NRW-Web:News/2009-07-14 - Zum Unterschriftenproblem

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Kommentieren
65px-PirateNews.png
Zum Unterschriftenproblem

Hier jetzt nochmal Fakten zum Unterschriftenproblem: Nachdem danebod und ich gestern nach Düsseldorf gefahren sind und die 2800 beglaubigten Unterschriften der Landeswahlleiterin übergeben haben, bekam ich heute morgen den Anruf, dass ein großer Teil der Unterschriftenformulare wegen des Hinzufügens der PDF-Formularfelder formal nicht mehr korrekt wären. Das ganze fasst Proble Teiler Döhrden in ein paar Punkten recht gut zusammen:

  1. Ein Teil der Unterschriftenformulare erfüllt nicht die Formalitäten, die das WahlG für Unterstützerunterschriften vorsieht. Nach dem Buchstaben des Gesetzes durfte das Formular nicht verändert werden. Durch das Bearbeiten im Adobe-Writer wurden jedoch Felder eingefügt, die rein formal-juristisch das Formular verändert haben.
  2. Das Büro der Landeswahlleiterin steht uns jedoch grundsätzlich wohlgesonnen gegenüber, und will dem Landeswahlausschuss empfehlen, trotz dieser Formalitäten die Liste der Piratenpartei zur Wahl zuzulassen. Der Ausschuss tagt jedoch erst am 30.07.2009.
  3. Um auf Nummer sicher zu gehen, müssten wir jedoch noch weitere Unterschriften einholen. Wie viele Formulare nicht den Vorschriften entsprechen wird spätestens im Laufe des morgigen Tages feststehen. Zurzeit werden die Formulare noch gesichtet.
  4. Es bringt nichts, wenn diejenigen, die bereits (auf einem fehlerhaften Formular) unterschrieben haben, erneut eine Unterschrift (auf einem formgültigen Formular) abgegeben, da die Wahlämter die erste Unterstützung in ihrem Programm vermerkt haben und deshalb die Bestätigung verweigern werden. Es müssen also neue Unterstützer gesucht werden.

Wenn ihr Unterstützungsunterschriften sammeln, lasst die bitte auch direkt in der zuständigen Behörde in eurer Stadt beglaubigen. Wegen der Kürze der Zeit können wir das nicht mehr für euch erledigen. Hier befindet sich das Unterstützungsformular. Die Unterschriften müssen bis zum 23. Juli beglaubigt dem LV NRW vorliegen.

14. Juli 2009