BY:Mittelfranken/1.Vorstand/Protokoll 2010-01-22

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Vorstandsitzung vom 22.01.2010 (außerordentlich)

Anwesende

Gäste:

Termin

  • Sitzungsbeginn: 19:08 Uhr
  • Sitzungsende: 22:40 Uhr
  • Ort: Hostel "Lett'm sleep" Nürnberg
  • Protokollführer: Friederike
  • Versammlungsleiter: Alexander

Tagesordnung

  • Antrag auf sofortige Anerkennung des KV Nürnberg von Emanuel

Anträge von Piraten an den Vorstand

Antrags Nr.
<bitte ergänzen>
Beantragt von
Emanuel
Gremium
Vorstand BzV Mittelfranken
Betreff
Anerkennung des KV Nürnberg
Antrag

Der Bezirksvorstand Mittelfranken erkennt die Gründung des Kreisverbandes Nürnberg am 17.01.10 im Nachbarschaftshaus Gostenhof an. Dem Kreisverband wird mit der Anerkennung auferlegt zu prüfen, inwiefern eine Satzung juristisch für einen Kreisverband der Piratenpartei notwendig ist. Sollte sich die Notwendigkeit erweisen, wird dem Kreisverband auferlegt, innerhalb von drei Monaten nach endgültiger Klärung des Sachverhaltes, eine Satzung per Mitgliederversammlung zu beschließen. Weil sich die Mitglieder des Nürnberger Vorstandes im Klaren sind, dass die Piratenpartei besonderen Wert auf Datenschutz und Transparenz legt, erklären wir uns bereit, die sensiblen Daten und das KV-Vermögen bis zur Klärung aller offenen Fragen beim BZV kommissarisch zu belassen. Wir hoffen, dass dieser Vorschlag uns konstruktiv im Sinne der Entwicklung der Piratenpartei voranbringt.

Begründung

<bitte ergänzen>

Hinweis der Geschäftsstelle
Der Antrag wurde nicht ordnungsgemäß eingereicht.--DelphiN 16:20, 23. Jan. 2010 (CET)


Protokoll

Begrüßung des Vorstandes und der Gäste.

Die Regeln der Versammlung werden vorgestellt: öffentlich, aber Rederecht muss erteilt werden; Rednerliste.

Der Inhalt der letzten Sitzungen wird durch Alexander zusammengefasst:

Am Sonntag 17.01.2010 fand eine Versammlung zur Gründung des Kreisverbandes Nürnberg statt. Dabei wurde aus verschiedenen Gründen auf eine Satzung verzichtet. Danach wurde ein Antrag auf einstweilige Nicht-Anerkennung dieses KV durch Markus Gerstel eingereicht. In einer Telefonkonferenz am 18.01.2010 des Vorstands des Bezirksverbandes Mittelfranken wurde festgestellt, dass das juristische Fachwissen im Vorstand des Bezirksverbandes fehlt um eine Entscheidung fällen zu können. Der Vorstand des am Sonntag gewählten KV gab, aufgrund der Bedenken des LV und des BzV alle Gelder und Daten an den BzV zurück. Der Antragsteller Markus Gerstel ist Mitglied im Vorstand des Landesverbandes Bayern. Der Vorstand des BzV beschloss also sich Rat beim LV einzuholen. Der LV stellte seinerseits in einer Sitzung fest, auch ungenügendes juristisches Fachwissen zu besitzen und beschloss deshalb zwei Wochen zu Beratungen und Nachforschungen zu benötigen. Der Vorstand des Bezirksverbandes Mittelfranken möchte nicht die politische Arbeit des Kreisverbandes Nürnberg blockieren, sondern die juristische Lage geklärt sehen. Deshalb wurde der Begriff "in Schwebe" ("Definition: NBG ist schwebend nicht gegründet")zur Beschreibung des Kreisverbandes gewählt.

Dem hat niemand aus dem Vorstand etwas inhaltliches hinzuzufügen.

Dietmar stellt fest, dass die zuletzt formulierte Stellungnahme (eMails) des Vorstandes des Bezirksverbandes Mittelfranken von allen Mitgliedern des Vorstandes abgesegnet wurde.

Emanuel bekommt als Vertreter des KV Nürnberg das Wort.

Emanuel stellt fest, dass die Lage und die Nichtanerkennung ernst seien. Es seien dem Vorstand des Bezirksverbandes Informationen zur Lage zugesandt worden, auch juristisch relevante Informationen. In einer Email vom Vorabend (21.01.2010) seien Informationen der AG-Recht und des Landesschiedsgerichts Brandenburg an den Vorstand des Bezirksverbandes gesandt worden.

Nico stellt fest, dass die Informationen von der Parteiinternen AG-Recht eingeholt worden seien.

Dominique stellt fest, dass der Ersteller der Informationen, die von der AG-Recht kamen, kein Fachpersonal dieser AG sei und Hauptberuflich nur ein Mitarbeiter einer Rechtsabteilung sei. Zusätzlich dazu sei die Entscheidung des Landesschiedsgerichts Brandenburg intransparent getroffen worden und sei deshalb auch an das Bundesschiedsgericht weitergegeben worden. Er selbst sei kein Jurist aber auch in der AG-Recht tätig und wisse deshalb auch, dass solche Auskünfte nicht immer verlässlich seien.

Dietmar fragt wer "Bastian" sei. Laut seiner eigenen Aussage sei "Bastian" selbst IT-ler und Leiter einer Rechtsabteilung. Dietmar habe selbst nochmal Informationen über die AG-Recht gesucht. Der Text der AG-Recht klinge durchaus fundiert, sei jedoch nicht von einem Jurist erstellt worden.

Nico stimmt zu, dass Sebastian Kroner kein Volljurist sei, aber ordentliches Mitglied der AG-Recht, was vom Koordinator der AG-Recht bestätigt wurde.

Achim stellt fest, dass die Informationen der AG-Recht nicht von einem Volljuristen erstellt wurden, aber Herr Gerstel auch kein Jurist sei.

Emanuel stellt fest, dass Herr Gerstel in seinem Antrag selbst sagt keine juristische Sicherheit zu haben. Zusätzlich gäbe es wenige eindeutige Gründe um eine Gründung nicht anzuerkennen: wenn bei der Gründung Betrug stattfand oder wenn die Individuen, die die Untergliederung gegründet haben eine Parteischädigung planten. Wenn diese Gründe nicht vorlägen, müsse man eine Gründung anerkennen. Man habe das Büro des Bundeswahlleiters angerufen und in der juristischen Abteilung mit Herrn Buchholz gesprochen. Auf die Frage ob ein KV eine Satzung benötige habe dieser geantwortet, dass eine Partei dies selbst regeln müsse. Die juristischen Kommentare in Herrn Gerstels Antrag seien nicht in einem Verfahren geprüft, deshalb sei alles und nichts möglich. Emanuel stellt fest, dass auch ohne eine Satzung ein KV gegründet werden kann. Zusätzlich dazu seien einige Mitglieder des Vorstands des BzV bei der Gründung des KV anwesend gewesen. Der stellvertretende Vorsitzende des BzV, Thilo, habe sogar gratuliert. Er frage sich warum dann einige Tage später so viele Schwierigkeiten aufgetreten seien. Die Daten und das Geld, die einem KV zu stünden, seien zurückgegeben worden und man habe sie nicht wieder verlangt. Der Antrag von Herrn Gerstel habe zu einer Blockierung der politischen Arbeit des KV und somit zu einem Schaden geführt.

Arthur fragt ob Herr Buchholz die Satzung des BzV Mittelfranken gelesen habe.

Emanuel bejaht diese Frage und fügt hinzu, dass Herr Buchholz die Satzungshoheit der Parteien betont habe.

Arthur stellt fest, dass eine Anerkennung des KV Rechte und Pflichten mit sich bringt. Einem KV stünden bestimmte Gelder zu, falls die Gründung aber nicht rechtens sei, entstünde durch die Übergabe der Gelder ein Problem.

Emanuel stellt fest, dass eine Nichtanerkennung gegen das Parteiengesetz verstoße und deshalb schnell abgestimmt werden solle. Eine weitere Verzögerung sei nicht gewollt.

Dominik betont, dass der Vorstand des BzV nicht die politische Arbeit blockiert, denn die Versammlung der Nürnberger könne auch ohne die offizielle Bezeichnung als KV politisch aktiv werden. Die Gründung sei, trotz der juristischen Probleme, vollzogen und deshalb nur juristisch ein Problem.

Patrick stellt fest, dass die Anerkennung als KV nicht egal sei. Sonst bräuchte man keine Untergliederungen gründen.

Dominik stellt fest, dass die offizielle Bezeichnung nicht für politische Arbeit relevant sei.

Patrick betont, dass die Bezeichnung durchaus Gewicht habe.

Dietmar betont, dass er sich nicht unter Druck setzen lasse. Es sei durchaus eine politische Entscheidung ob der KV anerkannt wird oder nicht. Die Frage, ob die Aussagen von "Bastian" oder Markus Gerstel gewichtiger seien, sei egal. Er halte sehr viel von Markus Gerstel, denn er habe sich viel mit der Thematik auseinandergesetzt und habe deshalb durchaus das Recht sich zu dem Thema zu äußern. Die Art wie Markus Gerstel seinen Antrag eingereicht habe und wie die darauf folgenden Anträge des KV Nürnberg eingegangen seien sei nicht wünschenswert gewesen. Generell sei es "Scheiße" Anträge über Mailinglisten zu versenden. Die Entscheidung, ob der KV anerkannt wird oder nicht sei nicht nur eine juristische Entscheidung. Er lasse sich nicht diskreditieren. Es ginge darum welche Aussagen es gäbe und keine mehr zu werten als die andere. Der Vorstand des Bezirksverbandes stünde zwischen den Fronten. Die Aufgabe sei es niedrigere Gliederungen zu unterstützen. Das Ziel sei ein KV Nürnberg. Die Versammlung zur Gründung eines solchen fand statt und dies mache ihn glücklich. Seine persönliche Einstellung zur Satzungsfrage sei, dass eine Satzung nicht schade, er fand bereits vor Sonntag (17.01.2010) die Idee einen KV ohne Satzung zu gründen dennoch interessant (und auch immer noch). Den Vorstand des BzV anzugreifen und ihm Blockierung vorzuwerfen sei nicht in Ordnung.

Patrick fragt welche Anträge des KV Nürnberg über Mailingliste eingereicht worden seien.

Alexander antwortet, dass Emanuel per Mail einen Antrag gestellt habe.

Patrick stellt fest, dass Emanuel zwei Mails versandt habe. Die gestrige an den Vorstand und davor eine an Thilo und Dominique. Durch das Zustellen an den stellvertretenden Vorsitzenden und den Generalsekretär sei der Antrag somit ordnungsgemäß eingereicht worden.

Arthur betont, dass er von Anfang an bei der Gründung dabei war und diese unterstützt hat. Er sei ihr nicht negativ eingestellt.

Es findet eine kurze Diskussion statt, in der ein Missverständnis zwischen Arthur und Emanuel besprochen wird. Emanuel entschuldigt sich. Die Entschuldigung wird von Arthur akzeptiert.

Nico fragt, ob ein KV eine Satzung brauche. Er stellt fest, dass der Sachverhalt komplex sei. Herr Gerstel habe seine Einwände eingereicht, sei aber kein Jurist, sondern nur Parteiinterner Satzungsexperte und LV Vorstandsmitglied. Dennoch habe er den Antrag als Pirat, also als normales Mitglied, eingereicht und habe sich bei der Abstimmung im Vorstand des LV enthalten. Herr Gerstel habe in einer langen Email erklärt warum er der Meinung sei dem KV müsse die Anerkennung einstweilig entsagt werden. Man brauche deshalb eine ordentliche juristische Prüfung. Welches Ergebnis habe die Prüfung durch den BzV Vorstand ergeben? Die Einwände Herrn Gerstels seien begründet. Man habe sich an die AG-Recht gewendet, da deren Rat kostenlos zu erhalten sei. Die Prüfung durch einen Volljuristen sei nicht so kostengünstig zu erhalten.

Dominik stellt fest, dass der Vorstand des BzV die Sache geprüft habe, mit dem Ergebnis, dass man aufgrund mangelnden Wissens die Sache an den LV weitergeleitet habe. Dort sei auch mangelndes Wissen festgestellt worden und weiteres Vorgehen sei nicht vorhersagbar. Eine Entscheidung über eine Anerkennung der Gründung des KV sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Achim stellt fest, dass es nicht nur um juristische Probleme gehe, sondern auch um eine parteiinterne Sache. Im Parteiengesetz werde auf die nächst höhere Gliederung verwiesen. Reiche dann nicht die Satzung des BzV? In der Bundessatzung seien gute Gründe zur Auflösung einer Gliederung erwähnt. Es gäbe aber keine Beschluss vom BzV und keine Beharrlichkeit auf Seiten des KV. Eine nachträgliche Satzung sei eventuell nötig.

Kristian stellt fest, dass durch viele Kommentare von vielen Seiten die Lage kompliziert worden sei. Der LV habe dem BzV den Ball zurück gespielt. Das Dickicht müsse sich erst lichten und mehr Informationen eingeholt werden.

Dietmar stellt fest, dass der Beschluss von der Sitzung am Mittwoch war Informationen zu sammeln, diese auszuwerten und daraufhin einen Antrag an den LV zu stellen. Der LV habe eine außerordentliche Sitzung empfohlen in der die politische Anerkennung des KV statt fände. Die juristische Lage müsse noch zwei Wochen gesichtet werden. Der KV habe bis Donnerstag Zeit gehabt um Informationen zu sammeln. Diese Informationen beträfen die folgenden Punkte:

  1. was wurde vor der Gründung besprochen und geprüft?
  2. wie war das Prozedere?

Die Informationen wurden durch den KV zu spät eingereicht. Statt des gewünschten Materials seien Meinungen und Stellungnahmen eingeholt worden. Diese reichten aber nicht. Er wolle Unterlagen. Es ginge nicht um Rechtsanwälte oder den Bundeswahlleiter, sondern darum wie die Vorbereitung zur Gründung gewesen sei und die Dokumentation der Gründung. Lina habe dazu etwas zur Verfügung gestellt. Es ginge nicht darum in einem Tag, Entscheidungen zu recherchieren. Das Thema sei komplex und er wolle eine informierte Entscheidung treffen. Es seien fast ausschließlich Meinungen eingereicht worden. Das Protokoll der Gründung des KV fehle. Bei der Gründung des KV habe es scheinbar eine Konsens gegeben keine Satzung zu haben. Die Frage, ob Gliederungen ohne Satzungen in Ordnung sind habe er nach viel Recherche nicht eindeutig beantworten können. Die Partei "Die Linke" hätte zu dieser Frage einen eindeutigen Punkt in der Satzung. Er wünsche sich einen Kompromiss zwischen BzV und KV. Er wolle keine Eskalation.

Emanuel antwortet, dass er einen Kompromiss vorgeschlagen habe, indem der KV auf Daten und Geld verzichtet habe und Lina ein Datenschutzabrecht unterschrieben habe.

Arthur betont, dass dies kein Kompromiss sei, da ein ordentlicher KV Recht auf Gelder habe. Bei einer Anerkennung müsste er als Schatzmeister dem KV Geld geben. Dies sei ein Problem. Deshalb werde er bei einer Anerkennung ein Veto einlegen. Er habe drei Vorschläge zu unterbreiten:

  1. Der KV Nürnberg gibt sich eine Satzung und muss sich eventuell neu gründen.
  2. Man wartet eine Entscheidung des Schiedsgerichts ab und habe damit Sicherheit.
  3. Man beantrage einen außerordentlichen Bezirksparteitag um die Satzung des BzV so zu ändern, dass ein KV ohne Satzung eindeutig genehmigt sei.

Emanuel bestätigt, dass der dritte Vorschlag von allen Seiten begrüßt werde. Eine Änderung der Landes oder Bundessatzung wäre wünschenswert. Es müsste mehr darin geklärt werden.

Arthur sagt man brauche mindestens vier Wochen Vorlauf

Patrick stellt fest, dass die Regelung in einer höheren Satzung getroffen werden müsse. Ein zusätzlicher Bezirksparteitag könne durch zwei Möglichkeiten beschlossen werden:

  1. der Vorstand BzV beschließt an diesem Abend noch einen Bezirksparteitag.
  2. die große Mehrheit der Mitglieder wollen einen außerordentlichen Bezirksparteitag.

Er fragt nach der Möglichkeit eines anderen konstruktiven Ergebnisses.

Arthur antwortet, dass der Antrag auf einen außerordentlichen Bezirksparteitag entweder an diesem Abend oder am Bezirksparteitag am 24.01.2010 gestellt werden könne.

Nico stellt fest, dass der KV kein eigenes Konto brauche, es reiche wenn die nächsthöhere Gliederung eine Vollmacht aufs Konto ausstelle.

Martin sagt, dass zwei Drittel der Mitglieder ihre Unterschrift leisten müssten, um einen Satzungsänderungsantrag zu stellen.

Patrick stellt fest, dass dies zu viele Unterschriften seien.

Martin verweist auf das Parteiengesetz §6 Absatz 1 und fragt wie viele Rechte der KV habe?

Kristian informiert die Anwesenden, dass der LV zur Zeit viele Anträge auf Satzungsänderung bearbeite. Ein Parteitag zur Satzungsänderung könne aber erst in zirka sechs bis zwölf Wochen stattfinden. Er werde aber geplant.

Dominique betont, dass es zu einer baldigen Änderung kommen müsse.

Patrick stellt fest, dass eine entsprechende Satzungsänderung auf Bundesebene schwer durchzusetzen wäre.

Dietmar schlägt den Anwesenden vor, am kommenden Bezirksparteitag einen Vorstand zu wählen, der den KV abnickt.

Alexander ermahnt Dietmar zur Sachlichkeit.

Antubis fragt, ob eine Satzungsänderung rückwirkend sei.

Arthur stellt fest, dass er kein Jurist sei, dennoch finde er seien bei der Gründung alle Regeln eingehalten worden, nur die Satzung fehle. Er gehe nicht von der Notwendigkeit einer Neugründung aus.

Dominique stellt fest, dass in einem Rechtsstaat Gesetze nicht rückwirkend eingesetzt werden können. Seiner Meinung nach könnten Fehler bei einer Gründung nicht geheilt werden.

Thomas wirft ein, dass eine Rückwirkung rechtswidrig sei.

Patrick stellt fest, dass dann die Gründung erneut stattfinden müsste. Es müsse geklärt werden ob die Gründung ungültig sei.

Achim stellt fest, dass eine Satzung kein Gesetz sei. Ein eingetragener Verein brauche auch eine Satzung. Er habe die Erfahrung gemacht, dass das Finanzamt die Satzung eines Vereins fünfmal zurückwies und ändern ließ bevor er sie akzeptierte. Dennoch sei die Gründung von Anfang an anerkannt worden.

Arthur fragt ob man Gesetze brauche um tatsächlich zu existieren?

Nico sagt er habe mit einem Juristen gesprochen, dessen Antowort lautete "Na dann schickts halt nach."

Alexander stellt fest, dass das Problem die Satzung des BzV sei. Es sei also kein gesetzliches Problem. Die Aussage des Bundeswahlleiterbüros sei wichtig. §7 Parteiengesetz sei wichtiger als ein Protokollfehler. Der Gründung zu widersprechen rufe ein größeres Problem hervor als die fehlende Satzung. Er schlage als Kompromiss die Anerkennung vor, jedoch unter der Voraussetzung, dass bis zur rechtlichen Klärung alle Gelder und Mitgliedsdaten beim BzV blieben. Herr Gerstel dürfe mit seinem Antrag nicht alle aus der Ruhe bringen.

Dominique fragt sich wie handlungsfähig gegenüber Dritten der KV sei? Die Handlungsbefugnis gegenüber Dritten sei wichtig. Arthur sage er möchte dem KV keine Gelder geben. Der KV habe aber eine Schatzmeisterin, die selbst von Arthur vorgeschlagen wurde. Die am 17.01.2010 anwesenden Piraten hätten sie doch gewählt. Widersetzt sich Arthur damit nicht dem demokratischen Willen der dort anwesenden Piraten? Dominique selber sei Datenverwalter des BzV. Er frage sich ob er die Daten an den KV weitergeben solle. Bei einer negativen Schiedsgerichtsentscheidung würde er sich aber Schwierigkeiten einhandeln. Er betont, dass er kein Misstrauen gegenüber dem KV habe.

Dietmar entschuldigt sich für seinen lauten Ton vorher. Danach sagt er, dass der KV Nürnberg scheinbar sicher sei, keine Satzung zu wollen. Der KV Nürnberg sei sich scheinbar auch sicher, dass Markus Gerstel Unrecht habe. Er schlage vor, dass man vor einer Satzungsänderung auf die in 14 Tagen folgende Entscheidung des LV (gemäß Diskussion des Vorstandes des LV Bayern) abwarte. Dadurch entstünde keine Öffentlichkeit und ein Skandal sei vermieden. Das Schiedsgericht sei eine wichtige Instanz. In der Zwischenzeit könne trotzdem politisch gearbeitet werden. Es würden dann auch keine Ressourcen verschwendet.

Arthur wiederholt, dass die Satzung geändert werden müsse.

Emanuel stellt fest, dass am 17.01.2010 Menschen gewählt wurden und diese somit einen Auftrag hätten. Er möchte wissen ob, wenn dieser gewählte Vorstand der nächsthöheren Gliederung einen Vertrag unterschreibt in dem auf Geld und Daten verzichtet wird, die Situation nicht schon verbessert würde.

Arthur sagt, er würde dem KV keine Gelder bewilligen.

Dominique stellt fest, dass Arthur doch auch einem Stammtisch beantragtes Geld bewilligen würde, warum nicht dem KV?

Emanuel versichert kein Problem damit zu haben, Anträge für Geld stellen zu müssen.

Nico stellt fest, dass das Schiedsgericht Bayern nicht mit Volljuristen besetzt ist. Ebenso seien die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts auch keine Volljuristen. Deshalb sei das warten auf das Schiedsgericht problematisch, da im Zweifelsfall ein Volljurist, möglicherweise ein Gericht, die endgültige Entscheidung treffen müsste. Somit dauere die Klärung lange. Er schlage vor der KV werde für diesen Zeitraum mit Einschränkungen anerkannt.

Alexander fasst zusammen, dass Emanuel den Antrag stelle, den KV Nürnberg bei einem Verzicht auf Gelder und Mitgliedsdaten anzuerkennen.

Emanuel sagt er warte auf ein Signal und eine Klärung. Er habe den Antrag so gestellt, da der Antrag von Herrn Gerstel für Unsicherheit gesorgt habe. Jedoch müsse man neben §6 ParteienG auch §7 beachten. Die Konsequenzen seien zu bedenken. Er wisse von keinem KV, der jemals abgelehnt worden sei. Ein Ausbügeln im nachhinein sei immer möglich. Sein Vorschlag sei es seinen Antrag zu ändern. Er müsse den Mitgliedern des KV Emails senden können. Er bevorzuge eine schnelle Entscheidung. Er wolle nicht gegen die Partei arbeiten und sei zu einem Kompromiss bereit.

Dominique bittet darum den Antrag im Wortlaut zu hören.

Thilo liest den Antrag vor.

Alexander stellt fest, dass der Antrag wohl nicht nach dem üblichen Vorgehen eingereicht, scheinbar aber ordentlich eingereicht wurde. Es wird einstimmig beschlossen den Antrag als eingereicht anzunehmen.

Alexander fragt Emanuel, ob er Änderungen vornehmen möchte.

Dietmar schlägt vor den KV, im Falle eines Verzichts auf Geld und Daten, politisch anzuerkennen und auf Klärung der juristischen Lage zu warten. Er stimmt zu, dass eine Satzungsänderung nötig ist und versichert seine Unterstützung, denn er bevorzuge eine klare Regelung.

Nico betont, dass die offizielle Bezeichnung wichtig sei. Man wolle als KV auftreten können und deshalb auch KV sein.

Arthur betont seine Bedenken bezüglich des Rechts auf Gelder. Er besteht auf eine Klärung, denn er habe die Verantwortung.

Emanuel bietet an in einem schriftlichen Vertrag auf das Recht auf Gelder und Daten zu verzichten. Es ginge darum die politische Wirkung zu haben.

Alexander fasst zusammen, dass beide Seiten gewisse Ängste hätten. Auch sei offensichtlich dass Gründungen generell unterstützt werden müssten.

Dietmar äußert die Befürchtung, dass nach einer sofortigen Anerkennung des KV immer noch die Möglichkeit besteht, dass ein Schiedsgericht den KV als nicht anerkennbar ansieht und dies zu weiteren Schwierigkeiten führen könnte. Ohne eine Pressemitteilung über die Gründung würde das Problem weniger publik und somit ein Skandal verhindert.

Alexander erinnert daran, dass ein möglicher Antrag sauber sein müsse, und, dass der Klärungsauftrag an ein Schiedsgericht schon laufe.

Arthur äußert seine Bedenken. Er betont, dass die Formulierung in einem möglichen Antrag wichtig sei.

Nach einer kurzen Diskussion fasst Patrick zusammen, dass der Antrag für alle Seiten akzeptabel sein müsse, unter Anderem weil Arthur schon ein mögliches Veto angekündigt habe.

Kristian antwortet, dass Arthur konkrete Bedenken habe, da die Finanzordnung einem KV Anspruch auf Geld zuspricht.

Dietmar findet man könne einen Kompromiss finden. Man müsse nichts an die große Glocke hängen. Für eine einstweilige Anerkennung fände sich eine gute Formulierung. Es müsse eine gute Zwischenlösung gefunden werden. Das Ziel sei es eine Lösung zu finden, bei der Arthur keine Bedenken mehr habe und der am 17.01.2010 gewählte Vorstand gut arbeiten könne.

Patrick gibt zu bedenken, dass ein mögliches "gentlemen's agreement" ab dem Bezirksparteitag am 24.01.2010 gefährdet sei.

Alexander fragt, ob es von Seiten des KV Vorstands einen Antrag gebe.

Emanuel fordert, dass der KV Vorstand sich KV Nürnberg nennen dürfen.

Arthur antwortet, dass dies nicht akzeptable sei.

Emanuel erklärt, dass kein Anspruch auf Geld geltend gemacht werde, bis eine exakte Klärung stattgefunden habe. Er wiederholt sein Angebot vom Montag.

Dominik möchte von Dietmar wissen wie für ihn ein Kompromiss aussähe.

Dietmar sagt man könne mit Hilfe einer geschickten Formulierung des Namens eine Lösung finden.

Patrick fasst zusammen, dass ein KV drei entscheidende Rechte habe:

  1. das Recht auf Geld (bestehend aus den Mitgliedsbeiträgen seiner Gliederung)
  2. das Recht auf Daten (bestehend aus den Mitgliedsdaten seiner Gliederung)
  3. das Recht die Bezeichnung als Kreisverband

Andernfalls sei er ein Stammtisch. Der Kreisverband Nürnberg, wie er am 17.01.2010 gegründet wurde, sei bereit Rechte 1 und 2 zu opfern.

Dominique schließt sich Patrick an. Er stelle fest, wenn man 3 von 3 Möglichkeiten einfordere, sei es kein Kompromiss.

Arthur stimmt der Wichtigkeit eines Kompromisses zu, erinnert aber an die mangelnde Klarheit in der nächsthöheren Satzung.

Dominik erinnert daran, dass auf Grundrechte nicht verzichtet werden könne.

Es folgt eine Diskussion über eine zivilrechtliche Einigung, den Verzicht auf Gelder und Daten betreffend. Auch das Thema der fehlenden Klarheit der nächsthöheren Satzung wird besprochen.

Dominik fragt den KV Vorstand welche politische Arbeit geplant sei.

Emanuel zählt die Vorstellung bei anderen Gruppierungen im Raum Nürnberg, die Organisation der Piraten in Nürnberg, und den Faschingsumzug in Nürnberg auf.

Dietmar bietet an den politischen Namen "KV Nürnberg" zu erlauben, jedoch bis zur Klärung eine juristische Anerkennung abzuwarten.

Dominique fragt wie dies umgesetzt werden solle.

Achim antwortet, dass zwar keine juristischen Geschäfte möglich seien, eine Pressemitteilung und Ähnliches schon.

Emanuel wiederholt, dass das Beantragen von Geldern beim BzV keine Schwierigkeiten darstellen werde und man weiterhin bereit sei bestimmte Rechte abzutreten.

Arthur sagt eine politische Anerkennung sei für ihn in Ordnung, vorausgesetzt die juristische Anerkennung erfolge erst nachdem die nächsthöhere Satzung Klarheit verschaffe.

Achim stimmt dem zu.

Dietmar begrüßt, dass die Anwesenden die Lage und die Diskussion ernst nehmen.

Pause (21:25 Uhr bis 22:00 Uhr)

Emanuel stellt den Antrag, der KV Nürnberg möge politisch anerkannt werden. Aufgrund der momentanen Problematik werde auf sensible Daten und den Anspruch auf Geld aus Mitgliedsbeiträgen bis zur Klärung dieser Problematik verzichtet.

Dietmar sagt der KV sei bis zur Klärung als "schwebend" zu betrachten, solle aber nach aussen offiziell Kreisverband Nürnberg heissen.

Emanuel wirft ein, dass "schwebend" ein juristischer Begriff sei und deshalb nicht verwendet werden solle.

Dietmar entgegnet, dass "schwebend" eine wichtige Formulierung sei.

Es folgt eine Diskussion mit bitte um ein Meinungsbild, ob es sinnvoll ist den Antrag von Antrags von Emanuel auf die nächste Sitzung zu verschieben. Mehrheit ist dafür.

Um 22:20 Uhr beschließt der Versammlungsleiter, die Diskussion nach weiteren 10 Minuten zu beenden.

Emanuel hat vor der letzten Beschlussfassung geäußert, dass er "überlegt, ob er nicht lieber seinen Antrag abgelehnt bekommt und keinen Kompromiss haben möchte, da er dies auch als klare politische Aussage sieht und deshalb auch die Namen haben möchte, wer für und wer gegen den Antrag stimmt."

Der restliche Vorstand des "KV N i.G." hat vor der letzten Beschlussfassung der Kompromissformulierung zugestimmt.

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Beschluss Nr.
Antrag Nr.
Beantragt von
Alexander
Betrifft
Verschiebung des Antrags von Emanuel auf die nächste Vorstandssitzung
Text
Der Vorstand des Bezirksverbandes Mittelfranken möge den Antrag von Emanuel auf die nächste Vorstandssitzung verschieben und dafür heute einen Kompromissantrag ausarbeiten
Detailergebnis
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Begründung von Dietmar & Dominik: man habe nicht vier Stunden mit angeregter Diskussion verbacht um die Entscheidung ohne ein greifbares Ergebnis zu vertagen 

Zusätze
Der Antrag wurde wurde von Patrick vorgeschlagen und bekam allgemeine Zustimmung vor der eigentlichen Abstimmung.




Dietmar verlangt einen neuen Antrag.

Diskussion bis 22:28 Uhr

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Beschluss Nr.
Antrag Nr.
Beantragt von
Dietmar
Betrifft
Antrag auf politische aber nicht juristische Anerkennung des KV Nürnberg
Text
Der Vorstand des Bezirksverbandes Mittelfranken erkennt den Kreisverband Nürnberg politisch an.
Der Kreisverband Nürnberg wird jedoch bis zur Klärung seiner Legitimation durch ein ordentliches Schiedsgericht der Piratenpartei oder einer höheren juristischen Instanz als schwebend betrachtet.
Detailergebnis
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die Gründung des KV Nürnberg sei sowieso juristisch gültig 
 
 
es gibt keine anderen Lösungen 
als Kompromiss 
das juristischen Folgen eine pro/contra sind nicht absehbar, daher Enthaltung 

Zusätze
Der Antrag wurde gemeinschaftlich während der Versammlung erstellt und um 22:40 Uhr angenommen.




Nächstes Treffen

  • Das nächste Vorstandstreffen muss der neugewählte Vorstand nach dem Bezirksparteitag bestimmen.


Anhang - zusätzliche Unterlagen



Protokollant: Friederike - "Das Protokoll ist so lang und so detailliert, da die Argumente beider Seiten deutlich werden sollten und klar gemacht werden soll, dass sich keiner die Entscheidungen leicht gemacht hat."

(Das Protokoll wurde ohne inhaltliche Änderungen von Alexander in Wiki übertragen)