LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.3/Antragsfabrik/Programmänderung 009

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Antrag für den Landesparteitag 2013.3.

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Antragstitel

WP8: Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen gewährleisten

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Der Landesparteitag möge modular beschließen, folgenden Programmpunkt unter "Bauen, Energie und Verkehr" einzufügen:

Modul 1: Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen gewährleisten

Wir setzen uns für die Umsetzung und Einhaltung der Barrierefreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen ein. Neubauten müssen zwingend den gesetzlichen Mindeststandards für Barriefreiheit entsprechen. Alte Gebäude sind nach Möglichkeit barrierefrei umzubauen. Dabei fordern wir mehr Einbeziehung von betroffenen Menschen zum Abbau von Barrieren als Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Wir werden geeignete Sanktionen bei Missachtung bestehender Gesetze entwickeln. Zusätzlich wollen wir Fördermaßnahmen als finanzielle Anreize für den Um- und Neubau schaffen.

Modul 2: Barrierefreiheit geht vor Denkmalschutz

Die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz stehen sich häufig gegenüber. Nach unserer Meinung und der, von Deutschland unterschriebenen, UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Menschen mit Behinderung nicht vom kulturellen Leben ausgeschlossen werden. Häufig beinhaltet Denkmalschutz verschiedene Vorstellungen von "Authentizität" (Echtheit), welche immer Kompromisse wie zeitgemäße Nutzungsanforderungen mit sich ziehen. Wir werden daher kreative Lösungen zur Vereinbarkeit fördern, uns jedoch vorrangig für Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzen.

Wenn sich die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz gegenüber stehen, ist sowohl der Denkmalschutzbeauftrage als auch der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in die Lösung des bestehenden Konflikts einzubeziehen. Das Ergebnis soll auf jeden Fall eine Verbesserung der Barrierefreiheit sein. Damit im zukünftigen Denkmalschutz die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, ist es notwendig den Verantwortlichen der Denkmalpflege entsprechende Kenntnisse und Grundlagen für eine barrierefreie Gestaltung von Lebensräumen zu vermitteln. Auf Seiten der Politik für Menschen mit Behinderung muss aber auch das Wissen um den Wert und die Bedeutung des Erhalts "originaler" Bausubstanz und Baugestaltung erweitert werden.


Antragsbegründung

Die gesellschaftliche Teilhabe ist nach Möglichkeit allen Menschen zu gewährleisten. Dabei dürfen nur minimale Abstriche gemacht werden. Barrierefreiheit ist keine Selbstverständlichkeit und wird trotz gesetzlicher Bestimmungen sogar heute noch ignoriert (1) (2). Die Einbeziehung von Menschen, die Barrieren ausgesetzt sind, ist die Konsequenz aus den Grundsätzen Teilhabe, Mitbestimmung, Würde und Respekt.

Denkmalschutz wird häufig als Grund angeführt, um baurechtliche Vorschriften zur Barrierefreiheit nicht umzusetzen. Hier müssen wir Piraten uns entscheiden, ob wir auch den Menschen die Teilhabe ermöglichen wollen, die in unserer Gesellschaft bereits vielfach ausgeschlossen sind. § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) (3) und § 49 der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) (4) schreiben diese Grundsätze bereits fest, woran sich allerdings nicht immer gehalten wird. Behindertenverbände fordern zunehmend die Gewährleistung der Teilhabe (5). Wichtig ist die gegenseitige Kommunikation der Interessensgruppen zu fördern, gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten und kreative Lösungen zu entwickeln (6) (7).

Bewertung durch die UN-Behindertenrechtskonvention: "In der UN-Behindertenrechtskonvention werden im Artikel 9 „geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zu … Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.“ Artikel 30 zur Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport konkretisiert diese Forderung auch für den Zugang zu „Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung“. Die Charta von Venedig unterstützt den Gebrauch von Denkmälern „durch eine der Gesellschaft nützliche Funktion“ da dies die Erhaltung der Denkmäler begünstigt. Struktur und Gestalt der Denkmäler sollen nicht verändert werden. In der Erklärung von Barcelona verpflichten sich die unterzeichnenden Kommunen Personen mit Behinderungen Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde, zu allgemeinen und ggf. zu besonderen Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Rehabilitation, Aus- und Weiterbildung, Arbeit und soziale Dienste zu ermöglichen, insofern diese in den Rahmen ihrer Befugnisse fallen." (8)

Das Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt berücksichtigt diese Interessen bisher lediglich im III. Abschnitt – Schutz und Erhaltung – § 9 Erhaltungspflicht: "(2) Die Eigentümer, Besitzer und anderen Verfügungsberechtigten von Kulturdenkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu erhalten, zu pflegen, instand zu setzen, vor Gefahren zu schützen und, soweit möglich und zumutbar, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei der Zugänglichmachung der im Eigentum von Land oder Kommunen stehenden Kulturdenkmale ist den Belangen von behinderten Menschen Rechnung zu tragen. Kulturdenkmale, deren Sinn und Nutzung öffentlicher Bildung dient, sind schrittweise barrierefrei zu gestalten, es sei denn, das öffentliche Erhaltungsinteresse an dem Denkmal überwiegt." (9)

  1. MZ: Behinderte bleiben außen vor, 14.05.2012
  2. Hallelife.de: Baustopp am GSZ-Neubau in Halle? – 14.05.2012
  3. Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) vom 16. Dezember 2010, § 13 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
  4. Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA), § 49 Barrierefreies Bauen
  5. Kobinet: Denkmalschutz vor Barrierefreiheit?
  6. Rehacare: Barrierefreier Denkmalschutz: Immer ein Kompromiss, 2008
  7. Barrierefrei trotz Denkmalschutz: Treppenmagie für die Folkoperan in Stockholm
  8. Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter bifos e. V. (Hrsg.) (2010): Barrierefreiheit im Denkmalschutz in Deutschland und insbesondere Thüringen durch Zielvereinbarungen, S. 10
  9. Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung

17.11.2013


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  1. Christoph 21:42, 11. Nov. 2013 (CET)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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