BY:Mittelfranken/KV Nürnberger Land/1.Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung

Dies ist die Geschäftsordnung für den Vorstand des Kreisverbands Nürnberger Land der Piratenpartei Deutschland.

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen über die Mailingliste des KV Nürnberger Land eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung verabschiedet.
Die Tagesordnung umfasst mindestens:
- TOPs (inkl. Datum der nächsten Sitzung)

Kontostand, Mitgliederstand, offene Tickets im Wanninger, Termine der folgenden Wochen

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können schriftlich, innerhalb einer angemessenen Frist, an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
Ein Antrag gilt als eingereicht, wenn von einem Vorstandsmitglied der Eingang bestätigt wird.
Antragsberechtigt sind:
Alle PIRATEN, die im Kreisverband Nürnberger Land oder einer seiner Untergliederungen organisiert sind.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

PIRATEN können der Sitzung des Kreisvorstands beiwohnen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Leitung der Vorstandssitzungen

Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die im Kreisverband organisiert sind. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder. Der Kreisvorstand gilt als beschlussfähig, wenn mindestens drei amtierende Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden ein Protokollant bestimmt.
Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Kenntnis zugestellt. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.
Abstimmungen sind namentlich zu protokollieren

Beschaffungen

Ausgaben bis 50 EUR müssen durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder genehmigt werden
Ausgaben über 50 EUR müssen durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandsmitglieder genehmigt werden
Für Beschaffungen sollten drei Vergleichsangebote eingeholt werden.

Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender/Stellvertreter:
Planung des Jahresprogramms des Vorstands
Einberufung der Mitgliederversammlung
Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
Führung der laufenden Geschäfte, z.B. Post, E-Mail, usw.
Personalfragen
Einberufung der Mitgliederversammlung
Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordneter Gebietsverbände
Behördliche Kontakte und Genehmigungen
Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
Mitgliederverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
  • Schatzmeister:
Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
Behördliche Kontakte und Genehmigungen
Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
Zuschüsse
Spendenwesen
  • Beisitzer:
Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder
Einzelne Aufgaben können von den anderen Vorstandsmitgliedern delegiert werden

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 09.01.2012 in Kraft. Die Geschäftsordnung gilt, bis sie durch eine neue ersetzt wird.