NDS:Schiedsgericht/Geschäftsordnung

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Die Geschäftsordnung wurde am 11.03.2013 einstimmig angenommen.

Am 22.04.2013 einstimmig geändert.

Am 20.01.2014 einstimmig geändert.

Am 03.03.2014 einstimmig geändert.

Am 29.09.2015 einstimmig geändert.

Geschäftsordnung des Landesschiedsgerichts Niedersachsen

Das Schiedsgericht hat die Wikiseite: http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Schiedsgericht

Verfahren

Auf der öffentlichen Wiki-Seite des Schiedsgerichts wird eine Verfahrensübersicht geführt, auf der für alle eröffneten Verfahren das Aktenzeichen, der aktuelle Stand und gegebenenfalls der zuständige Berichterstatter einsehbar sind.

Einberufung und Ablauf von ...

... Sitzungen

Das Schiedsgericht berät sich in geschlossener Sitzung. Sitzungen finden jeden ersten Dienstag im Monat um 21.00 Uhr statt. Bei Abweichungen von diesem Termin beträgt die Einladungsfrist 3 Tage, in dringenden Fällen kürzer. Die Beratungen finden fernmündlich statt, z.B. per Telefon- oder Mumblekonferenz. Die Tagesordnung wird in einem geschlossenen Pad gehalten und während der Sitzung zu einem Protokoll ausgearbeitet. Beschlüsse werden in den Sitzungen durch Mehrheit der am Verfahren beteiligten Richter gefällt. In Ausnahmefällen können Entscheidungen im Umlaufverfahren getroffen werden.

... Verhandlungen

Nach SGO Par. 10 Abs 3 wird der vorsitzende Richter als Berichterstatter festgelegt. Das Schiedsgericht kann in einem Verfahren jederzeit einen anderen Berichterstatter bestimmen.

Vergabe von Aktenzeichen

Das Aktenzeichen setzt sich zusammen aus der Zeichenkette "LSG-NI-", gefolgt von dem Datum der Anrufung nach ISO 8601, einem Bindestrich und einer laufenden Nummer. Bei Bedarf kann das Aktenzeichen in späterer Sitzung geändert werden.

Veröffentlichung von Urteilen

Das Urteil enthält einen Tenor, eine Sachverhaltsdarstellung und eine Begründung mit Würdigung der Sach- und Rechtslage. Es wird in geheimer Sitzung mit einfacher Mehrheit gefällt und begründet. Enthaltungen sind bei der Abstimmung nicht zulässig. Anonymisierte Urteile werden auf der Wiki-Seite des Schiedsgerichts veröffentlicht.

Ankündigungen ...

... von öffentlichen Verhandlungen

Öffentliche Verhandlungen werden mindestens auf der Mailingliste Aktive-Nds sowie auf der Wikiseite des Schiedsgerichts angekündigt.

... von weiteren Bekanntmachungen

Weitere Bekanntmachungen werden mindestens auf der Wikiseite des Schiedsgerichts veröffentlicht. Im Übrigen liegt die Wahl zusätzlicher Veröffentlichungskanäle für den jeweiligen Fall im Ermessen des Schiedsgerichts.


Dokumentation der Arbeit des Schiedsgerichtes

Das Aktenzeichen wird bei jeder Kommunikation in Vorbereitung und während eines Verfahrens verwendet. Bei E-Mails ist es im Betreff zu führen. Während des Verfahrens wird jegliche Kommunikation mit den Streitparteien sowie Verlaufsprotokolle von Anhörungen und mündlichen Verhandlungen gesammelt.

Aufbewahrung von Akten

Die Kommunikation mit den Streitparteien sowie Protokolle und das Urteil werden zusätzlich in schriftlicher Form gesammelt. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten in die Landesgeschäftsstelle überführt.

Akteneinsicht

Die Akten dürfen von den berechtigten Parteien eingesehen werden.

Sonstiges

Ersatzrichter nehmen soweit möglich an der internen Kommunikation des Schiedsgerichtes und den Beratungen teil.

Die Geschäftsordnung kann auf Sitzungen mit einfacher Mehrheit und im Umlaufverfahren per E-Mail mit absoluter Mehrheit der Richter und Ersatzrichter geändert werden.