NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Niederschrift/(4)
Aus Piratenwiki
(4) Die Niederschrift ist dem Rat der Stadt grundsätzlich in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Über die Genehmigung der Niederschrift der letzten Ratssitzung vor Ablauf der Wahlperiode beschließt der Verwaltungsausschuss.