LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.3/Antragsfabrik/Programmänderung 015
Inhaltsverzeichnis
- 1 Keine Überwachung durch Drohnen
- 1.1 Modul 1: Drohnen und Minicopter zur Luftüberwachung
- 1.2 Modul 2: Polizei-Drohnen
- 1.3 Modul 3: Drohnen im Einsatz von Rettungskräften
- 1.4 Modul 4: Drohnen zur wissenschaftlichen Nutzung
- 1.5 Modul 5: Drohnen bei privater Nutzung
- 1.6 Modul 6: Weitere Unmanned Air Vehicle (UAV)
- 1.7 Anregungen
- 1.8 Diskussion
- 1.9 Unterstützung / Ablehnung
Antragstitel
WP12: Keine Überwachung durch Drohnen Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen folgende Abschnitte ggf. modular in das Wahlprogramm in dem Bereich "Arbeit und Soziales" aufzunehmen: Keine Überwachung durch DrohnenModul 1: Drohnen und Minicopter zur LuftüberwachungIn den letzten Jahren sind durch Forschung und Entwicklung immer kleinere und Leistungsfähigere Flugkörper entstanden, die inzwischen unbemannt und teilweise autonom den Luftraum durchfliegen können – sogenannte Drohnen oder Minicopter. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt stehen den uneingeschränkten Einsätzen dieser Flugobjekte kritisch gegenüber, da sich hier umfassende Datenschutz- und Bürgerrechtsfragen ergeben. Bisher sind die gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung und zum Einsatz, insbesondere hier in Sachsen-Anhalt, nicht klar definiert. Das wollen wir ändern. Modul 2: Polizei-DrohnenDie PIRATEN Sachsen-Anhalt wollen den bisher sehr weitgehenden Einsatz von Minicoptern durch polizeilichen Einsatzkräfte unterbinden. Der gängigen Praxis, bei Demonstrationen mit einer Kamera ausgestattete Flugkörper über den Köpfen der Versammlungsteilnehmer kreisen zu lassen, erteilen wir eine klare Absage. Derzeit gibt es nicht einmal Vorschriften zu der Erstellung und Speicherung von sogenannten „Übersichtsaufnahmen“ bei Demonstrationen durch die Polizei. Der Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen bedeutet einen massiven Eingriff in die Versammlungsfreiheit, da hierbei Demonstranten systematisch abgefilmt und überwacht werden. Es ist für uns kein zu tolerierendes Risiko, Menschen durch Ausfall von Technik körperlich zu gefährden oder Schaden zukommen zu lassen. Unser maximales Ziel ist es, derartige Drohneneinsätze grundsätzlich nicht zuzulassen. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt werden sich dafür einsetzen alle bekannten und auch bisher nicht öffentlich gemachten polizeilichen Drohneneinsätze aufzuarbeiten und die Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Modul 3: Drohnen im Einsatz von RettungskräftenWir unterstützen die schnelle und effektive Hilfe von Rettungskräften, im Einsatz um Leben, Eigentum oder zur Abwendung von Naturkatastrophen. Bei z. B. schweren großflächigen Unfällen, Brandgebieten oder Hochwasser, kann es durchaus sinnvoll sein, dass hier Drohnen über dem betroffenen Gebiet zur Aufklärung der Gefahrensituation unterstützend Übersichtsaufnahmen geben können. Diese sollen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden dürfen. Modul 4: Drohnen zur wissenschaftlichen NutzungDie günstigen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten von Drohnen machen diese Technik auch für die Nutzung in Wissenschaft und Forschung immer attraktiver. So können kostengünstig z.B. Vermessungen erfolgen, oder schwer zugängliche Gebiete ohne Eingriffe in die Natur erforscht werden. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt unterstützen die zu diesem Zweck eingesetzten Drohnen unter der Vorraussetzung, dass kein Eingriff in die Grundrechte der Bürger stattfindet. Im Zweifel bedarf es einer vorab zu erteilenden Genehmigung des Landesdatenschutzbeauftragten. Modul 5: Drohnen bei privater NutzungIm privaten Bereich werden Drohnen immer beliebter. Durch den Einsatz einer Kamera werden diese aber schnell zu einem Riskio für den Datenschutz. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt setzen sich für eine Stärkung der informationellen Selbstbestimmung ein, und lehnen einen unregulierten Einsatz von mit Kameras bestückten Drohnen ab. Hier wollen wir für eine größere Sensibilisierung und Aufklärung innerhalb der Bevölkerung sorgen. Modul 6: Weitere Unmanned Air Vehicle (UAV)Es gibt noch eine Vielzahl von anderen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen und Minicoptern. Insbesondere der Einsatz im Grenzschutzbereich oder als mit Waffen bestücktes militärisches Einsatzmittel, hat sich inzwischen in Europa und der Welt etabliert. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt lehnen den militärischen Einsatz von bewaffneten Drohnen konsequent ab. Den Einsatz von Drohnen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) lehnen wir ebenso ab.
Antragsbegründung
relativ selbsterklärend.
Gesetzesgrundlagen:
(naja) kritische Texte:
weitere Links:
ein Ausblick:
LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung
17.11.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
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- dein Argument
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Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Christoph 21:51, 11. Nov. 2013 (CET) (Außer das Modul zur privaten Nutzung.)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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