LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung 008
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
SA8: Konkretisierung der Amtsdauer des Landesvorstandes, sowie Erweiterung und Anpassung an die Bundessatzung. Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, den § 9a, Abs. 3 der Landessatzung von Sachsen-Anhalt wie folgt zu ändern und mit sofortiger Wirkung in Kraft treten zu lassen. Aktuelle Fassung
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag gewählt oder bis ein neuer Landesvorstand durch einen ausserordentlichen Parteitag gewählt wird.
Neue Fassung
Die Piraten des Landesvorstandes werden von einem Landesparteitag in der Regel einmal im Kalenderjahr, spätestens jedoch nach Ablauf von 14 Kalendermonaten in geheimer Wahl neu gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes im Amt. Ist ein Vorstandsamt durch Rücktritt oder auf einem Landesparteitag geheim abzustimmenden Abwahl unbesetzt, so kann dieses von einem Landesparteitag durch Nachwahl neu besetzt werden. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
Antragsbegründung
Fasst die Satzungsänderungsanträge 002, 003 und 005 inhaltlich zusammen, passt sie der Bundessatzungregelung durch entsprechende Erweiterungen an (Nachwahl von unbesetzten Vorstandsämtern) und konkretisiert die maximale Amtsdauer des Landesvorstandes noch genauer. Zu den Gründen im einzelnen: Zu der von TheAy in seinem SÄA 001 getroffene Aussage zur Satzungsänderungsbegründung: Im weiteren schließe ich mich der Begründung des Satzungsänderungsantrages 003 von Dschud und TheAy uneingeschränkt an, jedoch mit der Erweiterung (ähnlich wie beim Satzungsänderungsantrag 005 von SyneX), daß spätestens nach einer maximalen Amtszeit von 14 vollen Kalendermonaten der Vorstand neu zu wählen ist, um eventuelle Streitigkeiten um die Auslegungsmöglichkeiten von 15 Monaten Amtszeit (Tag- oder Monatsgenau) nach SÄA 005 zu vermeiden. Daher bietet diese Formulierung eine gewisse planerische Flexibilisierung der Landesparteitage zur Neuwahl des Landesvorstandes, als die nur sehr ungenauen Kalenderjahrvorgaben einerseits (minimale Amtsdauer von weniger als einem Monat bis maximal fast 2 Jahren) und festen starren Vorgaben von maximal 12 Monaten andererseits; welche im Ergebnis auch 2 planmäßige Vorstandsneuwahlen im Kalenderjahr bedingen können, womit die Regel der nur 1x jährlichen Vorstandsneuwahlen nicht mehr gegeben wäre. Im weiteren eröffnet diese Satzungsformulierung in Anlehnung an die Bundessatzung auch die Abwahl von einzelnen Piraten aus Vorstandsämtern, wie auch die Nachwahl von nicht mehr besetzten Vorstandsämtern, ohne gleich den gesamten Vorstand für eine neue Amtsperiode neu wählen zu müssen. Damit kann auch einer möglichen Handlungsunfähigkeit des Landesvorstandes und somit zwingend notwendigen Einberufung eines kurzfristigen außerordentlichen Landesparteitages nur für Vorstandsneuwahlen hoffentlich wirksamer begegnet und abgemildert werden.
Datum der letzten Änderung
17.11.2013 |
Anregungen
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Christoph 21:27, 11. Nov. 2013 (CET)
- theAy (bin kein Freund von starren Fristen a la X Monate, Bonuspunkte gibts für die Ermöglichung einer Nachwahl)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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