NRW:2010-02-17 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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Eckdaten

  • PG Satzung
  • 17.02.2010
  • 19:30 Uhr
  • UPH Essen

Teilnehmer

  • Thorres
  • Till_Neuhaus
  • quwr

Bearbeitete Punkte

Bezirksverbände aus der Satzung streichen

Warum: Auf Bezirksebene wird eh keine Politik gemacht. Entspricht also einer reinen Verwaltungseinheit.

  • Betreffende § 6(1,4), 8(4), 10(2,3,4,5)
  • Satzungsänderungen "Finanzordnung" von HAL (LMV2010.2)

IST

§6 Abs. (1)
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände. Weitere Verbände können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet werden.

§6 Abs. (4)
Die Mitgliedsbeiträge, die für den Landesverband und seine Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt: Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 25% Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 20%. Der für das Mitglied zu- ständige Ortsverband erhält 30%.

§8 Abs. (4)
(4) Die LMV wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK einberufen.

§10 Abs. (2)
Die LDK u ̈bernimmt die Aufgaben der LMV nach dieser Satzung, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Über dies hinaus nimmt die LDK die Aufgabe wahr, die Bezirksverbände und den Jugendverband zu informieren. Dies erfolgt in Form eines Rechenschaftsbericht, der mindestens einmal jährlich auf Verlangen jedoch jederzeit, vorzulegen ist. Jeder Rechenschaftsbericht ist allen zugänglich zu machen.

§10 Abs. (3)
Die LDK wird auf Verlangen (a) des LVORs, (b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten, (c) von mindestens einem Viertel der Bezirksverbände und des Jugend- verbandes oder (d) von mindestens einem Zehntel der Delegierten einberufen.

§10 Abs. (4)
Die LDK setzt sich zusammen aus:
(a) den Delegierten der Bezirksverbände,
(b) den Delegierten des Jugendverbands,
(c) zwei Delegierte aus der Landesfraktion und
(d) dem LVOR, wobei die Mitglieder des LVORs nur beratende Positionen im LDK beziehen.

§10 Abs. (5)
Jeder Bezirksverband und der Jugendverband stellen für je angefangene 50 Piraten ihrer Gliederung einen Mandaten auf. Die Mandate sind für alle Landespiraten offen. Die Delegierten werden für zwei Jahre gewählt. Auf Verlangen eines Piraten des entsendenden Bezirksverbands oder des entsendenden Jugendverbandes ist die Mandatierung vor einer LDK zu bestätigen, wenn dies in der Einladung angekündigt ist. Die Wiederwahl ist möglich. Das Mandat ist nicht übertragbar.

SOLL

§6 Abs. (1)
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Kreis- und Ortsverbände. Weitere Verbände können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet werden.

§6 Abs. (4)
Warten auf Antrag "Hal"

§8 Abs. (4)
(4) Die LMV wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK einberufen.

§10 Abs. (2)
Die LDK übernimmt die Aufgaben der LMV nach dieser Satzung, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Über dies hinaus nimmt die LDK die Aufgabe wahr, die Bezirksverbände und den Jugendverband zu informieren. Dies erfolgt in Form eines Rechenschaftsbericht, der mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, vorzulegen ist. Jeder Rechenschaftsbericht ist allen zugänglich zu machen.

§10 Abs. (3)
Die LDK wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksverbände und des Jugendverbandes oder
(d) von mindestens einem Zehntel der Delegierten einberufen.

§10 Abs. (4)
Die LDK setzt sich zusammen aus:
(a) den Delegierten der Bezirksverbände,
(b) den Delegierten des Jugendverbands,
(c) zwei Delegierte aus der Landesfraktion und
(d) dem LVOR, wobei die Mitglieder des LVORs nur beratende Positionen im LDK beziehen.

§10 Abs. (5)
ersatzlos streichen

Einstimmigkeitsprinzip

in Crewordnung generell erhalten: das Wort Konsens soll genauer präzisiert werden.

IST

§1 Abs. (4) Crewordnung
Innerhalb jeder Piraten-Crew werden Entscheidungen grundsätzlich im Konsens im Rahmen eines Crew-Treffens durch die anwesenden Crew- Mitglieder getroffen.

SOLL

§1 Abs. (4) Crewordnung
Innerhalb jeder Piraten-Crew werden Entscheidungen im Rahmen eines Crew-Treffens durch die anwesenden Crew- Mitglieder ohne Gegenstimme getroffen

Beendigung der Crewmitgliedschaft

Betrifft: §6 Abs. (7)

IST

Der Austritt aus einer Crew wird mit dem 1. des folgenden Monats gültig.

SOLL

Der Austritt aus einer Crew wird sofort gültig.

Hinweis: Hierzu muss die Geschäftsordnung/ Verwaltungsodnung angepasst werden: Der Piraten muss bis zum Ende des Monats weiter in der Crew geführt werden. Grund: Die monatliche Budgetzuteilung und die 3-Monate-Regelung bei Crews <3 Mitgliedern.

konkurrierende AKs, AGs und PGs

Betrifft: §13, Abs.(3) (b)

IST

Der Politische Geschäftsführer hat die Aufgaben
(b) die Arbeitsgruppen, Projektgruppen und Arbeitskreise auf gemeinsame Inhalte und Verknüpfungsmöglichkeiten hinweisen,

SOLL

Der Politische Geschäftsführer hat die Aufgaben
(b) die Arbeitsgruppen, Projektgruppen und Arbeitskreise auf gemeinsame Inhalte und Verknüpfungsmöglichkeiten hinweisen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen in Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands zu ergreifen,

offene Punkte

  1. §6(4) Anpassung der Geldverteilung auf die Crews, Finanzmittel klären zwischen Crew und Vorstand, Finanzmittel für den Vorstand definieren, §6(5) Crewbezogene Spenden am Ende des Jahres verirren Zurückgestellt bis Hal's Anträge abgestimmt wurden
  2. §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? oder in die Crewordung? verschoben
  3. Die Crew0rdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung verschoben
  4. Finanzordnung als Teil der Satzung verschoben
  5. Sitz der Partei? (Nach der LTW) verschoben (Sinn würde Düsseldorf machen, weil uns dort im Falle eines LT Mandats auch Büro leisten würden)
  6. Piratenbüro-Konzept (Nico) detaillierter ausarbeiten verschoben
  7. Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste,…) --> Geschäftsordnung? der Vorschlag der Geschäftsordnung wird abgewartet (LMV)
  8. Wahlmodalitäten in die Satzung aufnehmen, zumindest als Default-Lösung, 2/3 Mehrheit
  9. Satzungänderungen von der Bundesschatzmeisterkonferenz (schickt Uli per Mail)
  10. §12 (4) Wer darf Satzungänderungen einreichen (mindest Unterstützer, NRW-Piraten, …)?
  11. Antragsfabrik, LGO
  12. §9 (9) Wer ist das Verwaltungsgremium? (Generalsekretär und Schatzmeister)
  13. §8 (6) Definition von Anträgen und Dauer der Einladung
  14. §4 (7) Bei wem und wie?
  15. §4 (8) Zusendung? Email
  16. §4 (9) Aktensicht in welchen Grenzen?
  17. Fördermitgliedschaft schaffen. // Eher was für den Bund
  18. Crewordnung: §10 (2): Crew Repräsentanten? Es solle jeder Pirat stimmberechtigt sein
  19. Crewordnung: Abgleich der §10, 11, 12
  20. Aufgabendefinition von AG/PG nicht änderbar
  21. Geld/Sachmittel müssen im Sinne der Aufgabendefinition eingesetzt werden.
  22. Entweder Kreis- oder Ortsverbände
  23. Untergeordnete Verbände (KVs) zur Veröffentlichung der Protokolle auf der Crewsprecherliste verpflichten

nächstes Treffen

  • PG Satzung
  • 24.02.2010
  • 19:00 Uhr
  • Mumble (Raum: Besenkammer)