NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Einberufung und Tagesordnung/(3)
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(3) Die Tagesordnung der Ausschüsse enthält einen regelmäßigen Punkt Anträge. Fristgerecht eingereichte Anträge werden in der darauf folgenden Sitzung des zuständigen Ausschusses beraten. Die Verwaltung berichtet halbjährlich in den Ausschüssen über den Verfahrensstand der Anträge. Anträge zur Tagesordnung sollen der Verwaltung rechtzeitig zugeleitet werden.