NDS:Landtagswahl2018/Plakatiergenehmigungen
Inhaltsverzeichnis
- 1 Plakatiergenehmigungen zur LT-Wahl 2017 in Niedersachsen
- 2 Landkreise Celle/Heidekreis
- 3 Region Hannover
- 3.1 Hannover - vorhanden
- 3.2 Barsinghausen - vorhanden
- 3.3 Burgdorf - vorhanden
- 3.4 Burgwedel - vorhanden
- 3.5 Garbsen
- 3.6 Gehrden - vorhanden
- 3.7 Hemmingen - vorhanden
- 3.8 Isernhagen - vorhanden
- 3.9 Laatzen
- 3.10 Langenhagen - vorhanden
- 3.11 Lehrte - vorhanden
- 3.12 Neustadt - vorhanden
- 3.13 Pattensen vorhanden
- 3.14 Ronnenberg - vorhanden
- 3.15 Seelze - vorhanden
- 3.16 Sehnde - vorhanden
- 3.17 Springe - vorhanden
- 3.18 Uetze - vorhanden
- 3.19 Wedemark - vorhanden
- 3.20 Wennigsen - vorhanden
- 3.21 Wunstorf - vorhanden
- 4 Landkreis Osterholz
Plakatiergenehmigungen zur LT-Wahl 2017 in Niedersachsen
Für die nachfolgend genannten Gemeinden liegen uns Plakatiergenehmigungen vor, die weitestgehend auf dem Niedersächsischen Lautsprecher- und Plakatiererlaß beruhen. Besonderheiten sind jeweils im Bereich "Auflagen" gekennzeichnet.
Im allgemeinen gelten diese Genehmigungen für das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet, Ausnahmen sind ebenfalls im Bereich "Auflagen" aufgeführt.
Prinzipiell gilt: Sichtbereiche der Kreuzungen freihalten, nicht an Verkehrszeichen und Ampeln plakatieren, keinen Draht verwenden.
Bei Fragen ist die Piratenpartei Niedersachsen unter 0511 – 92 05 09 13 oder per Mail an vorstand@piraten-nds.de zu kontaktieren.
Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte dem Landesvorstand unter vorstand@piraten-nds.de mit, wo genau plakatiert wurde. Gesichert sein muss die Abnahme der Plakate (Ausnahme Stellwände) in der angegebenen Frist nach der Bundestagswahl. Ausnahmen von dieser Regel sind jeweils vermerkt.
Landkreise Celle/Heidekreis
Celle
Gemeinde Bergen
Plakatart = A1 (kein Großplakat zur BTW, 1 Großplakat zur LTW)
Zeitraum = bis 18.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Bergen BTW und LTW 17
Stadt Celle
Plakatart = A0(Aufsteller), A1 (aufgehängte Plakate)
Zeitraum = bis 17.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Stadt Celle LTW 17
Gemeinde Faßberg
Plakatart = A0
Zeitraum = bis 5 Tage nach Wahl
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Faßberg BTW und LTW 17
Samtgemeinde Flotwedel
Plakatart = A1
Zeitraum = bis 20.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Samtgemeinde Flotwedel LTW 17
Gemeinde Hambuehren
Plakatart = A0
Zeitraum = bis 18.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Hambuehren LTW 17
Samtgemeinde Lachendorf
Plakatart = A1 (keine Großplakate)
Zeitraum = Üblich
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Samtgemeinde Lachendorf BTW und LTW 17
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Plakatart = A0
Zeitraum = üblich
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeindefreier Bezirk Lohheide BTW und LTW 17
Gemeinde Suedheide
Plakatart = A1
Zeitraum = 20.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Suedheide BTW und LTW 17
Samtgemeinde Wathlingen
Plakatart = A0
Zeitraum = bis 21.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Samtgemeinde Wathlingen LTW 17
Gemeinde Wietze
Plakatart = A1
Zeitraum = bis 18.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Wietze LTW 17
Gemeinde Winsen (Aller)
Plakatart = A1
Zeitraum = bis 15.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Winsen (Aller) LTW 17
Heidekreis
Stadt Bad Fallingbostel
Plakatart = A0
Zeitraum = bis 30.09.17
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Stadt Bad Fallingbostel BTW 17
Gemeinde Bispingen
Plakatart = A0
Zeitraum = üblich
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Bispingen BTW und LTW 17
Gemeinde Flecken Ahlden (Aller)
Plakatart = A0
Zeitraum = bis eine Woche nach Wahl
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Flecken Ahlden (Aller) BTW und LTW 17
Gemeinde Hodenhagen
Plakatart = A0
Zeitraum = bis 16.10.17
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Hodenhagen BTW und LTW 17
Gemeinde Neuenkirchen
Plakatart = A1
Zeitraum = bis 16.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Neuenkirchen LTW 17
Gemeindefreier Bezirk Osterheide
Plakatart = A0
Zeitraum = üblich
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeindefreier Bezirk Osterheide BTW und LTW 17
Samtgemeinde Rethem (Aller)
Plakatart = A0
Zeitraum = bis zur Wahl
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Samtgemeinde Rethem (Aller) BTW und LTW 17
Stadt Soltau
Plakatart = A0
Zeitraum = 16.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Stadt Soltau BTW und LTW 17
Stadt Walsrode
Plakatart = A0
Zeitraum = bis 16.10.2017
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Stadt Walsrode LTW 17
Gemeinde Wietzendorf
Plakatart = A1
Zeitraum = bis Tag nach der Wahl
Auflagen = die üblichen (Siehe Genehmigung)
Genehmigung = Gemeinde Wietzendorf BTW und LTW 17
Region Hannover
Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte den Piraten Hannover unter vorstand@piratenhannover.de mit, wo genau plakatiert wurde.
Hannover - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = bis 18.10.
Auflagen = 60 cm vom Bordstein und 5 Meter von Kreuzungen entfernt, Unterkante bei 2,20 Meter, verschiedene Ausschlüsse (siehe Seite 2) und auf allen Marktplätzen (PDF unter Marktsatzung)
Genehmigung = Hannover
Barsinghausen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = ohne Frist
Auflagen = Nur ein (Doppel-)Plakat pro Laterne
Genehmigung = Barsinghausen
Burgdorf - vorhanden
Plakatart = Affichen
Zeitraum = bis 15.10.
Auflagen = nur auf Stellwänden, untere Hälfte in alphabetischer Reihenfolge
Genehmigung = Burgdorf
Burgwedel - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 16.10.
Auflagen = Keine Plakatierung in der Fußgängerzone in Großburgwedel, Von-Alten-Str., auf dem Domfront-Platz und auf dem Alten Markt, ebenso an allen lakierten Laternenmasten, Mindesthöhe 2,50 Meter, ein Doppelplakat pro Mast, beschädigte Schilder sind auszutauschen
Genehmigung = Burgwedel
Garbsen
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = nur im Stadtgebiet Garbsen, innerorts, max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leuchtkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung =
Gehrden - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 22.10
Auflagen = Max. 100 Stück aufgeteilt auf versch. Stadtteile, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate gehängt werden, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung = Gehrden in Verbindung mit BTW17
Hemmingen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 17.10.
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung = Hemmingen
Isernhagen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = bis 21.10.
Auflagen = Nicht vor dem Grundstück Burgwedeler Str. 184, Iserhagen H.B.
Genehmigung = Isernhagen
Laatzen
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Mindesthöhe 2,30 Meter, Plakatierung untersagt an öffentlichen Zäunen und Geländern, sowie im Umkreis von 40 Metern von Wahllokalen (i.d.R. Schulen)
Genehmigung =
Langenhagen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 18.10.
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, an den Laternen auf der neu gebauten Marktfläche, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale.
Genehmigung = Langenhagen
Lehrte - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 15.10.
Auflagen = An Laternen mit grünem Band nur nach Rücksprache, nicht an Bäumen
Genehmigung = Lehrte
Neustadt - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 15.10.
Auflagen =
8. Die Plakatierung der Wahlwerbung ist an der Nienburger Str. zwischen den Einmündungen Memeler Str. und der Straße Am Rosenkrug nicht zulässig. Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Einmündung Wunstorfer Straße / Herzog-Erich-Allee ist verboten. Dieses
Plakatierungsverbot besteht ebenfalls an der Einmündung Wunstorfer Straße / Marktstraße (Landwehr) im Bereich Wunstorfer Straße bis Einfahrt ZOB sowie auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Einmündung Hotel ehem. Scheve.
Genehmigung = Neustadt
Pattensen vorhanden
Plakatart = Hohlkammer, kleiner als 1qm
Zeitraum =
Auflagen = die üblichen
Genehmigung = Pattensen
Ronnenberg - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 21.10.
Auflagen = Keine
Genehmigung = Ronnenberg
Seelze - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer A0
Zeitraum =
Auflagen = Das Betreten von Unterpflanzungen ist unzulässig. Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch) Die Nutzung der Geländer der Grachten in Seelze-Süd ist nicht zugelassen.
Genehmigung = Seelze
Sehnde - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 17.10.
Auflagen = Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
Genehmigung = Sehnde
Springe - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis kurzfristig nach dem 15.10.
Auflagen = Max. 50 Stück, in der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung = Springe
Uetze - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 15.10
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:
- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz
Genehmigung = Uetze
Wedemark - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 23.10.17
Auflagen = Keine
Genehmigung = Wedemark, Seite 3-4
Wennigsen - vorhanden
Plakatart = bis A0
Zeitraum = bis 15.10.
Auflagen = Nicht an Laternen mit Blumenampeln
Genehmigung = Wennigsen
Wunstorf - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = bis 15.10.
Auflagen = Max. 50 Standorte, Keine Plakate an Leuchtenmasten in der Nord- und Südstraße, sowie in der Langen Str., Am Alten Markt und der Stiftstr. Im Bereich der Fußgängerzone dürfen höchstens 5 Plakate aufgehängt werden.
Genehmigung = Wunstorf
Landkreis Osterholz
Worpswede - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = bis 22.10.17
Auflagen = Bergstraße und Hembergstr./Findorffstr. sind nicht erlaubt
Genehmigung = Worpswede