BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Umwelt/LUIG mit Push

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Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes

  • Titel: Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes
  • SortKey: ECB
  • Status: Angenommen2010.2
  • Ansprechpartner: Hartmut
  • Sub-AG: Umwelt
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes

Das Umweltinformationsgesetz Baden-Württemberg soll weiterentwickelt werden zur Grundlage einer umfassenden Dienstleistung für Bürger. Umweltinformationen sind nach unserer Auffassung eine Bringschuld: Behörden müssen vorliegende Informationen von sich aus und nicht erst auf Anfrage bereitstellen. Die Veröffentlichung muss dabei unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten erfolgen. Bürger sollen auf einem Portal mit übergreifenden Suchfunktionen einfachen Zugang zu diesen Daten erhalten.


 

Vorspann

Kurzfassung

Das Landesumweltinformationsgesetz Baden-Württemberg (LUIG) ist in § 3 ("Zugang zu und Verbreitung von Umweltinformationen") zu ergänzen durch einen Abschnitt, der die schon gut begründete Push-Orientierung/Bringschuld des Gesetzes weiter stärkt.

Darüber hinaus fordern wir einen bürgerfreundlichen Zugriff auf diese Daten mit übergreifenden Suchfunktionen und offenen Dateiformaten.

Bearbeiter/Unterstützer

Hartmut

Vorschlag

Begründung

Viele Bürger, Kommunalpolitiker und Umweltverbände sind sich nicht immer darüber im Klaren, welche Informationen zu einem bestimmten Anliegen bereits bei welchen Behörden vorliegen und fällen daher Entscheidungen ohne ausreichende Datengrundlage. Häufig ist zwar bekannt, dass zu einer bestimmten Planung (etwa eines Wohnbaugebietes) irgendwo genaue Daten zur ökologischen Bedeutung dieses Gebietes oder zu seiner Funktion etwa im Verlauf von Frischluftströmungen oder zu möglicherweise nutzbaren geothermischen Gegebenheiten vorliegen - aber aus Sorge um die (eventuell auch vergeblichen) Mühen, an diese Informationen zu kommen, wird auf die Informationsbeschaffung verzichtet.

Es ist eine wesentliche Aufgabe der öffentlichen Hand in einer informationsbasierten Gesellschaft, solche Informationen bereits von sich aus in nutzbarer Weise zur Verfügung zu stellen. Und es ist das Anliegen der Piratenpartei, die umfassende Erfüllung dieser Aufgabe mit Nachdruck einzufordern.

Die Push-Strategie fördert die umfassende Bereitstellung von Datensätzen, informiert Bürger über vorhandene Datensätze, erleichtert das Auffinden von Datensätzen, erspart entwürdige Kämpfe um den Zugang zu Informationen und entlastet darüber hinaus Behörden von der Bearbeitung einzelner Informationsanfragen.

Dazu gehört auch die Vorbereitung von Akten und Daten für die Veröffentlichung (einräumen von Nutzungsrechten der erhebenden Stelle; Separierung von geschützten (personenbezogenen) Daten).

Ein Beispiel unter vielen für die Defizite in BaWü: Auf der zentralen Seite des BfN (Bundesamtes für Naturschutz) zu den Landschaftsrahmenplänen (Regionen) und Landschaftsplänen (Kommunen, Verbünde) in Deutschland ergeben sich für die Suche in Baden-Württemberg ganze 3 Internetadressen, die zu Landschaftsplänen führen (Laupheim, Nachbarschaftsverband Karlsruhe - vorbildlich - und eine nicht zugängliche Adresse, die ellenlang abzutippen ist). In NRW dagegen 36!

Ausführung

Der Auftrag des LUIG ist klar:

§ 1 (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen.

Von der Informationsgewährung im Einzelfall auf Antrag (pull) ist der Akzent zu verschieben auf die generelle Informationsbereitstellung (push). Das LUIG in der 2006 verabschiedeten Fassung enthält bereits in § 1 und § 3 die grundsätzliche Orientierung an Push-Strategien. In der Praxis ist die Bereitstellung von Daten jedoch noch höchst dürftig entwickelt und durch Zugangshindernisse erschwert.

In das LUIG BaWü ist folgender Abschnitt einzufügen:

§ 3 (3) Die Landesregierung Baden-Württemberg sieht sich in einer besonderen Verpflichtung, die nutzerfreundliche Bereitstellung von Umweltdaten für die Nutzung durch alle Bürger, Verbände, Kommunalpolitiker und Unternehmen voranzutreiben.

Das Ziel ist die grundsätzliche Bereitstellung der von Behörden gesammelten Daten zu Umweltthemen im Internet. Ausnahmen sind begründungspflichtig.

Darüber hinaus wird ein zentrales Register aller von Behörden erfassten und erhobenen Umweltdaten erstellt, das über eine Suchfunktion zugänglich ist.


Quellen

Einführung von Push-Strategien in das Informationsfreiheitsgesetz Bremen

Landesumweltinformationsgesetz Baden-Württemberg

Recht auf Zugang zu Umweltinformationen

Landschaftsrahmenpläne nach Bundesländern

Historie

Wenn der Status geändert wird, bitte hier eintragen.

Datum Status Begründung
15.03.2010 In Arbeit Eingestellt
24.05.2010 Himmelfahrt Von der AG LaPo überarbeitet
2010-06-16 Angenommen2010.2 Bei LPT 2010.2 angenommen