Landkreis Freising/BTW2013

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Aufstellungsversammlung zur BTW 2013

Zeit & Ort

  • 28. Oktober 2012 um 10:30 Uhr (Akkreditierung ab 10:00 Uhr)
  • Landgasthof Gschwendtner
Tünzhausen, Herrnstraße 2
85391 Allershausen

Wahlkreise

Die Aufstellungsversammlung findet für folgenden Wahlkreis zur Bundestagswahl statt:

  • Wahlkreis 215: Freising / Pfaffenhofen

Wahlberechtigung

Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das die Anforderungen des §12 Bundeswahlgesetztes (BWahlG) erfüllt. Diese sind im wesentlichen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von §116 Abs.1 des Grundgesetzes
  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitz im Wahlkreis
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht nach §13 Bundeswahlgesetz

Bitte denkt daran, entweder euren Personalausweis oder euren Reisepass und eine Meldebescheinigung mitzubringen, da wir ohne diese keine Akkreditierung durchführen können! Bei der Akkreditierung ist die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift zu bestätigen. Solltet ihr mit euren Beitragszahlungen im Rückstand sein, so habt ihr vor Ort Gelegenheit die ausstehenden Mitgliedsbeiträge zu begleichen. Die Zahlung des Beitrags ist jedoch nicht Vorraussetzung für die Stimmberechtigung an dieser Versammlung.

Tagesordnung

  • Eröffnung der Versammlung
  • Redebeiträge
  • Bestimmung des Versammlungsleiters
  • Bestimmung der/des Protokollanten
  • Bestimmung des Wahlleiters & der Wahlhelfer
  • Bestimmung der Zeugen für die Aufstellungsversammlung
  • Diskussion & Abstimmung über die Geschäftsordung der Aufstellungsversammlung
  • Diskussion & Abstimmung über das Wahlverfahren
  • Kandidatenvorstellung & -Befragung
  • Wahl der Kandidaten
  • Bestimmung der Vertrauenspersonen
  • Schließung der Versammlung

Versammlungsämter

Hier können sich Kandidaten für die Versammlungsämter eintragen.

Kandidaten

Hier können sich die Bewerber eintragen, die als Direktkandidaten oder als Ersatzkandidaten aufgestellt werden möchten.

Wer sich als Direktkandidat aufstellen lassen möchte, muss die Voraussetzungen gem. § 15 Bundeswahlgesetz erfüllen. Wer also

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist,
  • zum Zeitpunkt der Bundestagswahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht Mitglied einer anderen Partei ist,
  • keiner anderen Partei die Zustimmung zur Aufstellung auf den Kreiswahlvorschlag erteilt hat und
  • in keinem anderen Wahlkreis die Zustimmung zur Aufstellung auf einen Kreiswahlvorschlag erteilt hat

kann sich zur Wahl der Direktkandidaten aufstellen lassen. Um diese Voraussetzungen nachzuweisen benötigt ihr:

  • eine eidesstattliche Versicherung, gemäß Anlage 15 Bundeswahlordnung (Zustimmung zur Aufstellung)
  • eine Wählbarkeitsbescheinigung, gemäß Anlage 16 Bundeswahlordnung mit Bescheinigung der Meldebehörde
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung