Mittelfranken/Plakatierungsverordnungen
Nach wie vor ist Plakatwerbung ein wichtiger Teil des Wahlkampfes. Plakate darf man aber nicht einfach überall anbringen, denn es gibt diverse Verordnungen dazu. Viele Gemeinden haben eigenen Regelungen, die sich zum Teil stark von einander unterscheiden. Was in der einen Gemeinde erlaubt oder sogar gewünscht ist, kann im "Nachbardorf" schon verboten sein. Wir haben für die Bundestagswahl 2021 die Plakatierung bei allen Städten, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, usw. zentral angefragt, damit das nicht jeder, der uns bei der Plakatierung unterstützen will, separat tun muss. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Regelungen und weil noch nicht alle Antworten eingegangen sind, ist die Liste derzeit noch in der Entstehungsphase. Wenn also bei einer für dich interessanten Kommune noch keine Informationen vorhanden sind, schau in ein paar Tagen nochmal vorbei oder wende dich an Lukas (lukas.kueffner@piraten-mfr.de).
Allgemeine Plakatierungsrichtlinien
Wie gesagt, haben die meisten Kommunen eigene Plakatierungsverordnungen in denen geregelt wird, was erlaubt ist und was nicht. Im Allgemeinen lassen sich folgende Punkte zusammenfassen, die man immer beachten sollte (im Zweifel gilt aber natürlich die lokale Plakatierungsverordnungen).
- Prüfe in der folgenden Liste, ob die Plakatierung bei der Gemeinde angemeldet ist.
- Beachte, ob die Gemeinde Plakatwände bereitstellt oder ob zusätzlich oder stattdessen auch anderweitig plakatiert werden darf. Achte dabei auch auf das erlaubte Plakatformat, die Anzahl und ob in dem Ort gewisse Bereiche/Straßen nicht plakatiert werden dürfen.
- Grundsätzlich nicht an Ampeln, Brückengeländern, Bushäuschen (oder Ähnliches) und Verkehrszeichen (ausgenommen sind Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr, z. B. Parkplatzschilder).
- Um Wahllokale darf in einem Umkreis von 50 Meter keine Wahlwerbung angebracht werden.
- Achte immer darauf, dass Verkehrsteilnehmer in keiner Weise behindert werden oder deren Sicht beeinträchtigt wird.
- Auch wenn manche Gemeinden das explizit erlauben, ist von einer Plakatierung an Bäumen abzusehen, da diese zu Schäden an der Rinde des Baumes führen kann.
- Plakate dürfen im Normalfall ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften angebracht werden. Ausnahmen sind der Liste unten beim jeweiligen Landkreis zu entnehmen.
- Private Gebäude, Gartenzäune, Lampen, etc. sind selbstverständlich nicht bzw. nur nach vorheriger (schriftlicher) Genehmigung zu verwenden.
- Während der Wahlkampfzeit sollten alle Plakate in regelmäßigen Abständen immer wieder kontrolliert und beschädigte Plakate repariert, ausgetauscht oder entfernt werden.
- Plakate sollten grundsätzlich so schnell wie möglich nach der Wahl abgehängt werden. Von Kommune zu Kommune gibt es hier unterschiedliche Vorschriften von 1 Tag bis hin zu mehreren Wochen, also: Je früher, desto besser.
- Großplakate (Bauzaunbanner/Wesselmänner) müssen immer mit der Gemeinde abgesprochen werden.
Außerdem ist folgende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu beachten: Datei:Bek IMS vom 130213 - IC2-2116 1-0.pdf
Verordnungen
Solltest du dich für einen Ort interessieren, von dem noch keine Antwort vorliegt oder noch Infos fehlen, wende dich am besten direkt an die Ortsverwaltung. Sollte bereits ein E-Mail-Verkehr bestehen, kannst du auch gerne eine Anfrage an lukas.kueffner@piraten-mfr.de senden, dann wird diese weitergeleitet.
Regierungsbezirk Mittelfranken
Ort | KV | Internet | Antwort erhalten | Zeitraum | Plakatwand | Plakatierung an Laternen usw. | Plakate pro Plakatwand oder Ort | Maximale Größe | Großplakate Banner geplant | Sonstiges | Dokumente | ||||||||||||||
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Kreisfreie Stadt Ansbach | AWG (AN) | http://www.ansbach.de/ | mailto:stadt@ansbach.de | ja | Datei:EU24 Ansbach.pdf, Datei:EU24 Lageplan Plakatständer Ansbach.pdf, Datei:EU24 Auflagenblatt Ansbach.pdf | ||||||||||||||||||||
Kreisfreie Stadt Erlangen | mailto:poststelle@stadt.erlangen.de | ja | Jeder Aufstell- und Befestigungsort kann nur mit einem Plakatträger belegt werden. An einigen Plätzen dürfen keine Plakate angebracht werden, siehe Dokument. An Straßenbeleuchtungsmasten ist das Befestigen von Plakaten untersagt, Ausnahmen davon sind der Anlage 2 zu entnehmen. Plakatierung beantragt und genehmigt |
Datei:EU24 Erlangen.pdf, Datei:EU24 Erlangen Anlage1.pdf | |||||||||||||||||||||
Kreisfreie Stadt Fürth | http://www.fuerth.de/ | mailto:buergerinfo@fuerth.de | ja | Beantragt und bewilligt | Datei:EU24 Fuerth.pdf | ||||||||||||||||||||
Kreisfreie Stadt Nürnberg | http://www.nuernberg.de/ | mailto:poststelle@stadt.nuernberg.de | Ja | Insgesamt 500 | DIN A0 | Plakatierung muss beantragt und die Plakate mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet werden. Der Antrag ist zu gegebener Zeit auf der Homepage des Liegenschaftsamtes zu finden. Wurde beantragt, Aufkleber gehen an Bucht |
Datei:Merkblatt Plakatierung NuernbergEU24.pdf, Datei:PlakatierungsbescheidNürnbergEU24.pdf | ||||||||||||||||||
Kreisfreie Stadt Schwabach | https://www.schwabach.de/ | mailto:info@schwabach.de | Ja | Nein | Ja | Insgesamt 100 Standorte (max. Dreieckständer) | DIN A0 | Plakatierung muss beantragt und die Plakate mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet werden. Zusätzlich können 3 Bauzaunbanner beantragt werden. | Datei:EU24 Schwabach Antrag.pdf | ||||||||||||||||
Landkreis Ansbach (außerhalb geschlossener Ortschaften) | AWG (AN) | https://www.landkreis-ansbach.de/ | mailto:poststelle@landratsamt-ansbach.de | ja | Plakatierung außerorts sollte generell unterbleiben. Ausnahmen müssen für Staatsstraßen und Bundesstraßen beim Staatlichen Bauamt bzw. für Kreisstraßen bei der Tiefbauverwaltung des jeweiligen Landkreises beantragt werden. | ||||||||||||||||||||
Markt Arberg | AWG (AN) | http://www.arberg.de/ | mailto:poststelle@arberg.de | ja | DIN A1 | Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Weitere Antwort steht noch aus. | Datei:EU24 Arberg.pdf | ||||||||||||||||||
Gemeinde Aurach | AWG (AN) | http://www.aurach.de/ | mailto:info@aurach.de | ja | DIN A0 | Datei:EU24 Aurach.pdf | |||||||||||||||||||
Markt Bechhofen | AWG (AN) | http://www.markt-bechhofen.de/ | mailto:rathaus@bechhofen.com | Ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 17.06 | Nein | Ja | Es darf zu keinen Beeinträchtigungen der Fußgänger und des Straßenverkehrs sowie Einschränkungen des Sichtbereichs für Kraftfahrer, insbesondere in den Einmündungsbereichen, kommen. Die Schilder dürfen nicht reflektieren. Der Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit, Konstruktion und statischer Beanspruchung (Windlast) den einschlägigen Vorschriften entsprechen und müssen regelmäßig daraufhin geprüft werden. Öffentliche Standflächen dürfen nicht beschädigt werden und müssen nach dem Entfernen der Plakattafeln wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Bei Beanstandungen durch den Markt Bechhofen, die schriftlich oder auch telefonisch erfolgen können, müssen die Werbeträger umgehend, spätestens nach 4 Tagen, beseitigt werden. Mit der Plakatierung darf frühestens 6 Wochen vor der Bezirkswahl begonnen werden. Die Entfernung sämtlicher Plakattafeln hat bis spätestens 16.10.2023 zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass in dem Bereich um den Kreisverkehr in Bechhofen (Plärrer) sowie an Schulen, Kindergärten und Bushaltestellen das Plakatieren verboten ist. | |||||||||||||||||
Gemeinde Burgoberbach | AWG (AN) | http://www.burgoberbach.de/ | mailto:poststelle@burgoberbach.de | ja | Plakatierung an den Hauptstraßen der Gemeinde Burgoberbach muss mit dem Landratsamt Ansbach abgestimmt werden. | Datei:EU24 Burgoberbach Plakatierungsgenehmigung.pdf | |||||||||||||||||||
Markt Colmberg | AWG (AN) | http://www.colmberg.de/ | mailto:info@colmberg.de | ja | Plakatständer | DIN A0 | genehmigt | Datei:EU24 Colmberg.pdf | |||||||||||||||||
Markt Dietenhofen | AWG (AN) | http://www.dietenhofen.de/ | mailto:poststelle@dietenhofen.de | ja | Datei:EU24 Auflagenblatt Dietenhofen.pdf | ||||||||||||||||||||
Große Kreisstadt Dinkelsbühl | AWG (AN) | http://www.dinkelsbuehl.de/ | mailto:info@dinkelsbuehl.de | Ja | DIN A0 | ja 2x1, 1x2 | Plakatierung muss beantragt werden. Keine Plakate in der Altstadt. Die Distanz zu den Altstadttoren muss gewahrt werden (siehe Dokument). Plakate dürfen nicht an Straßenschildern befestigt werden. | Datei:EU24 Dinkelsbuehl Antrag.pdf, Datei:EU24 Dinkelsbuehl Auflagen Plakatierung Altstadttore.pdf | |||||||||||||||||
Markt Dürrwangen | AWG (AN) | http://www.duerrwangen.de/ | mailto:info@duerrwangen.de | Ja | 3 Plakate im Hauptort, 1 Plakat je Ortsteil | DIN A0 | Bannmeile beachten: d.h. keine Wahlplakate am Grundstück des Wahlraums!
Die Wahlplakate sind etwa eine Woche nach der Wahl abzunehmen Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein! Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden. Durch die Befestigung der Schilder (z.B. Kabelbinder) dürfen keine Beschädigungen entstehen. Die Standorte sind so zu wählen, dass keine Verkehrsbeeinträchtigungen entstehen. Wir bitten zu beachten, dass die Gemeinde nur das Anbringen im Straßenbereich erlauben kann. Die Genehmigung zur Anbringung an Zäunen, bzw. privaten Anlagen ist von den jeweiligen Besitzern einzuholen. |
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Stadt Feuchtwangen | AWG (AN) | http://www.feuchtwangen.de/ | mailto:info@feuchtwangen.de | Ja | Ab dem 27.04 8 Uhr | Nein | Ja | ja 3x1 | Die Plakate sind an Laternen/Brückengeländer etc. mit Kabelbinder o.ä. anzubringen. Ein Metalldraht ist nicht gestattet. Das Anbringen an Bäumen oder Verkehrsschildern ist nicht gestattet. Zusätzlich dürfen Großflächenplakaten/Bauzaunbanner/Wesselmänner aufgestellt werden. Ein Plakat pro Partei/Wählergruppe pro Standort (siehe Dokumente), maximal 12m². Auf den entsprechenden Flächen für Großflächenplakate dürfen keine (weiteren) Standardplakate angebracht werden. | Datei:WahlwerbungWesselmännerBauAkademieEU24.pdf, Datei:WahlwerbungWesselmännerDinkelsbühlerstrEU24.pdf, Datei:WahlwerbungWesselmännerSchulzentrumEU24.pdf | |||||||||||||||
Markt Flachslanden | AWG (AN) | http://www.flachslanden.de/ | mailto:poststelle@flachslanden.de | nein | Plakatierung muss beim Staatlichen Bauamt Ansbach (Würzburger Landstraße 22, 91522 Ansbach) beantragt werden und ist nur nach Genehmigung nur in der Ansbacher Straße, Bad Windsheimer Straße und Neustetter Straße möglich. | Datei:EU24 Plakatierungsanfrage Flachslanden.pdf | |||||||||||||||||||
Stadt Heilsbronn | AWG (AN) | http://www.heilsbronn.de/ | mailto:rathaus@stadt-heilsbronn.de | ja | 6 Wochen vor der Wahl - eine Woche nach der Wahl | Keine besonderen Regeln zur Plakatierung | https://www.heilsbronn.de/fileadmin/Dateien/Bilder/Rathaus/Rathausservice/Satzungen/Verordnung_ueber_oeffentliche_Anschlaege_v._21.07.20212.pdf | ||||||||||||||||||
Stadt Herrieden | AWG (AN) | http://www.herrieden.de/ | mailto:mail@herrieden.de | ja | 6 Wochen vor der Wahl - 2 Wochen danach | DIN A0 | ja 2x2, 1x1 | Für Großplakate müssen die Standorte der Gemeinde im Vorfeld zur Genehmigung mitgeteilt werden, am Marktplatz in der Altstadt wird extra eine Wand für Wahlplakate aufgestellt. | https://www.herrieden.de/fileadmin/Dateien/Verwaltung___Politik/Ortsrecht___Satzungen/2021_plakatierungsverordnung.pdf | ||||||||||||||||
Gemeinde Langfurth | AWG (AN) | https://langfurth.de/ | mailto:poststelle@langfurth.de | Ja | 6 Wochen | Nein | Ja | DIN A0 | Nicht entlang der Hauptstraße | Datei:EU24 Langfurth Auflagen.pdf | |||||||||||||||
Markt Lehrberg | AWG (AN) | https://www.lehrberg.de/ | mailto:poststelle@lehrberg.de | ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl | DIN A0 | politischen Parteien ist es ca. sechs Wochen vor der Landtagswahl gestattet Plakatwerbung zu betreiben. Die Plakatständer dürfen jedoch nicht den Straßen- und Fußgängerverkehr beeinträchtigen und müssen standsicher und ordentlich befestigt sein. Auch ist die Anzahl auf 10 Plakate zu begrenzen. Unmittelbar nach der Wahl sind die Plakate wieder zu entfernen. |
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Stadt Leutershausen | AWG (AN) | https://www.leutershausen.de/ | mailto:stadt@leutershausen.de | ja | DIN A1 | Die beiden historischen Tortürme in Leutershausen sind von Plakaten freizuhalten. | |||||||||||||||||||
Markt Lichtenau | AWG (AN) | https://www.markt-lichtenau.de/ | mailto:poststelle@markt-lichtenau.de | Ja | Nein | Ja | DIN A1 | Plakate dürfen nicht an blauen Laternen entlang der Ansbacher Straße, An der Brücke und entlang der Kreisstraße zur Roggenberg-Siedlung sowie an den blauen Straßenlaternen in den Ortsteilen Schlauersbach, Wattenbach und Unterrott- mannsdorf befestigt werden. Auflagen aus Dokument beachten! |
Datei:EU24 Lichtenau.pdf | ||||||||||||||||
Stadt Merkendorf | AWG (AN) | http://www.merkendorf.de/ | mailto:stadt@merkendorf.de | ja | DIN A1 | Bitte beachten Sie die nachstehenden Auflagen bzgl. Der Plakatierung: 1. Das Orts- und Landschaftsbild darf hierdurch nicht verunstaltet werden. 2. Die Plakatständer sind in der Weise aufzustellen oder anzubringen, dass weder Sichtbehinderungen für den öffentlichen Verkehr, noch Behinderungen sowie Beeinträchtigungen für den Fußgängerverkehr entstehen. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. 3 Die Plakatierung hat auf eigenen Tafeln Ihrer/s Firma / Einrichtung / Vereines zu erfolgen. Plakate dürfen auf keinen Fall auf Straßenlampenmasten sowie öffentlichen Verkehrseinrichtungen (Verkehrszeichen und dgl.) direkt aufgeklebt werden 4. Für das Aufstellen von Plakatständern entlang der B 13, St. 2220 oder der Kreisstraßen AN 58 oder AN 59, ist eine wegerechtliche Erlaubnis nach §§ 23 und 24 BayStrWG erforderlich. Hierfür ist das Straßenbauamt Ansbach zuständig. 5. Die Plakatierung darf erst max. 6 Wochen vor dem Wahltermin (ab 28.04.2024) getätigt werden. Die Wahlplakate um die Wahllokale am Rathaus (Marktplatz 1) und dem Steingruberhaus (Schulstraße 8) müssen am Wahltag im Umkreis von 50m abgenommen werden. Sollten die vorgenannten Auflagen nicht eingehalten werden, erlischt die Erlaubnis der Stadt. |
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Gemeinde Neuendettelsau | AWG (AN) | https://www.neuendettelsau.eu/ | mailto:rathaus@neuendettelsau.eu | nein | DIN A0 | Zur Anbringung an Laternenmasten darf kein Draht verwendet werden. | Datei:EU24 Neuendettelsau.pdf | ||||||||||||||||||
Gemeinde Oberdachstetten | AWG (AN) | http://www.oberdachstetten.de/ | mailto:poststelle@oberdachstetten.de | ja | DIN A1 | Datei:EU24 Oberdachstetten.pdf | |||||||||||||||||||
Gemeinde Petersaurach | AWG (AN) | http://www.petersaurach.de/ | mailto:rathaus@petersaurach.de | Nein | Insgesamt 50 | DIN A1 | Plakatierung muss kostenpflichtig (50 €) beantragt werden (mailto:wahlen@peteraurach.de) | Datei:EU24 Petersaurach Antrag.pdf | |||||||||||||||||
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber | AWG (AN) | https://www.rothenburg.de/ | mailto:stadt@rothenburg.de | Ja | Nein | Ja | DIN A0 | ja 2x2 | In der Altstadt (innerhalb der Stadtmauer) ist zur Wahrung des historischen Ortsbildes jegliche Werbung untersagt. Außerhalb der Altstadt ist die Aufstellung von Werbeträgern reglementiert. Um eine ungewollte Häufung von Werbeträgern zu vermeiden, bitten wir um einen Abstand von mindestens 50 Meter zum nächsten eigenen Werbeträger einzuhalten. Bei der Befestigung von Werbetafeln an Lichtmasten u. ä. bitten wir darauf zu achten, dass kein rostiger oder scharfkantiger Draht verwendet wird, da dies, wie die Vergangenheit gezeigt hat, zu Schäden an den Lichtmasten führen kann. | Datei:EU24 Rothenburg ob der Tauber.pdf | |||||||||||||||
Gemeinde Sachsen b.Ansbach | AWG (AN) | http://www.sachsen-b-ansbach.de/ | mailto:gemeinde@sachsen-b-ansbach.de | Ja | Datei:EU24 Sachsen bei Ansbach.pdf | ||||||||||||||||||||
Gemeinde Schnelldorf | AWG (AN) | http://www.schnelldorf.de/ | mailto:poststelle@schnelldorf.de | ja | 10 Plakate | DIN A1 | Einige Ausnahmen sind im Dokument erwähnt. Im örtlichen Gemeindeblatt kann Anzeigenwerbung geschaltet werden | Datei:EU24 SchnelldorfSondernutzungserlaubnis.pdf, Datei:WerbungauföffentlichenStraßenSchnelldorfEU24.pdf, Datei:BekanntmachungWahlwerbungEU24.pdf | |||||||||||||||||
Markt Schopfloch | AWG (AN) | https://www.schopfloch-mittelfranken.de/ | mailto:poststelle@schopfloch-mittelfranken.de | ja | DIN A0 | 50m Mindestabstand zum Rathaus | Datei:EU24 Schopfloch.pdf | ||||||||||||||||||
Stadt Wassertrüdingen | AWG (AN) | http://www.wassertruedingen.de/ | mailto:poststelle@stadt-wassertruedingen.de | Ja | DIN A1 | Datei:EU24 Wassertruedingen.pdf | |||||||||||||||||||
Stadt Windsbach | AWG (AN) | http://www.windsbach.de/ | mailto:poststelle@windsbach.de | nein | |||||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber (Adelshofen, Gebsattel, Geslau, Insingen, Neusitz, Ohrenbach, Steinsfeld, Windelsbach) | AWG (AN) | http://www.vg-rothenburg.de/ | mailto:poststelle@vg-rothenburg.de | Ja | DIN A0 | Plakatierung nur in den Ortsdurchfahrten. | Datei:EU24 VG Rothenburg Tauber.pdf | ||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst (Buch a.Wald, Diebach, Dombühl, Schillingsfürst, Wettringen, Wörnitz) | AWG (AN) | http://www.schillingsfuerst.de/ | mailto:stadt@schillingsfuerst.de | Ja | Abplakatierung bis 3 Tage nach der Wahl | DIN A1 | nur an den Ortsstraßen und im Ortsbereich | Datei:EU24 Schillingsfuerst.pdf, Datei:AuflagenSchillingfürstEU24.pdf | |||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell (Bruckberg, Rügland, Weihenzell) | AWG (AN) | https://www.weihenzell.de/ | mailto:poststelle@vg-weihenzell.de | Nein | Ab 6 Wochen vor der Wahl | ||||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf (Ornbau, Weidenbach) | AWG (AN) | https://www.weidenbach-triesdorf.de/ | mailto:verwaltung@weidenbach-triesdorf.de | Nein | DIN A1 | Datei:PlakatierungsrichtlinenTriesdorfEU24.pdf | |||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst (Burk, Dentlein a.Forst, Wieseth) | AWG (AN) | https://www.dentlein.de/ | mailto:info@dentlein.de | ja | 2 Monate vor der Wahl - 1 Woche danach | DIN A0 | Anzahl der Plakate/Plakatständer ist auf insgesamt 20 Plakate/Plakatständer im jeweiligen Gemeindegebiet beschränkt. |
Datei:PlakatierungsgenehmigungDentleinEU24.pdf | |||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten (Mönchsroth, Weiltingen, Wilburgstetten) | AWG (AN) | http://www.wilburgstetten.de/ | mailto:info@wilburgstetten.de | Ja | DIN A0 | ja | Datei:EU24 Wilburgstetten.pdf | ||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg (Ehingen, Gerolfingen, Röckingen, Unterschwaningen, Wittelshofen) | AWG (AN) | https://vg-hesselberg.de/ | mailto:poststelle@vg-hesselberg.de | Ja | Ab sofort bis 1 Woche nach Wahl | In Wittelshofen | Nicht in Wittelshofen | 5 je Ortschaft | DIN A0 | Das Aufstellen von Großplakaten am Dorfplatz, Wittelshofener Straße in Ehingen ist aufgrund der Verkehrssicherheit laut Gemeinderatsbeschluss vom 04.05.2023 untersagt. In der Ortschaft Unterschwaningen gilt im Kreuzungsbereich der Straßen Ansbacher Straße, Gunzenhäuser Straße, Hauptstraße und Markgrafenstraße Plakatierverbot. | Datei:EU24 Hesselberg.pdf | ||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach (Mitteleschenbach, Wolframs-Eschenbach) | AWG (AN) | http://www.wolframs-eschenbach.de/ | mailto:rathaus@wolframs-eschenbach.de | ja | 10 je Gemeinde | DIN A1 in Mitteleschenbach; DIN A0 in der Stadt Wolframs-Eschenbach | Keine Plakatierung an historischen Straßenlampen sowie Verkehrszeichen. Außerdem keine Plakatierung in der Altstadt und im Bereich des „Oberen Tores“ und „Unteren Tores“. | Datei:EU24 Wolframs Eschenbach.pdf, Datei:EU24 Mittel Eschenbach.pdf | |||||||||||||||||
Landkreis Erlangen-Höchstadt (außerhalb geschlossener Ortschaften) | https://www.erlangen-hoechstadt.de/ | mailto:poststelle@erlangen-hoechstadt.de | Nein | Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften | |||||||||||||||||||||
Gemeinde Adelsdorf | http://www.adelsdorf.de/ | mailto:gemeinde@adelsdorf.de | Nein | 20 Plakatständer (DIN A1) in Adelsdorf, Aisch und Neuhaus | DIN A1 | Plakatierung muss angemeldet werden: mailto:verkehrswesen@adelsdorf.de, Werbeträger dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden. Werbeträger dürfen nicht an schwarz gestrichenen Laternenmasten im Bereich des Marktplatzes Adelsdorf, Hauptstraße, Erlanger Straße, Neuhauser Hauptstraße und Schloßstraße angebracht werden. Werbeanlagen die in unmittelbarer Nähe zur Kreisstraße/Staatsstraße und Bundesstraße aufgestellt werden sollen, bedürfen der gesonderten Erlaubnis des Landratsamtes Erlangen- Höchstadt. | Datei:EU24 Adelsdorf.pdf | ||||||||||||||||||
Stadt Baiersdorf | http://www.baiersdorf.de/ | mailto:rathaus@baiersdorf.de | Ja | Insgesamt 40 (Doppelplakate werden als 2 Stück gewertet) | DIN A0 | Keine Plakatierung an Straßenlaternen. Zusätzlich wurden Bauzaunbanner genehmigt. | Datei:EU24 Baiersdorf.pdf | ||||||||||||||||||
Gemeinde Bubenreuth | http://www.bubenreuth.de/ | mailto:info@bubenreuth.de | Nein | DIN A0 | Antwort steht noch aus. | Datei:EU24 Bubenreuth.pdf | |||||||||||||||||||
Markt Eckental | http://www.eckental.de/ | mailto:markt@eckental.de | ja | Insgesamt 150, beantragt, Antwort steht noch aus | DIN A0 | Plakatierung muss mindestens 2 Wochen vorher beantragt werden. | Datei:EU24 Eckental.pdf, Datei:MerkblattPlakatierungEckentalEU24.pdf | ||||||||||||||||||
Gemeinde Hemhofen | http://www.hemhofen.de/ | mailto:gemeinde@hemhofen.de | Ja | Datei:PlakatierungserlaubnisHemhofenEU24.pdf | |||||||||||||||||||||
Markt Heroldsberg | http://www.heroldsberg.de/ | mailto:gemeinde@heroldsberg.de | Ja | 20 im Hauptort; je 5 in Groß- und Kleingeschaidt | DIN A0 | Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Aufkleber sind in der GS Mfr, bei Bedarf bitte melden. Großflächenplakate können zusätzlich beantragt werden. | Datei:EU24 Heroldsberg.pdf | ||||||||||||||||||
Stadt Herzogenaurach | http://www.herzogenaurach.de/ | mailto:rathaus@herzogenaurach.de | Ja | Plakatierung muss beantragt werden | [| Antrag Plakatierung], [| Plakatierungsverordnung] | ||||||||||||||||||||
Stadt Höchstadt a.d.Aisch | https://www.hoechstadt.de/ | mailto:stadt@hoechstadt.de | Ja | DIN A0 | Plakatierung wurde Beantragt und genehmigt. | Datei:EU24 Hoechstadt Aisch.pdf | |||||||||||||||||||
Gemeinde Kalchreuth | http://www.kalchreuth.de/ | mailto:gemeinde@kalchreuth.de | Nein | 1 Plakat je Plakatwand | DIN A1 | Die Plakate sind mit Klammern anzubringen und dürfen nicht geklebt werden. | Datei:EU24 Kalchreuth.pdf | ||||||||||||||||||
Gemeinde Möhrendorf | http://www.moehrendorf.de/ | mailto:internet1@moehrendorf.de | Ja | DIN A0 | Datei:EU24 Moehrendorf.pdf | ||||||||||||||||||||
Gemeinde Röttenbach | http://www.roettenbach-erh.de/ | mailto:gemeinde@roettenbach-erh.de | Ja | DIN A1 | Datei:EU24 Roettenbach Erh.pdf | ||||||||||||||||||||
Markt Wachenroth | http://www.wachenroth.de/ | mailto:info@wachenroth.de | Ja | Datei:ErlaubnisbescheidWachenrothEU24.pdf | |||||||||||||||||||||
Markt Weisendorf | http://www.weisendorf.de/ | mailto:markt@weisendorf.de | ja | Insgesamt 30 | DIN A1 | Plakatierung muss beantragt werden. | Datei:EU24 Weisendorf.pdf | ||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch (Gremsdorf, Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth) | http://www.vg-hoechstadt.de/ | mailto:poststelle@vg-hoechstadt.de | Ja | DIN A1 | Für die Zeit zur Plakatierung der Landtags- und Bezirkstagswahl im Oktober finden die Plakatierungsverordnungen keine Anwendung. Wir gestatten das Plakatieren ab dem 28.08.2023 mit bis zu 10 Plakattafeln pro Gemeinde. Bitte das angehängte Schreiben beachten. | Datei:EU24 Hoechstadt.pdf | |||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal (Aurachtal, Oberreichenbach) | https://www.aurachtal.de/ | mailto:gemeinde@aurachtal.de | Ja | 8 in Aurachtal, 5 in Oberreichenbach | DIN A0 | Plakatierung förmlich angezeigt, Antwort steht aus | |||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Buckenhof, Marloffstein, Spardorf, Uttenreuth) | http://www.vg-uttenreuth.de/ | mailto:vg@uttenreuth.de | Nein | ||||||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Großenseebach, Heßdorf) | http://www.hessdorf.de/ | mailto:info@hessdorf.de | Ja | DIN A0 | Datei:EU24 Hessdorf.pdf | ||||||||||||||||||||
Landkreis Fürth (außerhalb geschlossener Ortschaften) | http://www.landkreis-fuerth.de/ | mailto:landrat@lra-fue.bayern.de | Ja | Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften | |||||||||||||||||||||
Markt Ammerndorf | http://www.ammerndorf.de/ | mailto:rathaus@ammerndorf.de | Ja | Insgesamt 25 | Plakatierung muss spätestens 14 Tage vorher beantragt werden. | Datei:EU24 Ammerndorf.pdf, Datei:EU24 Ammerndorf Antrag.pdf | |||||||||||||||||||
Markt Cadolzburg | http://www.cadolzburg.de/ | mailto:markt@cadolzburg.de | Ja | DIN A0 | Plakatierung muss 14 Tage vorher beantragt werden. | Datei:BzTW23 Cadolzburg Antrag.pdf, Datei:BzTW23 Cadolzburg Auflagen.pdf, Datei:BzTW23 Cadolzburg Verordnung.pdf | |||||||||||||||||||
Gemeinde Großhabersdorf | http://www.grosshabersdorf.de/ | mailto:info@grosshabersdorf.de | Nein | DIN A1 | |||||||||||||||||||||
Stadt Langenzenn | http://www.langenzenn.de/ | mailto:stadt@langenzenn.de | Nein | ||||||||||||||||||||||
Stadt Oberasbach | http://www.oberasbach.de/ | mailto:stadt@oberasbach.de | ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl | Max. 70 Plakate | DIN A1 | An Kreuzungen und Einmündungen nur ein Plakatständer pro Partei, im Ortszentrum ausschließlich an den Litfaßsäulen, zum Ortszentrum zählen die gesamte Fußgängerzone und die Parkplätze an der Hochstraße und an der Kurt-Schuhmacher-Straße ACHTUNG: Hohlkammerplakate dürfen nicht gehängt werden! |
Datei:EU24 Oberasbach.pdf | |||||||||||||||||
Gemeinde Puschendorf | http://www.puschendorf.de/ | mailto:gemeinde@puschendorf.de | Ja | Nein | Ja | 15 Werbeträger | DIN A1 | Sondernutzungserlaubnis bezieht sich auf Gemeindestraßen in Puschendorf und auf die Kreisstraße (Fürther Straße und Neustädter Straße). Wir haben für Plakatwände Nummer 6 | Datei:PlakatierungsverordnungPuschendorf.pdf, Datei:PlakatierungsgenehmigungPuschendorf.pdf | ||||||||||||||||
Markt Roßtal | http://www.rosstal.de/ | mailto:markt@rathaus.rosstal.de | Ja | Insgesamt 100 | DIN A1 | Im Kreisverkehr Pelzleinstraße, Nürnberger Straße, Untere Bahnhofstraße und Fürther Straße sowie in allen Verkehrsinseln und Fahrbahntrennstreifen ist das Plakatieren aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs untersagt. | Datei:PlakatierungsgenehmigungRoßtal.pdf | ||||||||||||||||||
Stadt Stein | http://www.stadt-stein.de/ | mailto:info@stadt-stein.de | Ja | Komplizierte Regelung, siehe Dokument | DIN A1 | Bei den Plakatierungen entlang der B 14 sind zusätzlich die Vorgaben des Staatl. Bauamtes zu beachten. An der B14 müssen die Plakate mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Diese liegen in der GS Mfr. In einigen Bereichen darf nicht plakatiert werden, siehe Dokument. Bannmeile (ca. 10 bis 20m): Rathaus, Hauptstr. 56, 90547 Stein · Grundschule Mühlstraße, Mühlstr. 29, 90547 Stein · Grundschule Neuwerker Weg, Neuwerker Weg 29, 90547 Stein · Alte Kirche, Alter Kirchplatz ,90547 Stein · Feuerwehr Stein, Hauptstr. 69, 90547 Stein · Bauhof, Asbacher Weg 1, 90547 Stein · AWO Hort, Stuttgarter Str. 29, 90547 Stein · Feuerwehr Weihersbuch, Schulweg 7, 90547 Stein · Gasthof Schwarzer Adler, Gutzberger Dorfstr. 20, 90547 Stein |
Datei:EU24 Stein.pdf | ||||||||||||||||||
Markt Wilhermsdorf | http://www.markt-wilhermsdorf.de/ | mailto:rathaus@markt-wilhermsdorf.de | Nein | DIN A0 | |||||||||||||||||||||
Stadt Zirndorf | http://www.zirndorf.de/ | mailto:stadt@zirndorf.de | Ja | 150 Plakate erlaubt | DIN A0 | Beantragung erforderlich, 50 Meter um Kirchen und Friedhöfe freihalten | Datei:EU24 Zirndorf Antrag.pdf | ||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn (Seukendorf, Veitsbronn) | https://vg-veitsbronn-seukendorf.de/ | mailto:gemeinde@veitsbronn.de | Ja | Plakatierung muss beantragt werden | DIN A0 | Datei:EU24 Veitsbronn Antrag.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Plakatierungsrichtlinien.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Anlage 1.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Anlage 2.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Seukendorf Plakatierungsrichtlinien.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Seukendorf Verordnung Anschlaege.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Verordnung Anschlaege.pdf | |||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach (Obermichelbach, Tuchenbach) | http://www.obermichelbach.de/ | mailto:vg@obermichelbach.de | Ja | 20 Werbeträger | DIN A1 | Höhe Burgstallstraße 5 (Obermichelbach) Laterne keine Plakate. |
Datei:EU24 ObermichelbachPlakatierungsgenehmigung.pdf, Datei:EU24 Obermichelbach AuflagenundHinweiseWahlwerbung.pdf, Datei:EU24 Tuchenbach AuflagenundHinweiseWahlwerbung.pdf | ||||||||||||||||||
Landkreis Nürnberger Land (außerhalb geschlossener Ortschaften) | https://www.nuernberger-land.de/ | mailto:poststelle@nuernberger-land.de | Ja | Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften, Plakatierung in den Ortschaften muss bei Gemeinden beantragt werden | |||||||||||||||||||||
Stadt Altdorf b.Nürnberg | http://www.altdorf.de/ | mailto:stadt@altdorf.de | Ja | ab 27.04.2024 | Es gelten die Plakatierungsverordnungen der BzTW23 weiterhin auch zur EU-Wahl 2024 | Datei:PlakatierungsgenehmigungAltdorfBzTW23.pdf, Datei:PlakatierungsregelnAltdorfBzTW23.pdf | |||||||||||||||||||
Gemeinde Burgthann | http://www.burgthann.de/ | mailto:info@burgthann.de | Ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl, unverzügliche Beseitigung nach der Wahl | Nein | Ja | Insgesamt 30 | DIN A0 | Im Bereich des Rathausplatzes dürfen keine Plakate angebracht werden, während der Wahlzeit in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, sowie unmittelbar vor dem Zugang auch nicht. Wahllokale sind in Dokument aufgeführt. | Datei:EU24 Burgthann.pdf, Datei:EU24 WahllokaleBurgthann.pdf | |||||||||||||||
Markt Feucht | http://www.feucht.de/ | mailto:poststelle@feucht.de | Ja | Ab dem 11.05.2024 | 5 Plakatständer | DIN A1 | Plakatierung muss angemeldet werden. Plakatständer bzw. Plakattafeln dürfen nur an Straßenlampen angebracht werden. Dabei gibt es Ausnahmen, siehe Dokument. | Datei:EU24 Feucht.pdf, Datei:EU24 Feucht Formular.pdf | |||||||||||||||||
Stadt Hersbruck | http://www.hersbruck.de/ | mailto:stadt@hersbruck.de | Ja | Ab 28.04 | DIN A1 | Die Plakatierung muss mindestens eine Woche vorher angemeldet werden. Keine Plakatierung in der Altstadt, siehe Dokument. Plakate müssen Bodenkontakt haben. Außerhalb des freigegebenen Zeitraums kann eine gebührenpflichtige Plakatierung für 25 € beantragt werden. | Datei:HinweisWahlwerbungHersbruckEU24.pdf | ||||||||||||||||||
Gemeinde Kirchensittenbach | http://www.kirchensittenbach.de/ | mailto:info@kirchensittenbach.de | Nein | ||||||||||||||||||||||
Stadt Lauf a.d.Pegnitz | http://www.lauf.de/ | mailto:info@lauf.de | ja | 28.04 - 10.06 | Am Marktplatz darf nur 1 Plakat pro Partei aufgehängt werden. | DIN A1 | Auf der Wasserbrücke dürfen keine Plakate angebracht werden. | Datei:EU24 Lauf Plakatierungsgenehmigung.pdf, Datei:EU24 Lauf Merkblatt Wahlwerbung innerorts.pdf | Gemeinde Leinburg | http://www.leinburg.de/ | mailto:gemeinde@leinburg.de | Nein | DIN A1 | ||||||||||||
Markt Neuhaus a.d.Pegnitz | http://neuhaus-pegnitz.de/ | mailto:info@neuhaus-pegnitz.de | Ja | 6 Wochen vor der Wahl bis eine Woche danach | Insgesamt 6 | DIN A0 | Bei den Ortsdurchfahrten in Neuhaus a.d. Pegnitz handelt es sich um die Staatsstraßen St 2162 und 2163 sowie um die Kreisstraße LAU 17, für die das Landratsamt Nürnberger Land bzw. das Staatliche Bauamt Nürnberg zuständig sind. | Datei:EU24 Neuhaus.pdf | |||||||||||||||||
Gemeinde Neunkirchen a.Sand | http://www.neunkirchen-am-sand.de/ | mailto:gemeinde.neunkirchen@neunkirchen-am-sand.de | Ja | Finale Antwort steht noch aus | |||||||||||||||||||||
Gemeinde Ottensoos | http://www.ottensoos.de/ | mailto:info@ottensoos.de | Ja | 6 Wochen vor Wahl | Nein | Ja | maximal 6 Plakate DIN A1 | DIN A0 | Datei:WahlwerbungauföffentlichenStraßenEU24.pdf | ||||||||||||||||
Gemeinde Pommelsbrunn | https://www.pommelsbrunn.de/ | mailto:info@pommelsbrunn.de | Ja | 22.04.24 bis 23.06.24 | maximal 30 Wahlplakate | DIN A1 | Die Plakate sollten grundsätzlich nur „hängend“ befestigt werden. | Datei:EU24 pommelsbrunn Genehmigung.pdf, Datei:EU24 Plakatierungsverordnung Pommelsbrunn.pdf | |||||||||||||||||
Gemeinde Reichenschwand | http://www.reichenschwand.de/ | mailto:gemeinde@reichenschwand.de | Ja | 25.04 bis 10.06.2024 | Nein | Ja | Insgesamt 4 Plakatständer | DIN A1 | Plakatierung begrenzt auf höchsten 4 | Datei:EU24 Reichenschwand.pdf | |||||||||||||||
Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz | http://www.roethenbach.de/ | mailto:poststelle@roethenbach.de | Ja | Ab dem 25.04.24 | DIN A0 | Jede Partei/Wählergruppe kann an jedem 7. Pfosten der Straßenbeleuchtung ein Plakat oben aufhängen (z.B. 1 = CSU, 2 = GRÜNE, 3 = FREIE WÄHLER, 4 = AfD, 5 = SPD, 6 = Sonstige). Für die Plakatierung sollten die Lichtmaste an den Straßen der Ortsdurchfahrten verwendet werden. An Verkehrszeichen dürfen keine Plakate angebracht werden.
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Gemeinde Rückersdorf | http://www.rueckersdorf.de/ | mailto:info@rueckersdorf.de | Ja | DIN A0 | Muss beantragt werden | Datei:EU24 Rueckersdorf.pdf, Datei:EU24 Rueckersdorf Antrag.pdf | |||||||||||||||||||
Markt Schnaittach | http://www.schnaittach.de/ | mailto:info@schnaittach.de | Nein | DIN A0 | |||||||||||||||||||||
Gemeinde Schwaig b.Nürnberg | http://www.schwaig.de/ | mailto:info@schwaig.de | Ja | 26.04 bis 09.06 | Nein | Ja | Insgesamt 20 Plakate (doppelseitig) | DIN A0 | Plakate sind ausschließlich innerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt aufzustellen. | Datei:EU24 Schwaig.pdf | |||||||||||||||
Gemeinde Schwarzenbruck | http://www.schwarzenbruck.de/ | mailto:gemeinde@schwarzenbruck.de | Ja | Plakatierung muss beantragt werden | Datei:EU24 Schwarzenbruck Merkblatt.pdf, Datei:EU24 Schwarzenbruck Antrag.pdf | ||||||||||||||||||||
Gemeinde Simmelsdorf | http://www.simmelsdorf.de/ | mailto:info@simmelsdorf.de | Ja | 6 Wochen vor der Wahl bis 16.06.24 | DIN A1 | Datei:EU24 Simmelsdorf Plakatierungsgenehmigung.pdf | |||||||||||||||||||
Gemeinde Winkelhaid | http://www.winkelhaid.de/ | mailto:buergerinfo@winkelhaid.de | Ja | 29.04 bis 14.06.2024 | Datei:EU24 Plakatierung Winkelhaid.pdf | ||||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Velden (Hartenstein, Velden, Vorra) | https://www.vgvelden.de/ | mailto:rathaus@velden.de | Ja | ab 6 Wochen vor der Wahl bis 24.06.24 | DIN A0 | In der Gemeinde Vorra (PLZ: 91247) ist im Bereich der Anwesen Hirschbacher Straße 1 sowie Hauptstraße 40 keine Wahlwerbung erwünscht. In Vorra sowie deren Ortsteilen (Düsselbach, Alfalter, Artelshofen) sind maximal jeweils 2 Wahlplakate zugelassen (Ortsbild). In der Gemeinde Hartenstein (PLZ 91235) ist bei Lungsdorf 8 an dessen Straßenbeleuchtung keine Wahlwerbung zugelassen, da es sich dort um Privatgrund handelt. Keine Plakatierung an Verkehrszeichen. 20-50 Meter Bannmeile für Wahlplakate am Wahltag um Wahllokale. Wahllokale: In der Stadt Velden: Musikhalle, Nürnberger Straße 10, 91235 Velden; In der Gemeinde Hartenstein: Kulturhalle, Höflaser Straße 3 a, 91235 Hartenstein; In der Gemeinde Vorra: Turnhalle, Am Schlosspark 19, 91247 Vorra | |||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Happurg (Alfeld, Happurg) | http://www.happurg.de/ | mailto:info@happurg.de | Ja | "Ihnen wird hiermit gestattet in den Gemeinden Happurg und Alfeld Plakatierungen zur bevorstehenden Europawahl auf Plakatständern, die auf dem Boden stehen, durchzuführen. Das Anbringen von Plakaten an Laternenmasten ist in beiden Gemeindegebieten untersagt. Wir erwarten, dass die Plakatständer die freie Sicht im Straßenverkehr nicht behindern und sie in der Woche nach der Wahl unaufgefordert und vollständig entfernt werden." | |||||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld (Engelthal, Henfenfeld, Offenhausen) | https://www.henfenfeld.de/ | mailto:info@vg-henfenfeld.de | Ja | Ab 28.04 bis 5 Tage nach der Wahl | 5 Plakate pro Gemeinde | DIN A1 | Die Hauptstraße der Gemeinde Henfenfeld ist die Staatsstraße S2404. Die Genehmigung erteilt zwar die Gemeinde Henfenfeld, jedoch darf das Staatliche Bauamt Nürnberg (Straßenbauamt) gegen die Aufstellung keine Einwände haben. Ebenso ist es mit der Hauptstraße in Offenhausen und Engelthal. Dies ist die Kreisstraße LAU 5. Straßenbaulastträger ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf. Eine Genehmigung seitens des Staatlichen Bauamt Nürnberg und des Landratsamt Nürnberger Land muss von Ihnen nicht zusätzlich eingeholt werden. Auflagen 1. Außerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrten von Bundes- und Staatsstraßen werden keine Werbeanlagen zugelassen. 2. Die Werbeanlagen dürfen das Lichtraumprofil der Bundes- und Staatsstraßen sowie der Geh- und Radwege nicht einengen. Das Lichtraumprofil setzt sich wie folgt zusammen: Höhe über der Fahrbahn: 4,50 m Höhe über Geh- und Radweg: 2,50 m Seitlicher Abstand von der Bordsteinkante: 0,50 m 3. Die Werbeanlagen dürfen in Form und Farbe nicht zu Verwechslungen mit amtlichen Straßenverkehrszeichen Anlass geben. 4. Die Werbeanlagen dürfen nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht werden. 5. Die Werbeanlagen dürfen keine Verkehrszeichen verdecken. 6. Im Bereich von Kreuzungen und Zufahrten sind die Werbeanlagen so aufzustellen, dass die notwendigen Sichtfelder (Sichtdreiecke) nicht beeinträchtigt werden. Die Seitenlängen dieser Sichtdreiecke betragen: a) Kreuzungen und Zufahrten mit öffentlichen Straßen 5,00 m/70,00 m b) Privatzufahrten 3,00 m/70,00 m jeweils gemessen in der Achse der untergeordneten Straße (Zufahrt) und am Fahrbahn-rand der übergeordneten Straße. 7. Verkehrsinseln und Fahrbahntrennstreifen sind von den Werbeanlagen freizuhalten. 8. Die Standsicherheit bzw. die Befestigung der Werbeanlagen sind von den Aufstellern laufend zu überwachen. 9. Der Antragsteller hat den Straßenbaulastträger von allen Ansprüchen - auch von Dritten-, die sich aus der Aufstellung der Werbeanlagen ergeben, freizustellen. |
Datei:EU24 Plakatierung Henfenfeld.pdf | |||||||||||||||||
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (außerhalb geschlossener Ortschaften) | https://www.kreis-nea.de/ | mailto:poststelle@kreis-nea.de | Ja | Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften | |||||||||||||||||||||
Stadt Bad Windsheim | http://www.bad-windsheim.de/ | mailto:info@bad-windsheim.de | Ja | Datei:EU24 Plakatierung BadWindsheim.pdf | |||||||||||||||||||||
Markt Burghaslach | http://www.burghaslach.de/ | mailto:gemeinde@burghaslach.de | Ja | DIN A0 | Datei:EU24 Burghaslach.pdf, Datei:EU24 Burghaslach Anschlagtafeln.pdf | ||||||||||||||||||||
Gemeinde Dietersheim | https://www.dietersheim.de/ | mailto:gemeinde@dietersheim.de | Ja | Ab dem 28.04 | Nein | Ja | DIN A1 | Folgende Regeln sind zu beachten: Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Deshalb sind Plakatständer außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Plakate dürfen keine amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen überdecken oder beeinträchtigen. Eine Behinderung des Fahrverkehrs ist in jedem Fall unzulässig. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. Flächen oder Straßenlaternen die mit „Plakatieren verboten“ gekennzeichnet sind dürfen nicht verwendet werden. Zur Befestigung ist vorrangig Draht zu verwenden. Der Boden darf durch das Aufstellen von Werbeträgern nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden. Außerhalb geschlossener Ortsdurchfahrten und Ortslage dürfen im Interesse der Verkehrssicherheit keine Werbungen angebracht werden. Es ist ein Ansprechpartner zu benennen der bei Angelegenheiten mit den Plakaten kontaktiert werden kann. Plakate zur Wahlwerbung dürfen maximal 6 Wochen vor Wahltermin, ab 28.04.24 angebracht werden und müssen zeitnah, nach dem Wahltag wieder beseitigt werden. | |||||||||||||||||
Markt Emskirchen | http://www.emskirchen.de/ | mailto:info@emskirchen.de | Nein | DIN A0 | |||||||||||||||||||||
Markt Ipsheim | http://www.ipsheim.de/ | mailto:info@ipsheim.de | Ja | 28.04 bis 13.06.24 | Ipsheim 4, Oberndorf 3, Kaubenheim 3, Mailheim 1, Weimersheim 1, Bühlberg 1, Holzhausen 1, Eichelberg 2 | DIN A1 | Datei:EU24 Ipsheim Plakatierungsgenehmigung.pdf | ||||||||||||||||||
Markt Markt Erlbach | http://www.markt-erlbach.de/ | mailto:info@markt-erlbach.de | Ja | Ab dem 28.04.24 | Datei:EU24 PlakatierungsverordnungErlbach.pdf | ||||||||||||||||||||
Stadt Neustadt a.d.Aisch | http://www.neustadt-aisch.de/ | mailto:stadt@neustadt-aisch.de | Ja | 6 Wochen vor der Wahl | Ja | Nein | DIN A1 | Anschlagtafeln: Bamberger Straße beim Rondell / Richtung Kleinerlbach, Parkplatz „Nürnberger Tor“ / hinter dem Lazarett, Parkstraße / Mühlstraße vor der „Vogelsallee“, Plärrer, beim Kriegerdenkmal, Schnizzersweg bei der Fußgängerbrücke sowie beim Parkplatz „Zentrum; Zusätzlich drei beweglichen Wahlplakatständern in den Stadtteilen Birkenfeld, Diebach, Eggensee, Herrnneuses, Hasenlohe, Kleinerlbach, Obernesselbach, Oberschweinach, Oberstrahlbach, Schauerheim, Schellert, Unternesselbach, Unterschweinach, Unterstrahlbach sowie im Gewerbegebiet „Kleinerlbach“. Die Zahl „drei“ bezieht sich auf max. drei Standorte. Die Plakatständer dürfen nicht an oder um Rohrpfosten von Verkehrszeichen oder Ampelanlagen angebracht werden - Ausnahme: Haltverbotszeichen. Auch dürfen keine Sichtdreiecke von Straßeneinmündungen oder -kreuzungen verdeckt sowie der Fußgängerverkehr behindert werden. | |||||||||||||||||
Markt Obernzenn | http://www.obernzenn.de/ | mailto:info@obernzenn.de | Ja | 29.04 bis 4 Tage nach der Wahl | DIN A1 | Datei:EU24 Obernzenn Plakatierungsgenehmigung.pdf | |||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld (Langenfeld, Markt Bibart, Markt Taschendorf, Oberscheinfeld, Scheinfeld, Sugenheim) | https://www.vgem-scheinfeld.de/ | mailto:info@vgem.scheinfeld.de | Ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl | DIN A0 | Keine Plakate an Verkehrszeichen und vor dem Rathaus in Scheinfeld (Hauptstraße 1 und 3). Bei Wahlwerbung vor den Ladengeschäften in der Hauptstraße in Scheinfeld ist ein Einvernehmen mit dem jeweiligen Ladenbesitzer zu erzielen. | |||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim (Ergersheim, Gollhofen, Hemmersheim, Ippesheim, Markt Nordheim, Oberickelsheim, Simmershofen, Uffenheim, Weigenheim) | https://www.uffenheim.de/ | mailto:info@uffenheim.de | Ja | Ab dem 27./28.04.24 | Je Mitgliedsgemeinden und den dazugehörigen Ortsteilen 2 Plakatständer | DIN A1 | Im Markt Ippesheim ist die Plakatierung nur an den öffentlichen Anschlagtafeln möglich. Die Plakattafeln befinden sich in Ippesheim Ortsmitte Molkereistraße und an der Pferdeschwemme bei Hauptstraße Hs-Nr.: 25; in Bullenheim Richtung Gnötzheim in der Nähe vom Anwesen Hs-Nr.: 105 und in Herrnberchtheim Ortstmitte (bei Bushäuschen). | https://www.uffenheim.de/fileadmin/Stadt_Uffenheim/Rathaus_und_Buergerservice/Politik/Satzungen_und_Verordnungen/Verordnung_ueber_das_Plakatieren_in_der_Stadt_Uffenheim_vom_22.11.07.pdf, Datei:EU24 VG Uffenheim.pdf, Datei:EU24 VG Uffenheim Mitgliedsgemeinden Ortsteile.pdf | |||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf (Hagenbüchach, Wilhelmsdorf) | http://www.hagenbuechach.de/ | mailto:info@hagenbuechach.de | Nein | DIN A0 | |||||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Diespeck (Baudenbach, Diespeck, Gutenstetten, Münchsteinach) | https://www.diespeck.de/ | mailto:gemeinde@diespeck.de | Ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl | In Münchsteinach: 5 Plakate im Ortsbereich von Münchsteinach, je 2 Plakate in den Ortsteilen Abtsgreuth, Altershausen, Mittelsteinach und Neuebersbach; In Gutenstetten: 5 Plakate im Ortsbereich von Gutenstetten, je 2 Plakate in den Ortsteilen Bergtheim, Kleinsteinach, Reinhardshofen und Rockenbach; In Baudenbach: 5 Plakate im Ortsbereich von Baudenbach, je 2 Plakate in den Ortsteilen Frankenfeld, Hambühl, Höfen, Mönchsberg und Roßbach; | DIN A0 | Datei:EU24 Diespeck Plakatierungsverordnung.pdf | ||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld (Dachsbach, Gerhardshofen, Uehlfeld) | http://www.vg-uehlfeld.de/ | mailto:info@vg-uehlfeld.de | Ja | 6 Wochen vor der Wahl - 1 Woche danach | maximal 20 Plakate/Plakatständer im Gemeindegebiert der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld | Datei:EU24 Uehlfeld Hinweise plakatierung.pdf | |||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim (Burgbernheim, Gallmersgarten, Illesheim, Marktbergel) | http://www.burgbernheim.de/ | mailto:info@burgbernheim.de | Ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 4 Tage nach der Wahl | DIN A0 | In Burgbernheim und Illesheim ist die Plakatierung an lackierten und pulverbeschichteten Straßenlaternen nicht erlaubt | Datei:EU24 Plakatierungsgenehmigung Burgbernheim.pdf | ||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn (Neuhof a.d.Zenn, Trautskirchen) | https://www.vg-neuhof.de/ | mailto:info@vg-neuhof.de | Nein | DIN A1 | |||||||||||||||||||||
Landkreis Roth (außerhalb geschlossener Ortschaften) | https://www.landratsamt-roth.de/ | mailto:info@landratsamt-roth.de | Nein | Plakatierung ist nur innerhalb der Ortschaften erlaubt | |||||||||||||||||||||
Stadt Abenberg | http://www.abenberg.de/ | mailto:info@stadt-abenberg.de | Ja | DIN A1 | Plakate dürfen nur getackert werden. | Datei:EU24 Plakatierungsverordnung Abenberg.pdf, Datei:EU24 Standorte Plakattafeln abenberg.pdf | |||||||||||||||||||
Markt Allersberg | http://www.allersberg.de/ | mailto:info@allersberg.de | Ja | 29.04.24 - 16.06.24 | DIN A1 | Am historischen Marktplatz in Allersberg darf nicht plakatiert werden. | Datei:EU24 Allersberg.pdf | ||||||||||||||||||
Gemeinde Büchenbach | http://www.buechenbach.de/ | mailto:info@buechenbach.de | Ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl | Neue Verordnung, Plakatierung nur noch an Plakattafeln erlaubt. Weitere Rückmeldung steht noch aus | ||||||||||||||||||||
Gemeinde Georgensgmünd | http://www.georgensgmuend.de/ | mailto:info@georgensgmuend.de | Ja | DIN A1 | Weitere Antwort steht aus | ||||||||||||||||||||
Stadt Greding | http://www.greding.de/ | mailto:info@greding.de | Ja | im Stadtgebiet dürfen an maximal 20 Stellplätzen Plakate angebracht werden, in jedem Ortsteil dürfen an bis zu 5 Standorten Plakate pro Partei oder Wählergruppe angebracht werden | DIN A0 | Außerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt dürfen keine Werbeanlagen aufgestellt werden. Die Werbeanlagen dürfen nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht werden. | Datei:EU24 Greding.pdf | ||||||||||||||||||
Stadt Heideck | http://www.heideck.de/ | mailto:info@heideck.de | Ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl | DIN A1 | Zusätzlich 1 Großplakat genehmigt. | Datei:EU24 Heideck Plakatierungsgenehmigung.pdf | ||||||||||||||||||
Stadt Hilpoltstein | http://www.hilpoltstein.de/ | mailto:amt1@hilpoltstein.de | Ja | DIN A1 | Plakatierung ist kostenpflichtig, 4,50€ pro Plakat! | ||||||||||||||||||||
Gemeinde Kammerstein | http://www.kammerstein.de/ | mailto:info@kammerstein.de | ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl | Aufkleber müssen zu Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden. Neue Plakatierungsverordnung! | Datei:EU24 Kammerstein Vollzugsrichtlinie.pdf | |||||||||||||||||||
Markt Schwanstetten | http://www.schwanstetten.de/ | mailto:markt@schwanstetten.de | Nein | ||||||||||||||||||||||
Gemeinde Rednitzhembach | http://www.rednitzhembach.de/ | mailto:info@rednitzhembach.de | Nein | ||||||||||||||||||||||
Gemeinde Röttenbach | http://www.roettenbach.de/ | mailto:info@roettenbach.de | Ja | Wir bekommen noch einen Platz auf den Anschlagtafeln zugewiesen | Datei:EU24 Roettenbach.pdf | ||||||||||||||||||||
Gemeinde Rohr | http://www.rohr-mfr.de/ | mailto:info@rohr-mfr.de | Ja | Neue Plakatierungsverordnung wurde am 16.04 beschlossen, kommt noch per Mail | |||||||||||||||||||||
Stadt Roth | http://www.stadt-roth.de/ | mailto:info@stadt-roth.de | Ja | 1 je Plakattafel (27 Standorte) | DIN A1 | Plakatierung muss kostenpflichtig (4,29 € pro Plakat) beantragt werden. | Datei:EU24 Roth.pdf, Datei:EU24 Plakatierungsbescheid Roth.pdf, Datei:EU24 Standorte Roth.pdf | ||||||||||||||||||
Stadt Spalt | http://www.spalt.de/ | mailto:poststelle@spalt.de | Ja | Insgesamt 18; Im Altstadtbereicht 8; In den Ortsteilen je 2 (siehe Dokument) | DIN A1 | Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Aufkleber werden an GS Mfr gesendet. | Datei:EU24 Stadt Spalt.Pdf | ||||||||||||||||||
Markt Thalmässing | http://www.thalmaessing.de/ | mailto:info@thalmaessing.de | Ja | 29.04.2024 - 19.06.2024 | DIN A1 | Datei:EU24 Thalmässing Genehmigung.pdf | |||||||||||||||||||
Markt Wendelstein | http://www.wendelstein.de/ | mailto:info@wendelstein.de | Ja | sechs Wochen vor dem Wahltermin bis zwei Wochen danach | Nein | Ja | 50 Plakatstandorte | DIN A0 | Plakatierung muss angemeldet werden. Zwischen zwei eigenen Anschlägen muss ein Mindestabstand von vier Laternen eingehalten werden. Keine Plakatierung im Altort, an der Schwabacher Straße im Bereich des Neuen Rathauses und außerhalb der geschlossenen Ortschaft. | Datei:EU24 Wendelstein.pdf, Datei:EU24 Wendelstein Lageplan Ensemble Altort.pdf, Datei:EU24 Wendelstein Lageplan NR.pdf | |||||||||||||||
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (außerhalb geschlossener Ortschaften) | AWG (WUG) | https://www.landkreis-wug.de/ | mailto:poststelle.lra@landkreis-wug.de | Nein | Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften | ||||||||||||||||||||
Gemeinde Muhr a.See | AWG (WUG) | https://www.muhr-am-see.de/ | mailto:gemeinde@muhr-am-see.de | Ja | Insgesamt 6 | DIN A1 | Die Plakatierung muss beantragt und die Plakate mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet werden. Es ist verboten, Werbeträger entlang der B13 Ortsdurchfahrt anzubringen. Aufkleber liegen in GS Mfr. Zusätzlich wurde das aufstellen eines Bauzaunbanners genehmigt. | Datei:EU24 Muhr am See.pdf | |||||||||||||||||
Stadt Gunzenhausen | AWG (WUG) | https://gunzenhausen.de/ | mailto:stadt@gunzenhausen.de | Ja | ja | Datei:EU24 Antrag Sondernutzung Stadt-Gunzenhausen.pdf, Datei:EU24 Merkblatt Gemeinde Gunzenhausen.pdf, Datei:EU24 Standortliste Gemeinde Gunzenhausen.pdf | |||||||||||||||||||
Gemeinde Langenaltheim | AWG (WUG) | http://www.langenaltheim.de/ | mailto:gemeinde@langenaltheim.de | Ja | 6 in Langenaltheim, je 2 in Büttelbronn und Rehlingen | DIN A0 | Datei:EU24 Langenaltheim Auflagen.pdf, Datei:EU24 Langenaltheim Genehmigung.pdf | ||||||||||||||||||
Stadt Pappenheim | AWG (WUG) | http://www.pappenheim.de/ | mailto:stadtpappenheim@pappenheim.de | Ja | DIN A1 | Plakatierung nur auf den von der Gemeinde aufgestellten Bauzäunen. | Datei:EU24 Pappenheim.pdf, Datei:EU24 Pappenheim Anlage 1.pdf, Datei:EU24 Pappenheim Standorte.pdf | ||||||||||||||||||
Markt Pleinfeld | AWG (WUG) | http://www.pleinfeld.de/ | mailto:mail@pleinfeld.de | Nein | DIN A0 | ||||||||||||||||||||
Gemeinde Polsingen | AWG (WUG) | http://www.polsingen.de/ | mailto:info@polsingen.de | Ja | 28.08 bis 13.10.23 | 5 je Gemeindeteil | DIN A1 | Datei:EU24 Polsingen.pdf | |||||||||||||||||
Gemeinde Solnhofen | AWG (WUG) | http://www.solnhofen.de/ | mailto:gemeinde@solnhofen.de | Nein | |||||||||||||||||||||
Stadt Treuchtlingen | AWG (WUG) | http://www.treuchtlingen.de/ | mailto:info@treuchtlingen.de | Ja | ja |
Datei:EU24 Treuchtlingen Genehmigung.pdf, Datei:EU24 Treuchtlingen Auflagen.pdf | |||||||||||||||||||
Große Kreisstadt Weißenburg i.Bay. | AWG (WUG) | http://www.weissenburg.de/ | mailto:stadt@weissenburg.de | Ja | 6 Wochen / 28. April 2024 - 16.06.2024 | Nein | Ja | DIN A1 | ja | Plakatierung muss beantragt werden. Von der Plakatierung ausgenommene Bereiche sind dem Dokument zu entnehmen. An Laternen dürfen nur Kabelbinder, kein Draht, verwendet werden. | Datei:EU24 Weissenburg.pdf | ||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (Absberg, Haundorf, Pfofeld, Theilenhofen) | AWG (WUG) | http://www.vggunzenhausen.de/ | mailto:vg-gun@vggunzenhausen.de | Ja | Siehe Dokument | DIN A1 | Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Aufkleber liegen in der GS Mfr, bei Bedarf bitte melden. | Datei:EU24 VG Gunzenhausen.pdf | |||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal (Alesheim, Dittenheim, Markt Berolzheim, Meinheim) | AWG (WUG) | http://www.dittenheim.de/ | mailto:info@vgem-altmuehltal.de | Ja | 15.04 - 14.06.2024 | DIN A0 | Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden. | Datei:EU24 Altmühltal Plakatierungsgenehmigung.pdf | |||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Ellingen (Ellingen, Ettenstatt, Höttingen) | AWG (WUG) | http://www.ellingen.de/ | mailto:info@vgem-ellingen.de | Ja | ab 6 Wochen vor der Wahl | DIN A1 | Nummer für Plakattafeln wird noch mitgeteilt | Datei:EU24 Ellingen Plakatierungsverordnung.pdf | |||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen (Bergen, Burgsalach, Nennslingen, Raitenbuch) | AWG (WUG) | https://www.vg-nennslingen.de/ | mailto:info@vg-nennslingen.de | Ja | Ab 6 Wochen vor der Wahl | DIN A0 | Datei:EU24 Nennslingen Plakatierungsverordnung.pdf | ||||||||||||||||||
Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm (Gnotzheim, Heidenheim, Westheim) | AWG (WUG) | https://vg.hahnenkamm.de/ | mailto:info@hahnenkamm.de | Nein | 2 Plakatständer je Gemeindeteil | DIN A0 | Beantragung erforderlich |