MV:Ständige Mitgliederversammlung/Akkreditierung

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Akkreditierung zur Ständigen Mitgliederversammlung

Diese Seite sammelt Informationen zur Akkreditierung zur Ständigen Mitgliederversammlung.

Akkreditierungstermine

Eine Akkreditierung ist außerdem nach unserer Geschäftsordnung in der Landesgeschäftsstelle möglich.

FAQ für Mitglieder

Vor der Akkreditierung

  • F: Ich habe meinen Mitgliedsbeitrag bezahlt und habe einen LiquidFeedback-Account. Muss ich mich jetzt noch extra für die SMV akkreditieren?
  • A: Ja. Zur SMV muss - wie zu einer realen Mitgliederversammlungen - jedes Mitglied persönlich akkreditiert werden. Dies muss bei jedem Mitglied einmalig passieren, bevor es auf der SMV stimmberechtigt ist.
  • F: Wer kann mich für die SMV akkreditieren?
  • A: Die Mitglieder des Landesvorstandes und von ihnen beauftragte Piraten.
  • F: Wann und wo finden die Akkreditierungen zur SMV statt?
  • A: Es wird mindestens auf den Stammtischen (Rostock, Greifswald, Schwerin, Stralsund, Neubrandenburg) Akkreditierungstermine geben. Auch auf Kreis- und Landesmitgliederversammlung kann für die SMV akkreditiert werden. Die genauen Termine und Orte werden rechtzeitig bekannt gegeben.
  • F: Wann darf ich mich für die SMV akkreditieren?
  • A: Wenn du Mitglied des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern bist und für das Jahr 2013 deinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hast. Falls du noch nicht bezahlt hast, kannst du dies in der Regel nicht bei der Akkreditierung nachholen.
  • F: Was muss ich zur Akkreditierung mitbringen?
  • A: Einen gültigen Personalausweis bzw. einen anderen Lichtbildausweis zusammen mit einer Meldebestätigung. Und am besten noch einen Kugelschreiber.

Die Akkreditierung

Ein Mitgliedsblatt

  • F: Wie läuft die Akkreditierung ab?
  • A: Du gehst zur Akkreditierungspiratin und zeigst ihr deinen Ausweis. Diese sucht ein sogenanntes "Mitgliedsblatt" heraus, auf dem deine Mitgliedsdaten stehen. Dieses Blatt kannst du dir in Ruhe ansehen und überprüfen, ob die angegebenen Daten noch stimmen. Insbesondere deine E-Mail-Adresse sollte aktuell sein, da du über sie nicht nur zu realen Mitgliederversammlungen eingeladen wirst, sondern auch zur ständigen Mitgliederversammlung. Falls du etwas korrigieren möchtest, kannst du dies direkt auf dem Mitgliedsblatt tun (dafür solltest du den Kugelschreiber mitbringen). Weiterhin musst du auswählen, ob in der SMV dein bürgerlicher Name angezeigt werden soll oder du mit einem Pseudonym auftreten möchtest. Zuletzt unterschreibst du das Mitgliedsblatt und gibst es der Akkreditierungspiratin zurück. Diese überprüft die Daten noch einmal und unterschreibt das Blatt ebenfalls. Glückwunsch - du bist nun akkreditiert!
  • F: Wie geht es dann weiter?
  • A: Die Mitgliedsblätter werden an den Generalsekretär zurückgegeben, der die Daten dann in der Mitgliedsdatenbank aktualisiert. Deine E-Mail-Adresse, die Mitgliedschaft in der kleinsten Gliederung (also der jeweilige Kreisverband oder der Landesverband, falls es keinen Kreisverband gibt) und evtl. dein bürgerlicher Name (falls du dies ausgewählt hast) werden dann an den Administrator der SMV übermittelt. Dieser richtet dann für dich einen Zugang ein und benachrichtigt dich per E-Mail darüber. Du kannst dann einen Anmeldenamen (also den Namen, mit dem du dich dann anmelden möchtest), einen sogenannten "Screen-Namen" (also den Namen, der im System angezeigt wird -- dies kann auch ein Pseudonym sein) und ein Passwort auswählen und dich erstmals anmelden.
  • F: Ich bin nun in neuen SMV angemeldet, kann aber keine Themenbereiche sehen oder Initiativen erstellen. Warum?
  • A: Bis zur Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung sind noch keine Themenbereiche freigeschaltet. Erst mit der Eröffnung, für die mindestens 50 Piraten akkreditiert werden müssen, geschieht dies. Die Eröffnung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Dieser Zwischenschritt ist technisch notwendig

LiquidFeedback vs. SMV

  • F: Wird neben der SMV noch zusätzlich ein LiquidFeedback eingeführt?
  • A: Nein, die SMV und das LiquidFeedback werden in einem System zusammengefasst. Ob ein Beschluss bindend ist (also eine offizielle Aussage oder ein Positionspapier) ist, hängt vom gewählten Regelwerk ab. Alle anderen Regelwerke entsprechen denen des "herkömmlichen" LiquidFeedback und führen lediglich zu Empfehlungen.
  • F: Was passiert mit dem alten LiquidFeedback?
  • A: Das alte LiquidFeedback wird auf eine andere URL umgezogen und bleibt noch erhalten, um alte Initiativen nachzusehen.

FAQ für Akkreditierungspiraten

  • F: Darf ich mir persönlich bekannte Piraten akkreditieren, die nicht anwesend sind?
  • A: Nein.
  • F: Muss ich bei mir persönlich bekannten Piraten den Personalausweis oder Lichtbildausweis mit Meldebestätigung etc. prüfen?
  • A: Ja - insbesondere müssen der Personalausweis bzw. der Lichtbildausweis und die Meldebestätigung etc. noch gültig sein.
  • F: Dürfen Piraten vor Ort bezahlen, um so wieder stimmberechtigt zu werden?
  • A: Nein. Mitgliedsbeiträge müssen vor der Akkreditierung bezahlt werden. Ein Mitglied kann nur akkreditiert werden, wenn es stimmberechtigt ist, also ein Mitgliedsblatt vorliegt.
  • F: Kann ich auch Piraten akkreditieren, ohne dass das Mitgliedsblatt vorliegt?
  • A: Nein, da sonst nicht überprüft werden kann, ob das Mitglied stimmberechtigt ist.
  • F: Was mache ich, wenn die Anschrift auf dem Personalausweis oder der Meldebestätigung von der auf dem Mitgliedsblatt abweicht?
  • A: Das Mitglied kann nicht akkreditiert werden und soll sich in diesem Fall beim Generalsekretär melden.
  • F: Kann ich einen Piraten akkreditieren, dessen Personalausweis oder Meldebestätigung abgelaufen ist?
  • A: Nein.
  • F: Was mache ich, falls ein Mitglied keine E-Mail-Adresse hat?
  • A: In diesem Fall kann es nicht für die SMV akkreditiert werden, da die Einladung nur per E-Mail verschickt werden kann. E-Mail-Adressen können kostenlos eingerichtet werden (z.B. bei Google Mail, GMX oder web.de) und von jedem Computer im Internet abgerufen werden.
  • F: Was mache ich mit den ausgefüllten Mitgliedsblättern?
  • A: Mit den Mitgliedsblättern hast du einen frankierten und addressierten Rückumschlag erhalten. Bitte nutze diesen und leite die Mitgliedsblätter auf dem schnellsten Wege an den Generalsekretär weiter.
  • F: Wann darf ich andere Mitglieder akkreditieren?
  • A: Wenn du vom Landesvorstand dazu beauftragt worden bist und du die Mitgliedsblätter erhalten hast.