NRW:2009-12-09 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW
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Protokoll PG Satzung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Allgemein
- 2 Eckdaten
- 3 Teilnehmer
- 4 Eintritte / Austritte
- 5 Annahme des letzten Protokolls
- 6 aktueller Stand Maßnahmenbündel "Kleinigkeiten"
- 7 Einteilung der noch offenen Punkte in Arbeitspakete
- 8 Diskussion der nicht Crew- oder verbandsbezogenen Punkte
- 9 Aufgaben zum nächsten Arbeitstreffen
- 10 Nächster Termin
Allgemein
09.12.2009 19:00 - 23:00 Uhr UPH Essen
Eckdaten
Was: Treffen der PG Satzung NRW Ort: Unperfekthaus Essen Datum: 09.12.2009 Uhrzeit: 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Teilnehmer
- anwesend
- Uli Schumacher
- Jörg Schmidt
- Klaus Quinten
- Daniel Cipa
- Kai Blöcker
- Dirk Schatz
- Till Neuhaus
- abwesend
- Andreas Rohrmann
- Nico Kern
- Stefan Sarzio
Eintritte / Austritte
-keine-
Annahme des letzten Protokolls
Das letzte Protokoll wird akzeptiert.
aktueller Stand Maßnahmenbündel "Kleinigkeiten"
Legende zum Status:
- In Arbeit: Ein Verantwortlicher kümmert sich darum
- Bedarf Antrag: Im nächsten Schritt muss ein Satzungsänderungsantrag formuliert werden.
- offen: Dieser Punkt ist noch nicht geklärt.
- abgeschlossen: keine weitere Arbeit nötig
Nr | Beschreibung | Änderungsvorschlag / Aufgabe | Status |
---|---|---|---|
1 | Definition von Piraten: Landespiraten / Kreispiraten, etc. | Till sucht betreffende Stellen aus der Satzung heraus und schlägt Änderungen vor, die wir auf dem nächsten Treffen besprechen | Vorschläge erarbeitet |
2 | § 8: Der Landesparteitag, im folgenden LMV genannt. | Umbenennen: § 8 Landesparteitag (LPT); Einfügen: (0) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. | Umbennen:Vorschläge erarbeitet, Einfügen: Bedarf Antrag |
3 | §8(1), Warum 6 Monate, Warum ist der Verweis auf einen anderen § in xx eingerahmt? | Neue Fassung: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt ein LPT im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet der LPT nur auf Antrag nach § 8 Absatz 4 statt. | Bedarf Antrag |
4 | §12: Zwei-Drittel von was? Anwesende, Mitglieder von NRW, ... | Fällt in Punkt 1 | in Arbeit |
5 | §12 (1): Welches Programm? Landesgrundsatzprogramm, Landeswahlprogramm | Umbenennen §12 Satzung und Programme; Ändern: (1) Änderungen der Satzung und der Programme können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. | Bedarf Antrag |
6 | §5(1) vs §2(4): Mitgliedschaft in einer anderen Partei erlaubt und doch verboten. | Neue Fassung: Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts. Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei | Bedarf Antrag |
7 | Zeiten mehr präzisieren (Arbeitstage,…) | §9 (4):Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Die- se Versammlung wird mit einer Frist von 10 Kalendertagen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anla ̈ssen kann die Einbe- rufung auch kurzfristiger erfolgen. ; §3 Crewordnung (3): Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von 3 Werktagen, nach Bestätigung durch die Crew, zu veröffentlichen. ; §6 (5) Verbleibt zum Ende des Geschäftsjahres Geld auf dem virtuellen Konto einer Crew, verbleiben höchstens 25% der gesamten Creweinnahmen des Geschäftsjahres auf dem virtuellen Konto, der Rest geht in die freien Finanzmittel über. | bedarf Antrag |
8 | §13: Welche 2/3 Mehrheit | Änderung: (1) Die Auflösung des Landesverbandes kann durch einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 3/4 der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes abstimmen. ; Einfügen: (2) Der Bundesparteitag muss der Auflösung zustimmen. | bedarf Antrag |
9 | Klarstellung: Listenkandidat darf nur in einer Partei sein, nach LandeswahlGesetz | einstimmiger Beschluss, das gehört nicht in die Satzung | abgeschlossen |
10 | Wo lagert / befindet sich die jetzt gültige Satzung NRW. | einstimmiger Beschluss, das gehört nicht in die Satzung | abgeschlossen |
11 | Logos in der Satzung | einstimmiger Beschluss, Logos gehören nicht in die Satzung | abgeschlossen |
12 | § 3: Ab wann man Mitglied ist, sollte besser definiert werden. Vielleicht eher eine Punkt für die Geschäftsordnung des Vorstandes. | einstimmiger Beschluss, das gehört nicht in die Satzung | abgeschlossen |
13 | §4(1) Pflicht zur Aktivität? | Antrag auf streichung | abgeschlossen |
14 | Jugendverband aus der Satzung entfernen und Bezirksgruppe umbenennen in Bezirksverband | § $8 (4c) von mindestens einem Viertel der Bezirksverbände oder ; § 7 (5) entfällt! | Bedarf Antrag |
15 | Satzungsänderungsanträge müssen laut BGB mit der Einladung rausgehen | §12(3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landes- programms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 5 Wochen vor Beginn der Landesmitgliederver- sammlung beim Landesvorstand eingegangen ist. ; §8(6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden ko ̈nnen und mindestens 5 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Antägen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung. ACHTUNG! DIESE ÄNDERUNGEN DÜRFEN ERST MIT DER NÄCHSTEN LMV GELTEN! | Bedarf Antrag |
16 | §3 (1) - Widerspruch zur Bundessatzung (Bundessatzung: Mitgliedschaft in der kleinsten Gliederungsebene)(Landessatzung: Auch in der Bundessatzung) | Änderung §3 (1): Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird
1. die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst. 2. jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung. || abgeschlossen | |
17 | §4 (6) - Schiedsgerichtsordnung der Bundespartei, Es wird auf die Schiedsgerichtordnung Bezug genommen, obwohl wir keine eigene haben. sondern die vom Bund nutzen. | Namensänderung §11: Ordnungsmaßnahmen und Schiedsgericht. ; Zusatz. §11(1): Das schließt die Schiedsgerichtsordnung mit ein. | abgeschlossen |
18 | §4 (4) -Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, das jeweils für die Abstimmung anzuwendende Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlgesetz anderes bestimmt, oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert. | §4 (4) -Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, das jeweils für die Abstimmung anzuwendende Gesetz bestimmt, oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert. | in Arbeit |
Einteilung der noch offenen Punkte in Arbeitspakete
Nr | Beschreibung | Arbeitspaket |
---|---|---|
e. | Wahlmodalitäten von Direktkandidaten in die Satzung (Möglichkeiten §18(4) LWG NRW) | unabhängig |
g. | §6(4) Anpassung der Geldverteilung auf die Crews | Crew |
j. | §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? | unabhängig |
k | §10 Komplette Überarbeitung | Verband |
o. | Die CrewOrdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnugn als Teil der Satzung. | unabhängig |
p. | Finanzordnung als Teil der Satzung | unabhängig |
r. | Sitz der Partei | unabhängig |
t. | Finanzmittel klären zwischen Crew und Vorstand | Crew |
u. | Crew Ordung: Schiedsgerichtparagraph zur Crewmittelfinanzordnung (Einer Crew, das Geld länger als ein Jahr zusprechen oder auch wegnehmen) | Crew |
z. | Einstimmigkeitsprinzip in Crews. Generell erhalten: das Wort Konsens durch einstimmig zu ersetzen. Ausnahme: Ausschluss aus ein Crew nach Antrag: Antragsteller und betroffener sind dann nicht stimmberechtigt. | Crew |
Aa. | Austritt / Eintritt aus einer Crew oder der Partei muss sofort gültig werden. | Crew |
Ab. | Nico präsentiert das Piratenbüro-Konzept => mit dem Ziel jegliche Untergliederungen zu vermeiden! | Crew |
Ac. | Wie verhindern wir, dass wir bei der nächsten LMV über 100 Listenbewerber haben =>innerparteiliche Unterschrifen sammeln | unabhängig |
Ad. | Technische Vorgaben Crewordnung (Sprecherliste, …) | Crew |
Ae. | AKs, AGs, PGs: Problem wildwuchernde Gründungen; Inhalts-Schlichtung bei konkurrierenden Inhalten / Themen | unabhängig |
Af. | Finanzmittel für den Vorstand definieren | unabhängig |
Ag | Wahlmodalitäten in die Satzung aufnehmen, zumindest als Default lösung | Crew |
Ah | Beisitzer für den Vorstand | unabhängig |
Ai | Satzungänderungen von der Bundesschatzmeisterkonferenz (schickt Uli per Mail) | unabhängig |
Aj | §12(4) Wer darf Satzungsänderungen einreichen (minntest Unterstützer, NRW, …)? | unabhängig |
Ak | §5(1) Verlust von Wahlrecht und Wählbarkeit. | unabhängig |
Al | §9(9) Wer ist das Verwaltungsgremium? | unabhängig |
Am | §6(5) Crewbezogene Spenden am Ende des Jahres verlieren. | Crew |
Ao | §8(6) Definition von Anträgen und Dauer der Einladung | unabhängig |
Ap | aus der ML von Till die Vorschläge einsammeln. | |
As | Kenntnisse von Einladungen und Akten §4 (7) Bei wem und wie? | unabhängig |
At | §4 (8) Zusendung? Erlaubt das den Versand von E-Mails? | unabhängig |
Au | §4 (9) Aktensicht in welchen Grenzen? | unabhängig |
Av | Fördermitgliedschaft schaffen. | unabhängig |
Aw | Definition: Verwaltungsgremium §9(9), §13(4) Crewordnung, §7(2) Crewordnung | unabhängig |
Ax | Transparenzgebot für AGs und Co | unabhängig |
Ay | Satzungsänderungen auf der LMV sollen erst nach der LMV in Kraft Treten. Vorschlag: Sofern im Antrag nicht anders bestimmt, treten Satzungsänderungen erst unmittelbar nach Beendigung des Parteitag in Kraft. | unabhängig |
Az | Schiedsgerichtsordnung vom Bund in unsere Satzung übernehmen | unabhängig |
Diskussion der nicht Crew- oder verbandsbezogenen Punkte
Nr | Beschreibung | Änderung / Aufgabe | Status |
---|---|---|---|
u01 | Wahlmodalitäten von Direktkandidaten in die Satzung (Möglichkeiten §18(4) LWG NRW) | NEU: § 6 (5) In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber um Direktkandidaturen für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden. | bedarf Antrag |
u02 | §9(8): Aufgaben des LVOR hierher? Die CrewOrdnung ist nicht vernünftig eingebettet. Crewordnung als Teil der Satzung. Finazordnung als Teil der Satzung | Um Unklarheiten zu beseitigen, sollte die Crew- / Finanzordnung Teil der Satzung werden. Nachher wird bei Unklarheiten, welche Mehrheit was entscheiden darf gestritten. | in Arbeit |
u03 | Sitz der Partei? | Im Prinzip ist es egal, wo der Sitz der Satzung ist. Aus technischer Sicht wäre Düsseldorf als Landtagssitz sinnvoll. Weil etwaige Landtagsabgeordnete eh ein Büro dort vorhalten würden. | Diskutiert |
u04 | AKs, AGs, PGs: Problem wildwuchernde Gründungen; Inhalts-Schlichtung bei konkurrierenden Inhalten / Themen | folgender Ablauf scheint konsensfähig: 1. Gründungen sind durch Crewbeschluss generell erlaubt. 2. Vorstand / politischer Geschäftsführer hat ein zeitlich begrenztes Veto-Recht, um die Gründung zu verweigern. 3. Die Verweigerung einer Gründung bedarf eine der folgenden Begründungen: (A) Identische Inhalte mit einer bestehenden Gruppe, (B) Flasche Form (AK, AG, PG), ( C ) Formale Fehler bei der Gründung, (D) Zielkonflikt mit der politischen Grundausrichtung (als Mülleimer), (E) Die Gründe sind abschließend. | Diskutiert |
u05 | Beisitzer für den Vorstand | Pro: Mehr Leute im Vorstand, heißt, dass geheime Absprachen schwerer werden. CONTRA: Diskussionen dauern länger, Arbeit kann auch jetzt schon vom Vorstand delegiert werden. Allgemein: Warum nicht Verwaltung und Politik von einander trennen? | diskutiert |
u06 | §4 (8) Zusendung? Erlaubt das den Versand von E-Mails? | Generell ja. Gesetzlich definiert sind Zugang, … Thorres bittet beim Vorstand darum, die Aufnahmeanträge zu ergänzen um den Passus: "Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle Kommunikation nur über Mail stattfindet." | abgeschlossen |
u07 | §16 (1) Die Organe des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen geben sich nach ihrer Einsetzung eine Geschäftsordnung. | (2) Der Landesverband bekommt Geschäftsordnung, erstmalig von der LMV, danach Änderungen durch einstimmigen Vorstandsbeschluss | offen |
u07 | §6 (6) Bis zum xx.xx.2010 ist §6 (1) unwirksam.Eine Gründung von Untergliederungen des Landesverbandes ist vor dem xx.xx.2010 nicht möglich. | ... | offen |
Aufgaben zum nächsten Arbeitstreffen
- Jörg: TeX Datei ohne Keinigeleiten erstellen als Arbeitsgrundlage
- Till 1-2.Thorres 3-10. Daniel 11-18.u1 quwr .u6,u7,u8 Dirk.
Nächster Termin
Was: Treffen der PG Satzung NRW Ort: Unperfekthaus Essen Datum: Mittwoch, 16.12.2009 Uhrzeit: 19:00 Uhr Ziel: Abschluss der Anträge.
Protokoll erstellt von: DanielC