LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 007

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Antrag für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

SÄA-007: § 9 d Beauftragte

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

In die Landessatzung soll an entsprechender Stelle eingefügt werden:

§ 9 d Beauftragte

(1) Der Vorstand einer Gliederung, oder eine Gebietsversammlung können für die Regionen oder Teile der Regionen für die sie Zuständig sind, Bauftragte benennen. Diese Bauftragten können für die Region für die sie ernannt wurden, Teilfunktionen ähnlich von Vorstandsämtern übernehmen.

(2) Den Beauftragten ist eine Geschäftsordnung zu geben, diese wird vom Vorstand der Gliederung der sie ernennt, oder der Gebietsversammlung der sie ernennt, erstellt. Bauftragte haben keinen Einfluss auf die Geschäftsordnung, sie ist für die Bauftragten bindend.

(3) Die Geschäftsordnung muss mindestens enthalten:

1. Das Gebiet oder die Region für die der Beauftragte zuständig ist.

2. Das Aufgabengebiet mit enger Definition der Rechte und Pflichten.

3. Eine Nachfolgeregelung sollte der Bauftragte ausfallen, austreten, oder zurücktreten.

4. Haftungsgründe bzw. Nichthaftungsgründe


Antragsbegründung

Immer wieder kommt das Argument Beauftragungen seien unkonkret, hätten keine Auswirkungen, niemand würde das Ernst nehmen.

Diese Formulierung schafft Beauftragten eine ordentliche Existenzberechtigung. In einer Geschäftsordnung kann genau Definiert werden was ein Beauftragter machen darf und was nicht, und wie er für seine Tätigkeiten haftet. Der Vorstand oder eine Gebietsversammlung bekommt damit die Möglichkeit Aufgaben Rechtsverbindlich auszulagern.

Ursprünglich hatte ich die Bauftragten auf 3 Eingegrenzt, Mitgliederbetreuung, Pressebetreuuung und Finanzverwaltung. Aber Beauftragte können vielleicht auch Themenspezifisch sein, für Organsiationsaufgaben etc. Meine Hoffnung hier ist eine weitere, flexible, Möglichkeit zu schaffen mit der wir verbindlich festlegen können was eine Person tun darf. Ein weiterer Schritt für Strukturen ohne alte Wege zu gehen.

Ich habe bereits bei der AG Recht angefragt ob diese Variante geht, oder ob solch eine Variante einem Gesetz, oder der Wirtschaftsprüfung entgegensteht.

Auf Grund von Wikischwierigkeiten verspätet eingereicht.

LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

08.03.2013


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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Christoph 17:18, 17. Feb. 2013 (CET)
  2. Nils 25.02.2013
  3. Martin Otto

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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