BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden

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Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden

  • Titel: Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden
  • SortKey: CEA
  • Status: Angenommen2010.2
  • Ansprechpartner: NineBerry
  • Sub-AG: Inneres
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden

Das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden verletzt die Religionsfreiheit von Angehörigen anderer Religionen und Menschen ohne Religion. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht sowie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Wir möchten daher dafür sorgen, dass diese religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäuden, vor allem auch den öffentlichen Schulen, entfernt werden.


 

Kurzfassung

Alle religiösen Symbole sollen in BaWü aus öffentlichen Gebäuden (öffentliche Schulen, Amtstuben, ...) entfernt werden.

Bearbeiter

Vorschlag

Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben bestätigt, dass das Zeigen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden die negative Religionsfreiheit von Angehörigen anderer Religionen und Menschen ohne Religion verletzt. Wir möchten deswegen dafür sorgen, dass alle religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäuden, vor allem auch den öffentlichen Schulen, entfernt werden.

Ist-Zustand

In Baden-Württemberg sind Kreuze in öffentlichen Gebäuden wie Ämtern und Schulen weder gesetzlich vorgeschrieben noch verboten. Vor allem im ländlichen Raum findet man Kreuze aber in vielen Gebäuden, vor allem in Klassenzimmern.

Nach Auskunft des Kultusministeriums wurde in der Praxis ein informelles Widerspruchsverfahren eingeführt, so dass Kreuze bei Beschwerden von Eltern oder Schülern abgehängt werden.[1]

Warum die Änderung notwendig ist

Der Staat ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet und sollte deswegen in seinen Gebäuden nicht einseitig für eine bestimmte Religion Stellung beziehen. Das Anbringen von Kreuzen oder anderen religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden verletzt die negative Religionsfreiheit der Bürger, die einer anderen oder keiner Religion angehören.

Dies wurde durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts[2] und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte[3] bestätigt.

Eine Widerspruchslösung reicht nicht aus. Es ist dem einzelnen Bürger nicht zuzumuten, seine Rechte zuerst einfordern zu müssen. Auch können Einzelpersonen eventuell Nachteile erfahren, wenn bekannt wird, dass sie aktiv wurden, um ein religiöses Symbol zu entfernen.

Soll-Zustand

Per Gesetz soll das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden verboten werden. Dazu gehören Amtsräume, öffentliche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und andere staatliche betriebene Einrichtungen.

Für Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und ähnliches in privater Trägerschaft (z.B. kirchlicher Trägerschaft) gilt dieses Verbot nicht.

Über das Tragen von religiösen Symbolen oder Kleidungsstücken durch öffentliche Angestellte (z.B. Lehrer, Erzieher, Krankenpfleger, usw) wird hier explizit keine Aussage getroffen.

Kosten

Es sind keine größeren Kosten oder Einsparungen zu erwarten.

Alternativen

-

Haltungen anderer Parteien

  • CDU und FDP in Baden-Württemberg wollen Kreuze beibehalten.[4][1]

Quellen


Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
2010-05-26 In Arbeit Erster Entwurf veröffentlicht
2010-06-03 Himmelfahrt Text umformuliert
2010-06-14 Angenommen2010.2 Bei LPT 2010.2 angenommen