LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 008
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
SÄA-008: Gründung von Untergliederungen Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Abschnitt in der Satzung des Landesverbandes zu ändern: Alte Fassung:§ 7 - Gliederung (2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen politischen Kreis erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig. (3) Der Gründung eines Kreisverbandes müssen mindestens drei akkreditierte Piraten aus jedem politischen Kreis mehrheitlich zustimmen. Insgesamt müssen der Gründung mindestens zehn akkreditierte Piraten mehrheitlich zustimmen. (4) Sofern der zuständige Kreisverband keine anderen Regelungen getroffen hat, gilt für die Gründung von Ortsverbänden Absatz (3) Satz 2. Neue Fassung:§ 7 - Gliederung (2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen Landkreis und/oder einer kreisfreien Stadt erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig. (3) Auf Verlangen von mindestens drei gründungswilligen Piraten lädt der Landesvorstand alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet des künftigen Kreisverbands zu einer Gründungsversammlung ein. Ort und Zeit der Gründungsversammlung werden von den gründungswilligen Piraten bestimmt, wobei die Ladungsfrist mindestens vier Wochen beträgt. Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Kreisverband ist gegründet, wenn auf der Gründungsversammlung dessen Satzung beschlossen worden ist. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und zu binnen eines Monats zu veröffentlichen. (4) Sofern der zuständige Kreisverband keine anderen Regelungen getroffen hat, gilt für die Gründung von Ortsverbänden Absatz (3). Aktuelle Fassung
§ 7 - Gliederung
(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen politischen Kreis erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig. (3) Der Gründung eines Kreisverbandes müssen mindestens drei akkreditierte Piraten aus jedem politischen Kreis mehrheitlich zustimmen. Insgesamt müssen der Gründung mindestens zehn akkreditierte Piraten mehrheitlich zustimmen. (4) Sofern der zuständige Kreisverband keine anderen Regelungen getroffen hat, gilt für die Gründung von Ortsverbänden Absatz (3) Satz 2.Neue Fassung
§ 7 - Gliederung
(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen Landkreis und/oder einer kreisfreien Stadt erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig. (3) Auf Verlangen von mindestens drei gründungswilligen Piraten lädt der Landesvorstand alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet des künftigen Kreisverbands zu einer Gründungsversammlung ein. Ort und Zeit der Gründungsversammlung werden von den gründungswilligen Piraten bestimmt, wobei die Ladungsfrist mindestens vier Wochen beträgt. Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Kreisverband ist gegründet, wenn auf der Gründungsversammlung dessen Satzung beschlossen worden ist. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und zu binnen eines Monats zu veröffentlichen. (4) Sofern der zuständige Kreisverband keine anderen Regelungen getroffen hat, gilt für die Gründung von Ortsverbänden Absatz (3).Antragsbegründung
Der momentane Passus ist nicht eindeutig. Der Vorschlag zur Änderung ist von der Satzung der Piratenpartei MV übernommen und leicht abgeändert. LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung
03.10.2012 |
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- Greemin 21:33, 21. Sep. 2012 (CEST)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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