BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Wahlrecht

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Gerechteres Wahlsystem [Zwei Stimmen]

  • Titel: Gerechteres Wahlsystem [Zwei Stimmen]
  • SortKey: AJC
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: NineBerry
  • Sub-AG: Transparenz
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Gerechteres Wahlsystem

Das in Baden-Württemberg verwendete Wahlsystem zum Landtag mit einer gemeinsamen Stimme für Partei und Direktkandidat benachteiligt kleine Parteien. Um landesweit wählbar zu sein, muss eine Partei in jedem Wahlkreis Direktkandidaten aufstellen.

Stattdessen möchten wir wie im Bund und in den meisten anderen Bundesländern ein Wahlsystem mit zwei getrennten Stimmen einführen. Dieses ist so zu gestalten, dass es nicht zu negativen Stimmgewichten kommen kann.

Kommentar

Alternativantrag zu Gerechteres Wahlsystem (Eine Stimme); Alternativantrag zu Verbessertes Landeswahlrecht

 

Mitschrieb Klausur

Klausur Mitschrieb Tirsales

  • Überlegung: Wenn man für einzelne Kandidaten Unterschriften sammelt und eine Grenze (z.B. 2000 Unterschriften wie bei der Bundestagswahl) überschreitet ist jeder Kandidate der Partei im Land automatisch zugelassen.
  • Kontroverse Diskussion. Deckelung steht in der Kritik, da dann Kandidaten ohne Unterstützerschriften antreten. Ablehner dieser Version tendieren dazu lieber weniger nötige Stimmen pro Kandidat zu verlangen (50 statt 150).
  • Problem: Die Forderung kann als Eigennutz ausgelegt werden.
    • Allerdings könnten wir die Idee erst beschließen, wenn wir auch schon selbst vertreten sind und das Problem nicht mehr haben.
  • Infragestellung, ob wir wirklich die Hürden für kleine Parteien senken wollen.
    • Es gibt allerdings immer noch die 5% Hürde.
  • Der Punkt ist eher, dass der Aufwand zur Teilnahme an der Wahl zu groß ist.

Meinungsbild:

  1. Änderung Ausgleichsmandatsregelung
    1. Mehrheit dafür
    2. 2 dagegen
  2. Aufnahme der Absenkung von Unterstützern ins Wahlprogramm
    1. 6 dafür
    2. Mehrheit dagegen
  3. Änderung des Wahlrechtes in BaWü
    1. 8 dafür
    2. 7 dagegen
  4. Einführung Erst- u zweitstimme
    1. Mehrheit dafür
    2. 4 dagegen

Vorschlag 1: ähnlich Bundestagswahl und vielen anderen Landtagswahlen

  • zwei Stimmen: 1. Wahlkreiskandidat (70 wie bisher) und 2. Landesliste für die Partei, insgesamt mindestens 120 Sitze (auch wie bisher)
  • Wahlkreiskandidaten: Stichwahl bei Verfehlen der absoluten Mehrheit im ersten Durchgang zwischen den beiden besten Bewerbern am Hauptwahltag, vier Wochen nach der eigentlichen Wahl (Liste braucht keine Wiederholung und bestimmt endgültig den Parteiproporz!)
  • Ausgleichsmandate für Überhangmandate: wie auch die Listenmandate nach Sainte-Lague landesweit verteilen, dadurch voraussichtlich wie bisher auch mehr Sitze, da meist die CDU Überhangmandate gewinnt
  • Regionalvertretung geschieht durch die Wahlkreisgewinner und zusätzlich unterlegene Kandidaten, die per Liste herein kommen
  • Unterschriftenanforderung: 100 pro Wahlkreisdirektkandidat (50 macht es m.E. für unabhängige Kandidaten und sehr kleine Parteien zu leicht, viele Direktkandidaten aufzustellen und den Stimmzettel zu lang, vgl. Europawahl, entspricht auch dem Quorum der Bundestagswahl ziemlich genau und der 1/1000 der Wahlberechtigten als Unterstützerregel (7,5 Mio. Wahlberechtigte) in BW) und 4000 statt 2000 für die Landesliste wie in anderen größeren Bundesländern und bei der Bundestagswahl auch als Kompromiß (7000 wären das Höchste, was mit der 1/1000-Regel vereinbar ist): das ist der Größe von BW geschuldet, auch wieder, um es nicht zu leicht zu machen für die kleinsten Parteien und die Stimmzettellänge zu begrenzen.
  • Anerkennung von Wahlen mit Abgeordneten aus Bundestag und anderen Landtagen wie bei der Bundestagswahl: wenn jeweils mindestens 5 Abgeordnete einer Partei in mindestens 2 dieser Parlamente sitzen, entfällt die Unterschriftensammlung ganz
  • 3%-Klausel statt 5%-Klausel, damit die Einstiegshürde nicht zu hoch ist, macht übrigens in den meisten Fällen keinen Unterschied, nur die WASG wäre 2006 so herein gekommen