NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen/(1)

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(1) Den Vorsitz im Verwaltungsausschuss führt die/der Oberbürgermeister/in. Sie/er beruft den Verwaltungsausschuss nach Bedarf ein. Im Falle seiner/ihrer Verhinderung wird er/sie hierbei vertreten durch seine/ihre Vertreter/in in der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis. Sie/er hat ihn einzuberufen, wenn ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsausschusses es unter Angebe des Beratungsgegenstandes verlangen.