LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung 002
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
SA2: Präzision Amtszeit LaVo - Wahl einmal im Kalenderjahr Antragsteller
TheAy Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Der Landesparteitag beschließt den § 9a Abs. (3) der Landessatzung wie folgt zu ändern und umgehend in Kraft treten zu lassen. Aktuelle Fassung
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag gewählt oder bis ein neuer Landesvorstand durch einen ausserordentlichen Parteitag gewählt wird.
Neue Fassung
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr durch den Landesparteitag gewählt.
Antragsbegründung
Die alte Fassung impliziert, dass wir auf jedem Parteitag einen neuen Vorstand wählen müssen. Den Hinweis auf geheime Wahl habe ich entfernt, da dies bereits aus § 15 Abs. (2) PartG folgt. "mindestens einmal im Kalenderjahr" weil wir das praktisch schon immer so gemacht haben und man flexibler ist, als mit einer starren Amtszeit von $zahl Monaten. § 11 Abs. (1) Satz 1 PartG sagt dazu: "Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt." LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung
17.11.2013 |
Anregungen
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Zig 20:06, 5. Okt. 2013 (CEST)
- NX 20:31, 19. Okt. 2013 (CEST)
- Eriu
- Christoph 21:19, 11. Nov. 2013 (CET) (natürlich lieber mein Antrag)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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