Markenlizenz

Aus Piratenwiki
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Dieser Artikel wurde auf Wunsch von RA Dominik Boecker angelegt (der inzwischen einen Account angelegt hat).

Hier sollen zwei Sachen gesammelt werden: eine Wunschliste, welche Anforderungen die Lizenz für die Marken der Piratenpartei erfüllen sollte. Und danach dann entwürfe hinsichtlich der Lizenz.


Wunschliste:

  • einfach (klar & verständlich)
  • angelehnt an creative commons
  • wenig Verwaltungsaufwand
  • opt-disallow = grundsätzliche Nutzungserlaubnis
  • Einschränkungen gegen Dritte müssen möglich sein und sind sinnvoll, damit nicht z.B. die NPD mit Piratenlogos wirbt

Entwürfe

Ahoi, so damit es mal weitergeht, folgt ein rudimentärer Entwurf von mir. Allerdings halte ich ein Pad auch für nicht verkehrt und habe eines eingerichtet. http://piratenpad.de/X4tcajzR6t Vorerst wird beides paralell genutzt.

Richtlinien zur Verwendung der Marke Piraten Partei.

I.

PiratenPartei ist eine eingetragene Marke der Piraten Partei Deutschland. Dies umfasst sowohl den Namen als auch das Logo → http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/fullimage/2931122%2CDE%2C3020100312289/-1

Definitionen:

Lizenzgeber: Piraten Partei Deutschland vertreten durch den Bundesvorstand.

Lizenznehmer ist jede juristische oder natürliche Person, welche die Erlaubnis zur Benutzung der Marke durch den Bundesvorstand erhalten hat.

Freibeuter: Piraten, welche keine Parteimitglieder sind, sich dennoch durch Wort und Tat mit den Zielen der Piraten Partei Deutschland identifizieren.

Ziele der Piraten Partei: Diese ergeben sich aus dem Grundsatzprogramm der Piraten Partei Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung. . . .

II. Nutzungsrechte

Die Einräumung von Nutzungsrechten ist dem Bundesvorstand vorbehalten. Der Bundesverstand ermächtigt die Landesverbände dazu Nutzungsrechte einzuräumen.

Grundsätzlich steht die Nutzung der Marke sämtlichen Mitgliedern der Piraten Partei Deutschland, sowie engagierten Freibeutern frei.

Einer besonderen Erlaubnis bedarf die Nutzung der Marke bei: - jeglicher kommerziellen Verwendung. Insbesondere für den Vertrieb und die Herstellung von Merchandising Artikeln wie Bekleidung und Fahnen. - Verwendung in einer Internetadresse, oder URL.

Explizit untersagt ist die Nutzung durch andere politische Parteien, Interessenverbände und Gruppierungen, sowie in Zusammenhängen, welche den Zielen der Piraten Partei Deutschland zu wieder laufen.

III. Nutzungsgebühren

Die Benutzung der Marke für nicht kommerzielle Zwecke durch Mitglieder und Freibeuter der Piraten Partei Deutschland ist unentgeltlich. Die Benutzung der Marke im Rahmen kommerzieller Zwecke bedarf einer gesonderten Erlaubnis. Die Höhe der Nutzungsgebühr wird durch den Bundesvorstand im Einzelfall festgelegt. Die erhobenen Nutzungsgebühren fließen der Bundespartei zu.

IV. Veränderung der Darstellung Die eingetragene Marke darf nicht in Ihrer Darstellung verändert werden.

IV. Verteidigung der Marke

Die Verteidigung der Marke obliegt dem Bundesvorstand. Rechte aus der Marke gegen Dritte, welche die Marke verletzen können nur durch den Lizenzgeber geltend gemacht werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eigenständig gegen Verletzer vorzugehen.