MV:Landesmitgliederversammlung 2013.1/SÄA04

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Satzungsänderungsantrag SÄA 04 (Verkürzte Einladungsfrist unabhängig vom Modell II)

Antragsteller: Robert Schiewer

Antragstext

Der Text zur Einladungsfrist soll wie folgt lauten:

Die Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen zur Landesliste beträgt vier Wochen, für alle anderen Aufstellungsversammlungen drei Wochen ab Verschicken der Einladung.

Begründung

Die Aufstellungsversammlungen für Direktkandidaten zur Bundestagswahl sind damit vor dem 31.03.2013 (Ostern) möglich.