NDS:Osnabrück/KPT141/Satzungänderungantraege

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

SÄA 1 §13(3) Handlungsfähigkeit

Antragssteller Florian Lang

Alt: Der Kreisvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlussfähig.

Neu: Der Kreisvorstand ist mit mehr als der Hälfte, des Vorstandes, voll Handlungs- und Beschlussfähig.

Begründung: Die aktuelle Satzung sagt das der Vorstand mit 3 Mitgliedern Beschlussfähig ist. Bei einer möglichen Vorstandsgröße von 8 Personen wäre das nicht einmal die hälfte. Deshalb die flexible Anpassung auf mehr als die Hälfte.

SÄA 2 Umbenennung KPT

*Antragssteller Florian Lang

Die Satzung soll in allen entsprechenden Paragraphen von "Kreisparteitag" in "Kreismitgliederversammlung" umbenannt werden.

Begründung: Anpassung auf Landesebene

SÄA 3 §3(3) Aufnahmefristen

Antragssteller Florian Lang

Alt: Der Vorstand entscheidet innerhalb von 28 Tagen nach Eingang des Mitgliedsantrages beim Vorstand des Kreisverbands über die Aufnahme. Eine Ablehnung muss innerhalb von 28 Tagen vom KV versendet werden.

  • Neu:

Der Vorstand entscheidet innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Mitgliedsantrages beim Vorstand des Kreisverbands über die Aufnahme. Eine Ablehnung muss innerhalb von 14 Tagen vom KV versendet werden.

SÄA 4 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder §6

Antragssteller Florian Lang

alt: Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung, Grundsätze oder Ordnung des Kreisverbandes Osnabrück und fügt ihm damit Schaden zu, können Landes- oder Bundesverband gemäß ihrer jeweiligen Satzungen Ordnungsmaßnahmen anordnen.

  • neu:

1.Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland, Piratenpartei Niedersachsen oder des Kreisverbandes und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: a.Verwarnung, b.Verweis, c.Enthebung von einem Parteiamt, d.Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden

2.Die Ordnungsmaßnahme Auschluss kann nur beim Landesverband beantragt werden 3.Der Kreisvorstand muss dem Mitglied den Beschluss über die Ordnungsmaßnahme in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. 4.Der betroffene Pirat hat die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der Ordnungsmaßnahme vom Landesschiedsgericht überprüfen zu lassen. 5.Beide Seiten können gegen einen Spruch des Landesschiedsgerichtes Berufung vor dem Bundesschiedsgericht einlegen.

SÄA 5 Online Mitgliederentscheid

Antragssteller Florian Lang

Die Satzung soll wie folgt geändert werden:

§11 Organe des Kreisverbandes

Organe des Kreisverbandes sind: der Kreisparteitag der Vorstand der Mitgliederentscheid die Gründungsversammlung

neu einzufügender §13 (alle nachfolgenden werden entsprechend der Nummerierung angeglichen)

§13 Der Mitgliederentscheid

1. Der Mitgliederentscheid kann jederzeit von einem Mitglied im Liquid Feedback gestartet werden.

2. Der Start eines Mitgliederentscheids muss unverzüglich auf der Mailingliste der Piraten Osnabrück veröffentlich werden um allen Mitgliedern eine Teilnahme zu ermöglichen.

Modular konkurierend: 3.

  (a) Der Mitgliederentscheid benötigt kein Quorum
  (b) Der Mitgliederentscheid benötigt ein Quorum von mindestens 10 stimmberechtigten Piraten des KV´s
  (c) Der Mitgliederentscheid benötigt ein Quorum von mindestens 10 % der stimmberechtigten Piraten des KV´s

Modular konkurierend: 4.

  (a) Der Mitgliederentscheid kann Positionspapiere verabschieden
  (b) Der Mitgliederentscheid kann Programm sowie Positionspapiere beschließen
  (c) Der Mitgliederentscheid kann Satzung-, Programm sowie Positionspapiere verabschieden

5. Die benötigten Mehrheiten für eine Änderung oder hinzufügens eines Postionspapiers, der Satzung oder des Programms leiten sich aus der Satzung ab.

SÄA 6 Nachwahl von Vorstandsämtern

Antragssteller Florian Lang

Neu einzufügender §13(11) Ist ein Vorstandsamt durch Rücktritt unbesetzt, so kann dieses vom Kreisparteitag durch Nachwahl neu besetzt werden. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des Vorstandes.