NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Niederschriften/(1)

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(1) Die Niederschriften über die Sitzungen des Verwaltungsausschusses werden durch eine/n von der/dem Oberbürgermeister/in beauftragte/n Angehörige/n der Verwaltung geführt. Sie sind durch Oberbürgermeister/in oder deren Vertreter/innen und durch Protokollführer/Protokollführerin zu unterzeichnen.