LiquidFeedback/Themendiskussion/2688
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Diskussion zur LQFB-Ini 2688: i4639: Wahlrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit
Beantwortung der Anregungen
danebod: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Anregung: Das Bundesverfassungsgericht hat eine diesbezügliche Regelung im Kommunalwahlrecht in Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1989 für verfassungswidrig erklärt.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html#
Bitte erläutern, wie ein Ausländerwahlrecht (das ich unterstütze) verfassungsgemäß formuliert werden kann.
Antwort
Kurz: In dem man die Verfassung und andere Gesetze entsprechend ändert.
Lang: In einem anderen Leben, in dem ich ausgebildeter Jurist bin halte ich hier einen Vortrag. In diesem Leben schweige ich mich mangels Paragraphenkenntnis dazu aus. Bitte bedenke jedoch, das dieser Antrag eine politische Forderung ist, von der ich mir erhoffe, dass sie Rückhalt in dieser Partei erhält. Dies ist KEIN Gesetzesänderungsantrag an den Deutschen Bundestag. Bevor wir den, in mühevoller Kleinarbeit ausformulieren, sollten wir uns ersteinmal grundsätzlich über eine Stoßrichtung einig werden. Ein Vorschlag hierfür ist dieser Antrag. Ich würde mich freuen, wenn Du und viele andere diesen Antrag in diesem Sinne, mit deiner Zustimmung auf dem BPT, unterstützen würdest.
Gruß, --Silura 20:52, 19. Okt. 2012 (CEST)
Christoph 'Pluto' Puppe: Geneuer: Wie lang?
Anregung: Was ist den die Definition von "Dauerhaft"?
Wahlrecht nach 5 Jahren, 10, 20, 50?
Antwort: Dauerhaft ist an dieser Stelle bewusst nicht ausdefiniert, um die grundsätzliche Idee nicht an dieser speziellen Frage scheitern zu lassen. Ich möchte mit diesem Antrag nicht nur die 10-Jahre-Fraktion oder die 3-Monate-Fraktion ansprechen, sondern ersteinmal klären, ob wir, als Piraten, das Konzept grundsätzlich unterstützen.
Gruß, --Silura 20:52, 19. Okt. 2012 (CEST)
Gilles: Details bitte. Für wen? Ab wann? Welches Recht?
Q: Geht's um EU-Bürger? (da ist übrigens ein Fehler, die können nicht nur lokal sondern auch für Europa wählen und gewählt werden)
A: allgemeines, deutsches Wahlrecht; Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit dauerhaft in Deutschland leben
Q: Geht's um alle Ausländer am Aufenthaltsjahr x?
A: auch Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit dauerhaft in Deutschland leben - dauerhaft ist an dieser Stelle bewusst nicht ausdefiniert, um die grundsätzliche Idee nicht an dieser speziellen Frage scheitern zu lassen.
Q: Geht's um passives oder auch um aktives Wahlrecht?
A: allgemeines, deutsches Wahlrecht - also beides.
Q: Welche Wahlen sind gemeint?
A: Alle die es so gibt, und die von einer solchen Regelung berührt werden, z.B. Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen, Volksabstimmungen, etc.
Gruß, --Silura 20:52, 19. Okt. 2012 (CEST)