(4) An öffentlichen Sitzungen können Zuhörer unter Ausnutzung der vorhandenen Sitzplätze teilnehmen; für Pressevertreter können besondere Sitzplätze freigehalten werden. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung kann der Vorsitzende/die Vorsitzende von seinem/ihrem Hausrecht Gebrauch machen.