NDS:Landtagswahl2018/Plakatiergenehmigungen

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Plakatiergenehmigungen zur LT-Wahl 2017 in Niedersachsen

Für die nachfolgend genannten Gemeinden liegen uns Plakatiergenehmigungen vor, die weitestgehend auf dem Niedersächsischen Lautsprecher- und Plakatiererlaß beruhen. Besonderheiten sind jeweils im Bereich "Auflagen" gekennzeichnet.

Im allgemeinen gelten diese Genehmigungen für das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet, Ausnahmen sind ebenfalls im Bereich "Auflagen" aufgeführt.

Prinzipiell gilt: Sichtbereiche der Kreuzungen freihalten, nicht an Verkehrszeichen und Ampeln plakatieren, keinen Draht verwenden.

Bei Fragen ist die Piratenpartei Niedersachsen unter 0511 – 92 05 09 13 oder per Mail an vorstand@piraten-nds.de zu kontaktieren.

Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte dem Landesvorstand unter vorstand@piraten-nds.de mit, wo genau plakatiert wurde. Gesichert sein muss die Abnahme der Plakate (Ausnahme Stellwände) in der angegebenen Frist nach der Bundestagswahl. Ausnahmen von dieser Regel sind jeweils vermerkt.


Landkreise Celle/Heidekreis

Celle

Gemeinde Bergen

Plakatart = A1 (kein Großplakat zur BTW, 1 Großplakat zur LTW)
Zeitraum = bis 18.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Bergen BTW und LTW 17

Stadt Celle

Plakatart = A0(Aufsteller), A1 (aufgehängte Plakate)
Zeitraum = bis 17.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Stadt Celle LTW 17

Gemeinde Faßberg

Plakatart = A0
Zeitraum = bis 5 Tage nach Wahl
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Faßberg BTW und LTW 17

Samtgemeinde Flotwedel

Plakatart = A1
Zeitraum = bis 20.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Samtgemeinde Flotwedel LTW 17

Gemeinde Hambuehren

Plakatart = A0
Zeitraum = bis 18.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Hambuehren LTW 17

Samtgemeinde Lachendorf

Plakatart = A1 (keine Großplakate)
Zeitraum = Üblich
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Samtgemeinde Lachendorf BTW und LTW 17

Gemeindefreier Bezirk Lohheide

Plakatart = A0
Zeitraum = üblich
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeindefreier Bezirk Lohheide BTW und LTW 17

Gemeinde Suedheide

Plakatart = A1
Zeitraum = 20.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Suedheide BTW und LTW 17

Samtgemeinde Wathlingen

Plakatart = A0
Zeitraum = bis 21.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Samtgemeinde Wathlingen LTW 17

Gemeinde Wietze

Plakatart = A1
Zeitraum = bis 18.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Wietze LTW 17

Gemeinde Winsen (Aller)

Plakatart = A1
Zeitraum = bis 15.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Winsen (Aller) LTW 17

Heidekreis

Stadt Bad Fallingbostel

Plakatart = A0
Zeitraum = bis 30.09.17
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Stadt Bad Fallingbostel BTW 17

Gemeinde Bispingen

Plakatart = A0
Zeitraum = üblich
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Bispingen BTW und LTW 17

Gemeinde Flecken Ahlden (Aller)

Plakatart = A0
Zeitraum = bis eine Woche nach Wahl
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Flecken Ahlden (Aller) BTW und LTW 17

Gemeinde Hodenhagen

Plakatart = A0
Zeitraum = bis 16.10.17
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Hodenhagen BTW und LTW 17

Gemeinde Neuenkirchen

Plakatart = A1
Zeitraum = bis 16.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Neuenkirchen LTW 17

Gemeindefreier Bezirk Osterheide

Plakatart = A0
Zeitraum = üblich
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeindefreier Bezirk Osterheide BTW und LTW 17

Samtgemeinde Rethem (Aller)

Plakatart = A0
Zeitraum = bis zur Wahl
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Samtgemeinde Rethem (Aller) BTW und LTW 17

Stadt Soltau

Plakatart = A0
Zeitraum = 16.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Stadt Soltau BTW und LTW 17

Stadt Walsrode

Plakatart = A0
Zeitraum = bis 16.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Stadt Walsrode LTW 17

Gemeinde Wietzendorf

Plakatart = A1
Zeitraum = bis Tag nach der Wahl
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Wietzendorf BTW und LTW 17

Region Hannover

Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte den Piraten Hannover unter vorstand@piratenhannover.de mit, wo genau plakatiert wurde.

Hannover - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = bis 18.10.
Auflagen = 60 cm vom Bordstein und 5 Meter von Kreuzungen entfernt, Unterkante bei 2,20 Meter, verschiedene Ausschlüsse (siehe Seite 2) und auf allen Marktplätzen (PDF unter Marktsatzung)
Genehmigung = Hannover

Barsinghausen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = ohne Frist
Auflagen = Nur ein (Doppel-)Plakat pro Laterne
Genehmigung = Barsinghausen

Burgdorf - vorhanden

Plakatart = Affichen
Zeitraum = bis 15.10.
Auflagen = nur auf Stellwänden, untere Hälfte in alphabetischer Reihenfolge
Genehmigung = Burgdorf

Burgwedel - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 16.10.
Auflagen = Keine Plakatierung in der Fußgängerzone in Großburgwedel, Von-Alten-Str., auf dem Domfront-Platz und auf dem Alten Markt, ebenso an allen lakierten Laternenmasten, Mindesthöhe 2,50 Meter, ein Doppelplakat pro Mast, beschädigte Schilder sind auszutauschen
Genehmigung = Burgwedel

Garbsen

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = nur im Stadtgebiet Garbsen, innerorts, max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leuchtkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung =

Gehrden - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 22.10
Auflagen = Max. 100 Stück aufgeteilt auf versch. Stadtteile, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate gehängt werden, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung = Gehrden in Verbindung mit BTW17

Hemmingen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 17.10.
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung = Hemmingen

Isernhagen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = bis 21.10.
Auflagen = Nicht vor dem Grundstück Burgwedeler Str. 184, Iserhagen H.B.
Genehmigung = Isernhagen

Laatzen

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Mindesthöhe 2,30 Meter, Plakatierung untersagt an öffentlichen Zäunen und Geländern, sowie im Umkreis von 40 Metern von Wahllokalen (i.d.R. Schulen)
Genehmigung =

Langenhagen - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 18.10.
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, an den Laternen auf der neu gebauten Marktfläche, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale.
Genehmigung = Langenhagen

Lehrte - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 15.10.
Auflagen = An Laternen mit grünem Band nur nach Rücksprache, nicht an Bäumen
Genehmigung = Lehrte

Neustadt - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 15.10.
Auflagen = 8. Die Plakatierung der Wahlwerbung ist an der Nienburger Str. zwischen den Einmündungen Memeler Str. und der Straße Am Rosenkrug nicht zulässig. Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Einmündung Wunstorfer Straße / Herzog-Erich-Allee ist verboten. Dieses Plakatierungsverbot besteht ebenfalls an der Einmündung Wunstorfer Straße / Marktstraße (Landwehr) im Bereich Wunstorfer Straße bis Einfahrt ZOB sowie auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Einmündung Hotel ehem. Scheve.
Genehmigung = Neustadt

Pattensen vorhanden

Plakatart = Hohlkammer, kleiner als 1qm
Zeitraum =
Auflagen = die üblichen
Genehmigung = Pattensen

Ronnenberg - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 21.10.
Auflagen = Keine
Genehmigung = Ronnenberg

Seelze - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer A0
Zeitraum =
Auflagen = Das Betreten von Unterpflanzungen ist unzulässig. Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch) Die Nutzung der Geländer der Grachten in Seelze-Süd ist nicht zugelassen.
Genehmigung = Seelze

Sehnde - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 17.10.
Auflagen = Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
Genehmigung = Sehnde

Springe - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis kurzfristig nach dem 15.10.
Auflagen = Max. 50 Stück, in der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung = Springe

Uetze - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 15.10
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen

An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:

- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz

Genehmigung = Uetze

Wedemark - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 23.10.17
Auflagen = Keine
Genehmigung = Wedemark, Seite 3-4

Wennigsen - vorhanden

Plakatart = bis A0
Zeitraum = bis 15.10.
Auflagen = Nicht an Laternen mit Blumenampeln
Genehmigung = Wennigsen

Wunstorf - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = bis 15.10.
Auflagen = Max. 50 Standorte, Keine Plakate an Leuchtenmasten in der Nord- und Südstraße, sowie in der Langen Str., Am Alten Markt und der Stiftstr. Im Bereich der Fußgängerzone dürfen höchstens 5 Plakate aufgehängt werden.
Genehmigung = Wunstorf

Landkreis Osterholz

Worpswede - vorhanden

Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 22.10.17
Auflagen = Bergstraße und Hembergstr./Findorffstr. sind nicht erlaubt
Genehmigung = Worpswede