LSA:Crewordnung/Antragsentwurf
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Entwurf eines Antrages zur vorläufigen Zulassung von Crews durch den Landesvorstand
Sehr geehrte Damen und Herren Vorstand,
hiermit beantragt die PG Organisationsstruktur (namentlich: Martin Müller, C.G., Alexander Magnus, Roman Ladig, Lennstar(?), Christian Häckel, etc [noch zu ergänzen oder zu entfernen]) zur nächsten ordentlichen Vorstandssitzung die vorläufige Zulassung zur Findung und Bildung von Crews. Diese vorläufige Zulassung soll bis zur endgültigen Verabschiedung des Crew-Konzepts und dessen Aufnahme in die Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt in Kraft treten.
Begründung: Da eine Organisationseinheit in der Form von Crews Kraft Satzung zu erfolgen hat, der Vorstand selbst aber die Satzung nicht ändern darf, soll die vorläufige Zulassung unter der Prämisse erfolgen, dass die Crews keinerlei finanzielle Mittel erhalten, keine Rechte und nur begrenzte Pflichten haben. Viel mehr soll anhand der vorläufigen Crews eruiert werden, wie groß der Bedarf nach einem gesonderten Aufnehmen des Crew-Konzepts in die Satzung des Landesverbandes ist.
Weitere Ausführung des Antrags: Ähnlich dem erarbeiteten Crew-Konzept müssen Crews zur Gründung mindestens fünf Mitglieder aufweisen, von denen eines von den Crew-Mitgliedern als Ansprechpartner benannt wird. Der Ansprechpartner hat dafür Sorge zu tragen, das Beschlüsse der Crew dem Landesverband angezeigt werden sowie die Kommunikation von Beschlüssen des Landesvorstandes in der Crew publik gemacht werden. Jede Crew bedarf der Legitimierung durch den Generalsekretär und hat sich nach dessen Zustimmung auf einer noch zu benennenden Wiki-Seite einzutragen. Aus dieser soll ersichtlich sein, welche Mitglieder der Crew angehören und wer Ansprechpartner ist. Die Crews werden bis zur Verabschiedung des Crew-Konzepts und dessen Aufnahme in die Landesverbandssatzung dem Landesverband unterstellt.
i.N.
Martin Müller