NDS:Schiedsgericht/Geschäftsordnung

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Die Geschäftsordnung (GO) des Landesschiedsgericht NDS

Besetzung

Richter:
  • Mattis Glade
  • Koopmann, Niklas
  • Engel, Olaf
  • Chapman, Norman

Geschäftsordnung

Nach der Wahl von mindestens drei Richtern, hat sich das Gericht auf seiner konstituierenden Sitzung nach § 2 Abs. 6 Bundesschiedsgerichtsordnung (im Folgenden SGO)(https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung) folgende Geschäftsordnung gegeben und am 28.11.2022 die durch Neuwahl entstandenden Notwendigen Änderungen vorgenommen:

§ 1 - Verwaltungsorganisation

Anrufungen wird ein Aktenzeichen zugewiesen, das dem Schema "LSG-NDS-[Jahr]-[innerhalb des Jahres fortlaufende Nummer]-[H für Hauptverfahren, EA für einstweilige Anordnungen, A für Ablehnungen mit und ohne begründung, SB für Sofortige Beschwerde]" entspricht.

§ 2 - Sitzungen

(1) Das Schiedsgericht berät in nichtöffentlicher Sitzung.
(2) Zu Sitzungen wird durch den vorsitzenden Richter per E-Mail an alle Richter zumindest mit Link zur vorgesehenen Tagesordnung eingeladen.
(3) Regelmäßiger Sitzungstermin des Schiedsgerichts ist wöchentlich Montag 18:00 Uhr. Sind keine Verfahren anhängig und liegen drei Tage vor einem regulären Sitzungstermin keine Anträge vor, so entfällt die Sitzung.
(4) Zu weiteren Sitzungen kann bei Bedarf mit einer Einladungsfrist von mindestens 3 Tagen eingeladen werden. Im Einvernehmen mit allen Richtern kann die Einladungsfrist unterschritten werden.
(5) Zu Sitzungen gilt für alle Richter Anwesenheitspflicht.

§ 3 - Tranzparenz

Auf der öffentlichen Wikiseite des Schiedsgerichts wird eine Verfahrensübersicht geführt, auf der das Anrufungsdatum, das Aktenzeichen, der aktuelle Stand, verlinke Beschlüsse und/oder Urteile und der zuständige Berichterstatter des Verfahrens einsehbar ist. Beschlüsse und/oder Urteile zu abgeschlossenen Verfahren, werden zusätzlich unter https://piraten-bsg.de/xmlui/ [Urteilssammlung der Schiedsgerichte] hinterlegt.

§ 4 - Mündliche und fernmündliche Verhandlung

(1) Die Kommunikation findet vorrangig per E-Mail statt.
(2) Fernmündliche Verhandlungen finden im Rahmen einer Audiokonferenz bevorzugt im Mumble-Raum des Landesschiedsgerichtes statt. Termine werden ebenfalls in der Fallübersicht in der Wiki dokumentiert.

§ 5 - Beschlüsse

Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit getroffen. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren beschlossen werden. Eine Mitwirkung aller am Schiedsgericht aktiven Piraten ist nicht notwendig.

§ 6 - Urteile

(1) Der dem Verfahren zugeordnete Berichterstatter ist für die zeitnahe Erstellung des Urteils- und Beschlusstextes verantwortlich. Der Text soll vor der Beschlussfassung in einem angemessenen Zeitraum einsehbar und für Änderungen zugänglich sein.
(2) Abschließende Beschlüsse und Urteile haben die gestellten Anträge und eine Begründung zu enthalten. Ämterbezeichnungen werden möglichst geschlechtsneutral verwendet.
(3) Richter können eine abweichende Meinung in der Urteilsbegründung abgeben. Auf Antrag gewährt das Gericht dem Richter eine angemessene Frist hierzu.

§ 7 - Dokumentation

(1) Nach Abschluss des Verfahrens wird das unterschriebene Urteil in einem versiegelten Umschlag archiviert.
(2) Die Verfahrensakte wird elektronisch im Ticketsystem so aufbewahrt, dass die Aufbewahrung und Vernichtung nach § 14 Abs. 5 SGO sichergestellt wird. Das gleiche gilt für evtl. angelegten Akten in digitaler oder Papierform.
(3) Einsicht in die Verfahrensakten nach § 14 Abs. 4 SGO ist beim Landesschiedsgericht zu beantragen.

§ 8 - Geschäftsverteilungsplan

(1) Nach § 10 Abs. 3 Satz 3 der SGO wird der Berichterstatter für Anrufungen und Verfahren des Landesschiedsgerichts nach folgender Reihenfolge festgelegt:
  • Mattis Glade
  • Engel Olaf
  • Chapman Norman
  • Koopmann Niklas
Die Reihenfolge beginnt mit Mattis Glade am 28.11.2022 und ist fortlaufend.
(2) Ist der nach der Reihenfolge zuständige Richter freigestellt, angekündigt verhindert oder beurlaubt, so wird der betroffene Richter in der Reihenfolge übergangen.
(3) Durch Beschluss des Schiedsgerichts kann jederzeit ein anderer Berichterstatter bestimmt werden.
(4) Scheidet der Berichterstatter aus dem Verfahren aus, wird der nachrückende Richter Berichterstatter.

§ 9 - Vorsitzender Richter

(1)Gemäß §3 Abs. 1 Satz 2 SGO wählt das Landesschiedgericht aus seinen Reihen einen Vorsitzenden Richter.
(2)Die Amtszeit beträgt 3 Monate.

§ 10 - Geschäftsordnung

(1) Die Geschäftsordnung kann auf Sitzungen oder als Umlaufbeschluss mit einfacher Mehrheit aller am Schiedsgericht tätigen Piraten abgestimmt werden.
(2) Ausgenommen von Abs. 1 sind redaktionelle Anpassungen, die sich ggf. durch Satzungsänderungen auf Bundes- oder Landesebene ergeben, sowie Zu- oder Abgänge von Richtern am Schiedsgericht.

Änderungen in der GO

14.03.2022 Inkrafttreten der Geschäftsordnung
28.11.2022 Änderung der Geschäftsordnung