NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ladung/(1)

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(1) Die/der Oberbürgermeister/in lädt die Ratsmitglieder schriftlich per Brief, E-Mail oder Telefax eine Woche, in Eilfällen bis mindestens 48 Stunden vor der Sitzung. Auf die verkürzte Frist ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen. Die Ratsfrauen und -herren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zeitnah der/dem Oberbürgermeister/in anzuzeigen.