, die den Bund betreffen
- Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
- Frist für Vorstandsbewerbungen in Bundessatzung
- Definition, welcher Wohnort für die Mitgliedschaft in der kleinsten Gliederung bindend ist. Das sollte in der Bundessatzung definiert werden. Thema für die Bundessatzung.
- Bundessatzung: SGO, Ordnungsmaßnamen gegen Gebietsverbände
nächstes Treffen
Was: PG Satzung NRW Wann: 04.06.2010 18:00 Uhr Wo: UPH Essen mit Mumble-Anbindung / Raum AG Satzung