NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Einberufung und Tagesordnung/(1)
Aus Piratenwiki
(1) Die Ausschüsse tagen nach Bedarf. Sie müssen einberufen werden, wenn die/der Vorsitzende oder ein Drittel der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder es verlangt.