Mittelfranken/Plakatierungsverordnungen

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Nach wie vor ist Plakatwerbung ein wichtiger Teil des Wahlkampfes. Plakate darf man aber nicht einfach überall anbringen, denn es gibt diverse Verordnungen dazu. Viele Gemeinden haben eigenen Regelungen, die sich zum Teil stark von einander unterscheiden. Was in der einen Gemeinde erlaubt oder sogar gewünscht ist, kann im "Nachbardorf" schon verboten sein. Wir haben für die Bundestagswahl 2021 die Plakatierung bei allen Städten, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, usw. zentral angefragt, damit das nicht jeder, der uns bei der Plakatierung unterstützen will, separat tun muss. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Regelungen und weil noch nicht alle Antworten eingegangen sind, ist die Liste derzeit noch in der Entstehungsphase. Wenn also bei einer für dich interessanten Kommune noch keine Informationen vorhanden sind, schau in ein paar Tagen nochmal vorbei oder wende dich an Lukas (lukas.kueffner@piraten-mfr.de).

Allgemeine Plakatierungsrichtlinien

Wie gesagt, haben die meisten Kommunen eigene Plakatierungsverordnungen in denen geregelt wird, was erlaubt ist und was nicht. Im Allgemeinen lassen sich folgende Punkte zusammenfassen, die man immer beachten sollte (im Zweifel gilt aber natürlich die lokale Plakatierungsverordnungen).

  1. Prüfe in der folgenden Liste, ob die Plakatierung bei der Gemeinde angemeldet ist.
  2. Beachte, ob die Gemeinde Plakatwände bereitstellt oder ob zusätzlich oder stattdessen auch anderweitig plakatiert werden darf. Achte dabei auch auf das erlaubte Plakatformat, die Anzahl und ob in dem Ort gewisse Bereiche/Straßen nicht plakatiert werden dürfen.
  3. Grundsätzlich nicht an Ampeln, Brückengeländern, Bushäuschen (oder Ähnliches) und Verkehrszeichen (ausgenommen sind Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr, z. B. Parkplatzschilder).
  4. Um Wahllokale darf in einem Umkreis von 50 Meter keine Wahlwerbung angebracht werden.
  5. Achte immer darauf, dass Verkehrsteilnehmer in keiner Weise behindert werden oder deren Sicht beeinträchtigt wird.
  6. Auch wenn manche Gemeinden das explizit erlauben, ist von einer Plakatierung an Bäumen abzusehen, da diese zu Schäden an der Rinde des Baumes führen kann.
  7. Plakate dürfen im Normalfall ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften angebracht werden. Ausnahmen sind der Liste unten beim jeweiligen Landkreis zu entnehmen.
  8. Private Gebäude, Gartenzäune, Lampen, etc. sind selbstverständlich nicht bzw. nur nach vorheriger (schriftlicher) Genehmigung zu verwenden.
  9. Während der Wahlkampfzeit sollten alle Plakate in regelmäßigen Abständen immer wieder kontrolliert und beschädigte Plakate repariert, ausgetauscht oder entfernt werden.
  10. Plakate sollten grundsätzlich so schnell wie möglich nach der Wahl abgehängt werden. Von Kommune zu Kommune gibt es hier unterschiedliche Vorschriften von 1 Tag bis hin zu mehreren Wochen, also: Je früher, desto besser.
  11. Großplakate (Bauzaunbanner/Wesselmänner) müssen immer mit der Gemeinde abgesprochen werden.

Außerdem ist folgende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu beachten: Datei:Bek IMS vom 130213 - IC2-2116 1-0.pdf

Verordnungen

Solltest du dich für einen Ort interessieren, von dem noch keine Antwort vorliegt oder noch Infos fehlen, wende dich am besten direkt an die Ortsverwaltung. Sollte bereits ein E-Mail-Verkehr bestehen, kannst du auch gerne eine Anfrage an lukas.kueffner@piraten-mfr.de senden, dann wird diese weitergeleitet.


Regierungsbezirk Mittelfranken

Ort KV Internet E-Mail Antwort erhalten Zeitraum Plakatwand Plakatierung an Laternen usw. Plakate pro Plakatwand oder Ort Maximale Größe Großplakate Banner geplant Sonstiges Dokumente
Kreisfreie Stadt Ansbach AWG (AN) http://www.ansbach.de/ mailto:stadt@ansbach.de ja Datei:EU24 Ansbach.pdf, Datei:EU24 Lageplan Plakatständer Ansbach.pdf, Datei:EU24 Auflagenblatt Ansbach.pdf
Kreisfreie Stadt Erlangen mailto:poststelle@stadt.erlangen.de ja Jeder Aufstell- und Befestigungsort kann nur mit einem Plakatträger belegt werden. An einigen Plätzen dürfen keine Plakate angebracht werden, siehe Dokument. An Straßenbeleuchtungsmasten ist das Befestigen von Plakaten untersagt, Ausnahmen davon sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Plakatierung beantragt und genehmigt
Datei:EU24 Erlangen.pdf, Datei:EU24 Erlangen Anlage1.pdf
Kreisfreie Stadt Fürth http://www.fuerth.de/ mailto:buergerinfo@fuerth.de ja Beantragt und bewilligt Datei:EU24 Fuerth.pdf
Kreisfreie Stadt Nürnberg http://www.nuernberg.de/ mailto:poststelle@stadt.nuernberg.de Ja Insgesamt 500 DIN A0 Plakatierung muss beantragt und die Plakate mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet werden. Der Antrag ist zu gegebener Zeit auf der Homepage des Liegenschaftsamtes zu finden.

Wurde beantragt, Aufkleber gehen an Bucht
Datei:Merkblatt Plakatierung NuernbergEU24.pdf, Datei:PlakatierungsbescheidNürnbergEU24.pdf
Kreisfreie Stadt Schwabach https://www.schwabach.de/ mailto:info@schwabach.de Ja Nein Ja Insgesamt 100 Standorte (max. Dreieckständer) DIN A0 Plakatierung muss beantragt und die Plakate mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet werden. Zusätzlich können 3 Bauzaunbanner beantragt werden. Datei:EU24 Schwabach Antrag.pdf
Landkreis Ansbach (außerhalb geschlossener Ortschaften) AWG (AN) https://www.landkreis-ansbach.de/ mailto:poststelle@landratsamt-ansbach.de ja Plakatierung außerorts sollte generell unterbleiben. Ausnahmen müssen für Staatsstraßen und Bundesstraßen beim Staatlichen Bauamt bzw. für Kreisstraßen bei der Tiefbauverwaltung des jeweiligen Landkreises beantragt werden.
Markt Arberg AWG (AN) http://www.arberg.de/ mailto:poststelle@arberg.de ja DIN A1 Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Weitere Antwort steht noch aus. Datei:EU24 Arberg.pdf
Gemeinde Aurach AWG (AN) http://www.aurach.de/ mailto:info@aurach.de ja DIN A0 Datei:EU24 Aurach.pdf
Markt Bechhofen AWG (AN) http://www.markt-bechhofen.de/ mailto:rathaus@bechhofen.com Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 17.06 Nein Ja Es darf zu keinen Beeinträchtigungen der Fußgänger und des Straßenverkehrs sowie Einschränkungen des Sichtbereichs für Kraftfahrer, insbesondere in den Einmündungsbereichen, kommen. Die Schilder dürfen nicht reflektieren. Der Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit, Konstruktion und statischer Beanspruchung (Windlast) den einschlägigen Vorschriften entsprechen und müssen regelmäßig daraufhin geprüft werden. Öffentliche Standflächen dürfen nicht beschädigt werden und müssen nach dem Entfernen der Plakattafeln wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Bei Beanstandungen durch den Markt Bechhofen, die schriftlich oder auch telefonisch erfolgen können, müssen die Werbeträger umgehend, spätestens nach 4 Tagen, beseitigt werden. Mit der Plakatierung darf frühestens 6 Wochen vor der Bezirkswahl begonnen werden. Die Entfernung sämtlicher Plakattafeln hat bis spätestens 16.10.2023 zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass in dem Bereich um den Kreisverkehr in Bechhofen (Plärrer) sowie an Schulen, Kindergärten und Bushaltestellen das Plakatieren verboten ist.
Gemeinde Burgoberbach AWG (AN) http://www.burgoberbach.de/ mailto:poststelle@burgoberbach.de ja Plakatierung an den Hauptstraßen der Gemeinde Burgoberbach muss mit dem Landratsamt Ansbach abgestimmt werden. Datei:EU24 Burgoberbach Plakatierungsgenehmigung.pdf
Markt Colmberg AWG (AN) http://www.colmberg.de/ mailto:info@colmberg.de ja Plakatständer DIN A0 genehmigt Datei:EU24 Colmberg.pdf
Markt Dietenhofen AWG (AN) http://www.dietenhofen.de/ mailto:poststelle@dietenhofen.de ja Datei:EU24 Auflagenblatt Dietenhofen.pdf
Große Kreisstadt Dinkelsbühl AWG (AN) http://www.dinkelsbuehl.de/ mailto:info@dinkelsbuehl.de Ja DIN A0 ja 2x1, 1x2 Plakatierung muss beantragt werden. Keine Plakate in der Altstadt. Die Distanz zu den Altstadttoren muss gewahrt werden (siehe Dokument). Plakate dürfen nicht an Straßenschildern befestigt werden. Datei:EU24 Dinkelsbuehl Antrag.pdf, Datei:EU24 Dinkelsbuehl Auflagen Plakatierung Altstadttore.pdf
Markt Dürrwangen AWG (AN) http://www.duerrwangen.de/ mailto:info@duerrwangen.de Ja 3 Plakate im Hauptort, 1 Plakat je Ortsteil DIN A0 Bannmeile beachten: d.h. keine Wahlplakate am Grundstück des Wahlraums!

Die Wahlplakate sind etwa eine Woche nach der Wahl abzunehmen Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein! Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden. Durch die Befestigung der Schilder (z.B. Kabelbinder) dürfen keine Beschädigungen entstehen. Die Standorte sind so zu wählen, dass keine Verkehrsbeeinträchtigungen entstehen. Wir bitten zu beachten, dass die Gemeinde nur das Anbringen im Straßenbereich erlauben kann. Die Genehmigung zur Anbringung an Zäunen, bzw. privaten Anlagen ist von den jeweiligen Besitzern einzuholen.

Stadt Feuchtwangen AWG (AN) http://www.feuchtwangen.de/ mailto:info@feuchtwangen.de Ja Ab dem 27.04 8 Uhr Nein Ja ja 3x1 Die Plakate sind an Laternen/Brückengeländer etc. mit Kabelbinder o.ä. anzubringen. Ein Metalldraht ist nicht gestattet. Das Anbringen an Bäumen oder Verkehrsschildern ist nicht gestattet. Zusätzlich dürfen Großflächenplakaten/Bauzaunbanner/Wesselmänner aufgestellt werden. Ein Plakat pro Partei/Wählergruppe pro Standort (siehe Dokumente), maximal 12m². Auf den entsprechenden Flächen für Großflächenplakate dürfen keine (weiteren) Standardplakate angebracht werden. Datei:WahlwerbungWesselmännerBauAkademieEU24.pdf, Datei:WahlwerbungWesselmännerDinkelsbühlerstrEU24.pdf, Datei:WahlwerbungWesselmännerSchulzentrumEU24.pdf
Markt Flachslanden AWG (AN) http://www.flachslanden.de/ mailto:poststelle@flachslanden.de nein Plakatierung muss beim Staatlichen Bauamt Ansbach (Würzburger Landstraße 22, 91522 Ansbach) beantragt werden und ist nur nach Genehmigung nur in der Ansbacher Straße, Bad Windsheimer Straße und Neustetter Straße möglich. Datei:EU24 Plakatierungsanfrage Flachslanden.pdf
Stadt Heilsbronn AWG (AN) http://www.heilsbronn.de/ mailto:rathaus@stadt-heilsbronn.de ja 6 Wochen vor der Wahl - eine Woche nach der Wahl Keine besonderen Regeln zur Plakatierung https://www.heilsbronn.de/fileadmin/Dateien/Bilder/Rathaus/Rathausservice/Satzungen/Verordnung_ueber_oeffentliche_Anschlaege_v._21.07.20212.pdf
Stadt Herrieden AWG (AN) http://www.herrieden.de/ mailto:mail@herrieden.de ja 6 Wochen vor der Wahl - 2 Wochen danach DIN A0 ja 2x2, 1x1 Für Großplakate müssen die Standorte der Gemeinde im Vorfeld zur Genehmigung mitgeteilt werden, am Marktplatz in der Altstadt wird extra eine Wand für Wahlplakate aufgestellt. https://www.herrieden.de/fileadmin/Dateien/Verwaltung___Politik/Ortsrecht___Satzungen/2021_plakatierungsverordnung.pdf
Gemeinde Langfurth AWG (AN) https://langfurth.de/ mailto:poststelle@langfurth.de Ja 6 Wochen Nein Ja DIN A0 Nicht entlang der Hauptstraße Datei:EU24 Langfurth Auflagen.pdf
Markt Lehrberg AWG (AN) https://www.lehrberg.de/ mailto:poststelle@lehrberg.de ja Ab 6 Wochen vor der Wahl DIN A0 politischen Parteien ist es ca. sechs Wochen vor der Landtagswahl gestattet Plakatwerbung zu betreiben. Die Plakatständer dürfen jedoch nicht den Straßen- und Fußgängerverkehr beeinträchtigen und müssen standsicher und ordentlich befestigt sein. Auch ist die Anzahl auf 10 Plakate zu begrenzen.

Unmittelbar nach der Wahl sind die Plakate wieder zu entfernen.
Stadt Leutershausen AWG (AN) https://www.leutershausen.de/ mailto:stadt@leutershausen.de ja DIN A1 Die beiden historischen Tortürme in Leutershausen sind von Plakaten freizuhalten.
Markt Lichtenau AWG (AN) https://www.markt-lichtenau.de/ mailto:poststelle@markt-lichtenau.de Ja Nein Ja DIN A1 Plakate dürfen nicht an blauen Laternen entlang der Ansbacher
Straße, An der Brücke und entlang der Kreisstraße zur Roggenberg-Siedlung sowie an
den blauen Straßenlaternen in den Ortsteilen Schlauersbach, Wattenbach und Unterrott-
mannsdorf befestigt werden. Auflagen aus Dokument beachten!
Datei:EU24 Lichtenau.pdf
Stadt Merkendorf AWG (AN) http://www.merkendorf.de/ mailto:stadt@merkendorf.de ja DIN A1 Bitte beachten Sie die nachstehenden Auflagen bzgl. Der Plakatierung:

1. Das Orts- und Landschaftsbild darf hierdurch nicht verunstaltet werden.
2. Die Plakatständer sind in der Weise aufzustellen oder anzubringen, dass weder Sichtbehinderungen für den öffentlichen Verkehr, noch Behinderungen sowie Beeinträchtigungen für den Fußgängerverkehr entstehen.
Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.
3 Die Plakatierung hat auf eigenen Tafeln Ihrer/s Firma / Einrichtung / Vereines zu erfolgen. Plakate dürfen auf keinen Fall auf Straßenlampenmasten sowie öffentlichen Verkehrseinrichtungen (Verkehrszeichen und dgl.) direkt aufgeklebt werden
4. Für das Aufstellen von Plakatständern entlang der B 13, St. 2220 oder der Kreisstraßen AN 58 oder AN 59, ist eine wegerechtliche Erlaubnis nach
§§ 23 und 24 BayStrWG erforderlich. Hierfür ist das Straßenbauamt Ansbach zuständig.
5. Die Plakatierung darf erst max. 6 Wochen vor dem Wahltermin (ab 28.04.2024) getätigt werden. Die Wahlplakate um die Wahllokale am Rathaus (Marktplatz 1) und dem Steingruberhaus (Schulstraße 8) müssen am Wahltag im Umkreis von 50m abgenommen werden.

Sollten die vorgenannten Auflagen nicht eingehalten werden, erlischt die Erlaubnis der Stadt.
Gemeinde Neuendettelsau AWG (AN) https://www.neuendettelsau.eu/ mailto:rathaus@neuendettelsau.eu nein DIN A0 Zur Anbringung an Laternenmasten darf kein Draht verwendet werden. Datei:EU24 Neuendettelsau.pdf
Gemeinde Oberdachstetten AWG (AN) http://www.oberdachstetten.de/ mailto:poststelle@oberdachstetten.de ja DIN A1 Datei:EU24 Oberdachstetten.pdf
Gemeinde Petersaurach AWG (AN) http://www.petersaurach.de/ mailto:rathaus@petersaurach.de Nein Insgesamt 50 DIN A1 Plakatierung muss kostenpflichtig (50 €) beantragt werden (mailto:wahlen@peteraurach.de) Datei:EU24 Petersaurach Antrag.pdf
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber AWG (AN) https://www.rothenburg.de/ mailto:stadt@rothenburg.de Ja Nein Ja DIN A0 ja 2x2 In der Altstadt (innerhalb der Stadtmauer) ist zur Wahrung des historischen Ortsbildes jegliche Werbung untersagt. Außerhalb der Altstadt ist die Aufstellung von Werbeträgern reglementiert. Um eine ungewollte Häufung von Werbeträgern zu vermeiden, bitten wir um einen Abstand von mindestens 50 Meter zum nächsten eigenen Werbeträger einzuhalten. Bei der Befestigung von Werbetafeln an Lichtmasten u. ä. bitten wir darauf zu achten, dass kein rostiger oder scharfkantiger Draht verwendet wird, da dies, wie die Vergangenheit gezeigt hat, zu Schäden an den Lichtmasten führen kann. Datei:EU24 Rothenburg ob der Tauber.pdf
Gemeinde Sachsen b.Ansbach AWG (AN) http://www.sachsen-b-ansbach.de/ mailto:gemeinde@sachsen-b-ansbach.de Ja Datei:EU24 Sachsen bei Ansbach.pdf
Gemeinde Schnelldorf AWG (AN) http://www.schnelldorf.de/ mailto:poststelle@schnelldorf.de ja 10 Plakate DIN A1 Einige Ausnahmen sind im Dokument erwähnt. Im örtlichen Gemeindeblatt kann Anzeigenwerbung geschaltet werden Datei:EU24 SchnelldorfSondernutzungserlaubnis.pdf, Datei:WerbungauföffentlichenStraßenSchnelldorfEU24.pdf, Datei:BekanntmachungWahlwerbungEU24.pdf
Markt Schopfloch AWG (AN) https://www.schopfloch-mittelfranken.de/ mailto:poststelle@schopfloch-mittelfranken.de ja DIN A0 50m Mindestabstand zum Rathaus Datei:EU24 Schopfloch.pdf
Stadt Wassertrüdingen AWG (AN) http://www.wassertruedingen.de/ mailto:poststelle@stadt-wassertruedingen.de Ja DIN A1 Datei:EU24 Wassertruedingen.pdf
Stadt Windsbach AWG (AN) http://www.windsbach.de/ mailto:poststelle@windsbach.de nein
Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber (Adelshofen, Gebsattel, Geslau, Insingen, Neusitz, Ohrenbach, Steinsfeld, Windelsbach) AWG (AN) http://www.vg-rothenburg.de/ mailto:poststelle@vg-rothenburg.de Ja DIN A0 Plakatierung nur in den Ortsdurchfahrten. Datei:EU24 VG Rothenburg Tauber.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst (Buch a.Wald, Diebach, Dombühl, Schillingsfürst, Wettringen, Wörnitz) AWG (AN) http://www.schillingsfuerst.de/ mailto:stadt@schillingsfuerst.de Ja Abplakatierung bis 3 Tage nach der Wahl DIN A1 nur an den Ortsstraßen und im Ortsbereich Datei:EU24 Schillingsfuerst.pdf, Datei:AuflagenSchillingfürstEU24.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell (Bruckberg, Rügland, Weihenzell) AWG (AN) https://www.weihenzell.de/ mailto:poststelle@vg-weihenzell.de Nein Ab 6 Wochen vor der Wahl
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf (Ornbau, Weidenbach) AWG (AN) https://www.weidenbach-triesdorf.de/ mailto:verwaltung@weidenbach-triesdorf.de Nein DIN A1 Datei:PlakatierungsrichtlinenTriesdorfEU24.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst (Burk, Dentlein a.Forst, Wieseth) AWG (AN) https://www.dentlein.de/ mailto:info@dentlein.de ja 2 Monate vor der Wahl - 1 Woche danach DIN A0 Anzahl der Plakate/Plakatständer ist auf insgesamt 20 Plakate/Plakatständer im
jeweiligen Gemeindegebiet beschränkt.
Datei:PlakatierungsgenehmigungDentleinEU24.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten (Mönchsroth, Weiltingen, Wilburgstetten) AWG (AN) http://www.wilburgstetten.de/ mailto:info@wilburgstetten.de Ja DIN A0 ja Datei:EU24 Wilburgstetten.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg (Ehingen, Gerolfingen, Röckingen, Unterschwaningen, Wittelshofen) AWG (AN) https://vg-hesselberg.de/ mailto:poststelle@vg-hesselberg.de Ja Ab sofort bis 1 Woche nach Wahl In Wittelshofen Nicht in Wittelshofen 5 je Ortschaft DIN A0 Das Aufstellen von Großplakaten am Dorfplatz, Wittelshofener Straße in Ehingen ist aufgrund der Verkehrssicherheit laut Gemeinderatsbeschluss vom 04.05.2023 untersagt. In der Ortschaft Unterschwaningen gilt im Kreuzungsbereich der Straßen Ansbacher Straße, Gunzenhäuser Straße, Hauptstraße und Markgrafenstraße Plakatierverbot. Datei:EU24 Hesselberg.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach (Mitteleschenbach, Wolframs-Eschenbach) AWG (AN) http://www.wolframs-eschenbach.de/ mailto:rathaus@wolframs-eschenbach.de ja 10 je Gemeinde DIN A1 in Mitteleschenbach; DIN A0 in der Stadt Wolframs-Eschenbach Keine Plakatierung an historischen Straßenlampen sowie Verkehrszeichen. Außerdem keine Plakatierung in der Altstadt und im Bereich des „Oberen Tores“ und „Unteren Tores“. Datei:EU24 Wolframs Eschenbach.pdf, Datei:EU24 Mittel Eschenbach.pdf
Landkreis Erlangen-Höchstadt (außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.erlangen-hoechstadt.de/ mailto:poststelle@erlangen-hoechstadt.de Nein Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften
Gemeinde Adelsdorf http://www.adelsdorf.de/ mailto:gemeinde@adelsdorf.de Nein 20 Plakatständer (DIN A1) in Adelsdorf, Aisch und Neuhaus DIN A1 Plakatierung muss angemeldet werden: mailto:verkehrswesen@adelsdorf.de, Werbeträger dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden. Werbeträger dürfen nicht an schwarz gestrichenen Laternenmasten im Bereich des Marktplatzes Adelsdorf, Hauptstraße, Erlanger Straße, Neuhauser Hauptstraße und Schloßstraße angebracht werden. Werbeanlagen die in unmittelbarer Nähe zur Kreisstraße/Staatsstraße und Bundesstraße aufgestellt werden sollen, bedürfen der gesonderten Erlaubnis des Landratsamtes Erlangen- Höchstadt. Datei:EU24 Adelsdorf.pdf
Stadt Baiersdorf http://www.baiersdorf.de/ mailto:rathaus@baiersdorf.de Ja Insgesamt 40 (Doppelplakate werden als 2 Stück gewertet) DIN A0 Keine Plakatierung an Straßenlaternen. Zusätzlich wurden Bauzaunbanner genehmigt. Datei:EU24 Baiersdorf.pdf
Gemeinde Bubenreuth http://www.bubenreuth.de/ mailto:info@bubenreuth.de Nein DIN A0 Antwort steht noch aus. Datei:EU24 Bubenreuth.pdf
Markt Eckental http://www.eckental.de/ mailto:markt@eckental.de ja Insgesamt 150, beantragt, Antwort steht noch aus DIN A0 Plakatierung muss mindestens 2 Wochen vorher beantragt werden. Datei:EU24 Eckental.pdf, Datei:MerkblattPlakatierungEckentalEU24.pdf
Gemeinde Hemhofen http://www.hemhofen.de/ mailto:gemeinde@hemhofen.de Ja Datei:PlakatierungserlaubnisHemhofenEU24.pdf
Markt Heroldsberg http://www.heroldsberg.de/ mailto:gemeinde@heroldsberg.de Ja 20 im Hauptort; je 5 in Groß- und Kleingeschaidt DIN A0 Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Aufkleber sind in der GS Mfr, bei Bedarf bitte melden. Großflächenplakate können zusätzlich beantragt werden. Datei:EU24 Heroldsberg.pdf
Stadt Herzogenaurach http://www.herzogenaurach.de/ mailto:rathaus@herzogenaurach.de Ja Plakatierung muss beantragt werden [| Antrag Plakatierung], [| Plakatierungsverordnung]
Stadt Höchstadt a.d.Aisch https://www.hoechstadt.de/ mailto:stadt@hoechstadt.de Ja DIN A0 Plakatierung wurde Beantragt und genehmigt. Datei:EU24 Hoechstadt Aisch.pdf
Gemeinde Kalchreuth http://www.kalchreuth.de/ mailto:gemeinde@kalchreuth.de Nein 1 Plakat je Plakatwand DIN A1 Die Plakate sind mit Klammern anzubringen und dürfen nicht geklebt werden. Datei:EU24 Kalchreuth.pdf
Gemeinde Möhrendorf http://www.moehrendorf.de/ mailto:internet1@moehrendorf.de Ja DIN A0 Datei:EU24 Moehrendorf.pdf
Gemeinde Röttenbach http://www.roettenbach-erh.de/ mailto:gemeinde@roettenbach-erh.de Ja DIN A1 Datei:EU24 Roettenbach Erh.pdf
Markt Wachenroth http://www.wachenroth.de/ mailto:info@wachenroth.de Ja Datei:ErlaubnisbescheidWachenrothEU24.pdf
Markt Weisendorf http://www.weisendorf.de/ mailto:markt@weisendorf.de ja Insgesamt 30 DIN A1 Plakatierung muss beantragt werden. Datei:EU24 Weisendorf.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch (Gremsdorf, Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth) http://www.vg-hoechstadt.de/ mailto:poststelle@vg-hoechstadt.de Ja DIN A1 Für die Zeit zur Plakatierung der Landtags- und Bezirkstagswahl im Oktober finden die Plakatierungsverordnungen keine Anwendung. Wir gestatten das Plakatieren ab dem 28.08.2023 mit bis zu 10 Plakattafeln pro Gemeinde. Bitte das angehängte Schreiben beachten. Datei:EU24 Hoechstadt.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal (Aurachtal, Oberreichenbach) https://www.aurachtal.de/ mailto:gemeinde@aurachtal.de Ja 8 in Aurachtal, 5 in Oberreichenbach DIN A0 Plakatierung förmlich angezeigt, Antwort steht aus
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Buckenhof, Marloffstein, Spardorf, Uttenreuth) http://www.vg-uttenreuth.de/ mailto:vg@uttenreuth.de Nein
Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Großenseebach, Heßdorf) http://www.hessdorf.de/ mailto:info@hessdorf.de Ja DIN A0 Datei:EU24 Hessdorf.pdf
Landkreis Fürth (außerhalb geschlossener Ortschaften) http://www.landkreis-fuerth.de/ mailto:landrat@lra-fue.bayern.de Ja Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften
Markt Ammerndorf http://www.ammerndorf.de/ mailto:rathaus@ammerndorf.de Ja Insgesamt 25 Plakatierung muss spätestens 14 Tage vorher beantragt werden. Datei:EU24 Ammerndorf.pdf, Datei:EU24 Ammerndorf Antrag.pdf
Markt Cadolzburg http://www.cadolzburg.de/ mailto:markt@cadolzburg.de Ja DIN A0 Plakatierung muss 14 Tage vorher beantragt werden. Datei:BzTW23 Cadolzburg Antrag.pdf, Datei:BzTW23 Cadolzburg Auflagen.pdf, Datei:BzTW23 Cadolzburg Verordnung.pdf
Gemeinde Großhabersdorf http://www.grosshabersdorf.de/ mailto:info@grosshabersdorf.de Nein DIN A1
Stadt Langenzenn http://www.langenzenn.de/ mailto:stadt@langenzenn.de Nein
Stadt Oberasbach http://www.oberasbach.de/ mailto:stadt@oberasbach.de ja Ab 6 Wochen vor der Wahl Max. 70 Plakate DIN A1 An Kreuzungen und Einmündungen nur ein Plakatständer pro Partei, im Ortszentrum ausschließlich an den Litfaßsäulen, zum Ortszentrum zählen die gesamte Fußgängerzone und die Parkplätze an der Hochstraße und an der Kurt-Schuhmacher-Straße
ACHTUNG: Hohlkammerplakate dürfen nicht gehängt werden!
Datei:EU24 Oberasbach.pdf
Gemeinde Puschendorf http://www.puschendorf.de/ mailto:gemeinde@puschendorf.de Ja Nein Ja 15 Werbeträger DIN A1 Sondernutzungserlaubnis bezieht sich auf Gemeindestraßen in Puschendorf und auf die Kreisstraße (Fürther Straße und Neustädter Straße). Wir haben für Plakatwände Nummer 6 Datei:PlakatierungsverordnungPuschendorf.pdf, Datei:PlakatierungsgenehmigungPuschendorf.pdf
Markt Roßtal http://www.rosstal.de/ mailto:markt@rathaus.rosstal.de Ja Insgesamt 100 DIN A1 Im Kreisverkehr Pelzleinstraße, Nürnberger Straße, Untere Bahnhofstraße und Fürther Straße sowie in allen Verkehrsinseln und Fahrbahntrennstreifen ist das Plakatieren aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs untersagt. Datei:PlakatierungsgenehmigungRoßtal.pdf
Stadt Stein http://www.stadt-stein.de/ mailto:info@stadt-stein.de Ja Komplizierte Regelung, siehe Dokument DIN A1 Bei den Plakatierungen entlang der B 14 sind zusätzlich die Vorgaben des Staatl. Bauamtes zu beachten. An der B14 müssen die Plakate mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Diese liegen in der GS Mfr. In einigen Bereichen darf nicht plakatiert werden, siehe Dokument. Bannmeile (ca. 10 bis 20m): Rathaus, Hauptstr. 56, 90547 Stein

· Grundschule Mühlstraße, Mühlstr. 29, 90547 Stein

· Grundschule Neuwerker Weg, Neuwerker Weg 29, 90547 Stein

· Alte Kirche, Alter Kirchplatz ,90547 Stein

· Feuerwehr Stein, Hauptstr. 69, 90547 Stein

· Bauhof, Asbacher Weg 1, 90547 Stein

· AWO Hort, Stuttgarter Str. 29, 90547 Stein

· Feuerwehr Weihersbuch, Schulweg 7, 90547 Stein

· Gasthof Schwarzer Adler, Gutzberger Dorfstr. 20, 90547 Stein
Datei:EU24 Stein.pdf
Markt Wilhermsdorf http://www.markt-wilhermsdorf.de/ mailto:rathaus@markt-wilhermsdorf.de Nein DIN A0
Stadt Zirndorf http://www.zirndorf.de/ mailto:stadt@zirndorf.de Ja 150 Plakate erlaubt DIN A0 Beantragung erforderlich, 50 Meter um Kirchen und Friedhöfe freihalten Datei:EU24 Zirndorf Antrag.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn (Seukendorf, Veitsbronn) https://vg-veitsbronn-seukendorf.de/ mailto:gemeinde@veitsbronn.de Ja Plakatierung muss beantragt werden DIN A0 Datei:EU24 Veitsbronn Antrag.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Plakatierungsrichtlinien.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Anlage 1.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Anlage 2.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Seukendorf Plakatierungsrichtlinien.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Seukendorf Verordnung Anschlaege.pdf, Datei:EU24 Veitsbronn Verordnung Anschlaege.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach (Obermichelbach, Tuchenbach) http://www.obermichelbach.de/ mailto:vg@obermichelbach.de Ja 20 Werbeträger DIN A1 Höhe Burgstallstraße 5 (Obermichelbach) Laterne
keine Plakate.
Datei:EU24 ObermichelbachPlakatierungsgenehmigung.pdf, Datei:EU24 Obermichelbach AuflagenundHinweiseWahlwerbung.pdf, Datei:EU24 Tuchenbach AuflagenundHinweiseWahlwerbung.pdf
Landkreis Nürnberger Land (außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.nuernberger-land.de/ mailto:poststelle@nuernberger-land.de Ja Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften, Plakatierung in den Ortschaften muss bei Gemeinden beantragt werden
Stadt Altdorf b.Nürnberg http://www.altdorf.de/ mailto:stadt@altdorf.de Ja ab 27.04.2024 Es gelten die Plakatierungsverordnungen der BzTW23 weiterhin auch zur EU-Wahl 2024 Datei:PlakatierungsgenehmigungAltdorfBzTW23.pdf, Datei:PlakatierungsregelnAltdorfBzTW23.pdf
Gemeinde Burgthann http://www.burgthann.de/ mailto:info@burgthann.de Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl, unverzügliche Beseitigung nach der Wahl Nein Ja Insgesamt 30 DIN A0 Im Bereich des Rathausplatzes dürfen keine Plakate angebracht werden, während der Wahlzeit in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, sowie unmittelbar vor dem Zugang auch nicht. Wahllokale sind in Dokument aufgeführt. Datei:EU24 Burgthann.pdf, Datei:EU24 WahllokaleBurgthann.pdf
Markt Feucht http://www.feucht.de/ mailto:poststelle@feucht.de Ja Ab dem 11.05.2024 5 Plakatständer DIN A1 Plakatierung muss angemeldet werden. Plakatständer bzw. Plakattafeln dürfen nur an Straßenlampen angebracht werden. Dabei gibt es Ausnahmen, siehe Dokument. Datei:EU24 Feucht.pdf, Datei:EU24 Feucht Formular.pdf
Stadt Hersbruck http://www.hersbruck.de/ mailto:stadt@hersbruck.de Ja Ab 28.04 DIN A1 Die Plakatierung muss mindestens eine Woche vorher angemeldet werden. Keine Plakatierung in der Altstadt, siehe Dokument. Plakate müssen Bodenkontakt haben. Außerhalb des freigegebenen Zeitraums kann eine gebührenpflichtige Plakatierung für 25 € beantragt werden. Datei:HinweisWahlwerbungHersbruckEU24.pdf
Gemeinde Kirchensittenbach http://www.kirchensittenbach.de/ mailto:info@kirchensittenbach.de Nein
Stadt Lauf a.d.Pegnitz http://www.lauf.de/ mailto:info@lauf.de ja 28.04 - 10.06 Am Marktplatz darf nur 1 Plakat pro Partei aufgehängt werden. DIN A1 Auf der Wasserbrücke dürfen keine Plakate angebracht werden. Datei:EU24 Lauf Plakatierungsgenehmigung.pdf, Datei:EU24 Lauf Merkblatt Wahlwerbung innerorts.pdf Gemeinde Leinburg http://www.leinburg.de/ mailto:gemeinde@leinburg.de Nein DIN A1
Markt Neuhaus a.d.Pegnitz http://neuhaus-pegnitz.de/ mailto:info@neuhaus-pegnitz.de Ja 6 Wochen vor der Wahl bis eine Woche danach Insgesamt 6 DIN A0 Bei den Ortsdurchfahrten in Neuhaus a.d. Pegnitz handelt es sich um die Staatsstraßen St 2162 und 2163 sowie um die Kreisstraße LAU 17, für die das Landratsamt Nürnberger Land bzw. das Staatliche Bauamt Nürnberg zuständig sind. Datei:EU24 Neuhaus.pdf
Gemeinde Neunkirchen a.Sand http://www.neunkirchen-am-sand.de/ mailto:gemeinde.neunkirchen@neunkirchen-am-sand.de Ja Finale Antwort steht noch aus
Gemeinde Ottensoos http://www.ottensoos.de/ mailto:info@ottensoos.de Ja 6 Wochen vor Wahl Nein Ja maximal 6 Plakate DIN A1 DIN A0 Datei:WahlwerbungauföffentlichenStraßenEU24.pdf
Gemeinde Pommelsbrunn https://www.pommelsbrunn.de/ mailto:info@pommelsbrunn.de Ja 22.04.24 bis 23.06.24 maximal 30 Wahlplakate DIN A1 Die Plakate sollten grundsätzlich nur „hängend“ befestigt werden. Datei:EU24 pommelsbrunn Genehmigung.pdf, Datei:EU24 Plakatierungsverordnung Pommelsbrunn.pdf
Gemeinde Reichenschwand http://www.reichenschwand.de/ mailto:gemeinde@reichenschwand.de Ja 25.04 bis 10.06.2024 Nein Ja Insgesamt 4 Plakatständer DIN A1 Plakatierung begrenzt auf höchsten 4 Datei:EU24 Reichenschwand.pdf
Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz http://www.roethenbach.de/ mailto:poststelle@roethenbach.de Ja Ab dem 25.04.24 DIN A0 Jede Partei/Wählergruppe kann an jedem 7. Pfosten der Straßenbeleuchtung ein Plakat oben aufhängen (z.B. 1 = CSU, 2 = GRÜNE, 3 = FREIE WÄHLER, 4 = AfD, 5 = SPD, 6 = Sonstige). Für die Plakatierung sollten die Lichtmaste an den Straßen der Ortsdurchfahrten verwendet werden. An Verkehrszeichen dürfen keine Plakate angebracht werden.



Werden entlang der Straßen Plakatständer aufgestellt (i.d.R. DIN A 0), dürfen diese den fließenden Verkehr und auch die Fußgängerwege nicht beeinträchtigen. Großflächige Plakate sind ggfls. durch das städtische Bauamt zu genehmigen.

Gemeinde Rückersdorf http://www.rueckersdorf.de/ mailto:info@rueckersdorf.de Ja DIN A0 Muss beantragt werden Datei:EU24 Rueckersdorf.pdf, Datei:EU24 Rueckersdorf Antrag.pdf
Markt Schnaittach http://www.schnaittach.de/ mailto:info@schnaittach.de Nein DIN A0
Gemeinde Schwaig b.Nürnberg http://www.schwaig.de/ mailto:info@schwaig.de Ja 26.04 bis 09.06 Nein Ja Insgesamt 20 Plakate (doppelseitig) DIN A0 Plakate sind ausschließlich innerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt aufzustellen. Datei:EU24 Schwaig.pdf
Gemeinde Schwarzenbruck http://www.schwarzenbruck.de/ mailto:gemeinde@schwarzenbruck.de Ja Plakatierung muss beantragt werden Datei:EU24 Schwarzenbruck Merkblatt.pdf, Datei:EU24 Schwarzenbruck Antrag.pdf
Gemeinde Simmelsdorf http://www.simmelsdorf.de/ mailto:info@simmelsdorf.de Ja 6 Wochen vor der Wahl bis 16.06.24 DIN A1 Datei:EU24 Simmelsdorf Plakatierungsgenehmigung.pdf
Gemeinde Winkelhaid http://www.winkelhaid.de/ mailto:buergerinfo@winkelhaid.de Ja 29.04 bis 14.06.2024 Datei:EU24 Plakatierung Winkelhaid.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Velden (Hartenstein, Velden, Vorra) https://www.vgvelden.de/ mailto:rathaus@velden.de Ja ab 6 Wochen vor der Wahl bis 24.06.24 DIN A0 In der Gemeinde Vorra (PLZ: 91247) ist im Bereich der Anwesen Hirschbacher Straße 1 sowie Hauptstraße 40 keine Wahlwerbung erwünscht. In Vorra sowie deren Ortsteilen (Düsselbach, Alfalter, Artelshofen) sind maximal jeweils 2 Wahlplakate zugelassen (Ortsbild). In der Gemeinde Hartenstein (PLZ 91235) ist bei Lungsdorf 8 an dessen Straßenbeleuchtung keine Wahlwerbung zugelassen, da es sich dort um Privatgrund handelt. Keine Plakatierung an Verkehrszeichen. 20-50 Meter Bannmeile für Wahlplakate am Wahltag um Wahllokale. Wahllokale: In der Stadt Velden: Musikhalle, Nürnberger Straße 10, 91235 Velden; In der Gemeinde Hartenstein: Kulturhalle, Höflaser Straße 3 a, 91235 Hartenstein; In der Gemeinde Vorra: Turnhalle, Am Schlosspark 19, 91247 Vorra
Verwaltungsgemeinschaft Happurg (Alfeld, Happurg) http://www.happurg.de/ mailto:info@happurg.de Ja "Ihnen wird hiermit gestattet in den Gemeinden Happurg und Alfeld Plakatierungen zur bevorstehenden Europawahl auf Plakatständern, die auf dem Boden stehen, durchzuführen. Das Anbringen von Plakaten an Laternenmasten ist in beiden Gemeindegebieten untersagt. Wir erwarten, dass die Plakatständer die freie Sicht im Straßenverkehr nicht behindern und sie in der Woche nach der Wahl unaufgefordert und vollständig entfernt werden."
Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld (Engelthal, Henfenfeld, Offenhausen) https://www.henfenfeld.de/ mailto:info@vg-henfenfeld.de Ja Ab 28.04 bis 5 Tage nach der Wahl 5 Plakate pro Gemeinde DIN A1 Die Hauptstraße der Gemeinde Henfenfeld ist die Staatsstraße S2404. Die Genehmigung erteilt zwar die Gemeinde Henfenfeld, jedoch darf das Staatliche Bauamt Nürnberg (Straßenbauamt) gegen die Aufstellung keine Einwände haben.
Ebenso ist es mit der Hauptstraße in Offenhausen und Engelthal. Dies ist die Kreisstraße LAU 5. Straßenbaulastträger ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf. Eine Genehmigung seitens des Staatlichen Bauamt Nürnberg und des Landratsamt Nürnberger Land muss von Ihnen nicht zusätzlich eingeholt werden.
Auflagen
1. Außerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrten von Bundes- und
Staatsstraßen werden keine Werbeanlagen zugelassen.
2. Die Werbeanlagen dürfen das Lichtraumprofil der Bundes- und Staatsstraßen sowie
der Geh- und Radwege nicht einengen. Das Lichtraumprofil setzt sich wie folgt
zusammen:
Höhe über der Fahrbahn: 4,50 m
Höhe über Geh- und Radweg: 2,50 m
Seitlicher Abstand von der Bordsteinkante: 0,50 m
3. Die Werbeanlagen dürfen in Form und Farbe nicht zu Verwechslungen mit amtlichen
Straßenverkehrszeichen Anlass geben.
4. Die Werbeanlagen dürfen nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
angebracht werden.
5. Die Werbeanlagen dürfen keine Verkehrszeichen verdecken.
6. Im Bereich von Kreuzungen und Zufahrten sind die Werbeanlagen so aufzustellen,
dass die notwendigen Sichtfelder (Sichtdreiecke) nicht beeinträchtigt werden.
Die Seitenlängen dieser Sichtdreiecke betragen:
a) Kreuzungen und Zufahrten mit öffentlichen Straßen 5,00 m/70,00 m
b) Privatzufahrten 3,00 m/70,00 m
jeweils gemessen in der Achse der untergeordneten Straße (Zufahrt) und am Fahrbahn-rand der übergeordneten Straße.
7. Verkehrsinseln und Fahrbahntrennstreifen sind von den Werbeanlagen freizuhalten.
8. Die Standsicherheit bzw. die Befestigung der Werbeanlagen sind von den Aufstellern
laufend zu überwachen.
9. Der Antragsteller hat den Straßenbaulastträger von allen Ansprüchen - auch
von Dritten-, die sich aus der Aufstellung der Werbeanlagen ergeben, freizustellen.
Datei:EU24 Plakatierung Henfenfeld.pdf
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.kreis-nea.de/ mailto:poststelle@kreis-nea.de Ja Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften
Stadt Bad Windsheim http://www.bad-windsheim.de/ mailto:info@bad-windsheim.de Ja Datei:EU24 Plakatierung BadWindsheim.pdf
Markt Burghaslach http://www.burghaslach.de/ mailto:gemeinde@burghaslach.de Ja DIN A0 Datei:EU24 Burghaslach.pdf, Datei:EU24 Burghaslach Anschlagtafeln.pdf
Gemeinde Dietersheim https://www.dietersheim.de/ mailto:gemeinde@dietersheim.de Ja Ab dem 28.04 Nein Ja DIN A1 Folgende Regeln sind zu beachten: Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Deshalb sind Plakatständer außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Plakate dürfen keine amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen überdecken oder beeinträchtigen. Eine Behinderung des Fahrverkehrs ist in jedem Fall unzulässig. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. Flächen oder Straßenlaternen die mit „Plakatieren verboten“ gekennzeichnet sind dürfen nicht verwendet werden. Zur Befestigung ist vorrangig Draht zu verwenden. Der Boden darf durch das Aufstellen von Werbeträgern nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden. Außerhalb geschlossener Ortsdurchfahrten und Ortslage dürfen im Interesse der Verkehrssicherheit keine Werbungen angebracht werden. Es ist ein Ansprechpartner zu benennen der bei Angelegenheiten mit den Plakaten kontaktiert werden kann. Plakate zur Wahlwerbung dürfen maximal 6 Wochen vor Wahltermin, ab 28.04.24 angebracht werden und müssen zeitnah, nach dem Wahltag wieder beseitigt werden.
Markt Emskirchen http://www.emskirchen.de/ mailto:info@emskirchen.de Nein DIN A0
Markt Ipsheim http://www.ipsheim.de/ mailto:info@ipsheim.de Ja 28.04 bis 13.06.24 Ipsheim 4, Oberndorf 3, Kaubenheim 3, Mailheim 1, Weimersheim 1, Bühlberg 1, Holzhausen 1, Eichelberg 2 DIN A1 Datei:EU24 Ipsheim Plakatierungsgenehmigung.pdf
Markt Markt Erlbach http://www.markt-erlbach.de/ mailto:info@markt-erlbach.de Ja Ab dem 28.04.24 Datei:EU24 PlakatierungsverordnungErlbach.pdf
Stadt Neustadt a.d.Aisch http://www.neustadt-aisch.de/ mailto:stadt@neustadt-aisch.de Ja 6 Wochen vor der Wahl Ja Nein DIN A1 Anschlagtafeln: Bamberger Straße beim Rondell / Richtung Kleinerlbach, Parkplatz „Nürnberger Tor“ / hinter dem Lazarett, Parkstraße / Mühlstraße vor der „Vogelsallee“, Plärrer, beim Kriegerdenkmal, Schnizzersweg bei der Fußgängerbrücke sowie beim Parkplatz „Zentrum; Zusätzlich drei beweglichen Wahlplakatständern in den Stadtteilen Birkenfeld, Diebach, Eggensee, Herrnneuses, Hasenlohe, Kleinerlbach, Obernesselbach, Oberschweinach, Oberstrahlbach, Schauerheim, Schellert, Unternesselbach, Unterschweinach, Unterstrahlbach sowie im Gewerbegebiet „Kleinerlbach“. Die Zahl „drei“ bezieht sich auf max. drei Standorte. Die Plakatständer dürfen nicht an oder um Rohrpfosten von Verkehrszeichen oder Ampelanlagen angebracht werden - Ausnahme: Haltverbotszeichen. Auch dürfen keine Sichtdreiecke von Straßeneinmündungen oder -kreuzungen verdeckt sowie der Fußgängerverkehr behindert werden.
Markt Obernzenn http://www.obernzenn.de/ mailto:info@obernzenn.de Ja 29.04 bis 4 Tage nach der Wahl DIN A1 Datei:EU24 Obernzenn Plakatierungsgenehmigung.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld (Langenfeld, Markt Bibart, Markt Taschendorf, Oberscheinfeld, Scheinfeld, Sugenheim) https://www.vgem-scheinfeld.de/ mailto:info@vgem.scheinfeld.de Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl DIN A0 Keine Plakate an Verkehrszeichen und vor dem Rathaus in Scheinfeld (Hauptstraße 1 und 3). Bei Wahlwerbung vor den Ladengeschäften in der Hauptstraße in Scheinfeld ist ein Einvernehmen mit dem jeweiligen Ladenbesitzer zu erzielen.
Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim (Ergersheim, Gollhofen, Hemmersheim, Ippesheim, Markt Nordheim, Oberickelsheim, Simmershofen, Uffenheim, Weigenheim) https://www.uffenheim.de/ mailto:info@uffenheim.de Ja Ab dem 27./28.04.24 Je Mitgliedsgemeinden und den dazugehörigen Ortsteilen 2 Plakatständer DIN A1 Im Markt Ippesheim ist die Plakatierung nur an den öffentlichen Anschlagtafeln möglich. Die Plakattafeln befinden sich in Ippesheim Ortsmitte Molkereistraße und an der Pferdeschwemme bei Hauptstraße Hs-Nr.: 25; in Bullenheim Richtung Gnötzheim in der Nähe vom Anwesen Hs-Nr.: 105 und in Herrnberchtheim Ortstmitte (bei Bushäuschen). https://www.uffenheim.de/fileadmin/Stadt_Uffenheim/Rathaus_und_Buergerservice/Politik/Satzungen_und_Verordnungen/Verordnung_ueber_das_Plakatieren_in_der_Stadt_Uffenheim_vom_22.11.07.pdf, Datei:EU24 VG Uffenheim.pdf, Datei:EU24 VG Uffenheim Mitgliedsgemeinden Ortsteile.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf (Hagenbüchach, Wilhelmsdorf) http://www.hagenbuechach.de/ mailto:info@hagenbuechach.de Nein DIN A0
Verwaltungsgemeinschaft Diespeck (Baudenbach, Diespeck, Gutenstetten, Münchsteinach) https://www.diespeck.de/ mailto:gemeinde@diespeck.de Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl In Münchsteinach: 5 Plakate im Ortsbereich von Münchsteinach, je 2 Plakate in den Ortsteilen Abtsgreuth, Altershausen, Mittelsteinach und Neuebersbach; In Gutenstetten: 5 Plakate im Ortsbereich von Gutenstetten, je 2 Plakate in den Ortsteilen Bergtheim, Kleinsteinach, Reinhardshofen und Rockenbach; In Baudenbach: 5 Plakate im Ortsbereich von Baudenbach, je 2 Plakate in den Ortsteilen Frankenfeld, Hambühl, Höfen, Mönchsberg und Roßbach; DIN A0 Datei:EU24 Diespeck Plakatierungsverordnung.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld (Dachsbach, Gerhardshofen, Uehlfeld) http://www.vg-uehlfeld.de/ mailto:info@vg-uehlfeld.de Ja 6 Wochen vor der Wahl - 1 Woche danach maximal 20 Plakate/Plakatständer im Gemeindegebiert der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld Datei:EU24 Uehlfeld Hinweise plakatierung.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim (Burgbernheim, Gallmersgarten, Illesheim, Marktbergel) http://www.burgbernheim.de/ mailto:info@burgbernheim.de Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 4 Tage nach der Wahl DIN A0 In Burgbernheim und Illesheim ist die Plakatierung an lackierten und pulverbeschichteten Straßenlaternen nicht erlaubt Datei:EU24 Plakatierungsgenehmigung Burgbernheim.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn (Neuhof a.d.Zenn, Trautskirchen) https://www.vg-neuhof.de/ mailto:info@vg-neuhof.de Nein DIN A1
Landkreis Roth (außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.landratsamt-roth.de/ mailto:info@landratsamt-roth.de Nein Plakatierung ist nur innerhalb der Ortschaften erlaubt
Stadt Abenberg http://www.abenberg.de/ mailto:info@stadt-abenberg.de Ja DIN A1 Plakate dürfen nur getackert werden. Datei:EU24 Plakatierungsverordnung Abenberg.pdf, Datei:EU24 Standorte Plakattafeln abenberg.pdf
Markt Allersberg http://www.allersberg.de/ mailto:info@allersberg.de Ja 29.04.24 - 16.06.24 DIN A1 Am historischen Marktplatz in Allersberg darf nicht plakatiert werden. Datei:EU24 Allersberg.pdf
Gemeinde Büchenbach http://www.buechenbach.de/ mailto:info@buechenbach.de Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl Neue Verordnung, Plakatierung nur noch an Plakattafeln erlaubt. Weitere Rückmeldung steht noch aus
Gemeinde Georgensgmünd http://www.georgensgmuend.de/ mailto:info@georgensgmuend.de Ja DIN A1 Weitere Antwort steht aus
Stadt Greding http://www.greding.de/ mailto:info@greding.de Ja im Stadtgebiet dürfen an maximal 20 Stellplätzen Plakate angebracht werden, in jedem Ortsteil dürfen an bis zu 5 Standorten Plakate pro Partei oder Wählergruppe angebracht werden DIN A0 Außerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt dürfen keine Werbeanlagen aufgestellt werden. Die Werbeanlagen dürfen nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht werden. Datei:EU24 Greding.pdf
Stadt Heideck http://www.heideck.de/ mailto:info@heideck.de Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl DIN A1 Zusätzlich 1 Großplakat genehmigt. Datei:EU24 Heideck Plakatierungsgenehmigung.pdf
Stadt Hilpoltstein http://www.hilpoltstein.de/ mailto:amt1@hilpoltstein.de Ja DIN A1 Plakatierung ist kostenpflichtig, 4,50€ pro Plakat!
Gemeinde Kammerstein http://www.kammerstein.de/ mailto:info@kammerstein.de ja Ab 6 Wochen vor der Wahl Aufkleber müssen zu Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden. Neue Plakatierungsverordnung! Datei:EU24 Kammerstein Vollzugsrichtlinie.pdf
Markt Schwanstetten http://www.schwanstetten.de/ mailto:markt@schwanstetten.de Nein
Gemeinde Rednitzhembach http://www.rednitzhembach.de/ mailto:info@rednitzhembach.de Nein
Gemeinde Röttenbach http://www.roettenbach.de/ mailto:info@roettenbach.de Ja Wir bekommen noch einen Platz auf den Anschlagtafeln zugewiesen Datei:EU24 Roettenbach.pdf
Gemeinde Rohr http://www.rohr-mfr.de/ mailto:info@rohr-mfr.de Ja Neue Plakatierungsverordnung wurde am 16.04 beschlossen, kommt noch per Mail
Stadt Roth http://www.stadt-roth.de/ mailto:info@stadt-roth.de Ja 1 je Plakattafel (27 Standorte) DIN A1 Plakatierung muss kostenpflichtig (4,29 € pro Plakat) beantragt werden. Datei:EU24 Roth.pdf, Datei:EU24 Plakatierungsbescheid Roth.pdf, Datei:EU24 Standorte Roth.pdf
Stadt Spalt http://www.spalt.de/ mailto:poststelle@spalt.de Ja Insgesamt 18; Im Altstadtbereicht 8; In den Ortsteilen je 2 (siehe Dokument) DIN A1 Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Aufkleber werden an GS Mfr gesendet. Datei:EU24 Stadt Spalt.Pdf
Markt Thalmässing http://www.thalmaessing.de/ mailto:info@thalmaessing.de Ja 29.04.2024 - 19.06.2024 DIN A1 Datei:EU24 Thalmässing Genehmigung.pdf
Markt Wendelstein http://www.wendelstein.de/ mailto:info@wendelstein.de Ja sechs Wochen vor dem Wahltermin bis zwei Wochen danach Nein Ja 50 Plakatstandorte DIN A0 Plakatierung muss angemeldet werden. Zwischen zwei eigenen Anschlägen muss ein Mindestabstand von vier Laternen eingehalten werden. Keine Plakatierung im Altort, an der Schwabacher Straße im Bereich des Neuen Rathauses und außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Datei:EU24 Wendelstein.pdf, Datei:EU24 Wendelstein Lageplan Ensemble Altort.pdf, Datei:EU24 Wendelstein Lageplan NR.pdf
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (außerhalb geschlossener Ortschaften) AWG (WUG) https://www.landkreis-wug.de/ mailto:poststelle.lra@landkreis-wug.de Nein Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften
Gemeinde Muhr a.See AWG (WUG) https://www.muhr-am-see.de/ mailto:gemeinde@muhr-am-see.de Ja Insgesamt 6 DIN A1 Die Plakatierung muss beantragt und die Plakate mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet werden. Es ist verboten, Werbeträger entlang der B13 Ortsdurchfahrt anzubringen. Aufkleber liegen in GS Mfr. Zusätzlich wurde das aufstellen eines Bauzaunbanners genehmigt. Datei:EU24 Muhr am See.pdf
Stadt Gunzenhausen AWG (WUG) https://gunzenhausen.de/ mailto:stadt@gunzenhausen.de Ja ja Datei:EU24 Antrag Sondernutzung Stadt-Gunzenhausen.pdf, Datei:EU24 Merkblatt Gemeinde Gunzenhausen.pdf, Datei:EU24 Standortliste Gemeinde Gunzenhausen.pdf
Gemeinde Langenaltheim AWG (WUG) http://www.langenaltheim.de/ mailto:gemeinde@langenaltheim.de Ja 6 in Langenaltheim, je 2 in Büttelbronn und Rehlingen DIN A0 Datei:EU24 Langenaltheim Auflagen.pdf, Datei:EU24 Langenaltheim Genehmigung.pdf
Stadt Pappenheim AWG (WUG) http://www.pappenheim.de/ mailto:stadtpappenheim@pappenheim.de Ja DIN A1 Plakatierung nur auf den von der Gemeinde aufgestellten Bauzäunen. Datei:EU24 Pappenheim.pdf, Datei:EU24 Pappenheim Anlage 1.pdf, Datei:EU24 Pappenheim Standorte.pdf
Markt Pleinfeld AWG (WUG) http://www.pleinfeld.de/ mailto:mail@pleinfeld.de Nein DIN A0
Gemeinde Polsingen AWG (WUG) http://www.polsingen.de/ mailto:info@polsingen.de Ja 28.08 bis 13.10.23 5 je Gemeindeteil DIN A1 Datei:EU24 Polsingen.pdf
Gemeinde Solnhofen AWG (WUG) http://www.solnhofen.de/ mailto:gemeinde@solnhofen.de Nein
Stadt Treuchtlingen AWG (WUG) http://www.treuchtlingen.de/ mailto:info@treuchtlingen.de Ja ja
Datei:EU24 Treuchtlingen Genehmigung.pdf, Datei:EU24 Treuchtlingen Auflagen.pdf
Große Kreisstadt Weißenburg i.Bay. AWG (WUG) http://www.weissenburg.de/ mailto:stadt@weissenburg.de Ja 6 Wochen / 28. April 2024 - 16.06.2024 Nein Ja DIN A1 ja Plakatierung muss beantragt werden. Von der Plakatierung ausgenommene Bereiche sind dem Dokument zu entnehmen. An Laternen dürfen nur Kabelbinder, kein Draht, verwendet werden. Datei:EU24 Weissenburg.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (Absberg, Haundorf, Pfofeld, Theilenhofen) AWG (WUG) http://www.vggunzenhausen.de/ mailto:vg-gun@vggunzenhausen.de Ja Siehe Dokument DIN A1 Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Aufkleber liegen in der GS Mfr, bei Bedarf bitte melden. Datei:EU24 VG Gunzenhausen.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal (Alesheim, Dittenheim, Markt Berolzheim, Meinheim) AWG (WUG) http://www.dittenheim.de/ mailto:info@vgem-altmuehltal.de Ja 15.04 - 14.06.2024 DIN A0 Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden. Datei:EU24 Altmühltal Plakatierungsgenehmigung.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Ellingen (Ellingen, Ettenstatt, Höttingen) AWG (WUG) http://www.ellingen.de/ mailto:info@vgem-ellingen.de Ja ab 6 Wochen vor der Wahl DIN A1 Nummer für Plakattafeln wird noch mitgeteilt Datei:EU24 Ellingen Plakatierungsverordnung.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen (Bergen, Burgsalach, Nennslingen, Raitenbuch) AWG (WUG) https://www.vg-nennslingen.de/ mailto:info@vg-nennslingen.de Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl DIN A0 Datei:EU24 Nennslingen Plakatierungsverordnung.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm (Gnotzheim, Heidenheim, Westheim) AWG (WUG) https://vg.hahnenkamm.de/ mailto:info@hahnenkamm.de Nein 2 Plakatständer je Gemeindeteil DIN A0 Beantragung erforderlich