Mittelfranken/KV Nürnberg/Kommunalpolitik/Anträge

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Anträge für die Mitgliederversammlungen

Antrag x: Familienfreundliches Nürnberg 2

Antrags Nr.
MV 2013.x.x
Beantragt von
AG Kommunalpolitik (Michael)
Betreff
Entlastung der Familien bei den Eintrittspreisen städtischer Einrichtungen
Antrag
Die Piraten fordern eine herzlichere Begrüßung von Neubürgern und spürbare Entlastung von Familien bei den Eintrittspreisen städtischer Einrichtungen.
Begründung

Derzeit ist das erste amtliche Schreiben, das frischgebackene Eltern in Nürnberg nach Geburt ihres Kindes erhalten die Zuteilung der Identifikationsnummer des Bundeszentralamtes für Steuern.

Wir finden diesen Zustand in Nürnberg verbesserungswürdig, und fordern ein Begrüßungspaket des zuständigen Referats inklusive

Um Nürnberg allgemein familienfreundlicher zu Gestalten wäre ein direkter und einfacher Weg die finanzielle Entlastung von Familien bei dem Besuch von städtischen Einrichtungen wie beispielsweise Museen oder Bäder. Bei dem Besuch von einem Elternteil mit Kind sollte das Kind kostenlos sein. Bei dem Besuch von zwei Elternteilen mit Kind sollte der Eintritt eines Erwachsenen erlassen werden.


Antrag x: Straßenbahn durch die Nürnberger Altstadt

Antrags Nr.
MV 2013.x.x
Beantragt von
AG Kommunalpolitik (Niklas)
Betreff
Straßenbahn durch die Nürnberger Altstadt
Antrag
Die Piratenpartei Nürnberg befürwortet den Bau einer Straßenbahntrasse durch die nördliche Altstadt vom Rathenauplatz über die Äußere Laufer Gasse, das Rathaus und den Hauptmarkt bis zum Hallertor, also auf der heutigen Route der Buslinie 36.
Begründung

Unserer Ansicht verbessert eine Straßenbahn in diesem Bereich die Verkehrsanbindung der nördlichen Altstadt deutlich und schafft attraktive Direktverbindungen in die Stadtmitte. Dies ist zu begrüßen, da momentan wenig Linien die Altstadt durchqueren (nur die U-Bahn-Linie 1) und von den zentralen Umsteigestationen (Plärrer und Hauptbahnhof) noch mehrere hundert Meter in die Stadtmitte zurückzulegen sind.

Die Piratenpartei Nürnberg regt außerdem an, nach Fertigstellung der Altstadtstrecke die Linie 9 über diese Strecke wieder bis Thon (bzw. dann Am Wegfeld) verkehren zu lassen. Dies würde zusammen mit der U3 die ehemalige Strecke in der Pirckheimerstraße weitgehend ersetzen.

Die Beeinträchtigung des Stadtbilds ist unserer Ansicht nach nicht so schwerwiegend, dass man auf den Bau dieser Strecke verzichten sollte. Vor dem Zweiten Weltkrieg existierte diese Straßenbahnstrecke bereits, und in vielen anderen Städten verkehren auch heute Straßenbahnen in der Altstadt.

Nur falls im Zuge der Ausweitung des Netzes durch die Stadt-Umland-Bahn Erlangen ohnehin die Beschaffung neuer Fahrzeuge ansteht, kann geprüft werden, ob die Altstadtstrecke nicht mit einem oberleitungslosen System realisiert werden kann:


Antrag x: Wohnungspolitik in Bayern

Antrags Nr.
MV 2013.x.x
Beantragt von
Roland 'ValiDOM' Jungnickel übernommen von der AG Kommunalpolitik (Michael)
Betreff
Wohnungspolitik in Bayern
Antrag
Der Immobilienmark in Bayern ist seit vielen Jahren durch starke Preissteigerungen für Miet- und selbst genutzten Wohnraum geprägt. Dies gilt insbesondere für die Städte. PIRATEN erkennen darin zwar auch Chancen gesteigerter Wohnqualität, sehen darin aber vor allem auch soziale Herausforderungen. Qualitativer Wohnraum in ausreichender Größe muss für alle, die hier leben wollen, bezahlbar bleiben.

Politisch wurden viele verschiedene Modelle angewandt, um diesem Problem zu begegnen. Sie reichen aber nicht aus und schaffen vielerorts neue Probleme oder falsche Anreize. PIRATEN wollen sich daher dafür einsetzen, effektive Wege zu finden der Wohnungsnot zu begegnen. In diesem Positionspapier beschreiben wir daher einige Überlegungen - der Diskussionsprozess geht aber weiter: Ideen und Forderungen müssen konkretisiert und ergänzt werden.

  • Bürgerbeteiligung bei großen Neubauprojekten ist der Schlüssel zum Erfolg – Runde Tische, Informationsveranstaltungen, Internet-Meinungsbilder u.v.m. können hier vielversprechend sein. Um dies zu ermöglichen müssen alle Informationen rund um solche Projekte öffentlich zugänglich sein, ansonsten ist Bürgerbeteiligung nur eine leere Versprechung. Wenn darüber hinaus die Betroffenen an den Neubauprojekten auch finanziell beteiligt werden und sie es auch können (auch in geringem Umfang z.B. über Genossenschaften) entsteht umso mehr der Drang zur Beteiligung.
  • Ungenutzte oder frei werdende Gewerbeflächen wollen wir verstärkt in Wohnraum umwandeln. Ungenutzten Wohnraum in boomenden Regionen, auch in Form von verfallenden Gebäuden, werden wir nicht akzeptieren.
  • Geförderter Mietwohnbau garantiert niedrige Mieten für 30 Jahre. Dies stellt die Städte in Bayern heute vor ein riesiges Sozialwohnungsproblem - denn viele der so gebauten Wohnungen sind schon oder fallen bald aus der Mietpreisbindung. Vor allem in Städten sollten wir daher zum Modell der Erbpacht zurück finden statt weiter Baugrund zu verkaufen. Dies gilt insbesondere für neu zu schaffenden Mietwohnraum. Den dabei anfallenden Erbpacht-Zins müssen die Kommunen als Förderungsinstrument begreifen, d.h. diesen besonders niedrig halten und für lange Zeit garantieren. Vertraglich können im Gegenzug niedrige Mieten für einen noch längeren Zeitraum vereinbart werden.
  • Den weiteren Verkauf von Wohnungen in öffentlicher Hand in den freien Markt lehnen wir ab. Weder das Land Bayern noch die Kommunen dürfen ihre Haushalte durch kurzfristige Gewinne aus Immobilienveräußerungen sanieren. Sollte ein Verkauf unumgänglich sein, darf nur an genossenschaftliche oder anderweitig auf Beteiligung vieler gerichtete Organisationen veräußert werden, deren unabänderliches Ziel es ist, günstigen Wohnraum zu erhalten.
  • Wohnungsbauer der öffentlichen Hand und Genossenschaften wollen wir trotz klammer Kassen weiter stärken. Sofern es trotz primärer Überlassungen in Erbpacht und Bevorzugung der öffentlicher Wohnungsbaufirmen zu Verkäufen auf dem freien Markt kommt, wollen wir einen großen Teil der Erlöse (>50%) aus verkauften Grundstücken in das Stammkapital der öffentlichen Wohnungsunternehmen überführen.
  • Wenn Neubau-Projekte gefördert werden, sollten hier besonders genossenschaftliche oder anderweitig auf Beteiligung vieler gerichtete Organisationsformen bevorzugt werden. In dessen Satzungen muss die Verpflichtung auf das Gemeinwohl im Vordergrund stehen. Dies stellt sicher, dass der so gewonnene Wohnraum auch in vielen Jahren noch bezahlbar sein wird. Kommunen dürfen heute schon gemeinnützige Unternehmungen freien Trägern vorziehen, auch wenn dies für sie wirtschaftliche Nachteile bedeutet. Dies muss wieder stärker genutzt werden.
  • Angrenzende Gemeinden von größeren Städten müssen stärker in die Wohnungspolitik der Städte einbezogen werden. Die Wohnfläche pro überbauter Fläche (Geschossflächenzahl, GFZ) darf in diesen Gebieten nicht mit dem Ziel niedrig gehalten werden, nur besonders hochwertigen Wohnraum zu schaffen. Eine eigenständige Kommune, den man wegen fehlenden Freiflächen zwischen den Gemeinden als solchen kaum mehr erkennt, muss sich an der GFZ seiner angrenzenden Stadt orientieren und diesen mittels Nachverdichtungen auch erreichen. Für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen bedarf es der verpflichtenden Koordination von Kommunen untereinander, sollte das nicht möglich sein, der Regulierung höherer Stellen.
  • Sozialer Wohnungsbau spielt in den Kommunen Bayerns eine wichtige Rolle. Bauträger müssen verpflichtet werden, einen großen Anteil ihrer neuen Wohnungen für diesen Marktbereich zu errichten. Negative Beispiele aus der Vergangenheit haben uns aber gezeigt, dass dieser Anteil nicht wesentlich höher als 30% sein sollte. Wir wollen keine neuen sozialen Brennpunkte durch Baumaßnahmen der öffentlicher Träger vorherbestimmen.
  • Je nach örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten wollen wir Bauauflagen, welche die Schaffung von Parkplätzen für selbst genutzte PKW vorschreiben, lockern. Dies würde die Kosten zur Errichtung von neuem Wohnraum signifikant senken – allerdings nur in Gegenden, die durch den ÖPNV sehr gut erschlossen sind und sich darüber hinaus alternative Formen des Individualverkehrs wie Carsharing etabliert haben.
  • Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wollen wir erschweren. Auf Landesebene gibt es hier schon entsprechende Möglichkeiten, die bisher aber nicht genutzt wurden. Werden Mietwohnung in Eigentumswohnungen umgewandelt, muss dies unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden.
  • Die Ermächtigung für Kommunen, Zweckentfremdungsverbote von Wohnraum zu schaffen, soll unbefristet gültig werden
  • Auf Ebene der Bundespolitik setzen wir uns dafür ein, dass die Mietpreise für Erstvermietungen nur 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Neuvermietungen im Wohnungsbestand dürfen nur 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete muss auch Altbestände umschließen und nicht nur neue Mietverträge.
  • Ebenfalls auf Ebene der Bundespolitik möchten wir erreichen, dass Maklercourtagen bei Mietverträgen über privat genutzten Wohnraum nicht mehr vom Mieter, sondern vom Vermieter zu begleichen sind. Darüber hinaus wollen wir prüfen, ob die Bezahlung der Makler in diesem Bereich leistungsabhängig und nicht mehr wie bisher kaltmieten- bzw. wohnungsgrößenabhängig gestaltet werden kann.
Begründung

Das Thema Wohnungsnot bzw. (Miet)Wohnungspreise wurde schon heftig diskutiert. Aus einigen Punkte habe ich ein Positionspapier entwickelt - welches aber keinesfalls das Ende des Diskussionsprozesses darstellen soll. Vielmehr müssen wir weiter über dieses Thema diskutieren, Ideen und Forderungen konkretisieren und ergänzen.


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