LSA:Landesverband/Organisation/Vorstand/Geschäftsordnung/Geschäftsordnung 2018

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Landesvorstand Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt

Grundlage dieser Geschäftsordnung bildet die Satzung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen-Anhalt. Sie regelt das innere Verhältnis des Landesvorstandes.

Erarbeitet und verfasst in der konstituierenden Sitzung am 22.02.2018.

§1 Allgemein

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie der Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit allen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll und motivierend zusammen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. Jedes Vorstandsmitglied hält seine Arbeit für den Vorstand in einem laufenden Tätigkeitsbericht im Wiki der Piratenpartei.de fest.

(3) Jedes Mitglied des Vorstands verpflichtet sich in Ausübung seiner Vorstandstätigkeit mit Klarnamen aufzutreten und in der Kommunikation nach außen, sowie nach innen eine offizielle E-Mail Adresse der Partei zu verwenden.

§3 Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen werden mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail, unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes auf Landesverbandsebene angekündigt. In begründeten Fällen kann eine Ankündigung zu einer Vorstandssitzung auch kurzfristiger erfolgen.

(2) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Ein nichtöffentlicher Teil der Vorstandssitzung ist zulässig und befasst sich mit datenschutzrelevanten Informationen.

(3) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein*e Protokollant*in und evtl. Helfer*in bestimmt, wenn das Protokoll nicht gemeinschaftlich angefertigt wird. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, namentliche Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Anfragen und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sollen die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl und Finanzen angegeben werden.

(4) Nichtöffentliche Sitzungsteile sind ebenfalls zu protokollieren, werden jedoch nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.

§4 Anträge zu Vorstandssitzungen

(1) Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede natürliche und juristische Person.

(2) Die Zulassung von Anträgen bedarf folgender Textform: Die antragstellende Person muss genannt, der Antragstext deutlich erkennbar und eine Antragsbegründung zum Antrag enthalten sein.

(3) Anträge unterliegen dem Diskontinuitätsprinzip, sofern nicht ein Anderes bestimmt ist.

§5 Beschlussfassungen

(1) Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.

(2) Stimmberechtigt sind Mitglieder des Landesvorstandes.

(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder des Landesvorstandes anwesend sind. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden in namentlicher Abstimmung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. (4) Hält der Schatzmeister durch die Auswirkung eines Beschlusses die finanziellen Interessen des Landesverbandes für gefährdet, so kann er sein Veto einlegen und verlangen, dass der Vorstand den Antrag, unter Beachtung der Auffassung des Schatzmeisters, erneut behandelt.

§5a Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen anderen Vorstandsmitgliedern in Textform per E-Mail zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung 72 Stunden Zeit, über den Antrag abzustimmen. Ein Vorstandsmitglied, das innerhalb dieser Frist seinen Willen nicht bekundet, gilt als sich enthaltend.

(2) Umlaufbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst.

(3) Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden:

   a) Ausgaben, die 500,- € überschreiten, 
   b) Einberufung von Mitgliederversammlungen, 
   c) Änderung der GO des Vorstandes, 
   d) Aussprache einer Ordnungsmaßnahme. 

(4) Umlaufbeschlüsse werden binnen 48 Stunden nach Beschlussfassung auf der offenen Vorstandsliste bekannt gegeben und müssen verifiziert werden. Dies soll auf der nächsten Vorstandssitzung geschehen. Dies ist auch im Block möglich.

§5b Überprüfung Umsetzung Beschlüsse

Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird eine Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen vergangener Sitzungen durchgeführt.

§6 Finanzen

(1) Über Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen entscheidet der Schatzmeister eigenständig.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 75,- € pro Quartal, über das es allein entscheiden kann.

(3) Den durch den Landesvorstand Beauftragten steht im Rahmen ihrer Beauftragung ein Jahres-Budget in Höhe von 150,- € zur Verfügung.

§7 Rechtsgeschäfte

(1) Die Vorsitzende bzw. deren Stellvertreter, sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.

(2) Zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam Rechtsgeschäfte bis zu einer Summe von 100,00 € selbständig durchführen. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100,00 € ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig.

§8 Mitgliederverwaltung

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen müssen beachtet und eingehalten werden.

§9 Kontenverwaltung

(1) Der Schatzmeister ist berechtigt, Konten und Kassen im Namen des Landesverbandes zu eröffnen und zu verwalten.

(2) Der Schatzmeister, ein weiteres Vorstandsmitglied sowie die Vorsitzende, im Rahmen ihrer Kontrollfunktion, sind einzeln verfügungsberechtigt über sämtliche Konten. Eine Verfügungsberechtigung wird unterzeichnet ausgestellt.

§10 Zuständigkeitsverteilung

   hauptverantwortlich = (1) 
   vertretungsweise durch = (2) 
   Keine Nummerierung = mehrere Personen teilen sich die Aufgabe(n) 


Vertretung der Partei nach außen + Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Richard Schmid (1) Luise Globig (2)

Management soziale Netzwerke: Max-R Hahn (1) Luise Globig (2) Ernst Romoser (2)

Betreuung Website Max-R Hahn (1) Ernst Romoser (2)

Vorbereitung der Mitgliederversammlungen: Luise Globig (1) Ernst Romoser (2)

Einberufung, Vorbereitung und Nachbereitung der Vorstandssitzungen: Luise Globig

Ansprechpartner und Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Sachsen-Anhalt: Luise Globig (1) Richard Schmid (2)

Ansprechpartner für Neumitglieder, Beauftragte: Ernst Romoser(1) Luise Globig (2)

Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Luise Globig Max-R Hahn

Vertretung gegenüber dem Schiedsgericht: Luise Globig (1) Max-R Hahn (2)

koordinative und praktische Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden sowie der Bundespartei: Luise Globig (1) Ernst Romoser (2)

Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: Luise Globig (1) Richard Schmid (2)

Führung der laufenden Geschäfte: Luise Globig (1) Ernst Romoser (2)

Finanzplanung, Buchführung: Ernst Romoser

Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger behördliche Kontakte und Genehmigungen: Ernst Romoser

Spendenwesen/Fundraising: Ernst Romoser

Technische Infrastruktur, Koordination & Ansprechpartner (im IT-Bereich): Ernst Romoser