NDS:Kreisverband Hameln-Pyrmont/GO-Vorstand
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung des Kreisverbandsvorstandes Hameln-Pyrmont
- 1.1 §1 - Vorstandsämter
- 1.2 §2 - Vorstandssitzungen
- 1.3 §3 - Einladung zu Vorstandssitzungen
- 1.4 §4 - Tagesordnung
- 1.5 §5 - Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 1.6 §6 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1.7 §7 - Leitung der Vorstandssitzungen
- 1.8 §8 - Abstimmungen
- 1.9 §9 - Umlaufbeschlüsse zwischen Vorstandssitzungen
- 1.10 §9 - Protokollführung
Geschäftsordnung des Kreisverbandsvorstandes Hameln-Pyrmont
§1 - Vorstandsämter
- 1. Vorsitzender
- stellvertretender Vorsitzender
- Schatzmeister
- Angelegenheiten
- Beisitzer
§2 - Vorstandssitzungen
Der Vorstand hält nach Bedarf Vorstandssitzungen ab. Die Sitzungen sind nach Möglichkeit an barrierefreien Orten oder per Konferenzschaltung durchzuführen
§3 - Einladung zu Vorstandssitzungen
In der Sitzung wird der Termin für die nächste Sitzung festgelegt. Wird kein Termin beschlossen oder kann der beschlossene Termin nicht wahrgenommen werden, so wird mit einer Frist von 6 Tagen ueber die Kreisverbandsmailingliste eingeladen.
§4 - Tagesordnung
Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. TOPs können von jedem Piraten des KV Hameln-Pyrmont auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden. Beschlüsse können nur in normalen TOPs und nicht unter Sonstiges gefasst werden.
§5 - Anträge zu einer Vorstandssitzung
Antragsberechtigt ist jeder Bürger des Landkreises Hameln-Pyrmont. Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung in das vorläufige Protokoll einzutragen oder als Email an vorstand[at]piraten-hameln[dot]de zu schicken und mit Namen des Antragstellers zu kennzeichnen. Antragsteller, die anonym auftreten möchten, können sich über das Kontaktformular auf www.piraten-hameln.de an den Vorstand wenden. Diese Anträge müssen von mindestens einem Piraten übernommen werden. Alle Anträge werden vom Vorstand behandelt.
§6 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten, Ton- und Bildaufnahmen sind grundsätzlich zugelassen. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§7 - Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch den Sitzungsleiter geleitet. Der Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern mehrheitlich bestimmt. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter das Wort erhalten.
§8 - Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Enthaltungen werden nicht gezählt). Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.
§9 - Umlaufbeschlüsse zwischen Vorstandssitzungen
Der Vorstand hat das Recht, Eilanträge zwischen den Vorstandsitzungen an vorstand[at]piraten-hameln[dot]de entgegen zunehmen. Die Abstimmung kann elektronisch erfolgen. Anträge gelten als angenommen, wenn eine einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder innerhalb von 72 Stunden erreicht wurde. Die Eilanträge sind in der folgenden Vorstandssitzung entsprechend im Protokoll zu veröffentlichen. Das Ergebnis jedes Umlaufbeschlusses ist dem Antragsteller umgehend nach Vorliegen mitzuteilen.
§9 - Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird bei der nächsten Sitzung vom Vorstand bestätigt.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 10.06.2015 in Kraft.