HH:10. Landesparteitag/Anträge

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Antrag 1

Änderungsantrag Nr.
1
Beantragt von
Gunnar Thöle
Betrifft
Satzung des LV Hamburg / §8b Abs. 2
Beantragte Änderungen

Änderung des Absatz 2

Bisherige Fassung: Dem Landesvorstand gehören mindestens fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzer.

Beantragte geänderte Fassung: Dem Landesvorstand gehören fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und zwei Beisitzer.

Begründung

Der amtierende Vorstand des Zeitraums Februar bis Oktober 2010 bestand aus 7 Piraten. Es hat sich gezeigt, daß ein Vorstand aus 7 Piraten nicht mehr Aufgaben übernehmen kann als ein Vorstand aus 5 Piraten. Gleichzeitig steigt mit einem siebenköpfigen Vorstand:

  • Der Aufwand, Einigung im Vorstand herbeizuführen
  • Das Potential für vorstandsinterne Streitigkeiten
  • Der generelle Koordinationsaufwand
  • Die Zersplitterung von Aufgaben und Kompetenzen
  • Die Zersplitterung von Verantwortung (Leseempfehlung: Wikipedia

Artikel "Verantwortungsdiffusion", daher als Anlage zu diesem Antrag beigefügt)

Um diesen negativen Folgen abzuhelfen wird eine Reduzierung der Vorstandsgröße beantragt und auch ein Eintrag in der Satzung. Die Festschreibung soll eine gewisse, höhere Hürde darstellen, die Vorstandsgröße ständig hin und herzuändern. Unmöglich wird es dadurch aber nicht.

Eine Alternative zu einer Senkung der Vorstands-Größe wäre noch, die Vorstandsposten intern mit einer Hierarchie incl. Weisungsbefugnissen auszustatten, was wir bislang kaum haben. Das Einfügen einer zusätzlichen Hierarchiestufe scheint mir aber für die Geschwindigkeit piratiger Vorgänge nicht sehr hilfreich zu sein. Ich glaube, so funktionieren die Mega-Vorstände der anderen Parteien mit ihren 20 Köpfen.

Eine andere Alternative sehe ich darin, dem Vorstand oder zumindest Einzelnen ein Honorar zu geben. Damit wird a) der Druck, die anderen Dinge des Lebens auch hinzubekommen reduziert und b) der Person, die Honorar bekommt, dann auch ein Wertgefühl vermittelt, was üblicherweise zu besseren Arbeitsergebnissen führt und c) vielleicht hat die Person dann mehr Zeit für Vorstandstätigkeiten. Da wir momentan nicht wirklich relevante Summen auszahlen können scheint mir das auch keine gute Alternative zu sein.

Bitte stimmt daher für diesen Antrag.

Anlage: Wikipedia-Artikel "Verantwortungsdiffusion"


Antrag 2

Teilnahme an den Bezirksversammlungswahlen 2012

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Hamburger Landesverband der Piratenpartei an den nächsten Bezirksversammlungswahlen 2012 teilnimmt. Sollten die Kapazitäten für das gesamte Wahlgebiet als nicht ausreichend empfunden werden, so schlage ich vor sich auf 2-3 Bezirke zu konzentrieren (Hamburg-Mitte, Harburg, Bergedorf). Der Vorstand wird damit beauftragt die nötigen Schritte (Aufstellungsversammlungen in den Bezirken) einzuleiten. Dieser Vorgang findet parallel zu den Vorbereitungen auf die Bürgerschaftswahl ablaufen.

Begründung

Die überaus guten Ergebnisse bei der Bundestagswahl in den Bezirken Hamburg-Mitte, Harburg, oder Bergedorf lassen ein gewisses Wählerpotential erahnen. Zudem bieten die o.g Bezirksversammlungen für unsere Partei die Möglichkeit der direkten Einflussnahme, bsw. um auf die kommunalen Bürgerbegehren aufmerksam zu machen. Da Parteien einen Sitz in diesen Volksvertretungen bereits ab einem Stimmgewinn von 3% erhalten, halte ich eine Teilnahme für sehr aussichtsreich und bitte daher die Landesmitgliederversammlung um Zustimmung.

Antragsteller

Frédéric Wohlfarth

Antrag 3

Änderungsantrag Nr.
2
Beantragt von
Burkhard Masseida
Betrifft
Satzung des LV Hamburg / HH:Satzung/Version_2.1#.C2.A7_8b_Der_Landesvorstand
Beantragte Änderungen

Änderung des Absatz 6, 10, 11, 12

Es wird beantragt, die Satzung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hamburg wie folgt zu ändern:

Der § 8b (6)

Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstand-Piraten. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Piraten des Landesvorstandes anwesend sind. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht, nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

wird ersetzt durch:

Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstand-Piraten. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Piraten des Landesvorstandes anwesend sind. Alle gewählten Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht, nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der § 8b (10)

Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn zwei oder mehr Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer Landesparteitag angesetzt ist, ist in einem solchen Fall schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Der restliche Landesvorstand ernennt bis zur Neuwahl des Vorstands zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

wird ersetzt durch die folgenden Abschnitte:

§ 8b (10)

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder scheidet auf andere Art aus dem Vorstand aus, oder kann es seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so kann der Vorstand ein anderes Mitglied des Landesverbandes als Nachfolger kooptieren, welches aber als kommissarisches Mitglied des Vorstandes kein Stimmrecht erhält. Nachfolger des Vorsitzenden wird jedoch immer der Stellvertretende Vorsitzende, und Nachfolger des Stellvertretenden Vorsitzenden wird einer der gewählten Beisitzer. Kommissarische Vorstandsmitglieder übernehmen in diesen Fällen die frei werdenden Beisitzerposten. Findet noch vor Ende der regulären Amtsperiode ein Landesparteitag statt, kann auf Beschluss des Vorstandes oder der Versammlung eine Nachwahl für freie bzw. kommissarisch besetzte Posten stattfinden.

§ 8b (11)

Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn die Zahl der verbliebenen gewählten Vorstandsmitglieder unter drei sinkt, oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Wenn innerhalb der nächsten 6 Wochen kein regulärer Landesparteitag angesetzt ist, ist in einem solchen Fall schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Der restliche Landesvorstand ernennt bis zur Neuwahl des Vorstands zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Der alte § 8b (11) wird zu § 8b (12).

Begründung

Der jetzige Zustand, dass durch den Rücktritt einer einzigen Person des "Parteiengesetz-Vorstandes" oder dadurch, dass zwei von vier Beisitzern zurücktreten, der komplette Restvorstand handlungsunfähig wird, in Eile ein Parteitag einberufen werden muss, und u.U. eine weniger demokratisch legitimierte kommissarische Vertretung eingesetzt wird, ist nicht optimal. Ein Vorstand sollte nur dann als handlungsunfähig deklariert werden, wenn er es tatsächlich ist. Das ist meiner Meinung nach nur dann der Fall, wenn seine Zahl unter die vom Parteiengesetz her notwendigen Personen fällt, oder wenn er sich selber als handlungsunfähig ansieht.

Ansonsten spricht überhaupt nichts dagegen, dass ein funktionierender Vorstand auch nach dem Rücktritt des einen oder anderen Vorstandsmitgliedes weiter arbeitet. Verlorengegangene Kompetenz kann durch Kooptierung geeigneter Mitglieder ersetzt werden.


Antrag 4

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband Hamburg der Piratenpartei Deutschland an den nächsten Bürgerschaftswahlen in Hamburg teilnehmen soll. Hierzu wird der Vorstand beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten um die Wahlteilnahme zu gewährleisten, sowie bis spätestens März 2011 einen Landesparteitag zur Aufstellung

der Kandidaten einzuberufen.

Begründung

Der Antrag sollte offensichtlich sein. Der Antrag wurde als Initiative im Hamburger LiquidFeedback

eingestellt und folgendermaßen angenommen: Ja: 16 · Enthaltung: 1

Antragsteller

  1. Desiree Huthmacher
  2. Christian Buggedei

Antrag 5

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Hamburger Landesverband der Piratenpartei an den nächsten Bezirksversammlungswahlen 2012 teilnimmt. Der Vorstand wird beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten um die Wahlteilnahme zu gewährleisten, sowie bis spätestens März 2011 einen Landesparteitag zur Aufstellung der Kandidaten einzuberufen. Dieser Vorgang sollte parallel mit den

Vorbereitungen auf die Bürgerschaftswahl ablaufen.

Begründung

Der Antrag sollte offensichtlich sein. Der Antrag wurde in ähnlicher Form als Initiative im Hamburger LiquidFeedback eingestellt und dort folgendermaßen angenommen: Ja: 15 · Enthaltung: 2 · Nein: 1 Der Originaltext aus dem LQFB wurde von Frédéric Wohlfarth auch für den LPT als Antrag gestellt. Der Antragstext ist jedoch nicht glücklich gewählt, da Vorschläge gemacht werden, die so nicht einfach

umgesetzt werden können.

Antragsteller

  1. Desiree Huthmacher
  2. Christian Buggedei

Antrag 6

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass vor dem Landesparteitag zur Kandidatenaufstellung für die Bürgerschaftswahlen ein weiterer Landesparteitag einberufen wird, der sich nur mit programmatischen

Anträgen befasst.

Begründung

Wir brauchen ein Wahl- und Landesprogramm. Bevor wir irgendwelche Kandidaten aufstellen und in den Wahlkampf ziehen sollten wir mal klären, wofür wir Hamburger Piraten eigentlich stehen. Natürlich wäre es schön, wenn die Programmerarbeitung in AGs und Projektgruppen erfolgt. Jedoch hat das letzte Jahr gezeigt, dass zu wenig zu Stande gekommen ist. Eventuell wird es besser, wenn es mal eine Deadline gibt. Zudem ist es wichtig zuerst ein Programm zu haben, damit man den Kandidaten für die Bezirks- und Bürgerschaftswahlen eine Chance geben kann auch wirklich hinter unseren Punkten zu stehen. Wir möchten ja später keine Wähler verarschen, weil wir irgendwelche Sachen beschließen, die unsere hoffentlich baldigen Abgeordneten dann nicht

umsetzen möchten.

Antragsteller

  1. Desiree Huthmacher
  2. Christian Buggedei

Antrag 7

Änderungsantrag Nr.
3
Beantragt von
Desiree Huthmacher
Betrifft
Satzung des LV Hamburg / HH:Satzung/Version_2.1#.C2.A7_17_Die_Beschlussfassung_des_Landesparteitages
Beantragte Änderungen

Der Landerparteitag möge beschliessen, dass

§ 17 Die Beschlussfassung des Landesparteitages 3 Der Landesparteitag fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.

durch folgenden Satz ergänzt wird: "Personenwahlen finden immer per Akzeptanzwahl statt. "

Begründung

Alle zu wählenden Personen sollen vom Landesparteitag akzeptiert werden und mind. 50% der Stimmen erhalten. Dies bedeutet, dass auf jedem Wahlzettel "ja und nein und Enthaltung " pro Person angekreuzt werden kann. Eine Person wird nur dann gewählt, wenn sie mehr ja als nein Stimmen auf sich vereinen kann.

Die letzten Wahlen haben gezeigt, dass einzelne Mitglieder keine 50% der Stimmen erhalten haben und dennoch z.B. in den Vorstand gewählt wurden. Um ab sofort eine höhere Akzeptanz der Vorstandsmitglieder zu erreichen und die Legitimität des Vorstandes innerhalb der Partei zu erhöhen - gerade bei Themen, die bisher nicht explizit vom LPT beschlossen worden sind (zB Teilnahme am CSD)-, wird dieses Wahlverfahren nicht nur für die nun anstehenden Wahlen vorgeschlagen, sondern soll in der Satzung fest verankert werden.

Auf dem diesjährigen Bundesparteitag hat sich das Verfahren als umsetzbar erwiesen, auch wenn mehrere Wahlgänge teils von Nöten waren, bis ein Bewerber mind. 50% der Stimmen auf sich vereint hat.


Antrag 8

Änderungsantrag Nr.
4
Beantragt von
Paul Meyer-Duncker
Betrifft
Satzung des LV Hamburg / HH:Satzung/Version_2.1#.C2.A7_8b_Der_Landesvorstand
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge bschließen, dass in

§8b Der Landesvorstand Absatz 6 der Satz

"Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht, nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden."

durch

"Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht, bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt."

ersetzt wird.

Begründung

Dadurch dass die Stimme des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit entscheidet wird dieser Stimme ein Mehrwert eingeräumt der für mich nicht nachvollziehbar ist. Wenn sich für einen Antrag keine Mehrheit finden lässt ist es normal dass Anträge abgelehnt sind. Dementsprechend sollte die Satzung auch geändert werden.


Antrag 9

Text

Der Landesparteitag möge bschließen, dass der Landesverband Hamburg der Piratenpartei Fördermitglied der Jungen Piraten wird. Die Höhe des Förderbeitrags wird durch den Landesvorstand festgelegt.

Begründung

Die Jungen Piraten sind unsere offizielle Jugendorganisation. Sie hat das Problem, dass sie mit begrenzten finanziellen Ressourcen auskommen muss auch da sie Mitgliedern die auch bei der Piratenpartei Mitglied sind der Beitrag erlassen wird. Trotzdem gelang es den JuPis immer wieder mit wenig Geld vergleichsweise viel zu erreichen. Die Fortsetzung dieser engagierten Arbeit sollten wir unterstützen. Mit diesem Beschluss würden wir der 3, Landesverband sein der Fördermitglied wird, was auch ein schönes Zeichen der Wertschätzung der Arbeit vieler JuPis im ganzen Bund wäre. Sie haben es nämlich geschafft das Chaos welches durch einen früheren Vorsitzenden verursacht wurde aufzuräumen und inzwischen einen gut funktionierenden und arbeitenden Jugendverband geschaffen.

Deswegen bitten wir die Landesmitgliederversammlung unserem Antrag zu entsprechen.

Antragsteller

Nils Lohmann, Toni Pfadler, Paul Meyer-Dunker