NRW-Web:HowTos/Landtags-Wahlkampf2017/Aufstellung Direktkandidat

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Aufstellung von Direktkandidaten

Wahlkreisvorschläge, umgangssprachlich Direktkandidaten genannt, können für jeden Wahlkreis gewählt werden. Wählbar ist jedes aktiv wahlberechtigte Mitglied der Piratenpartei (es muss wenigstens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft haben), das am Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat, in keinem anderen Wahlkreis Bewerber ist und nicht als Direktkandidat oder Reservelistenkandidat für eine andere Partei benannt ist.

Wahlkreisvorschläge werden in geheimer Wahl auf Aufstellungsversammlungen, das sind Mitgliederversammlungen auf Wahlkreisebene, gewählt.

Zu diesen Aufstellungsversammlungen können der Landesvorstand, der Vorstand des Kreisverbands oder Verwaltungspirat des virtuellen Kreisverbands einladen. Da nur der Landesvorstand alle wahlberechtigten Mitglieder der Wahlkreise kennt, müssen im Falle der Einladung durch KV-Vorstand oder vKV-Verwaltungspirat die Einladenden die Liste(n) der Wahlberechtigten tagesgenau beim Landesgeneralsekretär erfragen. Denn jeder, der seinen Erstwohnsitz in einem Wahlkreis hat, muss zur Aufstellungsversammlung eingeladen werden, auch wenn er der Gliederung (KV/vKV) nicht zugehörig ist.

Einladung zur Aufstellungsversammlung

Für die Aufstellungsversammlung ist mit einer Frist von wenigstens 28 Tagen einzuladen, wenn die Satzung der einladenden Gliederung nichts anderes aussagt. Wenn ihr nicht selber einladen wollt: diese Aufgabe übernimmt der Landesvorstand gerne für euch, nachdem ihr den Willen zur Durchführung einer solchen Versammlung dem Vorstand angezeigt habt. Dabei ist durch euch gegenüber dem Vorstand anzugeben:

  • Ort der Versammlung,
  • Datum der Versammlung,
  • Uhrzeit des Beginns der Versammlung und
  • Wahlkreis, für die diese Aufstellungsversammlung durchgeführt wird (hier bitte Postleitzahlengenau oder bei Bedarf Strassen- und Hausnummerngenau).

Nach § 18.4 des Landeswahlgesetzes habt ihr die Möglichkeit für Wahlkreise, die vollständig innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt liegen, eine gemeinsame Mitgliederversammlung abzuhalten. Sobald ein Wahlkreis die Grenzen einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises durchschneidet, muss für diesen Wahlkreis eine eigene Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Bitte überprüft das im Vorfeld der Einladung.

Ihr könnt gern einen eigenen Einladungstext verfassen und diesen mit oben genannten Daten dem Vorstand bekanntgeben. In diesem Text muss wenigstens die Tagesordnung in vorläufiger Form genannt werden.

Die E-Mail mit diesen Angaben geht an direktkandidatenwahl [at] piratenpartei-nrw (punkt) de.

Da der Vorstand nicht bei allen 128 Wahlkreisen selber zur Akkreditierung kommen kann, ist es notwendig, dass ihr dem Vorstand einen Piraten mit Familiennamen, Vornamen, E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer benennt, der die Akkreditierung durchführen kann. Dafür ist durch den Piraten umgehend eine Datenschutzverpflichtung zu unterzeichnen und an die Landesgeschäftsstelle zu schicken, falls dem Landesvostand keine gültige Datenschutzverpflichtung vorliegt.

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Nordrhein Westfalen
Akademiestraße 3
40213 Düsseldorf

Der Landesvorstand wird in Textform einladen.

Vorbereitung der Aufstellungsversammlung

Ihr benötigt für die Versammlung:

  • Versammlungsleiter
  • Protokollanten
  • Wahlleiter
  • Stimmzettel
  • Drucker
  • ein Wahlurnen tauglichen Behälter
  • das Straßenverzeichnis für die betreffenden Wahlkreise, das bekommt ihr beim Kreiswahlleiter.
  • Anlagen

welche ihr bei eurem Kreiswahlleiter vor der Versammlung bekommt oder herunterladen und ausdrucken könnt.

Das Formular 9a, die Niederschrift zur Versammlung also das Protokoll, und das Formular 10a benötigt ihr jeweils nur ein Mal, wenn ihr eine gemeinsame Aufstellungsversammlung mehrerer Wahlkreise durchführt.

Wer darf den Kandidaten mitwählen

Jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit Erstwohnsitz in dem Wahlkreis bzw. einem der Wahlkreise (bei gemeinsamer Mitgliederversammlung mehrerer Wahlkreise), das die deutsche Staatsbürgerschaft hat, am Tag der Aufstellungsversammlung mindestens 18 Jahre alt ist und im Besitz des aktiven Wahlrechts ist, darf den Direktkandidaten mitwählen.

Wer darf Direktkandidat sein

Gewählt werden darf jeder, der seinen Erstwohnsitz seit wenigstens dem 14.02.2017 innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen hat, die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wenigstens am Tag der Wahl 18 Jahre alt ist und das passive Wahlrecht besitzt sowie Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landesverband Nordrhein-Westfalen ist (§ 7 Abs. 1 Landessatzung).

Die Aufstellungsversammlung

Vor Beginn der Versammlung

Auf der Aufstellungsversammlung wird zunächst die Akkreditierung durchgeführt. Dafür wird der Landesvorstand/Kreisvorstand einen Piraten verpflichten. Dieser erhält eine verschlüsselte Datei (TrueCrypt-Container), die die Mitgliederdaten aller stimmberechtigten Mitglieder im Wahlkreis enthält. Der Akkreditierungspirat hat eigenständig zu prüfen, in welchem Wahlkreis der um Stimmrecht ersuchende Pirat wohnt. Er lässt sich dazu den Mitgliedsausweis, falls zur Hand, und einen amtlichen Lichtbildausweis mit Adressnachweis zeigen.

Mit dem durch den Kreiswahlleiter ausgegebenen Straßenverzeichnis prüft der Akkreditierungspirat die Zuordnung zum Wahlkreis.

Alle akkreditierten Piraten werden auf einer eigenen Liste mit Name, Vorname und Adresse geführt. Diese Daten werden dem Einwohnermeldeamt zur Überprüfung der Wahlberechtigung gegeben.

Es müssen bei der Wahl des Wahlkreisvorschlags wenigstens 3 Piraten mit Stimmrecht in der Versammlung sein, andernfalls ist die Versammlung anfechtbar.

Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist bei Versammlungen mit weniger als 6 akkreditierten Piraten von jedem akkreditierten Teilnehmer das Formular 15 auszufüllen. Dieses bescheinigt das aktive Wahlrecht, welches Voraussetzung für das Stimmrecht bei der Aufstellungsversammlung ist. Diese sind dem Kreiswahlleiter mit den restlichen Formularen bei der Einreichung zu übergeben.

Sinnvoll ist, die Versammlung zusätzlich zu protokollieren und nicht nur die Pflichtformulare auszufüllen (die natürlich in jedem Fall ausgefüllt werden müssen). In einem zusätzlichen Protokoll können weitergehende Inhalte protokolliert werden. Es ergeben sich nach den Versammlungen immer wieder Fragen, die so beantwortet werden können.

Beginn der Versammlung

Ihr wählt einen Versammlungsleiter. Dieser muss im Anschluss an die Versammlung das Formular 10a, eine Versicherung an Eides Statt, über die Versammlung abgeben, ebenso wie dies zwei weitere Versammlungsteilnehmer tun müssen. Diese beiden Versammlungsteilnehmer bezeugen die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung. Sie sollten am Ende der Versammlung gewählt werden. Der Versammlungsleiter, darf nicht als Zeuge benannt werden. Auch sollten nach Möglichkeit andere Personen als die gewählten Kandidaten als Zeugen auftreten.

Ihr wählt einen Protokollanten (Schriftführer), der den Verlauf der Versammlung im Ergebnis mit allen Anträgen und Abstimmungen festhält.

Nun müsst ihr über die Geschäftsordnung abstimmen. Es gibt zwei Mustergeschäftsordnungen. Eine entlehnt aus der Geschäftsordnung des Landesparteitages und eine einfachere, erstellt von den Piraten aus Mülheim, die ihr übernehmen könnt.

Ihr wählt einen Wahlleiter, der die Durchführung der Wahlen regelt. Er hat sicher zu stellen, dass geheim abgestimmt wird und jeder Kandidat ausreichend Zeit hat, sich und sein Programm vorzustellen. Der Wahlleiter darf kein Kandidat bei einer Wahl sein, die er durchführt.

Um alle gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, empfiehlt es sich dringend, dass sowohl Versammlungsleiter als auch Wahlleiter und Protokollant sich die Formulare 9a und 10a aufmerksam durchlesen. Darin finden sie die Richtlinien für die Versammlung.

Zu Beginn der Versammlung stellt der Versammlungsleiter folgende Frage:

Zweifelt jemand die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines akkreditierten Teilnehmers an?

Äußert jemand entsprechende Zweifel, so ist dies im Protokoll aufzunehmen und die Zweifel, soweit möglich auszuräumen. Kann der Zweifel während der Versammlung nicht ausgeräumt werden, so ist von der angezweifelten Person das Formular 15 (s.o.) auszufüllen, damit der Kreiswahlleiter diese Zweifel ausräumen kann.

Abstimmung über die Tagesordnung

Sind alle Versammlungsämter gewählt wird über die Tagesordnung abgestimmt. Diese muss folgendes beinhalten:

  • Wahl des Versammlungsleiters
  • Wahl des Schriftführers
  • Verabschiedung der Geschäftsordnung der Versammlung
  • Wahl des Wahlleiters
  • Vorstellung der Kandidaten für Wahlkreis A
  • Wahl der Kandidaten für Wahlkreis A

...

  • Vorstellung der Kandidaten für Wahlkreis Z
  • Wahl der Kandidaten für Wahlkreis Z
  • Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahlkreise A bis Z
  • Benennung der Zeugen der Versammlung
  • Ende der Versammlung

Verlauf der Versammlung - Kandidatenvorstellung

Für jeden Wahlkreis muss es eine eigene Kandidatenliste geben.

Der Wahlleiter eröffnet die Kandidatenliste für den Wahlkreis. Die anwesenden, akkreditierten Teilnehmer dürfen die Kandidaten vorschlagen. Kandidaten dürfen, wenn sie akkreditierte Teilnehmer sind, auch sich selbst vorschlagen.

Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Er nimmt von jedem Kandidaten das ausgefüllte Formular 13 entgegen und prüft darauf die Wählbarkeit. Sollte die Wählbarkeitsbescheinigung nicht vorliegen, teilt er dies der Versammlung mit. Stellt sich im Nachgang der Versammlung heraus, dass ein gewählter Kandidat nicht wählbar ist, so kann er durch die Partei und den Kreiswahlleiter schadensersatzpflichtig gemacht werden.

Im Anschluss gibt der Wahlleiter jedem Kandidaten eine angemessene Zeit - zehn Minuten sollten ausreichen - sich und sein Programm vorzustellen. Fragen können ebenfalls zugelassen werden.

Nach der erfolgten Vorstellung aller Kandidaten erstellt der Wahlleiter die Stimmzettel und erklärt die Modalitäten der Wahl.

Die Wahl des Direktkandidaten

Ihr wählt den Wahlkreisvorschläge in geheimer Wahl. Es ist durch den Wahlleiter die Ausgabe und die Entgegennahme der Stimmzettel auf den Stimmkarten der Akkreditierten zu verzeichnen. Dies kann durch einen Strich bei der Ausgabe und einen Kreuzstrich bei der Entgegennahme geschehen.

Für jeden Wahlkreis hat gibt es eine eigene Kandidatenliste und eine eigene Wahl, bei der alle akkreditierten Teilnehmer der Aufstellungsversammlung stimmberechtigt sind, sofern alle Wahlkreise, für die in der Aufstellungsversammlung Bewerber aufgestellt werden, vollständig innerhalb der Grenzen des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt liegen. Bei Wahlkreisen die Kreisgrenzen oder die Grenze einer kreisfreien Stadt durchschneiden sind nur die Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis stimmberechtigt.

Der Wahlleiter hat vor jedem Wahlgang die Stimmzettel vorzubereiten und die Teilnehmer über die Modalitäten der Wahl aufzuklären.

Der Wahlleiter erfüllt bei jedem Wahlgang folgende Aufgaben:

  • Er öffnet die Kandidatenliste.
  • Er schließt die Kandidatenliste.
  • Er erstellt die Stimmzettel.
  • Er verkündet, wer wählbar ist.
  • Er verkündet, wie viele Stimmen jeder Stimmberechtigte hat.
  • Er zeigt an, wie eine Stimme gültig ist.
  • Er zeigt an, wie eine Stimme ungültig ist.
  • Er verkündet, dass Enthaltungen nicht gewertet werden.
  • Er weißt darauf hin, dass es eine geheime Wahl ist.
    • Jeder Stimmberechtigte soll nach Möglichkeit in einer Wahlkabine wählen.
    • Die Stimmzettel sind vor der Abgabe ein Mal zu falten, so dass die ausgefüllte Seite nicht offen einsehbar ist.
  • Er fragt die Teilnehmer, ob jeder die Modalitäten der Wahl verstanden hat.
  • Er präsentiert die leere Wahlurne und versiegelt diese vor der Eröffnung des Wahlgangs.
  • Er eröffnet den Wahlgang und verkündet die Dauer des Wahlgangs.
  • Er kreuzt bei jedem Stimmberechtigten auf dessen Stimmkarte die Ausgabe des Stimmzettel mit einem Strich ab.
  • Er kreuzt vor dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne den Empfang des Stimmzettels mit einem Gegenstrich ab.
  • Nach angemessener Zeit zur Stimmabgabe kündigt er die Schließung des Wahlgangs an.
  • Er schließt den Wahlgang.
  • Er bricht öffentlich das Siegel der Wahlurne.
  • Er entleert die Wahlurne.
  • Er prüft zunächst die Gültigkeit der abgegebenen Stimmzettel.
  • Er überwacht die Auszählung der Stimmzettel.
  • Er teilt der Versammlung das Ergebnis der Wahl mit.
  • Er erstellt ein Wahlprotokoll und hält in diesem zu jedem Wahlgang folgendes fest
    • Nummer des Wahlgangs,
    • Namen der Kandidaten,
    • Anzahl der abgegebenen Stimmen,
    • Anzahl der gültigen Stimmen,
    • Anzahl der Stimmen je Kandidat, ggf. Ja- und Nein-Stimmen, wenn es nur einen Kandidaten gibt,
    • ob die Wahl erfolgreich war und ein Kandidat gewählt wurde,
    • ob der gewählte Kandidat die Wahl annimmt.
    • Ebenso ob es Unregelmäßigkeiten beim Wahlgang gab und der Wahlgang dadurch ungültig geworden ist und dieser Wahlgang wiederholt werden muss.
  • Er hebt die Stimmzettel zu jedem Wahlgang auf und verwahrt sie nach Wahlgang getrennt für eine spätere Überprüfung. Ggf. kann er diese auch dem Landesvorstand übergeben.

Wahlverfahren bei nur einem Kandidaten

Gibt es nur einen Kandidaten für den Wahlkreis, so ist ein Stimmzettel zu erstellen, auf dem der Name des Kandidaten steht und jeweils ein Feld für "Ja" und "Nein" zum Ankreuzen. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Gültige Stimmzettel sind alle Stimmzettel, auf denen eines der beide Felder angekreuzt ist. Sind beide oder keines der Felder angekreuzt, oder wurden weitere Kommentare hinzugefügt, so ist die Stimme ungültig. Enthaltungen werden als ungültige Stimme gewertet. Der Kandidat oder die Kandidatin ist gewählt, wenn mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen Ja-Stimmen sind. Beispiel:

4 gültige Stimmen, 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme → der Kandidat ist gewählt.
4 gültige Stimmen, 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen → der Kandidat ist nicht gewählt.

Wahlverfahren bei mehreren Kandidaten

Gibt es mehrere Kandidaten für den Wahlkreis, so ist ein Stimmzettel zu erstellen, auf dem der Name jedes Kandidaten steht und ein zugeordnetes Feld zum Ankreuzen. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Gültige Stimmzettel sind alle Stimmzettel, auf denen genau ein Kreuz im Feld eines Kandidaten markiert wurde. Ungültig sind alle Stimmzettel auf denen kein oder mehr als ein Kandidat angekreuzt wurde oder auf denen weitere Kommentare hinzugefügt wurden. Enthaltungen werden als ungültige Stimme gewertet. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen, mindestens aber eine gültige Stimme bekommt.
Ist dies nach dem ersten Wahlgang nicht der Fall, so gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang auf sich vereinen konnten. Gegebenenfalls muss vor dieser Stichwahl eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die die gleiche Zahl zweitmeister Stimmen auf sich vereinen konnten, zur Begrenzung auf zwei Kandidaten durchgeführt werden.
Im zweiten Wahlgang werden dann neue Stimmzettel erstellt, auf denen die beiden übrig gebliebenen Kandidaten mit Name und zugeordnetem Feld zum Ankreuzen zu finden sind. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen bekommt. Haben nach dem zweiten Wahlgang beide Kandidaten jeweils 50 Prozent der gültigen Stimmen, mindestens aber je eine gültige Stimme, so entscheidet das Los.

Nach der Stimmabgabe - Auszählung

Im Anschluss an die Stimmabgabe, kündigt der Wahlleiter die Schließung des Wahlgangs an und ruft letztmalig zur Stimmabgabe auf. Danach schließt er den Wahlgang. Dann ruft der Wahlleiter zur Auszählung auf. Diese ist öffentlich. Dazu zählen der Wahlleiter und seine Helfer die Anzahl der abgegebenen Stimmen und halten diese im Wahlprotokoll fest. Danach zählt er die Anzahl der gültigen, abgegebenen Stimmen. Danach zählt er die für jeden Kandidaten abgegebenen Stimmen, bzw. die Ja- und Nein-Stimmen. Danach gibt der Wahlleiter das Ergebnis bekannt. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen, gültigen Stimmen, wenigstens aber eine Stimme auf sich vereint.

Erfüllt ein Kandidat die notwendigen Kriterien, so ist er gewählt. Der Wahlleiter fragt den Kandidaten, ob er die Wahl annimmt, was dieser (hoffentlich) mit einem Ja bestätigt.

War ein Wahlgang nicht erfolgreich und wäre auch ein folgender Wahlgang ohne Aussicht auf Erfolg, so kann der Wahlleiter die Kandidatenliste erneut öffnen. Dann werden dafür entsprechend wieder neue Wahlen durchgeführt.

Das Wahlprotokoll ist dem Versammlungsprotokoll hinzuzufügen.

Ernennung von zwei Vertrauenspersonen

Wenn ihr nun die Direktkandidaten gewählt habt, so sind nun eine erste und eine zweite Vertrauensperson zu benennen. Diese vertreten die Interessen des Direktkandidaten gegenüber dem Kreiswahlleiter.

Die Vertrauensperson darf nicht der gewählte Kandidat sein. Wohl aber kann ein gewählter Kandidat eines anderen Wahlkreises Vertrauensperson sein. Im Notfall sind die beiden ersten Unterstützer des Kandidaten, die bei Kreiswahlleiter eingereicht werden, die Vertrauenspersonen.

Zeugen der Versammlung

Es sind von der Versammlung zwei Zeugen zu benennen, die an Eides Statt neben dem Versammlungsleiter den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl bezeugen. Somit kann der Versammlungsleiter nicht gleichzeitig Zeuge sein. Es empfiehlt sich, den Wahlleiter als Zeugen zu benennen, ebenso kann auch der Protokollant/Schriftführer Zeuge sein. Nach Möglichkeit sollte auch nicht der gewählte Direktkandidat als Zeuge benannt werden.

Ende der Versammlung

Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung. Nun sind die Formulare 9a, 10a durch den Versammlungsleiter auszufüllen. Darin sind der Name des Protokollanten (Schriftführers) zu benennen.

Beide Formulare sind eigenhändig und handschriftlich zu unterzeichnen. 9a durch den Versammlungsleiter und den Schriftführer, 10a durch den Versammlungsleiter und zwei weitere Versammlungsteilnehmer.

Durch den gewählten Kandidaten ist das Formular 11a auszufüllen und bei diesem sind die beiden Vertrauenspersonen zu benennen.

Anschluss an die Versammlung

Im Nachgang der Versammlung sind die Formulare 9a, 10a, 11a zum Kreiswahlleiter zu bringen. Achtung: Die Frist zur Abgabe läuft am 21.3.2017 ab! Sicher ist es vorteilhaft, nicht bis zum letzten Tag zu warten.

Beim Ausfüllen der Formulare ist beim Namen der Partei folgendes anzugeben:

Piratenpartei Deutschland - PIRATEN

Die erste Seite des Formular 11a ist vollständig, am besten bei der Einreichung des Wahlkreisvorschlags beim Kreiswahlleiter mit dessen Hilfe, auszufüllen.

Information für kreisgemischte Wahlkreise

Es gibt in NRW verschiedene Wahlkreise, die die Grenzen von kreisfreien Städten / Kreisen durchschneiden. Für diese sind eigene, separate Aufstellungsversammlungen abzuhalten.

Diese sind:

Wahlkreis-
nummer
Wahlkreis
12 Düren II / Euskirchen II
33 Wuppertal III / Solingen II
35 Remscheid – Oberbergischer Kreis III
47 Krefeld I – Viersen III
56 Oberhausen II / Wesel I
63 Duisburg IV – Wesel V
65 Essen I / Mülheim II
79 Borken III / Coesfeld I
90 Herford I – Minden-Lübbecke III
91 Herford II – Minden-Lübbecke IV
94 Gütersloh I / Bielefeld III
104 Hagen II / Ennepe‑Ruhr‑Kreis III
109 Bochum III / Herne II
117 Unna III / Hamm II