NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abgrenzung der Zuständigkeiten/(12)
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12. Werksausschuss Schwefelbad
Die Aufgabenstellung ergibt sich aus § 5 der Betriebssatzung für das Schwefelbad Fallersleben vom 22.09.1993.