NDS:Mitgliederversammlungen/2019.1/PP Antraege

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Landesmitgliederversammlung 2018.1 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen zum Parteiprogramm (PÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 10.10.2019 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 17.10.2019 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich Parteiprogrammanträge selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.


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Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!


WP 001 - Schulsozialarbeit stärken

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #001: Schulsozialarbeit auch mitarbeitergerecht stärken
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schulsozialarbeit auch mitarbeitergerecht stärken

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine landesweit einheitliche Finanzierung durch das Land und eine den Bedürfnissen angepasste Erhöhung der Stellen für Schulsozialarbeit an allen Schulen ein. Eine gute Kooperation zwischen den verschiedenen, an Schulen verorteten Berufsgruppen (Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Schulpsychologie, Förderlehrkräfte, Pädagogische Mitarbeiter), ist zu gewährtleisten. Dem Aufgabenfeld ist eine angemessene Raumversorgung mit Beratungsräumen, Gruppenräumen und Büro mit entsprechender Ausstattung zu stellen. Grundvoraussetzung sind gleiche und transparente Arbeitsbedingungen und damit einhergehend eine angemessene und gerechte Bezahlung (und somit der Differenz für Schulsozialarbeiter zwischen Bezahlung nach TV-L und TVöD) für alle in der Schulsozialarbeit beschäftigten. Eingebettet sein soll die Tätigkeit in ein Konzept "Schulische Sozialrabeit". Denn in einer sich ändernden Schulwelt leisten Schulsozialarbeiter einen wertvollen Dienst, die späteren gesellschaftlichen Problemen entgegenwirkt.

==Begründung:==

Es gibt zur Zeit in Niedersachsen kein einheitliches und schlüssiges Gesamtkonzept zum Thema Schulsozialarbeit. Insbesondere an Grundschulen gibt es mehrere Formen der Finanzierung und verschiedenste Konzepte. (1) (2)

Viele Schulsozialarbeiter an Grundschulen sind bei dem jeweiligen äußeren Schulträger angestellt und haben hier häufig befristete Arbeitsverträge. Die Städte und Gemeinden begreifen dieses meist als sogenannte freiwillige Aufgabenübernahme. Andere Schulsozialarbeiter werden über Träger der Jugendhilfe finanziert und von diesen konzeptionell begleitet. Einige wenige Schulsozialarbeiter in sozialen Brennpunkten werden vom Land Niedersachsen finanziell getragen.

Gerade der erste Punkt zeigt, dass sich häufig nur Städte und Gemeinden mit einer guten Haushaltslage Schulsozialarbeiter an einer Grundschule leisten können. Oftmals wird dies mit dem Verbot von „freiwilligen Ausgaben“ und entsprechenden Auflagen bei der Genehmigung der Haushalte begründet. Spätestens dann sollte das Land einspringen müssen, um aus kleinen Defiziten nicht große Probleme erwachsen zu lassen.

Eine verlässliche, nachhaltige und koordinierte Schulsozialarbeit erfordert aber generell eine gesetzliche Regelung auf Ebene des Kultusministeriums und die Übernahme der Kosten durch das Land Niedersachsen. Die Höhe dieser Kosten ist im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.

Die Schulsozialarbeit arbeitet präventiv in Einzelfall–, Gruppen-, und Elternarbeit. Die Schulsozialarbeit verbessert die sozialen Kompetenzen der Kinder. Die Schulsozialarbeit bietet unmittelbare Hilfe bei Problemen, Konflikten und Krisen. Die Schulsozialarbeit führt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.

Durch Schulsozialarbeit an Grundschulen werden sozial (diesmal wirklich nicht nur finanziell) benachteiligte Kinder frühzeitig unterstützt und gefördert. Dieses entlastet auch den Regelunterricht und kommt somit allen Schülern zugute. Weiterführende Schulen würden erheblich von dem Ausbau der Schulsozialarbeit insbesondere an Grundschulen profitieren, da die Kinder dann beim Wechsel auf die weiterführende Schule bereits mehrere Jahre sozialpädagogisch unterstützt worden sind.

Sozialarbeit an Schulen ist seit Jahren ein wichtiger Baustein in unserem Bildungssystem. Dieser Baustein wird gerade heute durch die Themenfelder Inklusion, Integration und Ganztagsschule zu einem Schlüsselthema, um all diesen Herausforderungen angemessen begegnen zu können. Gerade jetzt sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, damit an allen Schulen ein gemeinsames Zusammenleben und zusammen lernen möglich wird.

Die Schulsozialarbeit würde hierbei allen Schülern, im besonderen Maße aber den Kindern und Jugendlichen zugute kommen, die Defizite in der sozialen/emotionalen Entwicklung mitbringen.

Im Rahmen der Inklusion gibt es Schüler, die zeitweise oder vollständig nicht im Klassenverband unterrichtet werden können und auch im System der Förderstunden keine Fortschritte machen. Hier sind spezielle Lernräume und sozialpädagogische Fachkräfte erforderlich, um diesen Schülern eine Lern- und auch Lebensperspektive zu ermöglichen. Bei den Herausforderungen der Integration können Schulsozialarbeiter zum Beispiel durch Projekte einen wichtigen Beitrag zum interkulturellen Zusammenleben in den Schulen und darüber hinaus leisten. Auch beim Erkennen von Schülern mit traumatischen Belastungen können die Schulsozialarbeiter eine entscheidende Rolle spielen.

In einer Ganztagsschule bekommen verschiedenste soziale Themen eine größere Bedeutung. Auch hier ist ein Sozialarbeiter die passende Antwort auf die daraus resultierenden Herausforderungen. Je früher Kinder mit bestimmten Defiziten in ihrem Schulleben von einem Schulsozialarbeiter unterstützt werden, desto größer ist die Chance auf einen guten Bildungsabschluss und ein erfolgreiches Berufsleben.

Wer von Chancengleichheit im Bildungssystem spricht, der muss ein durchdachtes Konzept zum Thema Schulsozialarbeit vorlegen und die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung zur Verfügung stellen.

Auch wenn sich prinzipiell einiges in Sachen Schulsozialarbeit getan hat (3) (4) (5), so ist doch zu beachten, dass sich an der Situation der damit beschäftigten Mitarbeiter herzlich wenig verändert hat. Daher ist es sinnvoll, bis auf weiteres die Forderungen des VBE Verband Bildung und Erziehung Landesverband Niedersachsen (6) zu unterstützen:

- Schulsozialarbeit an ALLEN Schulen in Niedersachsen
- Gute Kooperation zwischen den verschiedenen, an Schule verorteten Berufsgruppen: Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Schulpsychologie, Förderlehrkräfte, Pädagogische Mitarbeiter
- Dem Aufgabenfeld angemessene Raumversorgung: Beratungsräume, Gruppenräume und Büro mit entsprechender Ausstattung
- Gleiche und transparente Arbeitsbedingungen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
- Angemessene und gerechte Bezahlung (Ausgleich der Differenz für Schulsozialarbeiter zwischen Bezahlung nach TV-L und TVöD)
- Einbettung der Aufgaben in ein Konzept -Schulische Sozialarbeit-
- Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern eine Stimme geben

(1) http://www.hawk-hhg.de/sozialearbeitundgesundheit/media/Einblick_Schulsozialarbeit_in_Niedersachsen.pdf
(2) http://elearn.hawk-hhg.de/projekte/160/media/Dokumentation_Fachtag_Schulsozialarbeit_06_2015.pdf
(3) http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/ueber-90-prozent-aller-stellen-fuer-schulsozialarbeit-in-landesverantwortung-besetzt---heiligenstadt-megaprojekt-schulsozialarbeit-stark-gestartet-150431.html
(4) http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schulsozialarbeit-an-86-schulen-aufgestockt---heiligenstadt-dauerhafte-unterstuetzung-der-schulen-durch-kompetente-fachkraefte-gesichert--150863.html
(5) http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/50-neue-schulsozialarbeiterstellen-fuer-schulen-in-sozialen-brennpunkten--schulen-in-ganz-niedersachsen-profitieren-von-landesinitiative--heiligenstadt-sozialpaedagogische-fachkraefte-leisten-wichtige-beziehungsarbeit-vor-ort-158036.html
(6) https://www.vbe-nds.de/de/Schulsozialarbeit/

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Zusatzinfos:

WP 002 - OpenAccess

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #002: OpenAccess
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

OpenAccess

Wir erwarten die Umsetzung von Wissensfreiheit durch die Veröffentlichung von Archiven sowie der Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung und Entwicklung.

==Begründung:==

Die Formulierung ist griffiger als die im Programm (1), die zudem noch nur ein Teil des Grundsatzprogramms (2) ist. Ansonsten ist da noch (3)

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Transparenz_in_Politik_und_Verwaltung
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Grundsatzprogramm#Open_Access
(3) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_040
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Zusatzinfos:

WP 003 - Illegale Sperrmüllentsorgung verhindern, Rohstoffvernichtung vermeiden

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 8./9.12.2018 #003: Illegale Sperrmüllentsorgung verhindern, Rohstoffvernichtung vermeiden
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Illegale Sperrmüllentsorgung verhindern, Rohstoffvernichtung vermeiden

Modul 1: Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Entsorgung von Sperrmüll für den Bereitsteller entgeltfrei zu erfolgen hat.

Modul 2: Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallbewirtschaftung keine Regeln enthalten dürfen, die die private Entnahme von Gegenständen aus bereitgestelltem Sperrmüll untersagt. Langfristiges Ziel soll sein, offensichtlich als Abfall vorgesehene Güter als gemeinfrei zu definieren, das heißt niemand hat mehr ein Eigentumsrecht an derartigen Gütern. Denn eine direkte Weiternutzung im ursprünglichen Gedanken ist besser, als jede andere Verwertung.

==Begründung:==

Zu 1: Teilweise wird Sperrmüll in Niedersachsen durch die zuständigen Entsorger an speziellen Sammelstellen kostenlos angenommen oder auch vor Ort abgeholt, teilweise geschieht das Eine oder Andere oder beides nur gegen Gebühr. Abgesehen davon, dass die kostenfreie Entsorgung eine Möglichkeit ist, illegale Müllkippen zu vermeiden und eventuell noch nutzbare Gegenstände einer weiteren Nutzung außerhalb der endgültigen Verwertung zuzuführen, ist es sinnvoll, einheitliche Regelungen zu schaffen, um bei Umzug in den Bereich eines anderen Entsorgers auf die gewohnte Praxis vertrauen zu dürfen.

Zu 2: Es gibt zwar die Meinung, dass die Mitnahme von Sperrmüll in den allermeisten Fällen weder eine Straftat nach § 242 noch nach § 246 StGb ist. (1) Die Mitnahme wird im allgemeinen nur verfolgt, wenn es entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung gibt. Sie ist somit als Bagatelldelikt zu sehen, dessen Verfolgung wir auch in anderen Fällen (2) ablehnen.

Eine Umfrage unter verschiedenen Entsorgern hat jedoch ergeben, dass eine davon abweichende Rechtssicht beispielsweise in den kreisfreien Städten bzw. Landkreisen Aurich, Braunschweig, Celle, Delmenhorst, Goslar, Lüchow-Dannenberg, Wilhelmshaven und Wolfsburg vertreten wird. Unter anderem in Gifhorn, Hameln-Pyrmont, Harburg, Helmstedt und Northeim sieht man das Eigentum bei demjenigen, der das Gut an die Straße stellt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Hannover sehen kein Problem in der Mitnahme von lose am Straßenrand abgestelltem Sperrmüll, während der Landkreis Cuxhaven eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen macht, die zum Eigengebrauch suchen und gewerblichen Sammlern, die dies nur mit Zustimmung der (ehemaligen) Eigentümer dürften. Salzgitter sieht sowohl den Erzeuger wie sich in der Eigentümereigenschaft. Es ist also ein Flickenteppich von selbst geschaffenen Regelungen. Ziel dieses Beschlusses ist es, das Niedersächsische Abfallwirtschaftsgesetz derart zu erweitern, dass eine Mitnahme von Sperrmüllgegenständen durch private Dritte generell statthaft ist. Dies sollte im Prinzip schon durch § 1 "Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land" (3) gegeben sein, wird jedoch durch die Satzungen der Entsorgungsbetriebe unterlaufen.

Relevant ist diese Gesetzesergänzung, da Sperrmüll eine wertvolle Möglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen (Studenten, ALG2-Bezieher u.a.) ist, um zu "neuen" Gegenständen zu kommen. Abgesehen davon ist es dem Nachhaltigkeitsgedanken widersprüchlich, wenn noch brauchbare Dinge der Vernichtung anheim fallen. Dies ist auch deshalb relevant, weil nicht überall durch den Entsorger initiierte Projekte zur Zweitverwertung existieren.

Die Einschränkung auf die Entnahme zu privaten Zwecken zollt der Tatsache Rechnung, dass die Entnahme durch gewerbliche Verwerter verschiedene negative Nebeneffekte (Ablage nicht mehr verwertbarer Gegenstände an anderer Stelle, Verteilung des Sammelgutes vor Abholung durch den Entsorger) hat und damit dem Umweltgedanken des Abfallwirtschafts- und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes widerspräche.

Funfact: Die Piraten Hannover haben einen Programmpunkt "Gemeinfreiheit von Sperrmüll" in ihrem Kommunalwahlprogramm 2016. Dies wurde bei der Auswertung der Programme durch eine Umlandzeitung als Alleinstellungsmerkmal erkannt. (4)

§ 11 des NAbfG ist zu ändern.

Grundlage unter http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm

(1) http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rechtsfall-des-tages-kann-ich-sperrmull-einfach-mitnehmen-27626/
(2) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Keine_Bestrafung_bei_nur_geringem_Unrechtsgehalt
(3) http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm
(4) http://www.auepost.de/news/lokalpolitik/welche-parteien-am-sonntag-ausserdem-antreten-4211/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Überschrift wird geändert in "Illegale Sperrmüllentsorgung verhindern, Rohstoffvernichtung vermeiden", in Modul 1 wird "kostenfrei" durch "entgeltfrei" ersetzt.

WP 004 - Plastikmüll weiter reduzieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #004: Plastikmüll weiter reduzieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Plastikmüll weiter reduzieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, den eingeschlagenen Weg der Reduzierung von Plastikmüll zu verbreitern. Das Ziel ist die verstärkte Schaffung von Alternativen und Bildung in diesem speziellen Bereich der Umweltpolitk. Die bisher dazu sowohl auf europäischer wie auch auf Landesebene eingeleiteten Maßnahmen halten wir für nicht ausreichend, die Verschmutzung der Meere durch Plastikmüll nachhaltig zu vermindern.

Begründung:

Der Landtag Niedersachsen hat zwischenzeitlich mittels einer Entschließung diverse Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikmüll initiiert. (1) Diese fußte auf einer Anfrage der Grünen. (2) Diese sahen den Antrag der Koalitionsparteien nicht als ausreichend an und stellten einen weiteren Antrag (3), der wie üblich für Oppositionsanträge abgelehnt wurde, obwohl er viele sinnvolle Inhalte aufzeigt.

Aber auch dieser ließe sich noch erweitern, denn auch dort würde dann in Gänze einiges von dem fehlen, was die Kollegen der Piratenfraktion Schleswig-Holstein schon 2014 gefordert haben. (4)

(1) DS 18/2035 des Niedersächsischen Landtags
(2) http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/NIedersachsens-Landtag-sorgt-sich-um-die-Vermuellung-der-Meere
(3) DS 18/2425 des Niedersächsischen Landtags
(4) http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2300/drucksache-18-2384.pdf
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Zusatzinfos:

WP 005 - Open Government – Die Bevölkerung im Zentrum

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #005: Open Government – Die Bevölkerung im Zentrum
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Open Government – Die Bevölkerung im Zentrum

Transparenz ist nur möglich, wenn alle nachvollziehen können, wie Gesetze sowie Entscheidungen zustande kommen.

Öffentliche Daten sind wertvoll, sie werden mit hohem Aufwand erhoben, stehen aber oft nur Wenigen zur Verfügung.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Niedersächsische Verwaltung und Politik nach den Prinzipien von Open Government umzugestalten, um direkte demokratische Mitbestimmung sowie eine aktive Informationspolitik zu gewährleisten.

==Begründung:==

Open Government ist weder Bestandteil des Grundsatz- noch des Wahlprogramms. Dort findet sich nur Open Access. (1)

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Transparenz_in_Politik_und_Verwaltung

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Zusatzinfos:

WP 006 - Lebensmittelverschwendung begrenzen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #006: Lebensmittelverschwendung begrenzen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Lebensmittelverschwendung begrenzen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt für die Schaffung einer Richtlinie ein, die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels dazu anhält, nicht mehr für den Verkauf geeignete aber dennoch genießbare Waren der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dies kann in der Weitergabe an karitative Organisationen oder durch die Bereitstellung zur kostenfreien Mitnahme geschehen. Sicherzustellen ist dabei die vorzugsweise Verteilung an Bedürftige. Die Möglichkeit zum Weiterverkauf derartiger Waren ist durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Denn Lebensmittel gehören auf den Tisch, nicht in die Tonne.

==Begründung:==

In Deutschland werden jährlich ca. 11 Mio. Tonnen Lebensmittel vernichtet, davon 550.000 im Handel (1) Ein Großteil davon ist noch genießbar. Es ist an der Zeit, diese Verschwendung zu beenden. Frankreich (2) ist da schon wesentlich weiter, als Deutschland. Hier kann Niedersachsen eine Vorreiterrolle in Deutschland spielen.

Nicht nachvollziehbar ist, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Konsumenten dazu auffordert, weniger wegzuwerfen, es aber tunlichst unterlässt, das Gleiche von Handel, Gewerbe und Industrie einzufordern. (3)

Ein Nebeneffekt ist dabei, dass es nicht mehr notwendig sein wird, das so genannte Containern straffrei stellen zu müssen. Eine Forderung aus dem Bundesprogramm (4) wäre damit indirekt erfüllt.

Abzuwarten hinsichtlich der landespolitischen Forderung bleibt, wie sich eine ähnlich ausgerichtete Aktion auf change.org (5) auf die Bundesgesetzgebung zu dieser Frage auswirkt. Gestrichen werden könnte ein Beschluss dann immer noch.

Der Wille scheint auf Landesebene davon nichts zu spüren zu sein. In der Vorgängerregierung zumindest schon, den Wunsch der EU nach einer 30%igen Absenkung der Lebensmittelverschwendung zu erfüllen. (6) Das hier wäre ein Weg. Aktuell scheint sie in den Überlegungen des Ministers keine Rolle zu spielen (7), auch wenn das vor kurzem noch anders klang (8) Sollte dies dennoch umgesetzt werden, können wir den Punkt immer noch streichen.

Wir befänden uns aber ausnahmsweise mal auf der Seite der Mehrheit der Bevölkerung. (9) Ein entsprechendes Bundesgesetz ist nicht zu erwarten. (10)

Mittlerweile gibt es auch eine Beschlusslage auf Bundesebene dazu (11) Das soll uns jedoch nicht daran hindern, gleiches auf Landesebene umsetzen zu wollen. Zumal diese davon ausgeht, dass für die Abgabe an karitative Organsiation das Umsatzsteuerrecht geändert werden müsste, was nicht zutreffend ist.(12)

(1) https://www.zugutfuerdietonne.de/uploads/media/Studie_Lebensmittelabfaelle_Kurzfassung_02.pdf
(2) http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensmittel-wegwerfverbot-fuer-essen-in-frankreich-1.2491917
(3) https://www.zugutfuerdietonne.de/warum-werfen-wir-lebensmittel-weg/wie-viel-werfen-wir-weg/
(4) http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm
(5) https://www.change.org/p/eu-verpflichtet-superm%C3%A4rkte-ihr-unverkauftes-essen-zu-spenden-stopfoodwaste
(6) http://www.ml.niedersachsen.de/portal/?navigation_id=1810&article_id=133387&_psmand=7
(7) http://www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/kampf-gegen-lebensmittelverschwendung_a_6,0,1832441055.html
(8) http://www.bertholdes.de/index.php?ka=1&ska=18&idclm=61
(9) http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutsche-wollen-spende-pflicht-fuer-abgelaufene-lebensmittel-a-1114661.html
(10) https://www.merkur.de/politik/gesetz-gegen-lebensmittelverschwendung-zr-7431062.html
(11) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2017.1/PP_Antraege#WP_024_-_Lebensmittelverschwendung_begrenzen
(12) https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/gegen-die-verschwendung-lebensmittel-spenden-statt-wegwerfen/150/3094/357522

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 007 - Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #007: Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufstellung einer Liste der strafrechtlich zu verfolgenden Delikte durch Medienschaffende ähnlich der im Hessischen Pressegesetz ein. Die Verbreitung von mittels Whistleblowing erlangten Informationen wäre damit von einer strafrechtlichen Verfolgung ausgeschlossen, sofern die Inhalte nicht selbst strafbar wären. Denn nur genaue Abgrenzung kann bei Gesetzesverstößen Unsicherheiten beseitigen.

==Begründung:==

Ist glaub ich selbsterklärend. (1) Das Hessische Pressegesetz (2) kann in seinem § 12 für die zu verfolgenden Delikte als gute Grundlage genommen werden. Die Konkretisierung der §§ 20 - 22 des NPresseG in Verbindung mit § 56 NMedienG (3) schafft Abhilfe, Landesverrat ist in Hessen nicht dabei ...

Auch zeigt der aktuelle Fall von correctiv.org und der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die dortigen Redakteure (4) im Rahmen ihrer Recherchen um großangelegte Steuerhinterziehung, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Netzpolitik.org#Ermittlungen_wegen_Verdachts_des_Landesverrats
(2) http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=20
(3) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/qvk/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=436F1F76C284923D00D59588460E8A55.jp24?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PresseGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
(4) https://correctiv.org/aktuelles/cumex-files/2018/12/13/ermittlungen-gegen-unseren-chefredakteur-das-muessen-sie-ueber-die-rechtslage-wissen
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 008 - Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #008: Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle nicht durch Staatskirchenverträge gedeckte Privilegien aus den Bestimmungen über öffentlich-rechtliche Medien aufgehoben werden. Denn Kirchen sind nicht anders zu behandeln, als andere Interessenvereinigungen.

==Begründung:==

Wenn man sich so die Mediengesetzgebung anguckt, findet man vieles, was nicht durch Staatskirchenverträge notwendig ist. Wenn wir die schon abschaffen wollen, dann darüber hinausgehende Privilegien doch wohl erst recht.

So ist speziell für die Berichterstattung aus dem kirchlichen Umfeld unter § 5 Abs. 3 des RStV (1) keine bedingungslose Möglichkeit zur Kurzberichterstattung vorgesehen. § 7 Abs. 3 des ZDF-StV (2) ist in der Folge aufzuheben.

Im Fall der Versammlung der Landesmedienanstalt ist nicht einmal eine Berechtigung der Kirchen auf einen Sitz vorhanden, ebenso nicht für die katholische Kirche im NDR- und ZDF-Fernsehrat. Denn die Staatskirchenverträge (Art. 2 des Ergänzungsvertrages zum Loccumer Vertrag 4. März 1965 (ev) (3) und Art.10 Staatskonkordat (kath.)) sehen solche Posten nur für die Rundfunkanstalten bzw. im Fall der katholischen Kirche nicht einmal das (4) direkt vor.

Dass es in NDR- und ZDF-Fernsehrat je 2 Sitze für die evangelische und katholische Kirche gibt, geben die Verträge ebenfalls nicht her, nur "angemessen" soll die evangelische Kirche vertreten sein.

Was Vereinen verwehrt bleibt, muss auch Kirchen verwehrt werden. Deshalb ist auch die Aufhebung des Rechts von religiösen Gemeinschaften, Sender betreiben zu dürfen, sinnvoll. § 20a Abs. 3 des RStV ist abzuändern. "Angemessene" Sendezeit steht ihnen jedoch zu. Leider.

Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des niedersächsischen Grundsatzprogramms in aktueller Version (5)

(1) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/1236
(2) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/2288-ZDF_StV
(3) http://spcp.prf.cuni.cz/dokument/nie-ev.htm
(4) http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19650226_concordato-sassonia-inf_ge.html
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Parteiprogramm#Trennung_von_Staat_und_Kirche

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Zusatzinfos:

WP 009 - Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #009: Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen

Die Piratenpartei Niedersachsen befürwortet freie und faire Handelsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Wir setzen uns jedoch für eine Ablehnung im Bundesrat ein, wenn:

  • Intransparente Verhandlungsführung und mangelhafte Beteiligung der Zivilgesellschaft herrschen,
  • die Möglichkeit eingeräumt wird, unter direkter Beteiligung von Unternehmen, unter Ausschluss der Zivilgesellschaft oder unter Umgehung der Zustimmung von Parlamenten Veränderungen vorzunehmen oder aber Vereinbarungen unabänderbar zu machen,
  • Parlamente in ihren Entscheidungsbefugnissen eingeschränkt werden,
  • mittels Schiedsgerichten Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglicht wird,
  • die öffentliche Daseinsvorsorge behindert oder gar ausgehebelt wird,
  • keine verbindlichen und einklagbaren sozialen, ökonomischen und ökologischen Mindeststandards, Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte sowie für Daten- und Verbraucher- und Umweltschutz bestehen, deren Verletzung zur Erhebung von Strafzöllen und anderen Anti-Dumping-Maßnahmen berechtigt. Sie werden vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

==Begründung:==

In den letzten Jahrzehnten hat sich aus der kleinen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG die große Europäische Union EU entwickelt. Der Freihandel zwischen den Ländern in Europa hat viel zu Austausch, Völkerverständigung und Wohlstand beigetragen. Freihandel, wenn er denn zu fairen und gleichen Bedingungen stattfindet, mehrt auch den Wohlstand weniger wirtschaftsstarker Regionen und ihrer Menschen.

Zunehmend diktieren übermächtige Staaten und Großkonzerne Vertragsbedingungen und Preise. In so einer Welt hat nur der Übermächtige Vorteile. Soziale Unruhen, (Rechts)-Radikalisierung und Fluchtbewegungen sind die Folge. Dies wirkt zurück auch in unser Land: über Beteiligung an „Friedenssicherung“ in regionalen Konflikten, über Fluchtbewegungen in unser Land und nicht zuletzt über Druck auf Löhne vor allem im mittleren Einkommensbereich der Facharbeiter.

Die Piratenpartei steht zu Freihandel, wenn er zu fairen Bedingungen stattfindet. Freihandel ohne Fairhandel privatisiert Gewinne zu Gunsten weniger. Freihandel ohne Fairhandel lässt die Gesellschaft mit den Folgekosten allein. Nur Freihandel in Form von Fairhandel trägt zur Verbreitung von Frieden und Wohlstand bei.

CETA und TTIP gehen in ihren Regelungen weit über einfache Handelsabkommen hinaus. Es handelt sich um völkerrechtliche Verträge mit weitreichender Wirkung in die Zivilgesellschaft und die öffentliche Daseinsvorsorge. Vertreter der Zivilgesellschaft werden völlig unzureichend an der Vertragsgestaltung beteiligt. Nur die Interessen der exportierenden Großkonzerne werden systematisch einbezogen. Selbst gewählte Vertreter der Parlamente haben nur eingeschränkte Möglichkeit zur Sichtung und Bewertung von Verhandlungsdokumenten. Eine Übergewichtung der Konzern-Interessen zu Lasten berechtigter Anforderungen von Staat und Zivilgesellschaft ist damit vorprogrammiert.

Der Abschluss und die Weiterentwicklung von Handelsabkommen ist Aufgabe der beteiligten Staaten. Exportierende Unternehmen, importierender Handel, Öffentliche Verwaltung, Gewerkschaften, Verbraucher-, Umwelt-, Tierschutz- und Sozialverbände sind dabei angemessen zu hören. Unternehmensinteressen und Belange der sogenannten „öffentlichen Daseinsvorsorge“ müssen abgewogen werden. Die Verhandlungen sind für die Öffentlichkeit transparent zu führen.

CETA und TTIP sind als sich selbst weiterentwickelndes Vertragswerk geplant. Expertenkommissionen wie der „Rat für regulatorische Kooperation“, soll das Vertragswerk auch nach seiner Verabschiedung weiterentwickeln und verändern. Die Veränderungen sollen dabei in Kraft treten, ohne erneute Beschlüsse durch die gewählten Parlamente einholen zu müssen.

Gesetzgebung ist Aufgabe der Staaten und ihrer Organe. Dritte können und dürfen nur beratend beteiligt sein in diesem Verfahren. Eine Rechtssystem-Entwicklung ohne Parlaments-Beschlüsse widerspricht jedem demokratischen Prinzip. Demokratie schafft sich selbst ab - unfassbar.

Das Vertragswerk zu CETA und TTIP enthält Vereinbarungen zum Investitions-Schutz von Unternehmen. Der Schutz beschränkt sich jedoch nicht auf getätigte Investitionen. Vielmehr sind auch Gewinne aus potentiellen Zukunftsinvestitionen einklagbar. Ebenfalls sind Gewinnschmälerungen einklagbar. Das gilt unter anderem bei Erhöhung von Mindestlohn, bei Erhöhung von Arbeitsschutzstandards und auch bei verbessertem Verbraucherschutz. Ein so weitgehendes Klagerecht zur Absicherung des Gewinnniveaus hat mit notwendigem Schutz für investiertes Kapital nichts zu.

Unternehmen sollen dabei ihre Ansprüche über sogenannte Schiedsgerichte einklagen können. Das Klagerecht besteht nur einseitig von Unternehmen gegen Staaten. Die Schiedsgerichte – im englischen Originaltext „Tribunal“ genannt – erfüllen in ihren Regelungen nicht die Mindestanforderungen an einen neutralen Gerichtshof. Die Vergütung der Richter ist abhängig von aktiven Verfahrenszeiten und sie können in einem Verfahren mal Richter, im nächsten Verfahren Klagebeteiligter sein.

Unternehmen benötigen Schutz vor Enteignung, Benachteiligung gegenüber inländischen Wettbewerbern und anderen schwerwiegenden Eingriffen. Benachteiligungen ausländischer Firmen gegenüber inländischen Firmen können durch rechtliche Gleichstellung ausgeschlossen werden. Ein separates und in der Konstruktion fragwürdiges Schiedsgerichtssystem ist dafür nicht erforderlich.

Moderne internationale Handelsabkommen sollen wechselseitige Verpflichtungen zur Einhaltung der UNO-Menschenrechtskonvention und zu Arbeitsnorm-Standards enthalten. Vereinbarungen, die nicht einmal verlässlich die ILO-Kernarbeitsnormen absichern, sind inakzeptabel. Die Einhaltung dieser Normen muss einklagbar sein, direkt oder indirekt auch auf Initiative von Bürgern und Unternehmen.

CETA und TTIP sehen nur weiche Formulierungen zu Arbeitsnorm-Standards vor. Sie sind entsprechend schlecht einklagbar. Klagemöglichkeiten und wirksame Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen Standards sind generell kaum vorhanden. Arbeitsnorm-Standards werden in CETA und TTIP nur begrenzt ausformuliert. Vielfach werden Standards einfach nur gegenseitig anerkannt. Das ist nur vermeintlich unbürokratisch. Unternehmen sind weiterhin gezwungen sich mit unterschiedlichsten statt vereinheitlichten Richtlinien auseinander zu setzen. Daneben haben jeweils die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die in aus Regionen mit für sie niedrigen Standards kommen. Dies löst erfahrungsgemäß eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 010 - Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen des Landtages

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #010: Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen des Landtages
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen des Landtages

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 62 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Die Unverbindlichkeit der Bekanntmachung von an den Landtag gerichteten Mitteilungen, Denkschriften und sonstige Schreiben, in denen kein Beschluss erbeten wird, wird aufgehoben. Denn Kann-Bestimmungen sind immer anfällig für Auslegungen hinsichtlich der Ausführungsnotwendigkeit.

==Begründung:==

Höchstens sollte es den Abgeordneten überlassen sein, die Inhalte der genannten Medien hinsichtlich der Klassifizierung ob ausschussrelevant oder nicht zu beurteilen. Die Landtagsverwaltung soll dieses Recht nicht haben.

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 11, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

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WP 011 - Überprüfung der Staatskirchenverträge

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2012 #011: Überprüfung der Staatskirchenverträge
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Überprüfung der Staatskirchenverträge

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine unabhängige Überprüfung des Loccumer Vertrages und des Niedersachsenkonkordats dahingehend ein, ob diese verfassungsrechtlich zulässig und politisch erforderlich sind. Minimum soll die Einfügung von Kündigungsklauseln in den Loccumer Vertrag und das Konkordat sein. Den Abschluss weiterer Verträge gleicher Qualität mit anderen Religionsgemeinschaften lehnen wir ab. Denn ein säkularer Staat darf keine Religion bevorzugen.

==Begründung:==

Die bisherige in unserem allgemeinen durch das neue Grundsatzprogramm ersetzte allgemeine Programm - dort gehört sie auch hin - befindliche reine Forderung nach Aufhebung der Staatskirchenverträge ist aufgrund der rechtlichen Situation nicht mit einer einfachen Gesetzesinitiative selbst von 100% des niedersächsischen Landtages möglich. Nicht nur wegen der Unkündbarkeitsklauseln, auch, weil vier Bundesländer daran direkt beteiligt sind. Insofern ist es sinnvoll für das Wahlprogramm, eine realistischere Forderung aufzustellen, als eine Aufhebung durch das Land Niedersachsen.

Dies sehen auch der IBKA, die Humanistische Union und die Giordano-Bruno-Stiftung so und haben es als Forderungen an Ministerpräsident Weil anlässlich der Feierlichkeiten zum 60 Jahrestag des Loccumer Vertrages im Juni 15 überreicht. (1)

(1) http://www.ibka.org/files/loccum_flyerA4.pdf

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Zusatzinfos:

WP 012 - Naturdenkmale erhalten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #012: Naturdenkmale erhalten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Naturdenkmale erhalten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass der höchsten Existenz bescheinigenden Biotop-Wertstufe zurechenbare Naturelemente automatisch zu Naturdenkmälern ernannt werden. Denn seltene Natur ist unwiederbringlich und muss besonderen Schutz erfahren.

==Begründung:==

Als Partei der Nachhaltigkeit dürfen wir es den wirtschaftlichen Interessen nicht so leicht machen, wertvolle Natur zu vernichten. Es gibt fünf Biotop-Wertstufen (1), die oberste bezieht sich teils auf ausgestorben geltende oder vom Aussterben bedrohte Arten. Ziel ist es, § 28 BNatSchG zu manifestieren, der die Ausrufung als Naturdenkmal wegen Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festschreibt, sofern sie rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen darstellen. Dies würde ein Entfernen oder erlaubtes Vernichten ungleich erschweren. Das wird aber nur mit dieser Ergänzung festgestellt.

§ 21 NAGBNatSchG ist zu ergänzen.

Grundlage unter http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BNatSchGAG+ND&max=true&aiz=true#jlr-BNatSchGAGNDpP21

(1) http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung/kartierschluessel/einstufungen_biotoptypen/106307.html weiter zur Verlinkung der Liste "Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen (Kap. 2), aus: Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 32, Nr. 1 (1/12)" als PDF

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Zusatzinfos:

WP 013 - Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #013: Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der Regelung ein, die Religionsgemeinschaften und ihr angeschlossene Körperschaften von Gerichtsgebühren befreit. Denn Religionsgemeinschaften sollen nicht besser gestellt sein, als jeder andere.

==Begründung:==

Religion privatisieren, Privilegien der Kirche abschaffen. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf Landesebene tatsächlich etwas umzusetzen, was nicht durch Kirchenstaatsverträge und Grundgesetz in Stein gemeißelt scheint (1). Kann weg. Haben wir in Bezug auf Verwaltungsgebühren auch schon beschlossen (2).

(1) http://www.patrick-breyer.de/?p=560549&utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_018_-_Nieders.C3.A4chsisches_Kommunalabgabengesetz_.28NKAG.29

Gesetzliche Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1aqc/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-JustizGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-JustizGNDpP108 Damit ist § 108, Abs. 1, Satz 1 + 4 NJG aufzuheben.

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 014 - Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #014: Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Bewertung der Kriterien zur Förderungserlangung in einem offenen, transparenten Verfahren erfolgt. Weiterhin setzen wir uns für die Veröffentlichung der Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Förderkriterien ein. Denn bei unter staatlicher Beteiligung Projekten muss Transparenz in der Entscheidungsfindung gegeben sein.

==Begründung:==

Es geht einerseits um europäisches Steuergeld (1) sowie um Gebühren- und niedersächsische Steuergelder (2), was verteilt wird. Um Vetternwirtschaft und Korruption keinen Boden zu bieten, muss es ein transparentes Verfahren bei der Verteilung geben. Die Vergabepraxis ist undurchsichtig und wird auch vom Landesrechnungshof kritisiert (3). Unsere ehemalige bundespolitische Geschäftsführerin Katharina Nocun geht auf diesen Umstand schon im Vorfeld der Landtagswahl 2013 ein. (4) Geändert hat sich seit dem diesbezüglich nichts und ist laut Koalitionsvertrag auch nicht geplant.

Der Punkt 4.3 der FilmFRL Niedersachsen ist zu erweitern.

Grundlage unter https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/foerderabwicklung/subpages/richtlinie_/index.html

(1) https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/vergabeentscheidung/vergabeentscheidung_efre/index.html
(2) https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/vergabeentscheidung/index.html
(3) http://archiv2014.filmbuero-nds.de/index.php/rundbrief/rundbrief-alte-ausgabe/jahrgang-2013/639-landesrechnungshof-kritisiert-vergabepraxis-der-nordmedia.html
(4) https://www.youtube.com/watch?v=HM0uP9FMH2g ab 3:47

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 015 - Chancengleichheit an Hochschulen und Universitäten erleichtern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #015: Chancengleichheit an Hochschulen und Universitäten erleichtern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Chancengleichheit an Hochschulen und Universitäten erleichtern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, spezielle Kindereinrichtungen für Studierende und Lehrende mit Kindern einzurichten, um das Besuchen bzw. Abhalten von Lehrveranstaltungen zu erleichtern. Deren Schaffung ist landesseitig zu unterstützen. Denn Hochschulen und Universitäten müssen in Forschung, Lehre und Verwaltung als auch Studium familienfreundlicher gestaltet werden.

==Begründung:==

Der Anteil an Studierenden mit Kindern beträgt in Deutschland 5% (1), erheblich unter dem Anteil an Alleinerziehenden oder Paaren mit Kindern allgemein (2). Mit einer entsprechenden Vereinbarung mit den Hochschulen, wäre hier ein gewisses Maß an Familienfreundlichkeit gegeben.

(1) http://www.studentenwerke.de/sites/default/files/01_20-SE-Hauptbericht.pdf S. 481
(2) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/mikrozensus-zahl-der-verheirateten-paare-mit-kind-sinkt-a-998067.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Hochschulen und Universitäten werden in Überschrift und Text gemeinsam benannt.

WP 016a - Demokratie an Hochschulen ausbauen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #048: Demokratie an Hochschulen ausbauen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Demokratie an Hochschulen ausbauen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die innerhalb der "Kampagne zur Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes" aufgestellten Forderungen umzusetzen. Denn das demokratische Prinzip muss auch an Hochschulen gelten.

==Begründung:==

Die von der letzten Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag genannte Stärkung der Mitbestimmung ist einem Minimalkonsens der KMK zum Opfer gefallen. (1) Der im Rahmen der Novellierung des NHG von Seiten der LandesAstenKonferenz Niedersachsen benannten Mindestanforderungen (2) sind durchgängig im Sinne der piratigen Politik in Niedersachsen.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an Studenten gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

Im Einzelnen umfasst die Initiative die folgenden inhaltlichen Punkte:

1. Allgemein mindestens paritätische Besetzung aller Gremien und Organe
2. Jede Statusgruppe muss in jeder Kommission gleichberechtigt sitzen
3. Übertragung der Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse von Hochschulleitung und Hochschulrat auf Senat und Fakultätsrate
4. Es muss die Möglichkeit vorgesehen sein, eine*n studentische*n Vizepräsident*in aus der Student*innenschaft zu bestimmen
5. Hochschul- und Stiftungsräte dürfen keine Beschlusskompetenz haben
6. Es muss grundsätzlich eine (Hochschul-)Öffentlichkeit von Sitzungen und geeignete Dokumentation dieser gewährleistet sein
7. Bei einem Weiterbestehen der Hochschulräte müssen diese derart gestaltet sein, dass sie transparent ernannt werden und eine angemessene Abbildung gesellschaftlicher Realitäten realisieren
8. Es muss eine Lösung entwickelt werden, wie Promovierende einheitlich vertreten werden können
9. Das ehrenamtliche Engagement in demokratischen Strukturen ist mit einer geeigneten Geschäftsstelle zu unterstützen
10. Es darf keine neuen Stiftungshochschulen geben, bisher bestehende müssen evaluiert werden
11. Das Letztentscheidungsrecht in der Studienqualitätskommissionen muss bei den Studierenden liegen
12. Demokratisierung heißt auch Geschlechtergerechtigkeit! Es muss als Ziel gelten, gleiche Anteile zwischen Mann und Frau in Gremien und akademischer Karriere zu bekommen. Dafür sind geeignete Mittel zu suchen
13. Private Hochschulen müssen gleiche demokratische Strukturen implementieren wie die staatlichen Hochschulen
14. Sollte die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH) weiterbestehen, darf dies nur mit demokratisch legitimierten Entscheidungsgremien erfolgen
15. Drittmittel müssen fortan auch dem Senat angezeigt werden 16. Generelle Abschaffung aller Studiengebühren einschließlich des Verwaltungskostenbeitrags
17. Gesetzliche Zivil- und Transparenzklausel

(1) http://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/oldenburg-ort29216/kritik-neuem-hochschulgesetzvorreiterrolle-universitaet-vechta-4910100.html
(2) http://www.nhg-novelle.de/

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Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 016b - Demokratie an Hochschulen ausbauen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2018 #016b: Demokratie an Hochschulen ausbauen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Demokratie an Hochschulen ausbauen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass zumindest folgende innerhalb der "Kampagne zur Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes" aufgestellten Forderungen umgesetzt werden:

1. Allgemein mindestens paritätische Besetzung aller Gremien und Organe
2. Jede Statusgruppe muss in jeder Kommission gleichberechtigt sitzen
3. Übertragung der Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse von Hochschulleitung und Hochschulrat auf Senat und Fakultätsrate
4. Es muss die Möglichkeit vorgesehen sein, einen studentischen Vizepräsidenten aus der Studentenschaft zu bestimmen
5. Hochschul- und Stiftungsräte dürfen keine Beschlusskompetenz haben
6. Es muss grundsätzlich eine (Hochschul-)Öffentlichkeit von Sitzungen und geeignete Dokumentation dieser gewährleistet sein
7. Bei einem Weiterbestehen der Hochschulräte müssen diese derart gestaltet sein, dass sie transparent ernannt werden und eine angemessene Abbildung gesellschaftlicher Realitäten realisieren
8. Es muss eine Lösung entwickelt werden, wie Promovierende einheitlich vertreten werden können
9. Das ehrenamtliche Engagement in demokratischen Strukturen ist mit einer geeigneten Geschäftsstelle zu unterstützen
10. Es darf keine neuen Stiftungshochschulen geben, bisher bestehende müssen evaluiert werden
11. Das Letztentscheidungsrecht in der Studienqualitätskommissionen muss bei den Studierenden liegen
12. entfällt
13. Private Hochschulen müssen gleiche demokratische Strukturen implementieren wie die staatlichen Hochschulen
14. entfällt
15. Drittmittel müssen fortan auch dem Senat angezeigt werden
16. Generelle Abschaffung aller Studiengebühren einschließlich des Verwaltungskostenbeitrags
17. Gesetzliche Zivil- und Transparenzklausel

Denn das demokratische Prinzip muss auch an Hochschulen gelten.

==Begründung:==

Die von der letzten Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag genannte Stärkung der Mitbestimmung ist einem Minimalkonsens der KMK zum Opfer gefallen. (1) Der im Rahmen der Novellierung des NHG von Seiten der LandesAstenKonferenz Niedersachsen benannten Mindestanforderungen (2) sind durchgängig im Sinne der piratigen Politik in Niedersachsen.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an Studenten gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

Die Module sind unabhängig voneinander abzustimmen.

(1) http://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/oldenburg-ort29216/kritik-neuem-hochschulgesetzvorreiterrolle-universitaet-vechta-4910100.html
(2) http://www.nhg-novelle.de/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: ohne die Punkte 12 und 14

WP 017 - Recht auf einen Master-Studienplatz sicherstellen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #017: Recht auf einen Master-Studienplatz sicherstellen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Recht auf einen Master-Studienplatz sicherstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den automatischen Zugang zum Masterstudium nach Abschluss des Bachelorstudiums unabhängig von weiteren Voraussetzungen ein. Denn Bildung muss möglichst vorgabenfrei möglich sein.

==Begründung:==

Die Kritik an den Bologna-Vorgaben ist nach wie vor berechtigt. (1) Prinzipiell verfolgen wir die Rückkehr zu den Studienbedingungen vor Bachelor und Master. So war zu diesen Zeiten für die Zulassung zum Hauptstudium auch nur das bestandene Vorstudium nötig.

Demgegenüber muss man sich für den Masterstudiengang erneut bewerben und tritt dabei gegen Bewerber aus ganz Europa weitgehend anhand des Bachelorabschlusses an, sofern dieser als Zulassungskriterium von der jeweiligen Universität definiert wurde. Dies lässt außer Acht, dass durch unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen zur Erreichung dieses Abschlusses auch unterschiedliche Abschlussqualitäten eine Folge sind. Auch der Grad der Schwierigkeit, ein entsprechendes Ergebnis zu erzielen, kann aller Vergleichbarkeit zum trotz differieren.

Rein praktisch kommt hinzu, dass sich die Wertigkeit des Bachelors als vollwertiger Studienabschluss nach wie vor nicht durchgesetzt hat (2) und daher mehr Studenten den Master anstreben, als derzeit Studienplätze existieren.

Zudem fordert die LandesAstenKonferenz die Abschaffung nicht-fachlicher Hürden bei der Zulassung zum Masterstudium. (3) Auch dem wäre mit der Beschlussfassung gedient.

Die §§ 5 und 7 Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG) (4) wären zu ändern.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Unabhängigkeit von den Noten im Bachelor-Studium schon für das Lehramtsstudium per Gericht festgestellt wurde. (5) Allerdings nur für dieses.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an Studenten gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

(1) https://bremenwahl.piratenpartei.de/2010/11/04/ansatz-des-bologna-prozesses-ad-absurdum-gefuehrt/
(2) http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/bachelor-so-viel-ist-der-abschluss-wert-a-1069969.html
(3) http://www.lak-niedersachsen.de/positionspapier/
(4) http://www.studentenwerke.de/de/zulassungsverfahren-im-masterstudium#Nie
(5) http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/urteil-universitaet-muss-lehramt-bachelorstudenten-zum-master-zulassen-a-944151.html

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 018a - Bekenntnis zum "Templiner Manifest"

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #018a: Bekenntnis zum "Templiner Manifest"
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Bekenntnis zum "Templiner Manifest"

Mit dem "Templiner Manifest" hat die GEW eine Kampagne für den "Traumjob Wissenschaft" gestartet. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Realisierung der darin genannten Ziele zur Arbeits- und Forschungsgestaltung an Hochschulen ein.

==Begründung:==

Mit dem Bundesbeschluss zu Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker (1) haben wir dort einen Punkt aus dem "Templiner Manifest" (2) beschlossen. Die anderen Punkte fallen eher in Landesverantwortung und sollten daher auch in einem Landeswahlprogramm nicht fehlen.

Im Einzelnen handelt es sich inhaltlich um die Punkte:

1. Promotionsphase besser absichern und strukturieren
2. Promovierten Wissenschaftlern verlässliche Perspektiven geben
3. Daueraufgaben mit Dauerstellen erfüllen
4. Prekäre durch reguläre Beschäftigung ersetzen
5. Im Gleichgewicht lehren, forschen und leben
6. Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durchsetzen
7. Gleichberechtigt mitbestimmen
8. Mobilität fördern, nicht bestrafen
9. Hochschule und Forschung bedarfs- und nachfragegerecht ausbauen
10. Alle Beschäftigungsverhältnisse tarifvertraglich aushandeln

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an universitäres Lehrpersonal gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Unbegrenzte_Arbeitsm.C3.B6glichkeiten_f.C3.BCr_Akademiker_.E2.80.93_.C3.84nderung_des_Wissenschaftszeitvertragsgesetzes_.28WissZeitVG.29
(2) http://www.gew.de/wissenschaft/templiner-manifest/templiner-manifest-text/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Wird dieser Antrag beschlossen, entfällt WP018b

WP 018b - Elemente des "Templiner Manifest" verwirklichen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2018 #018b: Elemente des "Templiner Manifest" verwirklichen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Elemente des "Templiner Manifest" verwirklichen

Mit dem "Templiner Manifest" hat die GEW eine Kampagne für den "Traumjob Wissenschaft" gestartet. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Realisierung zumindest der folgenden darin genannten Ziele zur Arbeits- und Forschungsgestaltung an Hochschulen ein:

1. Promotionsphase besser absichern und strukturieren
2. Promovierten Wissenschaftlern verlässliche Perspektiven geben
3. Daueraufgaben mit Dauerstellen erfüllen
4. Prekäre durch reguläre Beschäftigung ersetzen
5. Im Gleichgewicht lehren, forschen und leben
6. Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durchsetzen
7. Gleichberechtigt mitbestimmen
8. Mobilität fördern, nicht bestrafen
9. Hochschule und Forschung bedarfs- und nachfragegerecht ausbauen
10. Alle Beschäftigungsverhältnisse tarifvertraglich aushandeln

==Begründung:==

Mit dem Bundesbeschluss zu Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker (1) haben wir dort einen Punkt aus dem "Templiner Manifest" (2) beschlossen. Die anderen Punkte fallen eher in Landesverantwortung und sollten daher auch in einem Landeswahlprogramm nicht fehlen.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an universitäres Lehrpersonal gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

Die Punkte 1-10 sind unabhängig voneinander modular abzustimmen. Im Programm werden sie mit den dahinterstehenden Erklärungen aus dem Templiner Manifest dargestellt.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Unbegrenzte_Arbeitsm.C3.B6glichkeiten_f.C3.BCr_Akademiker_.E2.80.93_.C3.84nderung_des_Wissenschaftszeitvertragsgesetzes_.28WissZeitVG.29
(2) http://www.gew.de/wissenschaft/templiner-manifest/templiner-manifest-text/

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Ergebnis:
Zusatzinfos: entfällt bei Annahme von 018a

WP 019 - Verklappung in der Nordsee beenden

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #019: Verklappung in der Nordsee beenden
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verklappung in der Nordsee beenden

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung jeglicher Regelungen ein, die die Verklappung von Abfällen in der Nordsee zulassen. Denn die Nordsee darf nicht zur Müllkippe verkommen.

==Begründung:==

Sand (1) und Schlick (2) werden mit Genehmigung niedersächsischer Behörden im niedersächsischen Teil der Nordsee entsorgt. Dabei ist nicht sichergestellt, dass davon keine Gefahren ausgehen. (3)

So wie bei der Forderung nach Abschaffung der Atomkraft, der Nichtzulassung von Fracking und der Ablehnung von unterirdischen CO2-Speichern sollten wir uns auch in solchen Fällen von ungeklärten Gefahren entsprechend positionieren.

Die gewählte Formulierung berücksichtigt, dass auch andere Abfälle, an die man heute vielleicht noch gar nicht denkt, vom Beschluss gedeckt sind.

(1) http://www.deutschlandradiokultur.de/sand-verklappung-in-der-nordsee-wohin-mit-gefaehrlichem.1008.de.html?dram:article_id=350568
(2) http://www.radiobremen.de/wissen/themen/wattenmeer-schlickentsorgung100.html
(3) https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Niederlaender-verklappen-Ems-Sand-vor-Borkum,verklappung100.html

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 020 - Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften minimieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 19./20.01.2019 #020: Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften minimieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften minimieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass über Kirchenstaatsverträge hinausgehende Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften, die diese gegenüber anderen Vereinigungen bevorzugen, aus allen niedersächsischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Richtlinien gestrichen werden.

==Begründung:==

Exemplarisch habe ich aus verschiedenen niedersächsischen Gesetzen Regelungen zur Streichung angemeldet, die über das Konkordat bzw. den Loccumer Vertrag hinausgehen. Mit Sicherheit finden sich weitere, wenn man sich jede niedersächsische gesetzliche Regelung einzeln vornimmt. Ein sehr aufwändiger Vorgang, dessen Ergebnis sich sicher in zig weiteren Einzelanträgen wiederfinden würde. Das darf dann gern die Landesregierung aufgrund der Ergebnisse einer Anfrage im Parlament tun. Und dann beantragen wir die entsprechenden Änderungen.

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos: