NRW:2010-03-03 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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Edit-paste.svg Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 


Eckdaten

Was:   PG Satzung
Wo:   UPH Essen
Wann:   03.03.2010 19:00 Uhr

Neugründung PG Satzung NRW

Änderung

Da diese PG am 31.03. ausläuft wurde die Gründung der PG Satzung NRW durch die Vest Piraten angeschoben. Diese soll die Aufgaben der jetzigen PG weiterführen. Die neue PG tritt am 31.03.2010 um 19:00 Uhr im UPH in Essen 06. April 2010 um 18:00 Uhr im NRW Mumble, Raum Besenkammer, die Nachfolge an.

Neugründung PG Struktur NRW

Die Aufgaben an der Struktur in NRW wird bald von dieser PG aufgenommen. Wir werden diese PG untersützen.

neue Punkte

  • Beurkundung von Beschlüssen
  • Ordnungsmaßnahmen (?), zurückstellen, bis die Struktur klar ist
  • §9(3) Parteiengesetz: Jede Gliederung bestimmt seine Mitgliedsbeiträge selbst

offene Punkte

  1. §6(4) Anpassung der Geldverteilung auf die Crews, Finanzmittel klären zwischen Crew und Vorstand, Finanzmittel für den Vorstand definieren, §6(5) Crewbezogene Spenden am Ende des Jahres verirren Zurückgestellt bis Hal's Anträge abgestimmt wurden
  2. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
  3. Die Crew0rdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
  4. Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
  5. Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil sich die NRW-Piraten dort im Falle eines LT Mandats auch ggf. ein Büro leisten würden)
  6. Piratenbüro-Konzept (Nico) detaillierter ausarbeiten verschoben
  7. Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
  8. Satzungänderungen von der Bundesschatzmeisterkonferenz (schickt Uli per Mail)
  9. Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
  10. Crewordnung: §10 (2): Crew Repräsentanten? Es solle jeder Pirat stimmberechtigt sein
  11. Crewordnung: Abgleich der §10, 11, 12 // schöner machen
  1. Entweder Kreis- oder Ortsverbände (kein "und")
  2. Untergeordnete Verbände (KVs) zur Veröffentlichung der Protokolle auf der Crewsprecherliste verpflichten
  3. Sachgüter des Landesverbands
  4. §4, Abs.(3): Ämterkommulation: Was ist ein "Amt"?
  5. §4, Abs.(7): Genauere Definition von "Papiere"
  6. Verwaltungsgremium definieren (warten bis über den saä verwaltungspiraten --> gensek,schatzi abgstimmt wurde.)

bearbeitete Punkte

§8 (6) Definition von Anträgen und Dauer der Einladung

IST: Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum dis- kutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.

>>> Ist geändert, deswegen Aktualisieren <<<

SOLL: Sofern nicht anders in dieser Satzung geregelt, müssen Anträge an einen LPT im Wortlaut 3 Wochen vorher bekannt gegeben werden.

Akteneinsicht

  • §4 (7) Bei wem und wie?
  • §4 (8) Zusendung? Email
  • §4 (9) Aktensicht in welchen Grenzen?

IST

  • (7) Jeder Pirat hat grundsätzlich das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Piratenpartei Deutschland in Kenntnis zu setzen.
  • (8) Jeder Pirat hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Gruppen der Partei, in denen er mitarbeitet.
  • (9) Jeder Pirat hat das Recht auf Akteneinsicht in die ihn betreffenden Unterlagen der Partei.

SOLL

  • Jeder Pirat hat gegenüber dem Landesverband-NRW einen Anspruch auf Zugang zu allen Informationen, wenn der Herausgabe nicht andere Regelungen oder Gesetze entgegenstehen.
  • Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet ein vom Landesvorstand zu bestimmender Ansprechpartner.

Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. Für Auskünfte können Auslagen erhoben werden. Dies gilt nicht für die Erteilung von Auskünften in elektronischer Form.

  • (7) - streichen -
  • (8) - streichen -
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in Arbeit

Aufgabendefinition von AG/PG nicht änderbar

  1. Geld/Sachmittel müssen im Sinne der Aufgabendefinition eingesetzt werden.

IST: §12 Projektgruppen (1) Für Projektgruppen gelten die Regeln für Arbeitsgruppen analog, jedoch mit folgenden Ergänzungen und Abweichungen: (a) Für die Bearbeitung ihrer Aufgabe hat die Projektgruppe bei ihrer Gründung ein Zieldatum festzulegen. (b) Eine Projektgruppe hat eine monatliche Berichtspflicht. (c) Nach Beendigung der Aufgabe ist ein Abschlußbericht zu erstellen.

SOLL:

  • Aufgabe des Vorstands: Fortgang der PG prüfen
  • Bei Zieländerungen oder PG Dauer ist der Vorstand zu informieren
  • Vorstand hat 4 Wochen VetoRecht

Aufgaben

  • Satzung anpassen: 2 Wochen
    • Wikiseite: Jörg
    • LaTeX: Jörg
  • Thorres: kommentiertes PG beschaffen

Nächstes Treffen

Was:   PG Satzung
Wo:   Mumble Raum Besenkammer
Wann:   10.03.2010 19:00 Uhr