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Geschäftsordnung

Definitionen

Mehrheiten

  1. Relative Mehrheit: Die meisten positiven Stimmen (z.B. auch nur 20%)
  2. Einfache Mehrheit: Mehr als 50% der gültigen, abgegebenen Stimmen
  3. Absolute Mehrheit: Mehr als 50% der möglichen (Mitgliederzahl)Stimmen
  4. Qualifizierende Mehrheit: Mehr als 75% der gültigen, abgegebenen Stimmen

Allgemeines

  1. Jedes Organ der Piraten Niedersachsen gibt sich eine gültige Geschäftsordnung, die als fester Bestandteil in diese Geschäftsordnung integriert ist.
  2. Die jeweilige Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit von dem entsprechendem Organ beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
  3. Änderungen an der Geschäftsordnung müssen begründet und zeitnah nach Abstimmung veröffentlicht werden.
  4. Alle Positionen werden in maskuliner Form geführt. Dies soll einer Besetzung durch weibliche Personen nicht hindern oder widersprechen, sondern dient einer vereinfachten, vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise. Weibliche Mitglieder sind selbstverständlich berechtigt, für sich in der weiblichen, auch in Schriftform, zu sprechen.

Verbandsparteitag

Tagesordnung

  1. Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.

Tagungsleitung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Verbandsvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, aus der Mitgliederversammlung ausschließen.

Wahlen

  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliedversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Die Mitglieder des Verbandsvorstands werden in folgender Reihenfolge gewählt: Vorstandsvorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister, Beisitzer.

Geschäftsordnungsanträge

  1. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
    1. Antrag auf Schluss der Redeliste,
    2. Antrag auf sofortige Abstimmung,
    3. Antrag auf Vertagung,
    4. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
    5. Antrag auf Unterbrechung,
    6. Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung,
    7. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages.
  3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
  4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.

Öffentlichkeit

  1. Der Verbandsparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten oder auf Antrag des Verbandsvorstandes können mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.

Protokoll

  1. Über den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muß die Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Tagungsleiter zu unterzeichnen.

Vorstand

Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen

  1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Verbandssatzung zusammen.
  2. Der Verbandsvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien des Verbandsparteitages alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Verbandes zusammenhängen.
  3. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Verbandsparteitage.

Aufgaben der Vorstandsmitglieder

  1. Die Mitglieder des Vorstandes haben im Einzelnen folgende besondere Aufgaben im Zuge der Delegation und Spezialisierung:

Vorstandsvorsitzender

  1. Der Vorstandsvorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorstand als Mittel den Verbandes zu koordinieren.

Stellvertretender Vorsitzender

  1. Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten.

Schatzmeister/Kassenwart

  1. Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Verbandes.

Beisitzer

  1. Übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.

sonstiges Vorstand

  1. Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
  2. Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
  3. Der Vorstand tritt mindestens monatlich zusammen. Sofern keine besonderen Umstände bestehen sind die Diskussionen nach öffentlich zu führen oder zumindest Parteimitglieder als Zuhörer / Gäste zuzulassen.
  4. Bei jeder Vorstandssitzung wird ein Pirat zum Versammlungsleiter und einer zum Protokollanten bestimmt.
  5. Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.