NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Einberufung und Tagesordnung/(1)

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(1) Die Ausschüsse tagen nach Bedarf. Sie müssen einberufen werden, wenn die/der Vorsitzende oder ein Drittel der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder es verlangt.