LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 006

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Antrag für den Landesparteitag 2012.2.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Antragstitel

SÄA-006: Ständige Mitgliederversammlung

Antragsteller

Greemin

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen die Satzung der Piratenpartei Sachsen-Anhalt wie folgt zu ergänzen:


§ 9b - Der Landesparteitag

(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich als Realversammlung. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. Wenn ein Zehntel der Piraten, mindestens aber zehn Piraten es beim Vorstand beantragen, muss dieser binnen 2 Wochen einen Parteitag einberufen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, Email oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(3) Ist der Vorstand handlungsunfähig, kann einen außerordentlichen Landesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.

(4) Der Landesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

(5) Über den Landesparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

(6) Der Landesparteitag wählt für die anstehende Amtsperiode des Vorstandes mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

(7) Es können außerordentliche Landesparteitage statt finden. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. Wenn ein Zehntel der Piraten, mindestens aber zehn Piraten es beim Vorstand beantragen, muss dieser binnen 2 Wochen einen Parteitag einberufen. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes.

(8) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Abschnitt D: Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat im Landesverband Sachsen-Anhalt hat das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen.

(9) Die Ständige Mitgliederversammlung kann für den Landesverband verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen, insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben.

(10) Der Landesparteitag beschließt die Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist.


Antragsbegründung

Dieser Antrag befasst sich mit der Aufnahme des Modells der ständigen Mitgliederversammlung in die Satzung der Piratenpartei Sachsen-Anhalt. Die ständige Mitgliederversammlung ist ein Konzept, welches der Parteibasis ermöglichen würde, zwischen Landesparteitagen verbindliche Beschlüsse in Form von Positionspapieren über ein Onlineabstimmungstool wie z.B. LiquidFeedback zu verabschieden. Was zuerst einmal sehr verführerisch klingt, wirft nach einigem Nachdenken viele Fragen auf, z.B. wie mit einem solchen Modell geheime Abstimmung durchführbar sein sollten, ohne den demokratischen Wahlgrundsatz der Nachvollziehbarkeit zu vernachlässigen (siehe Wahlcomputer). Der Pirat Niels Lohmann aus dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hat sich zu diesem Thema Gedanken gemacht und schon ein Konzept einer möglichen Geschäftsordung für die ständige Mitgliederversammlung erarbeitet. Diese Geschäftsordnung würde nach dem Verabschieden dieses Antrages auf einem nächsten Landesparteitag verabschiedet. Die ständige Mitgliederversammlung tritt nicht mit der Annahme dieses Antrages auf einem Landesparteitags in Kraft. Sie tritt erst in Kraft, wenn sie sich auf einen darauf folgenden Landesparteitag mit der Verabschiedung einer Geschäftsordnung konstituiert. Deswegen kann dieser Antrag nicht auf alle Bedenken bezüglich des Konzeptes eingehen, da es sich bei diesen Antrag schlicht um eine formelle Satzungsänderung handelt, die wir brauchen, um das Modell der ständigen Mitgliederversammlung parteigesetzkonform durchführen zu können. Darum lautet die Frage dieser Initiative nicht "Wollen wir die ständige Mitgliederversammlung einführen?", sondern vielmehr "Wollen wir ein Konzept zur Durchführung einer ständigen Mitgliederversammlung erarbeiten und auf dem nächsten Landesparteitag, wenn es unseren Ansprüchen genügt, verabschieden?", denn wenn sich der Landesverband strikt gegen die Idee aussprechen sollte, über ein Onlinetool verbindliche Beschlüsse zu fassen, macht es keinen Sinn über genaue Konzepte zur Durchführung nachzudenken.

Da ich weiß, dass viele aufgrund der oben beschriebenen Wahlcomputerproblematik die ständige Mitgliederversammlung grundsätzlich ablehnen, werde ich dennoch kurz auf diesen Punkt eingehen.

Die meisten Abstimmungen auf Landesparteitagen sind öffentlich Wahlen. Nur bei äußerst kontroversen Themen wird geheim abgestimmt. Deswegen ist es im oben verlinkten Geschäftsordnungsvorschlag von Niels Lohmann vorgesehen, dass bei verbindlichen Abstimmungen im LiquidFeedback die Funktion eingebaut werden soll, eine geheime Abstimmung zu beantragen. Ähnlich wie auf Bundesparteitagen sind dafür die Stimmen von 10% der abstimmenden Piraten erforderlich. Ist ein Antrag auf geheime Abstimmung angenommen, wird dieser auf dem nächsten Landesparteitag geheim abgestimmt. Dort kann dann der Antrag unter Wahrung der der Wahlprinzipien abgestimmt werden. So ist es möglich bei den Themen bei denen sich die Piraten des Landesverbandes einig sind, zwischen den Parteitagen offizielle Positionen zu verabschieden. Äußerst kontroverse Diskussionen werden dann auf den Landesparteitag verlagert und dort wie gehabt abgestimmt.

LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

03.10.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Im §9b(10) wird die Verabschiedung der GO der SMV durch den Parteitag gefordert, diese liegt aber noch nicht vor. Daher ist eine abschliessende Entscheidung über diesen SÄA nicht möglich. Nr9 21:31, 20. Sep. 2012 (CEST)
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Diskussion

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Pro/Contra-Argument: ...

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Greemin 21:32, 21. Sep. 2012 (CEST)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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