NRW:2010-03-24 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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Edit-paste.svg Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 


Eckdaten

Was:   PG Satzung
Wo:   NRW Mumble, Raum Besenkammer
Wann:   24.03.2010 19:00 Uhr

Teilnehmer

Austritte

  • Till Neuhaus: Siehe Mail
    • Zitat: Ich muss hiermit leider meinen (temporären) Austritt aus der PG bekannt geben. Mir fehlt im Moment schlichtweg die Zeit um wirklich aktiv mitzuarbeiten. Ich würde aber gerne später wieder dazu stoßen. Falls es euch möglich ist auf Donnerstag auszuweichen, könnte ich wieder öfter mitspielen. Spätestens nach der LTW sollte wieder mehr Zeit sein. Ich hoffe wir sehen uns in der PG Struktur!

Neue Version der Satzung

Probleme

  • K02-15: da haben wir natürlich einen Bock geschossen, haben wir schon in K2-06 gemacht.
    • nicht so dramatisch
  • K08: Noch ein Bock, das ist nicht §8 sondern §13, der ist aber so gefasst, dass wir den §8 ändern! Aus dem Kontext und der Begründung ergibt sich §13. Ich ändere mal §13, ist das OK?
    • Hier liegt ein Tippfehler vor!
    • Entweder wir ändern den korrekt ab auf den §13
    • oder wir lassen den vom Schiedsgericht für ungültig erklären. (Absatz 2 besteht ja schon und kann daher nicht angefügt werden)
    • Mail ans Schiedsgericht mit der Frage.
  • K16: Wir verweisen in der Änderung auf den Absatz 2, den haben wir aber gestrichen.
    • Ist eben eine Aufgabe für den nächsten Antrag.
  • NRW1: 7(2) ist der LVor, nicht die LDK, die ist 7(4). Habe ich trotzdem passend geändert aufgrund der Begründung. Ist das iO? Die Änderungen zum LPT / Kalenderjahr habe ich ebenfalls gelassen und nicht rückgängig gemacht. Obwohl der Antrag eigentlich anders lautet. Ist das so OK?
    • Die Änderungen sind so gültig! Also Kalenderjahr und LPT zurückändern!
    • Aufgabe neuen Antrag stellen und das anpassen.

Dokumente

Mail an das Schiedsgericht

Hallo Richter, beim Einpflegen der Satzungsänderungen in die Satzung ist uns ein gravierender Fehler in den angenommenen Satzungsänderungen aufgefallen.

Und zwar enthält der Antrag K08 einen Tippfehler:

"Fasse den Absatz (1) des § 8 wie folgt neu: "(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann durch einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 3/4 der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes abstimmen." Ergänze einen weiteren Absatz (2): "(2) Der Bundesparteitag muss der Auflösung zustimmen." Begründung Wir müssen in unsere Satzung nicht reinschreiben, unter welchen Bedingungen der Bundesparteitag Landesverbände auflöst. Überschreiben können wir die Bundessatzung damit auch nicht. Außerdem verlangt die Bundessatzung, dass die LVs in ihre Satzungen eine Klausel aufnehmen, die besagt, dass der BPT einer Auflösung zustimmen muss."

Es hätte heißen müssen: "Fasse den Absatz (1) des § 13 wie folgt neu: ...", bei § 8 handelt es sich um den Paragraphen, der den LPT regelt.

Es dreht sich hier jedoch um die Bedingungen zur Auflösung des Landesverbandes. Diese sind in §13 definiert. Unsere Satzung befand sich hier im Widerspruch zur Bundessatzung. Wie sollen wir hier mit umgehen?

Auf der einen Seite dürfen Rechtschreibfehler aus der Satzung bereinigt werden. Auf der anderen Seite ist das schon eine gravierende Änderung.

Unserer Ansicht nach haben wir hier 2 Möglichkeiten:

1. Wir sehen das als Tippfehler an und ändern den §13

2. Das Schiedsgericht erklärt den Änderungsantrag K08 für ungültig, weil: Ein neuer Abs (2) angefügt werden soll. Abs (2) gibt es aber schon im §8.

Wir erbitten von euch die von euch bevozugte Vorgehensweise.

Schönen Dank im Voraus und verzeiht den Mist ;)

bis die Tage

PG Satzung

Änderungsantrag §8(1) Kalendertage und LPT

  • Ist: Die LMV tagt mindestens im ersten Quartal einen jeden Jahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet der LPT nur auf Antrag nach § 8 Absatz 4 statt.
  • Soll: Der LPT tagt mindestens im ersten Quartal einen jeden Kalenderjahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet der LPT nur auf Antrag nach § 8 Absatz 4 statt.
  • Begründung: Die LMV heißt LPT und definieren des Jahres.

Änderungsantrag §3(1) Verweis auf den gelöschten Absatz (2)

  • Ist: Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erwor- ben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der nied- rigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.
  • Soll: Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach §3(6) bestimmten Wohnort umfasst.
  • Begründung: Es gibt keinen Abs. 3 Satz 2.

ausgefallene Treffen

Die letzten beiden Treffen am 10.03.2010. und 17.03.2010 sind aufgrund von fehlenden Teilnehmern ausgefallen. Daher gibt es von diesen Treffen auch keine Protokolle.

Nächste Treffen

Was:   PG Satzung
Wo:   UPH
Wann:   31.03.2010 17:00 Uhr