LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 012

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Antrag für den Landesparteitag 2012.2.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Antragstitel

SÄA-012: Gründung von Untergliederungen (Mindestzahl 20 Gründungswillige)

Antragsteller

NX

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Abschnitt in der Satzung des Landesverbandes zu ändern:

Alte Fassung:

§ 7 - Gliederung

(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen politischen Kreis erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig.

(3) Der Gründung eines Kreisverbandes müssen mindestens drei akkreditierte Piraten aus jedem politischen Kreis mehrheitlich zustimmen. Insgesamt müssen der Gründung mindestens zehn akkreditierte Piraten mehrheitlich zustimmen.

(4) Sofern der zuständige Kreisverband keine anderen Regelungen getroffen hat, gilt für die Gründung von Ortsverbänden Absatz (3) Satz 2.

Neue Fassung:

§ 7 - Gliederung

(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen Landkreis und/oder einer kreisfreien Stadt erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig.

(3) Auf Verlangen von mindestens zwanzig gründungswilligen Piraten lädt der Landesvorstand alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet des künftigen Kreis- oder Regionalverbands zu einer Gründungsversammlung ein. Ort und Zeit der Gründungsversammlung werden von den gründungswilligen Piraten bestimmt, wobei die Ladungsfrist mindestens vier Wochen beträgt. Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Kreis- oder Regionalverband ist gegründet, wenn auf der Gründungsversammlung dessen Satzung beschlossen worden ist. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und zu binnen eines Monats zu veröffentlichen.

(4) Sofern der zuständige Kreisverband keine anderen Regelungen getroffen hat, gilt für die Gründung von Ortsverbänden Absatz (3).

Aktuelle Fassung
§ 7 - Gliederung

(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen politischen Kreis erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig.

(3) Der Gründung eines Kreisverbandes müssen mindestens drei akkreditierte Piraten aus jedem politischen Kreis mehrheitlich zustimmen. Insgesamt müssen der Gründung mindestens zehn akkreditierte Piraten mehrheitlich zustimmen.

(4) Sofern der zuständige Kreisverband keine anderen Regelungen getroffen hat, gilt für die Gründung von Ortsverbänden Absatz (3) Satz 2.
Neue Fassung
§ 7 - Gliederung

(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen Landkreis und/oder einer kreisfreien Stadt erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig.

(3) Auf Verlangen von mindestens zwanzig gründungswilligen Piraten lädt der Landesvorstand alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet des künftigen Kreis- oder Regionalverbands zu einer Gründungsversammlung ein. Ort und Zeit der Gründungsversammlung werden von den gründungswilligen Piraten bestimmt, wobei die Ladungsfrist mindestens vier Wochen beträgt. Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Kreis- oder Regionalverband ist gegründet, wenn auf der Gründungsversammlung dessen Satzung beschlossen worden ist. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und zu binnen eines Monats zu veröffentlichen.

(4) Sofern der zuständige Kreisverband keine anderen Regelungen getroffen hat, gilt für die Gründung von Ortsverbänden Absatz (3).
Antragsbegründung

Der momentane Passus ist nicht eindeutig. Der Vorschlag zur Änderung ist von der Satzung der Piratenpartei MV übernommen und leicht abgeändert. Andere Zahlen sind fett markiert.

Basisdemokratie ist abhängig von einer kritischen Masse. Die kritische Masse steigt idealerweise mit der realen Masse von Personen. Je höher die Grundgesamtheit ist, die notwendig ist für eine Untergliederungsgründung, desto besser ist sie geschützt vor Missbrauch einzelner Gruppen, Lobbys etc.

Anstatt weitere Strukturen zu schaffen, die keine kritische Masse erreichen, sollten wir uns stattdessen auf andere Konzepte konzentrieren, um Basisdemokratie sicherzustellen, aber auch möglichst liquide zu halten. So empfehle ich allen die Diskussion um eine Ständige Mitgliederversammlung und den Gebietsversammlungen zu verfolgen und sich mit einzubringen.

Weitere Lektüre unter: Strukturdebatte

LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

03.10.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • ...
  • ...
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Greemin 21:34, 21. Sep. 2012 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...