NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Verletzung der Vertraulichkeit
Verletzung der Vertraulichkeit
Die Verletzung der Vertraulichkeit kann vom Rat der Stadt nach § 25 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung durch eine Geldbuße bis zu 75,00 € geahndet werden. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bleibt unberührt.